Und wie Du sagst, die Formulierung, in D sei die rechtsstaatliche Ordnung nicht mehr in Kraft, habe ich natürlich vergeblich gesucht.
Wenn RD Zitate anführen, ist das ja auch nicht erstaunlich.
Zum Vergleich oben das angebliche Zitat laut der Zuschrift, unten das Original:
[...]Die rechtsstaatliche Ordnung in der BRD ist [...] außer Kraft gesetzt [...].
Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Man sieht: Aus "Bundesrepublik" wurde "BRD" gemacht (was an und für sich noch keine Verfälschung, aber doch "unsauber" zitiert ist und hier wohl auf die "BRiD GmbH" anspielen soll), vor allem aber wurden die entscheidenden Teile einfach weggelassen.
Man erinnert sich zum Beispiel an das Verfassungsgerichtsurteil betreffend Fortbestehen des Deutschen Reiches: Auch dabei wird unterschlagen, dass das Reich nicht "für sich" und gleichsam "neben" der BRD fortbesteht, sondern dass beide identisch sind. Oder weiter: der angeblich fehlende Geltungsbereich. Dass die immer wieder zitierte Entscheidung vom Geltungsbereich einer Verordnung, die die Nutzung von Boden regelt, spricht, wird geflissentlich unterschlagen und so getan, als ob die Entscheidung von jedem Gesetz spräche.
Fazit: same procedure as every time.
Übrigens haben, nebenbei bemerkt, sogar Vertreter einer der Polizeigewerkschaften dazu aufgerufen, die Regelung zur Strafbarkeit illegaler Einreisen wenigstens zu überprüfen. Der Rechtszustand ist aktuell der, dass an sich jede unerlaubte Einreise zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sobald aber jemand ins Asylverfahren aufgenommen wird, erhält er zumindest einen vorläufigen Aufenthaltsstatus, womit sich die Verfolgung seiner illegalen Einreise nachträglich erledigt. Die genannten Vertreter der Polizisten kritisieren nun, dass dies zu viel unnötigem Leerlauf führe, der nur Ressourcen verbrauche, welche die Polizei bei der Verfolgung anderer Delikte besser gebrauchen könnten.