Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 60878 mal)

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Offline emz

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Re: Angela Masch
« Antwort #345 am: 8. Mai 2018, 19:21:03 »
Heute ist übrigens ein wahrhaft großer Tag. Nicht nur hat B-Dumm seine Verhandlung, nein, das Masch hat heute auch Geburtstag, wenn man den Kommentaren unter diesem Beitrag und auf Maschs Facebookseite glaubt.
Also Angela, alles Gute, werde schnell wieder gesund, damit du endlich deine wohlverdiente Haftstrafe antreten kann.
Es geht nicht nur um die wohlverdiente Haftstrafe, sondern auch um den ganz frisch festgelegten Gerichtstermin am 12.06.2018 in Syke.


Zitat von: Finanzbeamter link=topic=4680.ms g167136#msg167136 date=1525772760
Liebe Mitforisten.
Bitte haltet euch mit Kommentaren zum  "Beamtendumm" zurück.
Ja er ist leicht zu Triggern, aber gehört nicht ordinär zu unserer Kundschaft.
Außerdem geht es in diesem Thread um Angela Masch 
Stimmt zwar, dass es hier um Angela Masch geht, aber den Thread zu BeDumm gibt es nicht mehr.
Ob er wirklich nicht zu unserer Kundschaft gehört? Zumindest ging es bei dem heutigen Verfahren um etwas, "was seit Wochen im SSL diskutiert wird und um Wittmund", wie BeDumm erklärte.
Systemtreu soll eine Zeugenladung erhalten haben, aber die lag anscheinend dann doch nicht bei den Akten, wie mir schien, und ich wurde auf Anforderung von BeDumm von Richterin Klumpe  im Gerichtssaal zur Zeugin erklärt und musste ebenfalls den Saal verlassen. Wie sie meinte, sei der Öffentlichkeit durch die Anwesenheit von Joachim Baum Genüge getan,




 
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dtx

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Re: Angela Masch
« Antwort #346 am: 8. Mai 2018, 19:33:22 »
Hatte denn der BeTr0ttel wenigstens eine Idee, was Du bezeugen solltest? Und abgesehen davon: Du hast dann hoffentlich nicht auf die Auslagen verzichtet. Geld stinkt nicht, auch dann nicht, wenn es Schreiber letztlich der Staatskasse schuldig bleibt.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Angela Masch
« Antwort #347 am: 8. Mai 2018, 20:08:29 »
Ob er wirklich nicht zu unserer Kundschaft gehört? Zumindest ging es bei dem heutigen Verfahren um etwas, "was seit Wochen im SSL diskutiert wird und um Wittmund", wie BeDumm erklärte.
Systemtreu soll eine Zeugenladung erhalten haben, aber die lag anscheinend dann doch nicht bei den Akten, wie mir schien, und ich wurde auf Anforderung von BeDumm von Richterin Klumpe  im Gerichtssaal zur Zeugin erklärt und musste ebenfalls den Saal verlassen. Wie sie meinte, sei der Öffentlichkeit durch die Anwesenheit von Joachim Baum Genüge getan,

Irgendwie fehlt hier ein wenig Text. Magst du den noch ergänzen?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline emz

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Re: Angela Masch
« Antwort #348 am: 8. Mai 2018, 20:09:55 »
Hatte denn der BeTr0ttel wenigstens eine Idee, was Du bezeugen solltest?
Ich hatte gefragt und er sagte, das wüsste ich. Es ginge um das, was das SSL diskutiert und um Wittmund.
Mit Sicherheit hätte ich da sowieso keine Aussage gemacht, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Ja so blöd schau ich aus.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #349 am: 8. Mai 2018, 20:16:36 »
Ich hatte gefragt und er sagte, das wüsste ich. Es ginge um das, was das SSL diskutiert und um Wittmund.
Mit Sicherheit hätte ich da sowieso keine Aussage gemacht, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Ja so blöd schau ich aus.

Ehrlich gesagt blicke ich auch gerade nicht ganz durch. Hatte der Beamtendumme jetzt auch eine Verhandlung und wann hast du mit ihm gesprochen?

Um was geht es eigentlich bei dem Masch-Termin in Syke?
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dtx

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Re: Angela Masch
« Antwort #350 am: 8. Mai 2018, 20:19:22 »
Zitat
Mit Sicherheit hätte ich da sowieso keine Aussage gemacht, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Ja so blöd schau ich aus.

@Das Chaos Wäre es in der Situation eine passable Reaktion gewesen, auf den Bedarf an rechtlicher Beratung hinzuweisen und um Vertagung der Sitzung sowie (in Anbetracht der dann strittigen Spesen) um eine ordentliche Ladung zu bitten?
 
