Autor Thema: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)  (Gelesen 49513 mal)

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Offline Fottzilla

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Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« am: 1. August 2017, 08:38:44 »
https://degeka.org/Gesundheitskasse/

Wir haben eine neue Krankenkasse! Im Impressum steht eine Claudia Itgen und Olaf Brandt, die sind mir neu. Es könnte aber eine Nähe zu Erhard Lorenz bestehen (seine Adresse in Kaarst). Verlinkungen führen auf Seiten aus dem gleichen braunen Umfeld.

Ob der Rohrkrepierer die BaFin wohl interessiert?  ;)
« Letzte Änderung: 8. März 2018, 05:43:12 von Tuska »
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.
 
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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #1 am: 1. August 2017, 10:05:32 »
Ob der Rohrkrepierer die BaFin wohl interessiert?  ;)
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Offline Gerntroll

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #2 am: 1. August 2017, 10:26:18 »
Hab gefragt. ;D
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Igor Strawinski

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #3 am: 1. August 2017, 10:49:33 »
 

dtx

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #4 am: 1. August 2017, 10:55:38 »
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 10:58:21 von dtx »
 
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Offline Rima882

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #5 am: 1. August 2017, 11:10:09 »
Au weh, das sieht ganz schlecht aus für die DeGeKa. Die Vorschrift des § 23 BGB, die in der "Anerkennungsurkunde" erwähnt wird, ist - wenn auch erst seit gerade einmal knapp 16 Jahren (31.12.2001) - aufgehoben. Also alles ungültig jawoll ! :neener:
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline Gutemine

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #6 am: 1. August 2017, 11:27:31 »
Da besteht nicht nur eine gewisse Nähe zu Lorenz, das ist Lorenz. In seinem Thread hatten wir das Thema auch schon einige Male.

Zum Beispiel hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1289.msg124360#msg124360

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/photos/a.388332987889339.91877.388213067901331/1267074403348522/?type=3[/facebook]

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1332632086792753[/facebook]

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Ach ja, als Tipp für weitere Threads: Lorenz hat auch eine Universität, ein Gewerbeamt, Autoversicherung und natürlich gibt es bei ihm auch Kennzeichen. Auch ein Grundbuch ist vorhanden, von dem "Reichspresseamt" oder der "Reichdruckerei" gar nicht zu reden.

Sein wichtigster "Minister" ist im Moment Andreas Uwer, der -wie auch die anderen Minister vor ihm- Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen oder der Zuführung von neuen "Opfern" kassiert.  ;)
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 11:30:49 von Gutemine »
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Offline vollstrecker

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #7 am: 1. August 2017, 11:28:21 »
Aber, aber... die BRvD-Regierung kann doch gar nicht wirksam §§ im staatlichen BGB aufheben...
 

Offline Gutemine

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #8 am: 1. August 2017, 11:36:58 »
Wem die Verbindung noch unklar ist - einfach im "Deutschen Reichsanzeiger" nachlesen.  ;)

Die eigene Bank ist -wie auch bei der VV von Voßbruch- im Aufbau bzw. in Planung.  ;D
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Offline DerDude

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #9 am: 1. August 2017, 12:07:27 »
Die Satzung hält einige lustige Regelungen parat, z.B.:

Zitat
§ 19. Nachschüsse
1. Reichen  die  Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen zur Deckung der Ausgaben in einem  Geschäftsjahr nicht aus, so sind die  Mitglieder verpflichtet, Nachschußbeiträge bis zur Höhe eines Jahresbeitrages nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge zu leisten.         
2. Zu den Nachschußbeiträgen haben auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder beizutragen.
.
.
§ 22. Auflösung und Bestandsübertragung
4. Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuß, so wird dieser im Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.

Letzteres ohne Begrenzung nach oben. Ein großer Spaß für jedes Mitglied.
That rug really tied the room together.
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Offline Rechtsfinder

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #10 am: 1. August 2017, 12:34:43 »
Ich kenne mich mit der Rechtsform VVaG nicht aus (ich weiß, dass sie existiert und das dürfte mich von 90% der frisch examinierten Juristen absetzen). Kann mir vorstellen, dass es da Nachschusspflicht gibt, ebenso wie, dass es eine Sonderregel gibt, die die Begrenzung derselben erlaubt.

Hintergrund: Ein VVaG, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Form des Vereins (eingetragen, e.V.) für Versicherungen. Vereine sind Personengesellschaften. Im Falle einer Insolvenz haften daher die Gesellschafter unbeschränkt persönlich. Hieße: Nachschusspflicht bei Insolvenz. Bei großen finanziellen Risiken lagert man das Haftungsrisiko daher gern auf Kapitalgesellschaften (UG haftungsbeschränkt, GmbH, AG, etc.) aus.

Ich kann mir vorstellen, dass der Gesetzgeber angesichts der hohen Risiken von Versicherungen (insb. wenns um Krankenversicherung geht…) die VVaGs in Sachen Haftung privilegiert. Genauso kann ich mir vorstellen, dass eine solche Privilegierung genau nicht stattfindet, da im Falle einer Insolvenz dann ja die Allgemeinheit einspringt. Müsste man™ mal nachgucken.



Ich überlege gerade, ob nicht bereits die Ausstellung dieser "Verleihung einer Rechtsform" Beihilfe (ich würde sogar sagen: Mittäterschaft!) zum Betreiben verbotener Versicherungsgeschäfte ist. Damit könnte man ggf. Lorenz in den Fokus der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft rücken (welche ist das überhaupt?).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Mr. Devious

Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #11 am: 1. August 2017, 12:36:45 »
Aber, aber... die BRvD-Regierung kann doch gar nicht wirksam §§ im staatlichen BGB aufheben...

Natürlich nicht. Das kann nur die Legislative, die aber aufgrund verfassungswidriger Wahlen... usw. usf. ad infinitum.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline kairo

Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #12 am: 1. August 2017, 13:13:25 »
Au weh, das sieht ganz schlecht aus für die DeGeKa. Die Vorschrift des § 23 BGB, die in der "Anerkennungsurkunde" erwähnt wird, ist - wenn auch erst seit gerade einmal knapp 16 Jahren (31.12.2001) - aufgehoben. Also alles ungültig jawoll !

Ja, und außerdem steht die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen wirtschaftlichen tätigen Verein dem Land zu, nicht dem Bund oder meinetwegen auch Reich. Das Vereinsregister wird ja bei einem Amtsgericht geführt.

Aber wenn die ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen wollen, müssen sie ja wohl auch noch bei der BAFin anklopfen. Ob sie bei Herrn Gohr landen werden? Der freut sich bestimmt ein Loch in die Sitzfläche.

Können die bei der Reichsdruckerei nicht ein wenig geschickter mit Photoshop umgehen? Das ist ja grauenvoll.
 

dtx

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #13 am: 1. August 2017, 13:27:37 »
Ich überlege gerade, ob nicht bereits die Ausstellung dieser "Verleihung einer Rechtsform" Beihilfe (ich würde sogar sagen: Mittäterschaft!) zum Betreiben verbotener Versicherungsgeschäfte ist. Damit könnte man ggf. Lorenz in den Fokus der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft rücken (welche ist das überhaupt?).

http://www.sta-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/gerichtsbezirk/index.php

D, zuständig für das Amtsgericht Neuss
 

Offline Fottzilla

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #14 am: 1. August 2017, 13:38:33 »
Ob sie bei Herrn Gohr landen werden? Der freut sich bestimmt ein Loch in die Sitzfläche.

Dann sollten wir ihm seine üppige SSL-Rente für Wahnversehrte entsprechend aufstocken.
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