Es gibt einen Beitrag, bei dem der Verfasser eigens Wert auf folgende Feststellung legt:
Etwas enttäuschend empfinde ich es, dass der Verfasser dabei mit keinem Wort meine Anwesenheit erwähnt, war doch ich es, die bereits im Gerichtsgebäude die Justizbeamten rief, um der Aufforderung, uns in Ruhe zu lassen, den notwendigen Nachdruck verleihen zu lassen.
Spoiler
Allgemein, Beleidigungen, Beschlüsse, Fälle
Schwachsinn mit Ansage – oder warum die unreinen Geister in die Säue fahren mussten!
2018-05-08 Joachim Hinterlasse einen Kommentar
Vor knapp zwei Wochen wollte mir ein entfernter Geschäftsfreund allerlei gebrauchte Waren anbieten. Dabei kam es zu einer Menge Gefasel, auch über Gott und die Welt. Aliens- und Germania-Unsinn standen meinem christlichen Standpunkt gegenüber. „Nein, Christ sein könne man nicht“, so musste ich hören, u. a. weil „der Jesus, als er einen Menschen von seinen unreinen Geistern befreite (siehe Markus 5, 1-20) 2000 Säue im Meer absaufen lies. – Das tut man nicht!“ Diesem konnte ich spontan nichts rechtes entgegen setzen. – Heute weiß ich es besser:
Damit man sehen kann, dass es zu ende ist.
Heute ging nämlich ein schwachsinniger Prozess zu ende. Schwachsinnig deshalb, wie er gar nicht erst hätte begonnen werden dürfen. Dazu vermahnte ich über Leak6 das Gericht schon im Vorfeld – allerdings zugestanden: etwas kurzfristig.
Es ging um eine Strafbefehlssache gegen einen Freund, wegen geltend gemachten Beleidigungsdelikten. Bei Straftaten ist zu ermitteln und eine Vorprüfung vorzunehmen:
1. Nur wenn die Staatsanwaltschaft die Straftatbestandsmerkmale als erfüllt ansieht, darf sie einen Strafbefehl beantragen.
2. Das Gericht hat drei Möglichkeiten mit diesem Antrag zu verfahren:
a) bei nicht hinreichendem Verdacht ist die Sache abzuweisen.
b) bei Bedenken ist Hauptverhandlung anzuberaumen.
c) nur ohne Bedenken ist Strafbefehl zu erlassen.
Vorliegend hätte (1) nicht geschehen dürfen, aber spätestens bei (2a) enden müssen. Tatsächlich vertraute aber das Gericht – ziemlich blind – auf die Staatsanwaltschaft und erlies den Strafbefehl. – Macht ja nichts, der Betroffene kann ja Einspruch einlegen.
Belastend für den Betroffenen eines so genannten "vereinfachten Verfahrens" ist allerdings, dass er nicht nur fristgerecht Einspruch einlegen muss, sondern auch zwingend zur Hauptverhandlung erscheinen muss.
Und wenn er noch so viele und noch so gute Argumente zu seiner Verteidigung hat – scheitert er auch nur an einer dieser beiden Hürden, so hat er verloren. Staatsanwälte und Richter sollten sich deshalb bei ihrer Arbeit im Vorfeld schon ein bisschen Mühe geben!
Nun hatte der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch eingelegt, viele gute Argumente vorgebracht und (so die Richterin wörtlich) „einen ganzen Schwung von Zeugen“ angegeben.
Auch angesichts dessen hätte die Klage noch nach § 411 Abs. 3 StPO zurückgenommen werden können.
Aber was wurde getan? Es wurde 3. Hauptverhandlung angeordnet, eine Belastungszeugin (falsch, weil verzogen) geladen und 4. sämtliche Entlastungszeugen nicht geladen.
Welcher Bürger vermutet da noch einen fairen Prozess?
Aus der eigenen Perspektive richterlicher Selbstgefälligkeit ist das alles kein Problem. Die Fairness-Vermutung ist ja in der – insbesondere eigenen – Richterperson gewissermaßen bauartbedingt integriert.
