Möglicherweise kommt da ja noch etwas. Es war bereits in vom KRD veröffentlichten Unterlagen zu lesen, dass mindestens die beiden "Freiherren" schon in einer Strafuntersuchung auftauchten. Vielleicht erfolgt auch irgendwann Anklage.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Wirtschaftsdelikte sind meistens kompliziert und aufwändig zu untersuchen. In einem bekannten Prozess in meiner Heimat umfasste allein die Anklageschrift mehr als 500 Seiten, die Beweisakten füllten ein ganzes Regal, die Urteilsbegründung hatte mehr als tausend Seiten. Das war nur ein "einfacher" Automatenbetrug.
Hier wird die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und sonstigen Beteiligten dadurch erschwert, dass Fatzke ein kompliziertes Geflecht von "Vereinen", "Staatsbetrieben", mindestens auch einer "Stiftung" und anderen "Entitäten", die mir wohl gar nicht alle bekannt sind, geschaffen hat. Ich setze aber deswegen Anführungszeichen, weil, wie wir wissen, eigentlich alle diese "Einrichtungen" nicht nach den Gesetzen der BRD rechtsgültig geschaffen wurden, sondern die Rechtspersönlichkeit wohl alle nie erlangt haben. Satzungen, Eintragungen ins Vereinsregister, Protokolle von Vereinsversammlungen, Abrechnungen usw. - weitgehend Fehlanzeige. Dann wurde auch munter hin- und hergeschoben, und zwar nicht nur Geld, sondern auch Verantwortlichkeiten.
In einem Strafverfahren muss aber die Anklage nachweisen, dass dem einzelnen Beschuldigten ein strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Bei den diffusen "Strukturen" der Fatzkeschen "Schöpfungen" dürfte dies in vielen Punkten schwer fallen. Da, wo es namentlich bekannte und genannte Verantwortliche gab, etwa als Vorstandsmitglieder, kann zumindest an deren Untätigkeit angeknüpft werden. Entweder nimmt man seine Verantwortung wahr, oder man darf eine solche Aufgabe gar nicht übernehmen. Die "Freiherren" dürften als offiziell benannte Vorstandsmitglieder und als aktiv Dokumente Zeichnende letztlich belangbar sein und sich nicht entziehen können. Auch bei anderen Beteiligten, etwa Frl. K. oder der bekannten Saskia, dürfte sich der Nachweis der Beteiligung und Verantwortlichkeit führen lassen. Bei manchen anderen sieht es aber vermutlich anders aus.
Natürlich ist das Verschachteln von Unternehmungen, das Hantieren mit Kreuzbeteiligungen u. dgl. ein bekanntes Muster der Wirtschaftskriminalität. Aber im Unterschied zu den üblichen Wirtschaftsdelinquenten hat Fatzke mit seinen Getreuen eben gerade keine wirklichen Unternehmen geschaffen, sondern nur Scheinfirmen. Im Verfahren wegen der Untreue wurde ja bereits davon ausgegangen, dass es sich beim KRD, der Reichsbank usw. um nicht eingetragene Vereine handelt. Das ist rechtlich gleichsam eine Auffang-Lösung, wenn eben keine andere Rechtsform vorliegt.