Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 60873 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Angela Masch
« Antwort #360 am: 9. Mai 2018, 16:42:31 »
...
@Das Chaos Wäre es in der Situation eine passable Reaktion gewesen, auf den Bedarf an rechtlicher Beratung hinzuweisen und um Vertagung der Sitzung sowie (in Anbetracht der dann strittigen Spesen) um eine ordentliche Ladung zu bitten?

Uff, da müsste ich erst Osborne fragen, ich glaube aber, dass er sich aus dem Facebook-Kindergarten eher raushält.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #361 am: 9. Mai 2018, 17:17:42 »
Facebook-Kindergarten würde ich das jetzt nicht nennen, insoweit das mich betreffen hätte können.
Schließlich sollte ich als unerwartet benannte Zeugin zu irgendwelchen SSL-Diskussionen befragt werden.  :hand:



Aber bei der Gelegenheit hätte ich mal eine Frage zu einem organisatorischen Ablauf bei Gericht.

Wie ist das, wenn eine Ladung zu einer Zeugenaussage rausgeschickt wird? Aus dem kaufmännischen Bereich kenne ich das so, dass ausgehende Schreiben in Kopie in der Akte abgelegt werden. Ist das tatsächlich so, dass bei Gericht das nicht so gehandhabt wird und der Richter, zu dieser Ladung befragt, um eine evtl. falsche Adresse prüfen zu können, nur anbieten kann, dieses Schreiben erneut auszudrucken, weil er es nicht in der Akte vorliegen hat?
 
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Offline Das Chaos

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Re: Angela Masch
« Antwort #362 am: 9. Mai 2018, 17:37:47 »
..
Wie ist das, wenn eine Ladung zu einer Zeugenaussage rausgeschickt wird? Aus dem kaufmännischen Bereich kenne ich das so, dass ausgehende Schreiben in Kopie in der Akte abgelegt werden. Ist das tatsächlich so, dass bei Gericht das nicht so gehandhabt wird und der Richter, zu dieser Ladung befragt, um eine evtl. falsche Adresse prüfen zu können, nur anbieten kann, dieses Schreiben erneut auszudrucken, weil er es nicht in der Akte vorliegen hat?

Ich kann den Fall hier nicht nachvollziehen, es gibt aber einen alten Rechtssatz: quod non in actis, non est in mundo.
Normalerweise befindet sich in den Akten sowohl eine Abschrift der Ladung, als auch eine Zustellungsbescheinigung. Wenn sich keines von beiden findet, kannst Du getrost davon ausgehen, dass die Geschäftsstelle (wiedermal) geschlampt hat. Das kommt öfter vor, als sich der Laie so vorstellt.
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Re: Angela Masch
« Antwort #363 am: 9. Mai 2018, 17:39:38 »
Es gibt nur eine Gerichtsakte. Wenn die das Gericht z.B. an einen Sachverständigen schickt, hat die Geschäftsstelle nur noch das "Retent". Das ist so ein Haufen Kram. Wenn eine Akte wirklich mal verloren geh, versucht die Geschäftsstelle durch vorsichtige Anfrage bei den Parteien, die Akte wieder zu rekonstruieren. Das kommt aber höchst selten vor, da Gerichtsakten gewöhnlich mit Einschreiben und Rückschein versendet werden. Wenn die Akte nach einem Versand wieder in der Geschäftsstelle eintrudelt, wird sie durchgeblättert. Die Seiten sind "paginiert", d.h. handschriftlich oben rechts durchnummeriert.
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Re: Angela Masch
« Antwort #364 am: 9. Mai 2018, 17:48:51 »
..
Wie ist das, wenn eine Ladung zu einer Zeugenaussage rausgeschickt wird? Aus dem kaufmännischen Bereich kenne ich das so, dass ausgehende Schreiben in Kopie in der Akte abgelegt werden. Ist das tatsächlich so, dass bei Gericht das nicht so gehandhabt wird und der Richter, zu dieser Ladung befragt, um eine evtl. falsche Adresse prüfen zu können, nur anbieten kann, dieses Schreiben erneut auszudrucken, weil er es nicht in der Akte vorliegen hat?