Die Beteiligten konnten und waren gekommen – sodass auch hierdurch keinerlei justiziabler Schaden entstanden sein konnte. Die Belastungszeugin – welche als die angeblich Beleidigte zwar nicht Streitpartei, aber immerhin die Initiatorin dieser Rechtssache war – erfuhr von diesem Termin sogar noch vom Beschuldigten.
Und schließlich wurde diese Hauptverhandlung ja nur deshalb ohne Ladung der Verteidigungszeugen angeordnet, um Steuergelder zu sparen. Zugegeben ein Argument, aber dennoch, dazu sagt Leak6: Steuersparen fängt früher an!
Und: Die eigene richterliche Perspektive ist nicht die letztendlich maßgebliche, wo doch im Namen des Volkes Recht gesprochen wird.
Schon die Staatsanwaltschaft hätte den Beschuldigten vernehmen können – ich selbst kam schon zu der Gelegenheit einer solchen ‚Missionsstunde der dritten Art‘ wegen einer angeblichen Drohung.
Nach rund 30 bis 40 Minuten war der prozessuale Schwachsinn dieses Tages dann bereinigt und zu ende. Die Richterin gab sich aufgeschlossen, freundlich, ja geradezu lammfromm; sie gewährte dem Beschuldigten hinreichend rechtliches Gehör und stellte das Verfahren schließlich nach § 153 Abs. 2 StPO ein. Auch Leak6 stellte die Richterin von den vorgetragenen Besorgnissen frei.
Allerdings bleibt bei der Sache ein Nachgeschmack zurück.
Während Richterin und Staatsanwältin sich heute Abend schon wieder der angenehmeren Seite ihrer Work-Life-Balance widmen können, geht der Schwachsinn für den Beschuldigten und auch für die angeblich Verletzte noch einiges weiter. Sie stehen sich voraussichtlich noch in mindestens einem anderen Gerichtsverfahren gegenüber und es ist fraglich, ob überhaupt ein Ende absehbar ist.
Gerne würde Leak6 versuchen, zu irgend einen Frieden zu helfen. Nur leider konnte sich der Blogbetreiber der angeblich Beleidigten nicht einmal für eine Frage auf 1,50 Meter nähern, ohne dass sie drohte, die Polizei zu rufen.
Nach der Verhandlung hingen wir noch in einem in der Nähe gelegenen Lokal ab. Die angeblich Beleidigte fand sich ungefähr eine viertel Stunde später ebenfalls dort ein und nahm einige Tische entfernt von uns Platz. Als ich zu ihr ging und sie darauf aufmerksam machte, dass wir auch dort waren, gab es sofort wieder die Drohung mit dem Ruf nach der Polizei. Sogar meinen letzten zusammenfassenden Satz musste sie noch einmal mit dem Befehl unterbrechen, dass ich mich gefälligst sofort entfernen möge und nochmals: Sonst Polizei!
Das hatte die Sache allerdings nicht beschleunigt. Für den Ruf nach der Polizei bot ich mein Handy an und stellte der angeblich Beleidigten eine Gefährderansprache in Aussicht.
Zurück bleibt die Frage, was die angeblich Beleidigte überhaupt will. Sie wird so einfach nicht zur Ruhe kommen. Schwere Sachen haben einen Preis. Es können um die 2000 Säue sein, oder etwas anderes. Seit die EU als Wertegemeinschaft ja kaum noch taugt, wird auch die NATO als solche benannt. Ein klarer Blick auf Werte geht aber anders als nur Formeln zu stammeln:
Der biblische Bericht stellt heraus, dass auch der von Jesus geheilte aber zuvor von der Gesellschaft verachtete Mensch wertvoll ist. Jesus gab dem einfachen, verachteten Menschen gegenüber dem im verbotenen Geschäft erfolgreich Tätigen (Viehzüchter, Säue sind unrein) den Vorzug und relativierte das soziale Ansehen des finanziell Gutgestellten mit einem Wort. Nach Markus 5, 16-17 wollten sich die Leute der Umgebung Jesu Wertekanon allerdings nicht anschließen, sondern baten ihn fortzugehen.
