Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 60867 mal)

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Re: Angela Masch
« Antwort #120 am: 3. Januar 2018, 12:57:21 »
Da habe ich doch mal gleich eine juristische Frage:

Wie sieht's denn da rechtlich aus? Kann ich bei jedem vor der Haustür einfach mal so eine Demo veranstalten, muss die nur vorher anmelden?

Haaach, Versammlungsrecht. Eines ,einer heimlichen Steckenpferde. <3

Da habe ich doch mal gleich eine juristische Frage:

Wie sieht's denn da rechtlich aus? Kann ich bei jedem vor der Haustür einfach mal so eine Demo veranstalten, muss die nur vorher anmelden?

Bin derzeit noch im Erstsemester als Gasthörer an der YouTube state university eingeschrieben, hilfreich könnte folgender Link sein:
https://kreaktivisten.org/howtos/behoerdenkrams/anmeldung-einer-versammlung/

Spoiler
Öffentliches Gelände oder Privates Gelände!
Zunächst stellt sich die Frage: Wo soll eure Aktion stattfinden? In der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz, auf der Straße vor einem Geschäft oder in der Schule, der Uni, in einem Einkaufscenter oder auf einem Parkplatz?
Ihr müsst euch erkundigen bzw. überlegen, ob es sich um privates Gelände, z. B. der Uni oder um öffentliches Gelände handelt, z. B. eine Fußgängerzone.
Handelt es sich um privates Gelände, müsst ihr die Aktion/Versammlung mit dem Besitzer ausmachen, also der Unileitung, der Schulleitung, der Kaufhausleitung usw.
In diesem Fall gibt es keinen vorgeschrieben Weg der Anmeldung! Macht das ganze mit den Verantwortlichen/Besitzen aus und lasst euch die Genehmigung schriftlich geben, damit es nicht heißt, ihr hättet unerlaubt eine Versammlung auf dem Privatgrundstück eines anderen organisiert!
Handelt es sich um eine Aktion/Versammlung/Demo auf öffentlichem Gelände, das sozusagen der Stadt gehört, müsst ihr selbige bei der Stadt bzw. dem Ordnungsamt der Stadt oder in manchen Bundesländern bei der Polizei anmelden. Im Folgenden wird es ausschließlich um diesen Fall (öffentliches Gelände) gehen!
[close]
Im Ansatz brauchbar. Beantwortet die Frage aber nicht ganz. :)

In der Tat ist die erste Frage einer Demo immer, wem der fragliche Grund gehört, auf dem demonstriert werden soll. Da "Eigentum" bedeutet, dass der Eigentümer nach seinem Gusto andere vom Gebrauch seiner Sache ausschließen kann, kann ein Eigentümer eines Privatgrundstücks entscheiden, dass dort nicht demonstriert werden darf. Allerdings gilt in Deutschland die sog. "Sozialbindung" von Eigentum (vgl. Art. 14 Abs. 2 GG). Und so kommt es, dass Privateigner in einigen Fällen tatsächlich dulden müssen, dass Dritte auf ihrem Grund demonstrieren wollen. Das ist insb. dann der Fall, wenn der Grund ansonsten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (etwa öffentliche Plätze, die aber Privatpersonen gehören, Kaufhäuser, Flughäfen etc.). Es gibt da ein paar spannende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und diverse interessante Fachaufsätze zu. Wer daran interessiert ist… melden.

Nun wird aber der fragliche Rechtsanwalt sein Grundstück (oder seinen Vorgarten…) nicht der Öffentlichkeit gewidmet haben. Der oben genannte Sonderfall fällt also aus. Allerdings liegt das Haus des Rechtsanwalts vermutlich an einer Straße. Und die ist sehr wahrscheinlich öffentlicher Grund, darf also prinzipiell für Demonstrationen genutzt werden.

