Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2017  (Gelesen 36358 mal)

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Offline DinoVolare

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #255 am: 23. Mai 2017, 21:32:00 »
Da werde ich mich gleich mal sinnstiftend einbringen.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #256 am: 23. Mai 2017, 21:37:24 »
Tausende von Staats*hörige und kein einziger ist qualifiziert und bereit auch nur eines der schon seit Jahren vakanten Stellen zu besetzen. So geht Staat ::)
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #257 am: 23. Mai 2017, 21:38:44 »
Gehen wir einmal ein auf

Zitat
Die Fakten:

Zitat
•Es gab langfristige Mietverträge, die den Verantwortlichen bekannt waren.
Das Bestehen von Mietverträgen ist an und für sich kein Grund, der eine Räumung verhindern kann, denn Mietverträge können gekündigt werden, was Oppermann ja getan hat. U. U. besteht ein Kündigungsrecht auch von Gesetzes wegen, etwa bei ausstehenden Mietzahlungen, schweren Beschädigungen an der gemieteten Sache, sonstigem unzumutbarem Verhalten des Mieters u. dgl. Hier liegen aber schon gar keine Mietverträge vor, weil es sich um einseitige Erklärungen der Mieter handeln. Das gehört etwa in die Schublade "Konkludentenverträge". Zudem ist teilweise auch unklar, wer bei diesen "Verträgen" eigentlich der Vermieter sein sollte. Wo aber keine gültigen Verträge bestehen, können diese auch nicht einer Räumung entgegen stehen.

Zitat
•Ein "eigenmächtiges in Besitz nehmen" (Hausbesetzung) war durch die Mietverträge nicht gegeben.
Siehe oben. Wo es keine Verträge gibt, können sie auch nichts rechtfertigen.

Zitat
•Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde gebrochen.
Erstens handelt es sich nicht um Wohnungen, zweitens siehe oben: Unverletzlich wäre nur eine Wohnung, in der man sich berechtigt aufhält.

Zitat
•Es gab kein gerichtliches Zwangsräumungsverfahren, wie eigentlich erforderlich.

Ein solches Verfahren ist hier entbehrlich. Zudem wurde den Bewohnern des Geländes schon lange mitgeteilt, dass sie dort ausziehen müssten.

Zitat
•Die einstweilige Verfügung wurde zugestellt und mit der Zustellung sofort vollstreckt, ohne eine Frist zur freiwilligen Räumung einzuhalten oder eine Möglichkeit einzuräumen, rechtlich darauf zu reagieren.
Tja, das haben einstweilige Verfügungen halt so an sich, dass sie sofort vollstreckt werden können. Das ist nämlich gerade deren Sinn.

Zitat
•Die einstweilige Verfügung war fehlerhaft adressiert und damit vermutlich unwirksam.
Sie hat die Bewohner des fraglichen Geländes erreicht. Das genügt.

Zitat
•Als Grund für die Zwangsräumung wurde eine eindeutige Lüge (Keine Mietverträge, damit also Hausbesetzung) angegeben.
Es bestanden und bestehen keine gültigen Mietverträge. Das ist also keine Lüge, sondern die Wahrheit. Die KRDler sind tatsächlich Hausbesetzer.

Zitat
•Die Aktion wurde durchgeführt, obwohl allen Verantwortlichen bekannt war, dass der Grund für diese Aktion eine Lüge war.
Wenn das KRD behauptet, es handle sich um eine Lüge, dann wird die Wahrheit dadurch nicht automatisch zur Lüge. Im Übrigen siehe den vorherigen Punkt.

Zitat
•Die Grundlage für den Verkauf ist ein Verfahren, welches noch kein rechtskräftiges Urteil hat und derzeit vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt verhandelt wird.
Der Abwickler wurde rechtskräftig eingesetzt. M. W. wird in Frankfurt auch nichts mehr verhandelt, mangels rechtzeitig eingelegter Rechtsmittel sind die Verfügungen der BaFin inzwischen rechtskräftig geworden. Ansonsten: Legt doch einfach die Unterlagen vor, die ein laufendes Verfahren bezeugen.