Ich kann den Fall hier nicht nachvollziehen, es gibt aber einen alten Rechtssatz: quod non in actis, non est in mundo.
Normalerweise befindet sich in den Akten sowohl eine Abschrift der Ladung, als auch eine Zustellungsbescheinigung. Wenn sich keines von beiden findet, kannst Du getrost davon ausgehen, dass die Geschäftsstelle (wiedermal) geschlampt hat. Das kommt öfter vor, als sich der Laie so vorstellt.

Die Richterin erklärte es gäbe eine Ladung, die Zustellung konnte sie aber nicht belegen, ´weil sie Ladungen nicht mit PZU zustellen lassen würde´.
Auf Bitte die Ladung dann auszuhändigen, da der Richterin diese Akte ja GERADE vorlag, fand diese die Ladung offensichtlich nicht, trotz nervösen Blätterns in derselben...sie sagte dann ´ich lasse diese nochmal ausdrucken´...aber auch das geschah nicht...

Sie beharrt aber darauf, ordentlich geladen zu haben  :facepalm:    :liar:

Und EMZ hatte keinen Facebook-Kindergarten, sondern die Rückfrage, wie sich das mit Ladungsfristen für Zeugen verhält und dann auch mit dem Anspruch auf Zeugenentschädigung, wenn ein Richter jemanden spontan ´auf dem Flur´ zum Zeugen erklärt und ihn deswegen als Öffentlichkeit ausschließt.

Das Ganze fand statt in einem echten Gericht...wobei nach DER Erfahrung ist das fraglich...und nicht bei facebook...!
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #365 am: 9. Mai 2018, 23:53:50 »
..
Sie beharrt aber darauf, ordentlich geladen zu haben  :facepalm:    :liar:

Was soll sie denn sonst sagen.

Zitat
... sondern die Rückfrage, wie sich das mit Ladungsfristen für Zeugen verhält und dann auch mit dem Anspruch auf Zeugenentschädigung, wenn ein Richter jemanden spontan ´auf dem Flur´ zum Zeugen erklärt und ihn deswegen als Öffentlichkeit ausschließt.

Relevante Ladungsfristen gibt's nur für den Angeklagten, §217 StPO. Zeugen können auch 'mitgebracht' werden und müssen, wenn sie Sachdienliches auszusagen haben, auch ohne Ladung aussagen.
Das mit der 'Zeugenentschädigung ist so eine Sache. Wenn Du als  Zuschauer da bist, hast Du eigentlich keine Auslagen und keinen Aufwand, da Du ohnehin da gewesen wärest. Normalerweise gibt das Gericht aber dennoch ein Formular raus. Musst  halt einen Antrag stellen (Frist: 3 Monate).

Zitat
Das Ganze fand statt in einem echten Gericht...wobei nach DER Erfahrung ist das fraglich...und nicht bei facebook...!
Talibernd, ick hör Dir rülpsen.
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Re: Angela Masch
« Antwort #366 am: 10. Mai 2018, 08:52:06 »
Zeugenladung per PZU ist nicht üblich.

Übrigens, für alle Siegelbruchexperten: In Sachsen gibt es eine Dienstanweisung, dass die Urkundsbeamten extra über das Siegel schreiben sollen. Sie sollen sich außerdem eine "dienstliche" Unterschrift zulegen, die sich von der privaten unterscheidet.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 08:53:54 von echt? »
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Re: Angela Masch
« Antwort #367 am: 10. Mai 2018, 13:06:51 »
Zeugenladung per PZU ist nicht üblich.