Hier gilt, dass Privatpersonen ein Recht auf Privatsphäre haben. Selbst bei in der Öffentlichkeit stehenden Persönlichkeiten (Politikern etc.) gilt, dass nicht vor ihrem Wohnhaus demonstriert werden soll, da dies der "privaten" und nicht der "öffentlichen" Sphäre angehört. Diese Erfahrung hat bspw. schon eine hier nicht näher zu nennende Kundin gemacht, die unbedingt vor dem Haus von Sigmar Gabriel demonstrieren und mit ihm ins Gespräch kommen wollte. Wenn dies schon für Politiker gilt, die ständig im Fernsehen auftreten, dann gilt es erst Recht für Anwälte, die höchstens vor Gericht öffentlich auftreten (für einen sehr dehnbaren Begriff von "Öffentlichkeit", bei dem es auf den Status eines Türschlosses ankommt und nicht auf tatsächlich anwesende Personen).

Hinsichtlich des Firmensitzes wäre wohl eine Abwägung fällig (liegt die Kanzlei an einem öffentlichen Platz oder in einer Seitenstraße etc.), bei der verschiedene Faktoren entscheidend sein werden.

Fazit: Eine Demonstration auf dem Privatgrundstück des Anwalts (oder dessen Vermieters, so er kein eigenes Grundstück hat) wird es wohl mangels Einwilligung des Eigentümers nicht geben. Sollte doch demonstriert werden, steht zu vermuten, dass die Polizei das recht schnell räumen wird. Eine Demonstration vor dem Haus auf öffentlichem Grund wird ebenfalls wohl nicht genehmigt werden. Sollte doch demonstriert werden, steht zu vemruten, dass die Polizei das recht schnell räumen wird. Bei einer Demonstration vor der Kanzlei gilt der berühmt-berüchtigte Juristen-Spruch: Es kommt darauf an.

Und für diejenigen, die Bauchschmerzen damit haben, dass vielleicht wirklich vor der Kanzlei eines Anwalts demonstriert werden darf: Der vierzehnte Abschnitt des StGB ist zwar mit "Beleidigung" überschrieben, beinhaltet aber auch Delikte wie Üble Nachrede oder Verleumdung. Gerade der Kundin Masch sei also geraten, aufzupassen, was sie sagt. Aber das ist wohl vergebene Mühe.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #121 am: 3. Januar 2018, 13:24:11 »
Der RA Hoffmann ist ein ganz relaxter Kollege. Wahrscheinlich wird er der Masch vom Fenster her zuwinken.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #122 am: 3. Januar 2018, 14:33:59 »
Der RA Hoffmann ist ein ganz relaxter Kollege. Wahrscheinlich wird er der Masch vom Fenster her zuwinken.

So gesehen hast du natürlich vollkommen Recht.
Im Grund geht es auch gar nicht um den RA sondern um seine Mandantin, über die bei so einer Demo wieder übelst Dreck ausgekippt wird und der es dabei nicht so sonderlich gut geht.



@Rechtsfinder

Sei erst mal recht herzlich für deine Ausführungen bedankt, aber wie das Leben so spielt,
schon habe ich die nächste Frage zum Thema Demonstrationsrecht.

Das Landgericht Aurich, idyllisch im Schlosspark gelegen, werden wir bei der Berufungsverhandlung womöglich ebenso wie in Wittmund mit der BeDummschen Lebensgeschichte bis in den Gerichtssaal hinein verwöhnt werden?
Wobei ich natürlich jetzt nicht weiß, ob selbiger Park in Privatbesitz ist.

 

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Re: Angela Masch
« Antwort #123 am: 3. Januar 2018, 16:13:46 »
@Rechtsfinder

Sei erst mal recht herzlich für deine Ausführungen bedankt, aber wie das Leben so spielt,
schon habe ich die nächste Frage zum Thema Demonstrationsrecht.

Das Landgericht Aurich, idyllisch im Schlosspark gelegen, werden wir bei der Berufungsverhandlung womöglich ebenso wie in Wittmund mit der BeDummschen Lebensgeschichte bis in den Gerichtssaal hinein verwöhnt werden?
Wobei ich natürlich jetzt nicht weiß, ob selbiger Park in Privatbesitz ist.

