Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 60870 mal)

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Re: Angela Masch
« Antwort #135 am: 4. Januar 2018, 11:07:06 »
Was @Gutemine sagt, ist völlig zutreffend. Aus Maschs Gebrabbel kann man nicht viel folgern. "Einstellungen" können in der Tat damit zu tun haben, dass es sich um vergleichsweise geringfügige Straftaten handelt, die wegen zu erwartender höherer Strafen vorläufig eingestellt werden, was nicht bedeuten muss, dass sie damit erledigt sind. Vergleichen wir doch einmal mit Fatzkes Prozessen: Die Berufung gegen die Urteile wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte, mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung wurde ja erst einmal ausgesetzt, bis das Urteil wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte vorlag. Da Untreue der eindeutig schwerste Vorwurf war, kam dieser zuerst an die Reihe.
Bei der Masch ist anzunehmen, dass die Polizei in RLP nicht so ohne Weiteres klein beigeben wird. Zumindest in den damit zusammenhängenden Verfahren dürfte mit einer Verfolgung bis zu einem rechtskräftigen Endentscheid zu rechnen sein. Dabei könnte durchaus auch eine unbedingte Freiheitsstrafe herausschauen.
Aber es gilt eben: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, es braucht Geduld.
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Re: Angela Masch
« Antwort #136 am: 4. Januar 2018, 14:48:21 »
@Gutemine
@Pantotheus

Also wenn ich gemein wäre, würde ich fast schon vermuten, dass die beiden Verfahren nur eingestellt wurden, weil man im Vorfeld Seitens der Unterstützer die ganz große Randale vor den Gerichten samt Autocorso durch die Stadt angedroht hatte. Warum sollen sich das Richter und Staatsanwalt antun.

Zu holen ist bei der Engelsgleichen eh nichts, sie hat kürzlich den "Offenbacher" abgegeben, einsperren kann man sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes auch nicht (zwei Voraussetzungen, die sie und BeDumm gemeinsam haben), da ist es wirklich das Sinnvollste, ihr diese beiden Strafen zu erlassen und ihr für die Berufung in Aurich Bewährung in Aussicht zu stellen, wenn sie die Randale der Unterstützer in Grenzen hält.

https://www.youtube.com/watch?v=W9cGN8VZhlA
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #137 am: 4. Januar 2018, 15:28:11 »
Zu holen ist bei der Engelsgleichen eh nichts, sie hat kürzlich den "Offenbacher" abgegeben, ...

... dann kann sie abarbeiten oder -sitzen, ...

einsperren kann man sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes auch nicht (zwei Voraussetzungen, die sie und BeDumm gemeinsam haben), ...

Was ich, gelinde gesagt, für Unsinn halte: NDR: Rentner hinter Gittern Zur Erinnerung: Mahler durfte auch wieder einfahren. Und hier geht es um ein Gefängnis in Colorado mit Dialysestation. Entweder wird sich der Justizvollzug den Gegebenheiten anpassen oder die Freiheitstrafe an sich ihre Daseinsberechtigung verlieren, wenn sie nur noch in Ausnahmefällen vollstreckt werden soll.

... da ist es wirklich das Sinnvollste, ihr diese beiden Strafen zu erlassen und ihr für die Berufung in Aurich Bewährung in Aussicht zu stellen, wenn sie die Randale der Unterstützer in Grenzen hält.