Ah ok, dann ist der Nachweis aber des Richters Problem...und Syke scheint dann besonders ´rechtssicher´ zu laden  :D

Übrigens, für alle Siegelbruchexperten: In Sachsen gibt es eine Dienstanweisung, dass die Urkundsbeamten extra über das Siegel schreiben sollen. Sie sollen sich außerdem eine "dienstliche" Unterschrift zulegen, die sich von der privaten unterscheidet.

Hm...meine Ladung trägt GAR KEIN Siegel, Unterschrift ´nur´ von einer mD Beamtin...2 ´unlesbare Kringel´ allerdings nur  ;D
Kann ich wohl zu Hause bleiben  ;D  Ungültig  :))
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #368 am: 10. Mai 2018, 13:38:34 »
Gefaltet ist das Teil bestimmt auch noch !!! >:D
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #369 am: 10. Mai 2018, 13:51:53 »
Gefaltet ist das Teil bestimmt auch noch !!! >:D

Ach so das darf auch nicht  :o

Und zwar ganze ZWEIMAL!  :o  ;D

GsD...kann ich definitiv zu Hause bleiben.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #370 am: 10. Mai 2018, 14:00:07 »
Wurde die Ladung von einem Postangestellten überreicht oder von einem Beamten der Turn und Taxis Reichspost auf seinem offiziellen Amtsschimmel?
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Re: Angela Masch
« Antwort #371 am: 10. Mai 2018, 14:04:43 »
@comsubpac  Ach, solange der Weltpostverein da seine Finger im Spiel hat, geht das schon in Ordnung! Reine Carl-Pötersche Lehre! Danach ist der Weltpostverein eine Art "gutes" Gegenstück der pösen Weltregierung, jedenfalls extrem mächtig, ihm gehören sogar die meisten Gerichtsgebäude! Kannst dort übrigens auch einfach reinlatschen und selber Gericht abhalten, den Weltpostverein störts nicht! Hat Carl-Pöter so gesagt:

https://www.youtube.com/watch?v=67kXHtO9_a4&t=215s
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Re: Angela Masch
« Antwort #372 am: 10. Mai 2018, 14:21:49 »
Wurde die Ladung von einem Postangestellten überreicht oder von einem Beamten der Turn und Taxis Reichspost auf seinem offiziellen Amtsschimmel?

Noch viel schlimmer, wurde einfach abgelegt und mir damit aufgedrängt!

Ob das mit nem Schimmel passierte kann ich daher nicht beantworten.

Aber da ich den Umschlag aufgemacht habe, habe ich den Vertrag wohl angenommen  :o

Verdammte Neugierde aber auch  ;D
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #373 am: 10. Mai 2018, 17:45:34 »
@comsubpac  Ach, solange der Weltpostverein da seine Finger im Spiel hat, geht das schon in Ordnung! Reine Carl-Pötersche Lehre! Danach ist der Weltpostverein eine Art "gutes" Gegenstück der pösen Weltregierung, jedenfalls extrem mächtig, ihm gehören sogar die meisten Gerichtsgebäude! Kannst dort übrigens auch einfach reinlatschen und selber Gericht abhalten, den Weltpostverein störts nicht! Hat Carl-Pöter so gesagt:

Wo er Recht hat, hat er Recht. Den Weltpostverein juckt das überhaupt nicht.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #374 am: 10. Mai 2018, 17:56:05 »
Übrigens, für alle Siegelbruchexperten: In Sachsen gibt es eine Dienstanweisung, dass die Urkundsbeamten extra über das Siegel schreiben sollen.
Das wird auch anderswo so oder so ähnlich gemacht. Ich habe schon viele Siegel- oder Amtsstempel gesehen, die teilweise auf eine Unterschrift gedrückt waren oder über die hinweg unterschrieben worden war.
Für Formalienkundler wäre es wohl eine Studie wert, wo erst die Unterschrift und darüber gestempelt wird und wo über den Stempel unterschrieben wird.
Immerhin bietet das eine wie das andere Verfahren ggf. interessante Möglichkeiten zur forensischen Untersuchung im Rahmen von Echtheitsprüfungen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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