Zitat
•Für diesen Verein wurde ein sogenannter Abwickler eingesetzt, der die angeblichen Bankgeschäfte abwickeln soll, ohne das es ein rechtskräftiges Urteil dazu gibt.
Siehe den vorherigen Punkt!

Zitat
•Es gibt im Verfahren gegen Peter wegen angeblicher Untreue und Bankgeschäfte keine Nebenkläger, die sich geschädigt fühlen. Dies hat sich in der Zeugenbefragung im Vefahren vor dem LG Halle eindeutig gezeigt. Trotzdem behauptet die BaFin etwas von einem "öffentlichen Interesse", aus dem heraus alles abgewickelt und zerschlagen werden muß.
Untreue ist kein nebenklagefähiges Delikt, weshalb es keine Nebenkläger geben kann. Zudem ist dieses Verfahren nicht die Rechtsgrundlage für die Einsetzung des Abwicklers und damit auch nicht für den Verkauf. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Zitat
•Es gibt kein rechtskräftiges Urteil, ob überhaupt etwas Illegales getan wurde. Trotzdem wird mit unverhältnismäßiger Härte gegen uns vorgegangen.
Siehe weiter oben: Die Verfügungen der BaFin sind rechtskräftig geworden, weil seitens KRD keine Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden. Ein Urteil ist damit auch nicht nötig.

Zitat
•Durch eine breite Medienkampagne wurde versucht, uns als Reichsbürger zu brandmarken, obwohl wir uns mehrfach und eindeutig von diesen distanziert haben.
Das KRD vertritt Ansichten, die 1:1 den RD-Thesen entsprechen, agiert in rechtlichen Angelegenheiten genau wie RD, hat zudem personelles Überschneidungen mit RD - aber es ist keine RD-Vereinigung? Abgesehen davon wäre eine solche Medienkampagne, wenn es sie denn gäbe und wenn der RD-Vorwurf nicht wahr wäre, nicht der Grund für die erfolgte Räumung, sondern deren Grund besteht darin, dass das Gelände unerlaubt besetzt wurde.

Zitat
•Und noch einiges mehr...
Und was? Kommt da noch etwas Substanzielles?
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Offline _dr

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #258 am: 23. Mai 2017, 21:39:59 »
Tausende von Staats*hörige und kein einziger ist qualifiziert und bereit auch nur eines der schon seit Jahren vakanten Stellen zu besetzen. So geht Staat ::)

Naja fürs Handwerk müsste die Unternehmerin Ilona doch mal die Maurerinnenkelle schwingen können...
Ein für Dich! :-)
 
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Offline Fottzilla

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #259 am: 23. Mai 2017, 21:46:10 »
So ein Zufall! Und ich habe gerade ein 'Gebäude'* zu verschenken! Hoffentlich war noch keiner vor mir da. Bei so einem Angebot kann doch niemand nein sagen.


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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #260 am: 23. Mai 2017, 22:09:30 »
Tausende von Staats*hörige und kein einziger ist qualifiziert und bereit auch nur eines der schon seit Jahren vakanten Stellen zu besetzen. So geht Staat ::)

Naja fürs Handwerk müsste die Unternehmerin Ilona doch mal die Maurerinnenkelle schwingen können...