Nö.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2018, 15:30:31 von dtx »
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #138 am: 4. Januar 2018, 16:08:39 »
Dass die Masch haftunfähig sein sollte, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Hohes Alter allein schützt nicht vor Haft, auch gesundheitliche Beeinträchtigungen stellen nicht automatisch einen Hinderungsgrund dar. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht einen ehemaligen KZ-Wachmann abblitzen lassen, der nahezu hundertjährig und gesundheitlich angeschlagen ist.
Da dürfte die Masch noch deutlich schlechtere Karten haben.
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Re: Angela Masch
« Antwort #139 am: 4. Januar 2018, 16:13:38 »
Wer raucht hat noch Reserven!
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Re: Angela Masch
« Antwort #140 am: 4. Januar 2018, 17:20:32 »
Off-Topic:
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Da kann man sich auch mit den trockenen Stengeln behelfen, die Feld und Flur im Herbst so bieten.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #141 am: 4. Januar 2018, 17:59:35 »
Jetzt habt ihr mir zwar ewig lang erklärt, warum das nicht stimmen kann, was ich vermute, aber vielleicht mag mir dann ja mal einer erklären, warum man ihr denn nun die Strafe erlassen hat.

 

Offline Grenzstein

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Re: Angela Masch
« Antwort #142 am: 4. Januar 2018, 20:14:53 »
Der Staat hat auch ne gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinen Justizbediensteten ...  ;)
 

Offline desperado

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Re: Angela Masch
« Antwort #143 am: 4. Januar 2018, 20:28:17 »
....wie ihre dauerenden Ankündigungen "es geschieht viel im Hintergrund" und an "entsprechend hohen Stellen" werden die Verfahren gerade gesammelt um ihr Genugtuung zukommen zu lassen.  ;)

Bei Peterohneland ist auch immer vieles im Hintergrund passiert - Ende war der Knast. Daher könnte man aus dieser Aussage auch etwas anderes schließen, zumal ein einfaches "werden die Verfahren gerade gesammelt.." für Außenstehende auch eine für sie nicht ganz so positive Aussage meinen kann.
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Re: Angela Masch
« Antwort #144 am: 4. Januar 2018, 21:19:06 »
....wie ihre dauerenden Ankündigungen "es geschieht viel im Hintergrund" und an "entsprechend hohen Stellen" werden die Verfahren gerade gesammelt um ihr Genugtuung zukommen zu lassen.  ;)

Bei Peterohneland ist auch immer vieles im Hintergrund passiert - Ende war der Knast. Daher könnte man aus dieser Aussage auch etwas anderes schließen, zumal ein einfaches "werden die Verfahren gerade gesammelt.." für Außenstehende auch eine für sie nicht ganz so positive Aussage meinen kann.

Genau, das könnte es sein, eine Sammlung gemäß § 154 StPO  :think:

Was auch immer man aus dem § schließen mag...
« Letzte Änderung: 4. Januar 2018, 21:31:03 von emz »
 

Offline emz

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Re: Angela Masch
« Antwort #145 am: 5. Januar 2018, 10:05:02 »
Gottes Mühlen

Gottes Mühlen, mahlen langsam
wenn wir es auch oft nicht seh’n,
seine Sinne, die sind wachsam,
er lässt keinen straffrei geh’n.

Ganz egal, wie lang es her ist,
eine Sünde, Neid und Gier -
irgendwann, da kriegt ein jeder
seinen Lohn, das glaube mir.

©Norbert van Tiggelen


Bei der Engelsgleichen auf FB zu finden.
 

Offline Pantotheus

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Re: Angela Masch
« Antwort #146 am: 5. Januar 2018, 11:32:29 »
Liebe @emz gestern hatte ich bereits einen Beitrag angefangen, der sich mit dem Problem des "Dauerdelikts" befassen sollte, aber ich habe diesen dann abgebrochen und nicht eingestellt.
Das Problem bei der Masch ist ja, dass sie lernunfähig ist. Jemand anderer würde vielleicht nach zig Geldstrafen mal begreifen, dass es nicht erlaubt ist, wildfremde Leute zu filmen und die Aufnahmen ungefragt ins Web zu stellen, dass es kostet, wenn man z. B. Mitarbeiter von Jugendämtern beleidigt, Polizisten beschimpft oder Richter mit üblen Bezeichnungen eindeckt usw. Die Masch geht allerdings zu einer Hauptverhandlung, vergreift sich gleich mal im Ton, beleidigt womöglich ein paar der Anwesenden, spricht auch noch ein paar Drohungen aus, kassiert eine Verurteilung und spaziert aus dem Gericht hinaus, um gleich einen Film aufzunehmen und zu veröffentlichen, in dem sie auf alles Vorherige noch eins draufsetzt und gleich noch ein paar Beleidigungen, Beschimpfungen usw. nachschiebt.
Die Justiz kommt bei alle diesen Straftaten gar nicht mit, kann sie vom Grundsatz her nicht, denn die Aufarbeitung einer binnen Sekunden gesagten Ehrverletzung dauert viele Stunden.
Nun gibt es eben den Paragrafen 154 der Strafprozessordnung. Ich zitiere diesen einmal:
Spoiler
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

