These: Unsere Tätigkeit der Gemeinschaftkasse war legal
Fazit: Selbst wenn ihr den Schriftwechsel mit der BaFin richtig verstanden habt ist das nur ein Momentauszug, sowas ist nicht entgültig - scheinbar scheint man später je doch zu einer anderen Überzeugung gekommen zu sein. Behördliche Genehmigungen können auch entzogen und Feststellungen geändert werden. Es wird ja auch sehr deutlich geschrieben, dass im Zweifel eine neue Prüfung erfolgt (der Satz wurde sogar gelb markiert). Das wiederholt er weiter unten sogar ein weiteres Mal und was ist an "einstweilen" eigentlich nicht zu verstehen?...
Für die Frage der Räumung ist die Legalität oder Illegalität der verschiedenen Kassen-, Bank- und Versicherungsgeschäfte unerheblich. Tatsache ist nun mal, dass der Abwickler eingesetzt wurde, dass er den Auftrag zur Abwicklung und Verwertung hat und diesen auch wahrnimmt. Tatsache ist weiter, dass es die Leute vom KRD versäumt haben, gegen die Schritte der BaFin, die letztlich zur Einsetzung des Abwicklers führten, rechtzeitig wirksam vorzugehen.
Es verhält sich dabei ähnlich wie bei einem Strafbefehl: Unternimmt man nichts gegen einen solchen, erwächst er halt in Rechtskraft. Sich tot Stellen hilft dagegen nicht.
Dann führen sie Einkauf/Verkauf als eine Fähigkeit auf, was realistsich betrachtet auch kein Problem ist - vermutlich gehts hier darum Morgens beim Bäcker die Brötchen zu holen und eventuell in einem von niemanden besuchten Ladengeschäft sitzen um Kompostsmoothies und Kartoffeln zu verkaufen. Aber für das Märchenkonstrukt "Königreich Deutschland" wären das zwei, durchaus sehr unterschiedliche Tätigkeiten. noch so ein Beleg, dasss die von Wirtschaft keine Ahnung haben - dann aber von einen Feldversuch für ihr "Wirtschaftsystem" zu reden meinen.
Für durchschnittliche Menschen wäre morgens einkaufen Gehen in der Tat keine besondere Fähigkeit, schon gar keine Herausforderung. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die KRDler kein Geld haben. So wird natürlich der morgendliche Einkauf durchaus etwas anspruchsvoller.
Kann man Immobilien umbauen bzw umwidmen? Und sollte gerade in einem Krankenhaus nicht grundsätzlich die strukturellen Möglichkeiten bestehen, Menschen wie z. B.Patienten unterzubringen?
Im Zusammenhang mit den Plänen, dort eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten, haben wir darüber schon gesprochen. Grundsätzlich ist ein ehemaliges Krankenhaus für die Unterbringung von Menschen durchaus geeignet. Auch Anforderungen wie Brandschutz, Fluchtwege u. dgl. sollten erfüllbar sein, zumal sie in der Vergangenheit sicher erfüllt waren, denn auch ein Krankenhaus muss dem Brandschutz genügen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass inzwischen Vorschriften geändert haben dürften, dass Bescheinigungen über Brandschutzauflagen u. dgl. verfallen und ggf. erneuert werden müssten, vor allem aber, dass das Gebäude Jahre lang leer stand und später nicht fachgerecht umgebaut wurde. Eine Sanierung oder der Abbruch mit folgendem Neubau scheint mir aber mittelfristig ohnehin nötig zu sein.
Kurz gesagt: Gegen eine Umnutzung spricht grundsätzlich nichts, jedenfalls nichts, was sich nicht mit Zeit, Geld und Geduld lösen lassen könnte.
Was nun Oppermann angeht, so endet seine Verantwortung mit dem Verkauf. Wenn der neue Eigentümer das Gelände für Wohnzwecke verwenden will, ist es seine Aufgabe, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, Umbauten vorzunehmen usw.
Nur nebenbei bemerkt: Es gibt irgendwo in Deutschland einen ehemaligen Hafenkran, dessen Führerkabine als Hotelzimmer dient. Da scheint der Fluchtweg (eine Leiter!) kein Hinderungsgrund für die neue Nutzung gewesen zu sein.