Ich habe die noch nicht mal bei einem Vision bleibt Vision Tag wie Peterle beim so-tun-als-wenn-man-arbeitet gesehen.
Das einzige was sie geschwungen hat, war unverständliches Genuschel vor der Kamera.
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #261 am: 23. Mai 2017, 22:38:06 »
Inzwischen habe ich den ganzen Packen einstweilige Verfügung durchgesehen. Halten wir einmal fest:
Das LG hat sich auf das Wesentliche beschränkt. Es verweist auf die zutreffenden Ausführungen des Antrags. Dieser stellt dar, dass die Verfügungsgewalt über das Grundstück Oppermann zugewiesen ist. Zudem hat er die Aufgabe, die Liegenschaft zu Gunsten der Gläubiger bzw. Geldgeber zu verwerten, weiter trägt er dadurch auch die Verantwortung für Nutzen und Gefahr der Sache, ist also auch verpflichtet, Schaden vom Grundstück und dem Gebäude abzuwenden.
Der 15. Mai war als Stichtag vom interessierten Käufer genannt worden, andernfalls wäre er vom Kauf zurückgetreten (es wird also eine entsprechende Bedingung im Kaufvertrag geben, weshalb sich wohl auch erklärt, dass der Käufer bis dahin nicht im Grundbuch erschien).
Die Räumung wird an sich begründet durch die verbotene Eigenmacht der KRDler. Hier wird auf die fehlende Berechtigung mangels irgendwelcher Mietverträge hingewiesen. Im Anhang findet sich ein erhellender Schriftwechsel. Die Schreiben der verschiedenen KRDler behaupten zwar, dass Mietverträge bestünden, legen aber keinen einzigen Mietvertrag vor. Der einzige "Mietvertrag", der sich in den Anlagen findet, nennt das "Wohnreich" als Vermieter. Ein "Wohnreich" gibt es aber nicht, jedenfalls ist nicht ersichtlich, wer dies sein soll bzw. um was für eine Rechtspersönlichkeit es sich dabei handeln sollte. Weiter ist nicht ersichtlich, dass dem "Wohnreiche", falls es denn in rechtlich greifbarer Form existieren sollte, irgendwelche Rechte an der Immobilie zuständen, die es zu einer Vermietung berechtigten.
Dann ist der "Mietvertrag" auch nur vom Mieter unterschrieben, dessen Name sich nicht einmal genau entziffern lässt. Weiter weckt auch das "Übergabeprotokoll" Zweifel daran, dass die "Vermietung" wirklich zu Wohnzwecken erfolgt sei bzw. dass die "Wohnung" wirklich "bewohnbar" sei, denn es fehlen so ziemlich alle Einrichtungen, die zu Wohnen nötig scheinen.
Meine persönliche Einschätzung geht dahin, dass solch ein Wisch vor Gericht rein gar nichts taugt, am ehesten noch dazu, sich selbst zu schaden, indem man damit indirekt die Sicht des Gegners beweist.
Dann verweist der Antrag auf die fehlende Widmung des Objekts zu Wohnzwecken und weiter auf deren mangelnde Eignung (Brandschutz, Fluchtwege usw.).
Mit diesem letzten Punkt und mit der zeitlichen Befristung des bedingten Kaufvertrags wird zugleich die besondere Eilbedürftigkeit begründet.
Der Antrag ist von einem anderen Anwalt gezeichnet, nicht von Oppermann selbst. Wer immer der Verfasser war, scheint mir sein Handwerk zu verstehen und sich ernsthaft mit der Angelegenheit befasst zu haben. Ich fand zwei, drei kleine sprachliche Fehler oder Verschreibungen. Inhaltlich ist mir nicht ganz klar, wie das Datum der "Gründung" des KRD bestimmt wurde. Dies ist allerdings eine Bagatelle, die meiner Einschätzung nach rechtlich unerheblich ist.
Es erstaunt keineswegs, dass von den "Fakten", die das KRD in seiner "Stellungnahme" behauptet, im Antrag selbst weitgehend nicht die Rede ist, von den fehlenden Mietverträgen abgesehen. Bei diesen ist aber deutlich, dass sie nicht existieren bzw. dass sie nachträglich fingiert wurden und als fingiert auch noch offensichtlich erkennbar sind.
Was man ernsthaft gegen den Antrag und die darauf gestützte einstweilige Verfügung einwenden könnte, was auch tatsächlich sticht, ist mir nicht wirklich klar. Mir scheint, dass da die "Hausaufgaben" gemacht wurden. Jedenfalls das, was das KRD heute von sich gab, hilft gar nicht gegen die Verfügung.
Nun dürfen wir ja gespannt sein, ob es wieder "KRD aktuell" geben wird.  :))
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #262 am: 23. Mai 2017, 23:41:18 »
Der 15. Mai war als Stichtag vom interessierten Käufer genannt worden, andernfalls wäre er vom Kauf zurückgetreten