 1.  wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
 2.  darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.

(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.

(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.

(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
[close]
Dieser Paragraf bezieht sich also auf zwei Fälle, nämlich darauf, dass entweder bereits eine Strafe verhängt wurde oder aber in einem laufenden Verfahren eine Strafe zu erwarten ist, die deutlich härter ist als die Strafe, die für das fragliche Vergehen zu erwarten ist. Ist also bereits eine vergleichsweise harte Strafe verhängt worden oder ist eine solche wahrscheinlich, kann ein Strafverfahren eingestellt werden. Das Kriterium ist eben die Straferwartung, die bei einer Gesamtstrafenbildung herausschauen würde. Die Gesamtstrafe ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Wenn verschiedene Straftaten gleichzeitig oder binnen eines bestimmten Zeitraumes nacheinander verhandelt werden, dann richtet sich die Strafe nach der Tat, für die die schwerste Strafe auszusprechen ist. Diese schwerste Strafe wird dann für die übrigen Taten jeweils noch erhöht, wofür es keine ganz genauen Regeln gibt. Insgesamt soll sich daraus eine "angemessene" Strafe für alle Taten ergeben.
Irgendwann aber ist nach oben Schluss. Dann ist es auch nicht sinnvoll, weitere Taten abzuurteilen. Darauf zu verzichten, spart Zeit, Geld und vor allem auch Nerven.
Der Sinn des Paragrafen 154 ist nun eben der, Zeit, Geld und Nerven zu sparen, wenn mehrere Verfahren laufen. Eine Einstellung nach diesem Paragrafen ist aber nur vorläufig. Fällt die erwartete Strafe weg, muss das Verfahren wieder aufgenommen werden. In anderen Fällen kann es weiter betrieben werden, insbesondere dann, wenn die zu erwartende Strafe wider Erwarten doch ins Gewicht fallen sollte. Dann liegt aber bereits mindestens ein rechtskräftiges Urteil vor, und das Gericht, das nun die wiederaufgenommene Anklage beurteilen muss, kann eine Gesamtstrafe bilden.
Bei der Masch kann sich eine endgültige Gesamtstrafe fast bis St. Nimmerlein hinauszögern, weil sie ja eben stets das Bedürfnis hat, erneut straffällig zu werden. Damit das endet, müsste sie lange genug einsitzen, dass sie einfach keine neuen Straftaten mehr begehen kann und die alten alle aufgearbeitet werden konnten. Das dauert. Stichwort: Dauerdelikt.
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Re: Angela Masch
« Antwort #147 am: 5. Januar 2018, 11:42:11 »
.. Das dauert. Stichwort: Dauerdelikt.

Falsches Stichwort.

Die Rechtsfigur wurde vor Jahrzehnten abgeschafft und wäre hier ohnehin nicht einschlägig, weil bei der Beleidigung sowieso immer ein neuer Tatentschluss gefasst wird. Das richtige Stichwort ist: Strafrabatt bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung.