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Offline Tuska

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Re: Angela Masch
« Antwort #351 am: 8. Mai 2018, 20:19:48 »
Globaler Moderator Kommentar Liebe Mitforisten.Bitte haltet euch mit Kommentaren zum  "Beamtendumm" zurück. (...)  

Globaler Moderator Kommentar
« Letzte Änderung: 8. Mai 2018, 20:25:07 von Tuska »
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Offline systemtreu

Re: Angela Masch
« Antwort #352 am: 8. Mai 2018, 20:39:53 »
Ich hatte gefragt und er sagte, das wüsste ich. Es ginge um das, was das SSL diskutiert und um Wittmund.
Mit Sicherheit hätte ich da sowieso keine Aussage gemacht, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Ja so blöd schau ich aus.

Ehrlich gesagt blicke ich auch gerade nicht ganz durch. Hatte der Beamtendumme jetzt auch eine Verhandlung und wann hast du mit ihm gesprochen?

Um was geht es eigentlich bei dem Masch-Termin in Syke?

Meine Ladung bei Masch lautet ‚Verdacht der üblen Nachrede‘
 
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Offline emz

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Re: Angela Masch
« Antwort #353 am: 8. Mai 2018, 20:47:20 »
Um was geht es eigentlich bei dem Masch-Termin in Syke?
In Syke steht aber auch noch was an bezüglich Schmerzensgeldforderung des Polizisten, dessen Video sie immer wieder ins Netz stellte und die Veröffentlichung des Klarnamens und der Adresse usw.
Vielleicht packen die da ja gleich mehrere Sachen zusammen.
 
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Offline emz

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Re: Angela Masch
« Antwort #354 am: 9. Mai 2018, 12:48:44 »
Um was geht es eigentlich bei dem Masch-Termin in Syke?
In Syke steht aber auch noch was an bezüglich Schmerzensgeldforderung des Polizisten, dessen Video sie immer wieder ins Netz stellte und die Veröffentlichung des Klarnamens und der Adresse usw.
Vielleicht packen die da ja gleich mehrere Sachen zusammen.
Ich denke mal, ich muss meinen vorangegangenen Beitrag korrigieren.
Die Schmerzensgeld-Forderung wäre ja wohl eine zivilrechtliche Sache, könnte also ausgeschlossen werden, würde ich annehmen.

Bei der Sache am 12.06.2018 geht es aber definitiv um eine Strafsache.
Dazu gibt es ein in Klammer stehendes Aktenzeichen aus Anfang 2017 und ein weiteres Aktenzeichen, schätzungsweise aus Ende 2017.
Um welchen Sachverhalt es aber insgesamt geht, das ist alles sehr nebulös  :think:

« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 13:02:00 von emz »
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #355 am: 9. Mai 2018, 13:04:05 »
In Angelas Facebookprofil schreibt Bernd Schreiber folgendes:

Zitat von: Bernd Schreiber
Angela Masch soll ja heute aus dem Krankenhaus entlassen werden. Natürlich wird sie mit dem Liegendtransport abgeholt.
Dina Biernath (SYSTEMTREU) und das Sonnenstaatland freut sich schon, dass es am 12.6.2018 beim Amtsgericht Syke schon die nächste Gerichtsverhandlung gegen Angela Masch geben soll.
Gestern hat Dina zumindest beim Gericht den Kürzeren gezogen, denn mein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung von Dina Biernath in 6 Fällen wurde eingestellt.
Bei dem jetzigen Gesundheiszustand von Angela Masch ist natürlich klar, dass es am 12.6.2018 keine Verhandlung geben darf.

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Re: Angela Masch
« Antwort #356 am: 9. Mai 2018, 13:12:53 »
Zitat von: Bernd Schreiber
Bei dem jetzigen Gesundheiszustand von Angela Masch ist natürlich klar, dass es am 12.6.2018 keine Verhandlung geben darf.