Dr. Rehahn ist kein kleiner Dummer. Der weiß schon, wo Bartel den Most holt.
 

Offline Happy Hater

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #263 am: 24. Mai 2017, 00:02:47 »
Erinnert ihr euch noch an den KRD-Blog Beitrag direkt nach der Räumung?

Ich zitiere mal eine Stelle:

Zitat
Ein Familienvater erfährt von seiner Tochter, was zu Hause vor sich geht. Er ist unterwegs auf Geschäftsreise, sie ist in der Schule und wurde übers Handy von den Vorgängen informiert. Das Mädchen ist ratlos, was es tun soll, wenn die Schule aus ist, und ruft ihren Vater an. Dieser wiederum ruft bei der Polizei an:

„Wir haben einen Mietvertrag auf 8 Jahre. Was ist da los? Niemand hat uns in irgendeiner Weise informiert, dass wir ausziehen müssen. Ich bin noch 3 Tage auf Geschäftsreise, wo soll meine Tochter nach der Schule hin? Was können wir tun?“

„Nichts, alles läuft ordnungsgemäss,“ ist die lapidare Antwort.

„Was heißt nichts? Wir sind doch in einem Rechtsstaat. Da kann einen doch niemand einfach so auf die Strasse setzen!“

„Diskutieren Sie nicht mit mir! Vor Ort kann Ihre Tochter nach der Schule alles mit dem Einsatzleiter klären!“

Unglaublich! Ist das ein böser Traum? Sind wir in Deutschland oder in einer Bananenrepublik?

Quelle: http://krd-blog.de/my-home-is-my-castle/ - Fette Hervorhebung von mir.

Die Räumung erfolgte am 15. Mai 2017.

Wenn wir uns nun das aktuelle Dokumentenkonvolut des KRD zur Räumung ansehen, so finden wir auf den Seiten 33 bis 48 in diesem PDF insgesamt 16 Schreiben (und übrigens nicht "15 Schreiben", wie Martin Schulz unten auf Seite 32 des PDF meint) von KRD-AnhängerInnen, datiert vom 16.04.2017 bis zum 19.04.2017 in welchen die KRD-AnhängerInnen an Herrn RA Oppermann schreiben, dass sie davon wissen, dass das Gelände geräumt werden soll und sie dennoch dort wohnen bleiben werden.

Quelle:http://koenigreichdeutschland.org/files/krd/aktuelles/2017/170519-einstweilige-verfuegung/170505_4-O-227-17_Landgericht-Dessau-R-Beschluss-einstweiligen-Verfuegungsverfahren_geschwaerzt.pdf

Fazit: KRD = Lügen, Lügen, Lügen bis sich die Balken biegen.

Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #264 am: 24. Mai 2017, 00:34:12 »
Auch schön wenn sie selbst ihre immer schon krude Historie belegen. So gehörte schon 2009 folgendes zum in der "Vereinsverfassung" festgeschriebenem Zweck des Vereins NeuDeutschland:

Zitat von: Wer wohl?
Förderung eines verschuldungsfreien Währungs-, Finanz- und Wirtschaftswesens durch wissenschaftlich begleitete und dokumentierte empirische Forschung von selbstlos arbeitenden alternativen Finanzstrukturen und -instituten im Dienste am Allgemeinwohl. Mit Hilfe einer wissenschaftlichen Langzeitstudie sollen die Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft in einem realwertegedeckten Währungssystem erforscht werden, um die staatliche Schaffung eines zins- und zinseszinslosen Währungssystems zu fördern und Forschung zur Realisierung eines funktionierenden Staatsmodells ohne Steuersystem in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu betreiben.