... und mal ganz ehrlich: außer emz interessiert sich für die Bagatell-Kriminalität einer grenzdebilen Kettenraucherin niemand. In der Justiz schon gar nicht, weil wie Du richtig sagst der Ermittlungsaufwand im Vergleich zur Straferwartung zu hoch ist.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #148 am: 6. Januar 2018, 00:12:59 »
@Das Chaos
Nun, ob die Masch nicht die Ausnahme von der Regel ist, daß man zu einer jeden neuen Beleidigung auch einen neuen Tatentschluß fassen müsse, ist die Frage. In ihrem Falle scheint es vielmehr so zu sein, daß sie dazu keinen Tatentschluß, sondern lediglich die Gegenwart einer ihr nicht genehmen Person braucht. Das würde der These von @Pantotheus widersprechen, daß ihre Straftaten durch eine Freiheitsstrafe zumindest vorläufig zu beenden wären, denn im Strafvollzug trifft sie auch auf Menschen, gegenüber denen sie ehrverletzend tätig werden kann.
Im Gegensatz zur unsrigen würde die Strafvollzugspraxis in den Staaten vielleicht zur Folge haben, daß der Wirkungskreis Maschscher Verbalflatulenzen auf Vollzugsbeamte und Mitgefangene beschränkt bliebe, weil sie, wenn sie dort einmal eingefahren wäre, schon selbst dafür sorgen würde, daß sie nicht wieder raus kommt.

Ich kann auch Euren weiteren Ausführungen nur bedingt folgen. Zum einen stehen die Ehrverletzungsdelikte nicht im StGB, um dort Seiten zu füllen, sondern damit sie verfolgt werden. Das Interesse daran muß man jedem Betroffenen zubilligen. Wenn also nach einem Zeitungsbericht, von dem ich nicht weiß, was von ihm zu halten ist, die Berliner StA meint, alles anklagen zu müssen, was man nur verfolgen könne, dann frage ich mich, warum das bei Dingo, Rüdi, Masch oder Fitzek anders gehandhabt wird, wenn vor dem Gesetz alle gleich wären.

Desweiteren gibt der zitierte Wortlaut des § 154 StPO keine Automatismen in irgendeiner Form her. Die Wiederaufnahme nach den Absätzen 3 und 4 setzt voraus, daß das erwartete härtere Urteil gefällt wurde und in der eingestellten Sache noch keine Verjährung eingetreten ist. Die StA KANN dann, muß aber nicht wieder aufnehmen. Was passiert, wenn in der anderen Sache dann doch kein Urteil ergeht oder keine Strafe bzw. Maßregel getroffen wird, ist dort nicht geregelt. Es steht auf jeden Fall nicht da, daß die StA zwangsläufig wieder aufnehmen MÜSSTE, wenn sie das nicht wollte.
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #149 am: 6. Januar 2018, 05:51:16 »
Verstehe ich nicht:
Zitat
Das Problem bei der Masch ist ja, dass sie lernunfähig ist. Jemand anderer würde vielleicht nach zig Geldstrafen mal begreifen, dass es nicht erlaubt ist, ...
Pantotheus, hast du dabei nicht übersehen, dass die ihr nunmehr erlassene Strafe der allererste Strafbefehl überhaupt gewesen sein dürfte? 




Zitat
... und mal ganz ehrlich: außer emz interessiert sich für die Bagatell-Kriminalität einer grenzdebilen Kettenraucherin niemand.
In der Justiz schon gar nicht, weil wie Du richtig sagst der Ermittlungsaufwand im Vergleich zur Straferwartung zu hoch ist.

Wenn über jemanden erzählt wird, er schaue kleinen Mädchen beim Duschen zu, dann ist das also Bagatell-Kriminalität und interessiert niemanden.

War jetzt der Staatsanwalt auch grenzdebil, wenn er solche Bagatell-Vorwürfe prüfen ließ, indem er Kinder und Ehemalige befragen ließ? Feststellt wurde, dass die Vorwürfe gegen den Heimleiter haltlos sind.