Mal ein purer  :spekulatius: : Ich glaube, das legt nicht das Masch fest, sondern ein Amtsarzt...  ;D

Da versucht wohl jemand, der Verhandlung zu entgehen nach der Methode "Ach, Herr Richter, mir ist gar nicht gut, können wir das nicht auf ein ander Mal verschieben? Am besten auf den St. Nimmerleins-Tag?"?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #357 am: 9. Mai 2018, 13:22:49 »
In Angelas Facebookprofil schreibt Bernd Schreiber folgendes:

Zitat von: Bernd Schreiber
Angela Masch soll ja heute aus dem Krankenhaus entlassen werden. Natürlich wird sie mit dem Liegendtransport abgeholt.
Dina Biernath (SYSTEMTREU) und das Sonnenstaatland freut sich schon, dass es am 12.6.2018 beim Amtsgericht Syke schon die nächste Gerichtsverhandlung gegen Angela Masch geben soll.
Gestern hat Dina zumindest beim Gericht den Kürzeren gezogen, denn mein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung von Dina Biernath in 6 Fällen wurde eingestellt.
Bei dem jetzigen Gesundheiszustand von Angela Masch ist natürlich klar, dass es am 12.6.2018 keine Verhandlung geben darf.



na das wär ja großartig wenn es so wäre, wäre doch dann gestern unter Lügen die Öffentlichkeit schlicht vorsätzlich ausgeschlossen worden  ;D

Syke wird schon wissen was sie tun...
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #358 am: 9. Mai 2018, 13:28:52 »
Wenn die Masch aus dem Krankenhaus kommt, steht ja einer Verlegung in eine JVA oder deren Krankenbereich nichts mehr im Wege. Hoffentlich merkt das auch die zuständige StA.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #359 am: 9. Mai 2018, 15:02:48 »
Es gibt einen Beitrag, bei dem der Verfasser eigens Wert auf folgende Feststellung legt:
Zitat
Dieser Beitrag ist anonym gehalten, weil ich es der angeblich Beleidigten und/oder dem (nun rechtswirksam festgestellt) zu unrecht Beschuldigten überlassen möchte, in Bezug zu dem hier Dargelegten zu treten. Sie werden umgehend in Kenntnis gesetzt.
Etwas enttäuschend empfinde ich es, dass der Verfasser dabei mit keinem Wort meine Anwesenheit erwähnt, war doch ich es, die bereits im Gerichtsgebäude die Justizbeamten rief, um der Aufforderung, uns in Ruhe zu lassen, den notwendigen Nachdruck verleihen zu lassen.

https://leak6.wordpress.com/2018/05/08/schwachsinn-mit-ansage-oder-warum-die-unreinen-geister-in-die-saeue-fahren-mussten/

Spoiler

Allgemein, Beleidigungen, Beschlüsse, Fälle
Schwachsinn mit Ansage – oder warum die unreinen Geister in die Säue fahren mussten!
2018-05-08 Joachim   Hinterlasse einen Kommentar

Vor knapp zwei Wochen wollte mir ein entfernter Geschäftsfreund allerlei gebrauchte Waren anbieten. Dabei kam es zu einer Menge Gefasel, auch über Gott und die Welt. Aliens- und Germania-Unsinn standen meinem christlichen Standpunkt gegenüber. „Nein, Christ sein könne man nicht“, so musste ich hören, u. a. weil „der Jesus, als er einen Menschen von seinen unreinen Geistern befreite (siehe Markus 5, 1-20) 2000 Säue im Meer absaufen lies. – Das tut man nicht!“ Diesem konnte ich spontan nichts rechtes entgegen setzen. – Heute weiß ich es besser:

Damit man sehen kann, dass es zu ende ist.

Heute ging nämlich ein schwachsinniger Prozess zu ende. Schwachsinnig deshalb, wie er gar nicht erst hätte begonnen werden dürfen. Dazu vermahnte ich über Leak6 das Gericht schon im Vorfeld – allerdings zugestanden: etwas kurzfristig.

Es ging um eine Strafbefehlssache gegen einen Freund, wegen geltend gemachten Beleidigungsdelikten. Bei Straftaten ist zu ermitteln und eine Vorprüfung vorzunehmen:

1. Nur wenn die Staatsanwaltschaft die Straftatbestandsmerkmale als erfüllt ansieht, darf sie einen Strafbefehl beantragen.

2. Das Gericht hat drei Möglichkeiten mit diesem Antrag zu verfahren:
a) bei nicht hinreichendem Verdacht ist die Sache abzuweisen.
b) bei Bedenken ist Hauptverhandlung anzuberaumen.
c) nur ohne Bedenken ist Strafbefehl zu erlassen.

Vorliegend hätte (1) nicht geschehen dürfen, aber spätestens bei (2a) enden müssen. Tatsächlich vertraute aber das Gericht – ziemlich blind – auf die Staatsanwaltschaft und erlies den Strafbefehl. – Macht ja nichts, der Betroffene kann ja Einspruch einlegen.

Belastend für den Betroffenen eines so genannten "vereinfachten Verfahrens" ist allerdings, dass er nicht nur fristgerecht Einspruch einlegen muss, sondern auch zwingend zur Hauptverhandlung erscheinen muss.