Das also war die Reichsbank. Die angeblich so "sicheren staatlichen Strukturen" in die wohlmeinende Anleger ihr Geld eingebracht haben, waren nicht mehr als eine "wissenschaftliche Langzeitstudie" deren "Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft" trotz dem Mangel an jeder Wissenschaftlichkeit leicht aufgezeigt werden können: Das Geld ist weg! Es wurde nichts Bleibendes geschaffen! DIe "Realisierung eines funktionierenden Staatsmodells ohne Steuersystem" ist völlig fehlgeschlagen, so fern man das Stümpern von beeindruckend inkompetenten Personen überhaupt als auch nur halb ernsthaften Versuch ansehen möchte.

Fitzeks einzige "Leistung" war die Formulierung solcher Wunschideen sowie die Dreistigkeit seinen Zuhörern für die Umsetzung seiner Phantastereien viel Geld abzuknöpfen, obwohl er nicht mal den schimmernden Hauch einer Ahnung hatte wie seine stets neuen blumigen Gedanken in die Tat umgesetzt werden könnten.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #265 am: 24. Mai 2017, 04:27:45 »
...
Es erstaunt keineswegs, dass von den "Fakten", die das KRD in seiner "Stellungnahme" behauptet, im Antrag selbst weitgehend nicht die Rede ist, von den fehlenden Mietverträgen abgesehen. Bei diesen ist aber deutlich, dass sie nicht existieren bzw. dass sie nachträglich fingiert wurden und als fingiert auch noch offensichtlich erkennbar sind.

Setzt man die von den Pudeln aufgestellten Behauptungen als wahr voraus, müßten sie von Schulz, Michaelis oder beiden im Jahr 2015 oder später Räume angemietet haben, obwohl die beiden Nasen hätten bestenfalls noch ihre eigene Buchte untervermieten können. Gegen solche Untermietverträge hätte Oppermann aber jeden denkbaren Grund zum Widerspruch gehabt. Und bei der Räumung des Hauptmieters hat der Untermieter regelmäßig Pech.
 
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Offline hair mess

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« Antwort #266 am: 24. Mai 2017, 06:48:55 »
Inzwischen habe ich den ganzen Packen einstweilige Verfügung durchgesehen. Halten wir einmal fest:
Das LG hat sich auf das Wesentliche beschränkt. Es verweist auf die zutreffenden Ausführungen des Antrags. Dieser stellt dar, dass die Verfügungsgewalt über das Grundstück Oppermann zugewiesen ist. Zudem hat er die Aufgabe, die Liegenschaft zu Gunsten der Gläubiger bzw. Geldgeber zu verwerten, weiter trägt er dadurch auch die Verantwortung für Nutzen und Gefahr der Sache, ist also auch verpflichtet, Schaden vom Grundstück und dem Gebäude abzuwenden.
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Der Antrag ist von einem anderen Anwalt gezeichnet, nicht von Oppermann selbst. Wer immer der Verfasser war, scheint mir sein Handwerk zu verstehen und sich ernsthaft mit der Angelegenheit befasst zu haben. Ich fand zwei, drei kleine sprachliche Fehler oder Verschreibungen. Inhaltlich ist mir nicht ganz klar, wie das Datum der "Gründung" des KRD bestimmt wurde. Dies ist allerdings eine Bagatelle, die meiner Einschätzung nach rechtlich unerheblich ist.
Es erstaunt keineswegs, dass von den "Fakten", die das KRD in seiner "Stellungnahme" behauptet, im Antrag selbst weitgehend nicht die Rede ist, von den fehlenden Mietverträgen abgesehen. Bei diesen ist aber deutlich, dass sie nicht existieren bzw. dass sie nachträglich fingiert wurden und als fingiert auch noch offensichtlich erkennbar sind.
Was man ernsthaft gegen den Antrag und die darauf gestützte einstweilige Verfügung einwenden könnte, was auch tatsächlich sticht, ist mir nicht wirklich klar. Mir scheint, dass da die "Hausaufgaben" gemacht wurden. Jedenfalls das, was das KRD heute von sich gab, hilft gar nicht gegen die Verfügung.
Nun dürfen wir ja gespannt sein, ob es wieder "KRD aktuell" geben wird.  :))
Der Antrag des Anwalts beinhaltet ja durchaus eine Prise Humors.
So beantragt er die Räumung, damit der Erwerber in den Räumen Erntehelfer unterzubringen und begründet es mit der fehlenden Genehmigung für die Nutzung als Wohnraum. Das erste Mal, dass einer öffentlich zugibt, dass die Unterbringung von Erntehelfern nichts mit Wohnen zu tun hat.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #267 am: 24. Mai 2017, 08:56:21 »
@Pantotheus - danke für die Erklärungen! :)

