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Wie ist das, wenn eine Ladung zu einer Zeugenaussage rausgeschickt wird? Aus dem kaufmännischen Bereich kenne ich das so, dass ausgehende Schreiben in Kopie in der Akte abgelegt werden. Ist das tatsächlich so, dass bei Gericht das nicht so gehandhabt wird und der Richter, zu dieser Ladung befragt, um eine evtl. falsche Adresse prüfen zu können, nur anbieten kann, dieses Schreiben erneut auszudrucken, weil er es nicht in der Akte vorliegen hat?
Ich kann den Fall hier nicht nachvollziehen, es gibt aber einen alten Rechtssatz: quod non in actis, non est in mundo.
Normalerweise befindet sich in den Akten sowohl eine Abschrift der Ladung, als auch eine Zustellungsbescheinigung. Wenn sich keines von beiden findet, kannst Du getrost davon ausgehen, dass die Geschäftsstelle (wiedermal) geschlampt hat. Das kommt öfter vor, als sich der Laie so vorstellt.
Die Richterin erklärte es gäbe eine Ladung, die Zustellung konnte sie aber nicht belegen, ´weil sie Ladungen nicht mit PZU zustellen lassen würde´.
Auf Bitte die Ladung dann auszuhändigen, da der Richterin diese Akte ja GERADE vorlag, fand diese die Ladung offensichtlich nicht, trotz nervösen Blätterns in derselben...sie sagte dann ´ich lasse diese nochmal ausdrucken´...aber auch das geschah nicht...
Sie beharrt aber darauf, ordentlich geladen zu haben
Und EMZ hatte keinen Facebook-Kindergarten, sondern die Rückfrage, wie sich das mit Ladungsfristen für Zeugen verhält und dann auch mit dem Anspruch auf Zeugenentschädigung, wenn ein Richter jemanden spontan ´auf dem Flur´ zum Zeugen erklärt und ihn deswegen als Öffentlichkeit ausschließt.
Das Ganze fand statt in einem echten Gericht...wobei nach DER Erfahrung ist das fraglich...und nicht bei facebook...!