Und wenn er noch so viele und noch so gute Argumente zu seiner Verteidigung hat – scheitert er auch nur an einer dieser beiden Hürden, so hat er verloren. Staatsanwälte und Richter sollten sich deshalb bei ihrer Arbeit im Vorfeld schon ein bisschen Mühe geben!

Nun hatte der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch eingelegt, viele gute Argumente vorgebracht und (so die Richterin wörtlich) „einen ganzen Schwung von Zeugen“ angegeben.

Auch angesichts dessen hätte die Klage noch nach § 411 Abs. 3 StPO zurückgenommen werden können.

Aber was wurde getan? Es wurde 3. Hauptverhandlung angeordnet, eine Belastungszeugin (falsch, weil verzogen) geladen und 4. sämtliche Entlastungszeugen nicht geladen.

Welcher Bürger vermutet da noch einen fairen Prozess?

Aus der eigenen Perspektive richterlicher Selbstgefälligkeit ist das alles kein Problem. Die Fairness-Vermutung ist ja in der – insbesondere eigenen – Richterperson gewissermaßen bauartbedingt integriert.

Die Beteiligten konnten und waren gekommen – sodass auch hierdurch keinerlei justiziabler Schaden entstanden sein konnte. Die Belastungszeugin – welche als die angeblich Beleidigte zwar nicht Streitpartei, aber immerhin die Initiatorin dieser Rechtssache war – erfuhr von diesem Termin sogar noch vom Beschuldigten.

Und schließlich wurde diese Hauptverhandlung ja nur deshalb ohne Ladung der Verteidigungszeugen angeordnet, um Steuergelder zu sparen. Zugegeben ein Argument, aber dennoch, dazu sagt Leak6: Steuersparen fängt früher an!

Und: Die eigene richterliche Perspektive ist nicht die letztendlich maßgebliche, wo doch im Namen des Volkes Recht gesprochen wird.

Schon die Staatsanwaltschaft hätte den Beschuldigten vernehmen können – ich selbst kam schon zu der Gelegenheit einer solchen ‚Missionsstunde der dritten Art‘ wegen einer angeblichen Drohung.

Nach rund 30 bis 40 Minuten war der prozessuale Schwachsinn dieses Tages dann bereinigt und zu ende. Die Richterin gab sich aufgeschlossen, freundlich, ja geradezu lammfromm; sie gewährte dem Beschuldigten hinreichend rechtliches Gehör und stellte das Verfahren schließlich nach § 153 Abs. 2 StPO ein. Auch Leak6 stellte die Richterin von den vorgetragenen Besorgnissen frei.

Allerdings bleibt bei der Sache ein Nachgeschmack zurück.

Während Richterin und Staatsanwältin sich heute Abend schon wieder der angenehmeren Seite ihrer Work-Life-Balance widmen können, geht der Schwachsinn für den Beschuldigten und auch für die angeblich Verletzte noch einiges weiter. Sie stehen sich voraussichtlich noch in mindestens einem anderen Gerichtsverfahren gegenüber und es ist fraglich, ob überhaupt ein Ende absehbar ist.

Gerne würde Leak6 versuchen, zu irgend einen Frieden zu helfen. Nur leider konnte sich der Blogbetreiber der angeblich Beleidigten nicht einmal für eine Frage auf 1,50 Meter nähern, ohne dass sie drohte, die Polizei zu rufen.

Nach der Verhandlung hingen wir noch in einem in der Nähe gelegenen Lokal ab. Die angeblich Beleidigte fand sich ungefähr eine viertel Stunde später ebenfalls dort ein und nahm einige Tische entfernt von uns Platz. Als ich zu ihr ging und sie darauf aufmerksam machte, dass wir auch dort waren, gab es sofort wieder die Drohung mit dem Ruf nach der Polizei. Sogar meinen letzten zusammenfassenden Satz musste sie noch einmal mit dem Befehl unterbrechen, dass ich mich gefälligst sofort entfernen möge und nochmals: Sonst Polizei!

Das hatte die Sache allerdings nicht beschleunigt. Für den Ruf nach der Polizei bot ich mein Handy an und stellte der angeblich Beleidigten eine Gefährderansprache in Aussicht.