Sagt mal der Kontoinhaber des Spendenkonstos ist "Maximilian" da fehlt doch der Nachname? und das "Unterstützertelefon" ist eine Handynummer... #siehtProfessionellAus

Ich frage mich manchmal wie man eine derart skurille Rechtsauffassung entwickeln kann wie mancher Reichsbürger. Haben die diese einstweilige Verfügung überhaupt mal gelesen? oder auch nur ansatzweise mit dem abgeglichen was sie vorher zum Thema geschrieben haben?  :facepalm:
Je mehr ich gelesen habe, desto mehr der von den Pudeln angebrachte "Argumente", dass das Alles illegal sei wurden wiederlegt.

These: Gelände gehört Verein und der sei nicht in Abwicklung!
Fazit: Ich war mir von Anfang an, dass das unsinnig ist  tatsächlich ist genau der Verein in Abwicklung laut den Dokumenten dem das Gelände gehört. Hätte mich auch gewundert wenn nicht, wie hätte Oppermann sonst das Gelände verkaufen sollen?

These: Wir haben ja Mietverträge!
Fazit: Der hier vorliegende Mietvertrag ist wegen meherer grober Formfehler mMn ungültig. Der gröbste davon ist, dass der Vermieter das "Wohnreich" ist und dieser "Vermieter" auch nirgends unterschrieben hat (weiß wer zufällig welches Fantasiekonstrukt der KRDler am Petersplatz 7 in Witterberg war?). Selbst wenn das "Wohnreich" denn existieren sollte müsste der Verein "Ganzheitliche Wege" das "Wohnreich" rechtkräfig irgendwie beauftragt haben und "Wohnreich" wiederum müsste eine Zweitschrift des Mietvertrages irgendwo im Archiv haben (auf dem sie als Vermieter unterschrieben haben).
Oppermann versichert jedoch eidesstattlich, dass in den bei der Durchsuchung sichergestellten Dokumenten keine Mietverträge waren. Das sieht für mich nach nem schlecht ausgeführten Betrugsversuch auch - man hat nen Standartmietvertrag genommen, als Vermieter ein Fantasiekonstrukt eingetragen, ihn dann zurückdatiert und dann die zweite Unterschrift in der Hektik vergessen.