Ohne da jetzt näher ins Detail gehen zu wollen: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist unserer Verfassung (zu Recht!) ein sehr, sehr hohes Gut. Gemeinsam mit der Meinungsfreiheit stellt es einen Grundpfeiler der Demokratie dar (ich hoffe, dass ich das BVerfG jetzt richtig, da blind, zitiert habe). Folglich wird es sehr schwierig sein, jemandem, der sich als Justizopfer sieht, zu verbieten, vor einem Justizgebäude der Allgemeinheit sein Leid zu klagen. ;)



Off-Topic: Das ist wieder so ein Moment, wo unsere Kundschaft (und auch sonst jeder Besoffene, der zwar den gesamten Bahn-Waggon mit seinen "Weisheiten" über die politische Lage, von der Jamaika-Koalition bis hin zu den Verwicklungen des ersten Weltkrieges "unterhält", aber in der unmittelbaren Situation harmlos ist) mich höchst erfreut: Ist es nicht wunderbar, in einem Staat zu leben, in dem man sich halbwegs gefahrlos so daneben benehmen kann? ;)
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Re: Angela Masch
« Antwort #124 am: 3. Januar 2018, 16:32:51 »
...
Folglich wird es sehr schwierig sein, jemandem, der sich als Justizopfer sieht, zu verbieten, vor einem Justizgebäude der Allgemeinheit sein Leid zu klagen. ;)

Alles richtig, aber um das nochmals klausurmäßig aufzuklären:

Soweit das Grundstück und/oder das Gebäude von einem Gericht benutzt wird, unterliegt eine Demonstration dort nicht dem Versammlungsgesetz. Dort übt das Hausrecht der Präsident oder der Direktor des jeweiligen Gerichts aus; in der Verhandlung übt das Gericht durch den Vorsitzenden die Sitzungspolizei aus. Dennoch ist auch ein Gericht als öffentliche Institution dem Versammlungsrecht verpflichtet, ein Gerichtspräsident wird also im Spannungsfeld dieses Grundrechtes und dem Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung entscheiden müssen und wird daher die Wertungen des VersG in seine Entscheidung einfließen lassen müssen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #125 am: 3. Januar 2018, 17:08:35 »
Im Grunde sollte man sie einfach machen lassen. Sie ist selbst ihr übelster Feind. Je mehr sie öffentlich andere Leute verunglimpft, verleumdet und falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, desto eher wird sie aus dem Verkehr gezogen werden. M. W. drohen ihr bereits 8 Monate Haft, muss halt erst durch die Instanzen.
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Re: Angela Masch
« Antwort #126 am: 3. Januar 2018, 17:25:53 »

Off-Topic: Das ist wieder so ein Moment, wo unsere Kundschaft (und auch sonst jeder Besoffene, der zwar den gesamten Bahn-Waggon mit seinen "Weisheiten" über die politische Lage, von der Jamaika-Koalition bis hin zu den Verwicklungen des ersten Weltkrieges "unterhält", aber in der unmittelbaren Situation harmlos ist) mich höchst erfreut: Ist es nicht wunderbar, in einem Staat zu leben, in dem man sich halbwegs gefahrlos so daneben benehmen kann? ;)

Dazu kann ich nur definitiv jein sagen.
Ob mich das erfreut, kommt halt ganz drauf an, aus welcher Perspektive ich das betrachte bzw. mit welchem Abstand.

- Wenn Angela einem Heimleiter etwas unterstellt, sie dafür einen Strafbefehl von an die dreitausend erhält, in Berufung gehen möchte, aber dann das Gericht ihr ohne Verhandlung die Strafe einfach so schenkt, ...
- Wenn ein Polizist von ihr durch den Dreck gezogen wird, seine Töchter deswegen die Schule wechseln müssen und auch da schenkt ihr der Staat die Strafe, ohne dass dazu irgendwas verhandelt wird ...

dann sieht sie das natürlich nur als Bestätigung für ihr Verhalten, und dafür, dass der Staat sich nicht getraut etwas gegen sie zu unternehmen, weil das, was sie tut richtig ist.

