Angelas Wahnvorstellung, ein Polizist dürfe sie nicht anzeigen, beruht offenbar auf dem von ihr nachgeplapperten, eigentlich hoch dialektischen Ansatz von Würmeli, wonach es entweder "Grundrechtsberechtigte" oder "Grundrechtsverpflichtete" gibt. Letztere haben anscheinend überhaupt keine eigenen Rechte. Das wiederum ergibt sich durch Würmelis messerscharfe Analyse mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach öffentliche Unternehmen bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde darlegen müssen, dass sie selbst Träger von Grundrechten sein können (BVerfG Beschl. v. 02.11.2015, Az. 1 BvR 1530/15 und 1 BvR 1531/15; Beschl. v. 03.11.2015, Az. 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15 und 1 BvR 1815/15), was beim Misslingen dieser Darlegung zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt. Gleichwohl haben selbst diese Unternehmen selbstverständlich alle möglichen eigenen Rechte, nur sind die halt nicht als Grundrecht geschützt. Und selbstverständlich verlieren die hinter den Unternehmen stehenden Menschen bzw. Personen (Vorstände, Mitarbeiter usw.) ihre individuellen Grundrechte nicht, so lange sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Das gilt auch und erst recht, wenn es nicht um ein Unternehmen, sondern um die berühmte Wortmarke geht.
Konsequent zu Ende gedacht, wäre sonst natürlich auch Wolfgang P. völlig unschuldig, denn ein Polizeibeamter hat danach ja kein Recht auf Leben. Unglaublich, wie viel Menschenverachtung im Grunde hinter Angelas Einstellung steckt. Hoffen wir mal, dass das "ohne Bewährung" aus Wittmund die Instanzen überlebt. Da müssten dann mindestens noch einige gesamtstrafenfähigen Geldstrafen dazu kommen, was Angela dann eine angemessene Zeit unter dem Motto "my home is my knastle" ermöglicht.
Ansonsten ist einem durch die jahrelange Wühlarbeit beim SSL ja eigentlich nichts Menschliches mehr fremd, aber wenn der Beamtendumme irgendwas absondert, muss ich immer
und an diese Szene denken:
https://www.youtube.com/watch?v=-2goGXwurd0