These: Räumung war ungültig, Justiz hat Formfehler gemacht und Fristen nicht eingehalten.
Fazit: Einfach Pantotheus Beiträge lesen - mehr gibts dazu nicht zu sagen. #wasEinSchwachsinn #werHatDenenInsHirnGeschissen

These: Unsere Tätigkeit der Gemeinschaftkasse war legal
Fazit: Selbst wenn ihr den Schriftwechsel mit der BaFin richtig verstanden habt ist das nur ein Momentauszug, sowas ist nicht entgültig - scheinbar scheint man später je doch zu einer anderen Überzeugung gekommen zu sein. Behördliche Genehmigungen können auch entzogen und Feststellungen geändert werden. Es wird ja auch sehr deutlich geschrieben, dass im Zweifel eine neue Prüfung erfolgt (der Satz wurde sogar gelb markiert). Das wiederholt er weiter unten sogar ein weiteres Mal und was ist an "einstweilen" eigentlich nicht zu verstehen?...  :facepalm:

Auf einmal wird das auch als "Feldforschung" bezeichnet, weil man glaubt da eine Gesetzeslücke gefunden zu haben über welche sie einen Staat gründen können um ihr Wirtschaftsystem zu testen. :shhh: Ich hoffe "Forschung/Feldforschung" wird zum neuen Lieblingwort von denen, dann muss ich vielleicht weniger oft die falsche Verwendung von "Projekt" lesen.

@_dr - dieser Unterstützerbogen ist super lustig, danke für den Hinweis! ist schon jemand aufgefallen, dass sie das Wort "Juristerei" verwenden, das im gängigen Sprachgebrauch fast auschliesslich scherzhaft Anwendung findet?
Dann führen sie Einkauf/Verkauf als eine Fähigkeit auf, was realistsich betrachtet auch kein Problem ist - vermutlich gehts hier darum Morgens beim Bäcker die Brötchen zu holen und eventuell in einem von niemanden besuchten Ladengeschäft sitzen um Kompostsmoothies und Kartoffeln zu verkaufen. Aber für das Märchenkonstrukt "Königreich Deutschland" wären das zwei, durchaus sehr unterschiedliche Tätigkeiten. Noch so ein Beleg, dasss die von Wirtschaft keine Ahnung haben - dann aber von einen Feldversuch für ihr "Wirtschaftsystem" schwaffeln. :doh:

So zuletzt: Liebe Pudel die ihr hier mitlest, sagt uns doch endlich wo euer neues, tolles Projektgelände ist und postet nicht nur alte Bilder des geräumten Krankenhauses. Sonst gehen die Leute irgendwann davon aus, dass ihr eigentlich bei Mutti eingezogen seit und nur dumm rumlabert!
« Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 10:35:49 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Aldebaraner

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #268 am: 24. Mai 2017, 09:14:54 »
Zitat
Der Antrag des Anwalts beinhaltet ja durchaus eine Prise Humors.
So beantragt er die Räumung, damit der Erwerber in den Räumen Erntehelfer unterzubringen und begründet es mit der fehlenden Genehmigung für die Nutzung als Wohnraum. Das erste Mal, dass einer öffentlich zugibt, dass die Unterbringung von Erntehelfern nichts mit Wohnen zu tun hat.

Kann man Immobilien umbauen bzw umwidmen? Und sollte gerade in einem Krankenhaus nicht grundsätzlich die strukturellen Möglichkeiten bestehen, Menschen wie z. B.Patienten unterzubringen?

Immer diese scheiss Untenehmer und das internationale Finanzjudentumkapital!


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« Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 09:16:39 von Finanzbeamter »
 
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 5/2017
« Antwort #269 am: 24. Mai 2017, 09:44:59 »
Die Pudel berufen sich darauf, sie hätten Mietverträge (gehabt). Dazu ist hier schon genug gesagt worden.

Es gibt im hier dokumentierten Schriftverkehr aber eine etwas ältere Stellungnahme von Oppi, in der er sagt, er habe von den Pudeln Miete verlangt, die hätten sich jedoch darauf berufen, dass kein Mietvertrag bestünde.

Das müssen ausgesprochene Mehrzweck-Mietverträge sein: mal gibt es sie, mal nicht.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, Pirx, Aughra, Schattendiplomat