Zurück bleibt die Frage, was die angeblich Beleidigte überhaupt will. Sie wird so einfach nicht zur Ruhe kommen. Schwere Sachen haben einen Preis. Es können um die 2000 Säue sein, oder etwas anderes. Seit die EU als Wertegemeinschaft ja kaum noch taugt, wird auch die NATO als solche benannt. Ein klarer Blick auf Werte geht aber anders als nur Formeln zu stammeln:

Der biblische Bericht stellt heraus, dass auch der von Jesus geheilte aber zuvor von der Gesellschaft verachtete Mensch wertvoll ist. Jesus gab dem einfachen, verachteten Menschen gegenüber dem im verbotenen Geschäft erfolgreich Tätigen (Viehzüchter, Säue sind unrein) den Vorzug und relativierte das soziale Ansehen des finanziell Gutgestellten mit einem Wort. Nach Markus 5, 16-17 wollten sich die Leute der Umgebung Jesu Wertekanon allerdings nicht anschließen, sondern baten ihn fortzugehen.

Auch Frieden ist etwas wert. Dem Frieden zuliebe verzichtete der Beschuldigte auf Fahrtkosten. Im Sinne eines (gerechten) Friedens bemüht sich auch Leak6 um Klärung und Gespräch. Nur das Ende ist noch nicht in Sicht. Nach Hebräer 12, 15 ist die Gemeinschaft nicht nur per se jedem ihrer Mitglieder verpflichtet, sondern denen, die etwas nicht verknusen können, ganz besonders. Wo für Häftlinge Steuergelder für Reintegrationsprogramme locker gemacht werden, muss auch über eine Unterlegenen-Nachsorge nachgedacht werden, die sich um anderweitig Streitunterlegene kümmert. Die Kopplung der Prozesskostenhilfe an die Erfolgsaussicht, ist insbesondere dort mehr als nur fraglich, wo die Prozesse für die Betroffenen unvermeidlich sind! Und dieses Argument zählt bei den – wie hier – ziemlich lässig tätigen staatlichen Organen mindestens doppelt!

Leak6 sieht bei existenzvernichtenden Justizirrtümern auch die Justiz in der Garantenstellung, die weitere Verschlimmerung zu verhindern. Diese zu erkennen wäre nicht nur gerecht, sondern auch für die Gemeinschaft das einzig wirtschaftlich zu ende denkbare Modell. Beispielsweise dürfte ein großer Teil der Reichbürgerbiografien mit – zumindest subjektiv empfundenen Justizirrtümern – in Verbindung stehen und letztlich doch der Gemeinschaft als Kostenpunkt auf die Füße fallen. Tatsächlich ist die Justiz aber – gewollter Maßen – blind und an Anträge und Zulässigkeiten gebunden. Nur darf offensichtliches Unrecht nicht in Aktenzeichen verpackt unter den Tisch gekehrt werden – wo hinter in Wahrheit ggf. nicht mehr als persönliche Bequemlichkeiten, Annehmlichkeiten oder andere unerlaubte Eigeninteressen – bis hin zu Korruption stehen können. Die Entschädigungsdebatte zu Justizirrtümern steht seit Gustl Mollath erst an ihrem Anfang.

Die angeblich Beleidigte jedenfalls hat zahlreiche Prozesse verloren. Auch sie muss wieder zu Trost, Lebenssinn, Frieden und ggf. sogar ebenfalls Entschädigung kommen!

Wo die Gemeinschaft sehen kann, dass es einer allein nicht schafft, ist sie es, die – unabhängig von Rechtsansprüchen – sozial gefordert ist!

Auch für den Beschuldigten sind die Fragen schwer: Wie viel und oft soll er noch verzichten? Ich habe nun zwar weniger Anlass, an den Darstellungen des Beschuldigten über die angeblich Beleidigte zu zweifeln, aber das kann ja kein wirkliches Ziel sein. Es wäre viel besser, wenn man annehmen könnte, das jemand (notfalls: unter irgend welchen Bedingungen) doch ‚irgendwie ganz okay‘ ist. Und selbst wenn es nicht ganz stimmen sollte, ist es doch die Suche nach dem richtigen Weg. Was nicht ist, kann schließlich noch werden.

Mir bleibt nur, wenn schon nicht an Versöhnung gedacht werden kann, wenigstens zur Mäßigung zu ermutigen. – Ja, auch Mäßigung braucht Kraft und Mut.

Leak6 ist als christlicher Blog erklärter Gegner des den Opfern oft christlich eingeredeten Vergebungszwanges. Vor allem kommen erst viele andere Dinge wie Klärung, Reue und deren Glaubhaftmachung, Wiedergutmachung, Buße und die Frage nach der Vergebung. Mehr siehe dazu auch im Vorwort für Christen!

Es kommt die Zeit, in der das Wünschen wieder hilft. Nur Jesus als den Lebendigen scheinen die Toten nicht ganz begriffen zu haben. Der Heilige Geist jedenfalls braucht nicht wieder aufzustehen: ER ist quicklebendig in denen, die IHN einlassen.
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