Auch Frieden ist etwas wert. Dem Frieden zuliebe verzichtete der Beschuldigte auf Fahrtkosten. Im Sinne eines (gerechten) Friedens bemüht sich auch Leak6 um Klärung und Gespräch. Nur das Ende ist noch nicht in Sicht. Nach Hebräer 12, 15 ist die Gemeinschaft nicht nur per se jedem ihrer Mitglieder verpflichtet, sondern denen, die etwas nicht verknusen können, ganz besonders. Wo für Häftlinge Steuergelder für Reintegrationsprogramme locker gemacht werden, muss auch über eine Unterlegenen-Nachsorge nachgedacht werden, die sich um anderweitig Streitunterlegene kümmert. Die Kopplung der Prozesskostenhilfe an die Erfolgsaussicht, ist insbesondere dort mehr als nur fraglich, wo die Prozesse für die Betroffenen unvermeidlich sind! Und dieses Argument zählt bei den – wie hier – ziemlich lässig tätigen staatlichen Organen mindestens doppelt!
Leak6 sieht bei existenzvernichtenden Justizirrtümern auch die Justiz in der Garantenstellung, die weitere Verschlimmerung zu verhindern. Diese zu erkennen wäre nicht nur gerecht, sondern auch für die Gemeinschaft das einzig wirtschaftlich zu ende denkbare Modell. Beispielsweise dürfte ein großer Teil der Reichbürgerbiografien mit – zumindest subjektiv empfundenen Justizirrtümern – in Verbindung stehen und letztlich doch der Gemeinschaft als Kostenpunkt auf die Füße fallen. Tatsächlich ist die Justiz aber – gewollter Maßen – blind und an Anträge und Zulässigkeiten gebunden. Nur darf offensichtliches Unrecht nicht in Aktenzeichen verpackt unter den Tisch gekehrt werden – wo hinter in Wahrheit ggf. nicht mehr als persönliche Bequemlichkeiten, Annehmlichkeiten oder andere unerlaubte Eigeninteressen – bis hin zu Korruption stehen können. Die Entschädigungsdebatte zu Justizirrtümern steht seit Gustl Mollath erst an ihrem Anfang.
Die angeblich Beleidigte jedenfalls hat zahlreiche Prozesse verloren. Auch sie muss wieder zu Trost, Lebenssinn, Frieden und ggf. sogar ebenfalls Entschädigung kommen!
Wo die Gemeinschaft sehen kann, dass es einer allein nicht schafft, ist sie es, die – unabhängig von Rechtsansprüchen – sozial gefordert ist!
Auch für den Beschuldigten sind die Fragen schwer: Wie viel und oft soll er noch verzichten? Ich habe nun zwar weniger Anlass, an den Darstellungen des Beschuldigten über die angeblich Beleidigte zu zweifeln, aber das kann ja kein wirkliches Ziel sein. Es wäre viel besser, wenn man annehmen könnte, das jemand (notfalls: unter irgend welchen Bedingungen) doch ‚irgendwie ganz okay‘ ist. Und selbst wenn es nicht ganz stimmen sollte, ist es doch die Suche nach dem richtigen Weg. Was nicht ist, kann schließlich noch werden.
Mir bleibt nur, wenn schon nicht an Versöhnung gedacht werden kann, wenigstens zur Mäßigung zu ermutigen. – Ja, auch Mäßigung braucht Kraft und Mut.
Leak6 ist als christlicher Blog erklärter Gegner des den Opfern oft christlich eingeredeten Vergebungszwanges. Vor allem kommen erst viele andere Dinge wie Klärung, Reue und deren Glaubhaftmachung, Wiedergutmachung, Buße und die Frage nach der Vergebung. Mehr siehe dazu auch im Vorwort für Christen!
Es kommt die Zeit, in der das Wünschen wieder hilft. Nur Jesus als den Lebendigen scheinen die Toten nicht ganz begriffen zu haben. Der Heilige Geist jedenfalls braucht nicht wieder aufzustehen: ER ist quicklebendig in denen, die IHN einlassen.