Ich denke mal, man hat ihr jetzt ein bisschen gedroht mi Knast, aber letztendlich wird sie in Aurich mit Bewährung davonkommen. Und bis dahin wird man schon noch das ein oder andere Verfahren gegen sie klammheimlich einstellen.

 
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Re: Angela Masch
« Antwort #127 am: 3. Januar 2018, 17:27:10 »
Ach, die Raucherin der Herzen wird schon noch einfahren.
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Re: Angela Masch
« Antwort #128 am: 3. Januar 2018, 20:49:19 »
Ach, die Raucherin der Herzen wird schon noch einfahren.

Das wäre aber schlimmste Folter, die hält ja keine 10 Minuten ohne Glimmstengel mehr aus. In der Zelle dürfte sie nicht rauchen, oder?
« Letzte Änderung: 3. Januar 2018, 20:55:24 von comsubpac »
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Re: Angela Masch
« Antwort #129 am: 3. Januar 2018, 20:54:06 »
Da gibt es auch keine Ravioli und keinen Wackelpudding.
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Re: Angela Masch
« Antwort #130 am: 3. Januar 2018, 20:55:07 »
und wer kümmert sich dann um ihre Hunde?
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Re: Angela Masch
« Antwort #131 am: 3. Januar 2018, 21:29:15 »
Die erobern ohnehin die Welt.
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Re: Angela Masch
« Antwort #132 am: 3. Januar 2018, 23:50:15 »
und wer kümmert sich dann um ihre Hunde?

Die kommen ins Heim, ins Tierheim.
Es sei denn, ihre omminöse Tochter, von der wir nur wissen, dass sie erwachsen ist, lässt sich blicken.
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #133 am: 4. Januar 2018, 00:30:18 »
Ich denke mal, man hat ihr jetzt ein bisschen gedroht mit Knast, aber letztendlich wird sie in Aurich mit Bewährung davonkommen. Und bis dahin wird man schon noch das eine oder andere Verfahren gegen sie klammheimlich einstellen.

Gut, wenn sie einmal eine Bewährung an der Hacke hat, wird sie sich vermutlich auch um deren Widerruf bemühen.
 

Offline Gutemine

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Re: Angela Masch
« Antwort #134 am: 4. Januar 2018, 06:39:33 »

Dazu kann ich nur definitiv jein sagen.
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Ich denke mal, man hat ihr jetzt ein bisschen gedroht mi Knast, aber letztendlich wird sie in Aurich mit Bewährung davonkommen. Und bis dahin wird man schon noch das ein oder andere Verfahren gegen sie klammheimlich einstellen.

Nun, zur angeblichen "Einstellung der Verfahren" gibt es bis jetzt ja nur die verschwurbelten Aussagen der Masch selbst. Glaubwürdig ist das aber nicht wirklich.

Schon die jetztige Pfändung deutet nicht auf eine Einstellung hin. Die muss nämlich alte Verfahren betreffen, das letzte ist ja noch nicht rechtskräftig.

Gerichte können durchaus auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden und die Urteile/Beschlüsse dann zustellen.
Was natürlich sein kann, dass ein Verfahren -weil in einem anderen eine höhere Strafe zu erwarten ist- vorläufig eingestellt wird. Das bedeutet aber letztendlich nicht, dass man straffrei ausgeht.

Da die Masch nur an der Youtube-Uni "studiert" hat und -wie man immer wieder merkt- nicht richtig bzw. verstehend lesen kann, gerne auch entsprechende Gerichtspost einfach "entwertet" und zurückschickt kann man auf solche Aussagen von ihr nicht mal einen Pfifferling geben. Das ist letztendlich genauso heiße Luft wie ihre dauerenden Ankündigungen "es geschieht viel im Hintergrund" und an "entsprechend hohen Stellen" werden die Verfahren gerade gesammelt um ihr Genugtuung zukommen zu lassen.  ;)
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