Autor Thema: beamtendumm - Bernhard Schreiber  (Gelesen 112772 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #75 am: 22. Januar 2015, 16:53:40 »
Ah, wir haben einen tapfer-fleißig mitlesenden stillen Gast. Dieses Wahnwichtelchen findet, daß ich Scheiß labere.


https://beamtendumm.wordpress.com/2015/01/22/prof-bayyoud-vollpfosten-vom-sonnenstassiland-lastern/


Wir sind bei ihm nicht, wie bei anderen Blödis, das SS-Land, sondern das SonnenStasiland. Und Systemdeppen/Systemschwachmaten sowieso. Tja, bei uns ist für jeden was dabei!  :dance:
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #76 am: 23. Januar 2015, 13:30:16 »
Die Ehre, der dümmste SSL-Troll zu sein muß ich teilen. Mit Euch allen, bzw. jedem hier, der mal einen kichernden Blick auf die Schreibseleien des Hartzie Rollers geworfen hat (wodurch er sich wiederum sehr geehrt fühlt. Aber wir sind auch die einzigen, die ihn beachten).


https://beamtendumm.wordpress.com/2015/01/23/im-stassi-net-mullt-nicht-nur-der-mullmann/


Spoiler
Zitat
Im StaSSi-net müllt nicht nur der Müllmann
Veröffentlicht am 23. Januar 2015 von beamtendumm

Als im Internet mal Bilder von Angela M. auftauchten, bei der ihr ein kleines Bärtchen auf die Oberlippen gezaubert wurden, da war ich etwas irritiert. Was sollte uns “Angie mit dem Bärtchen” sagen?

Viel Gemeinsamkeiten zwischen ihr und einem berühmten Bartträger kann ich nun wirklich nicht erkennen. Bei ihr soll es sich doch um eine Frau handeln, während er doch ein Mann war. Und er war doch nachweislich nicht bei der Stasi.

Anders dagegen unsere neuen Blockwarte aus dem SonnenStaSSiLand. Die sind jeder zeit bereit und willig jedem System zu dienen. Ob STAPO, STASI oder SS ist dabei völlig egal, Hauptsache systemtreu. Diese Stasi-SS-Deppen haben sich bestimmt jederzeit ihren Schnauzer verdient.

In den letzten Tagen haben die in ihrem Forum mal wieder einen Beitrag über Beamtendumm.wordpress.com geschrieben. Gleich 7 Beiträge von her wurden dort verlinkt. Die 7 Beiträge sorgten dann für 21 Zugriffe aus diesem Forum. Man was sind die doch groß. 21 Klicks auf 7 Beiträge bedeuten doch tatsächlich, dass von dort mindestens 3 Personen auf beamtendumm.wordpress.com zugegriffen haben. Was für ein Deppenansturm.

Auf die 4 Beiträge aus Januar 2015 von Arschkramoe haben seine StaSSi-Deppen-Kollegen bisher nicht geantwortet. Ja, bei Arschkrampe muss es sich um ein besonders schwaches Lichtchen unter den SonnenStaSSi-Deppen handeln.

21 Zugriffe aus dem StaSSi-Führerbunker-Lennestr., ich dachte der Weltuntergang steht kurz bevor. Sollten die Deppen etwa Zulauf bekommen haben. Ein Grund mal seit Monden wieder ein Blick in dieses bedauernswerte Forum zu werfen. Und dann die Ernüchterung. Arschkrampe fungiert dort zur Zeit als einsamer Alleinunterhalter. Die 21 Zugriffe stammten vermutlich von nur 3 Sta-SS-i-Deppen.

Aber wenn ich schon mal dort bin im Chaosmüll-Forum, dann muss man auch mal sehen, was dort wieder für Müll abgeladen wurde. Hier ein paar Fundstücke.

 

Sta-SS-i-Depp-LEO

    Da ich es in einem anderen Thread erwähnt habe, zur Vollständigkeit:

    BeDumm hat demnächst Verhandlung, erst einmal angekündigt hier:

    https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/22/termin-28-11-2014/

    Dann meinte er, die Richterin mit einem Brief belästigen zu müssen, vollgespickt mit Beleidigungen, mitsamt einem Geschenk für die Richterin:

    https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/15/brief-an-richterin-klumpe/

    Und noch einem Antrag auf “Terminaufhebung”:

    https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/24/antrag-auf-terminaufhebung/

Sta-SS-i-Depp-MM

    Das AG Gelsenkirchen-Buer ist für Humorlosigkeit und harte Strafen bekannt, ….

    Von daher habe ich begründete Hoffnung, dass Beamtendumm ein paar Monate Erholung buchen kann.

Sta-SS-i-Depp-LEO

    Da hätte sich Bernd vielleicht mal vorher informiert, der Brief an die Richterin dürfte da ziemlich übel ins Gewicht fallen.

    Edith fragt: wie werden eigentlich solche “Geschenke” bewertet? Kann doch nicht sein, dass es ohne Folgen bleibt, oder?

,

Sta-SS-i-Depp-ARSCH

    Und das ist gut so. Bei der üblichen Klientel in der Ecke. Anders wäre schlecht.

Sta-SS-i-Depp-WW

    Was man allerdings von einer solchen Meldung eines Menschen halten soll, der sich mittels eigenen Blogs https://gelsenskandal.wordpress.com/about/ mit einem Preis für Zivilcourage auszeichnet,

Sta-SS-i-Depp-Müll

    War es nicht eher ein Freispruch nach § 20 StGB? Wäre mal so mein Verdacht.

Sta-SS-i-Depp-LEO

    “… auch wenn ich am Ende bisher immer alles gewonnen habe.”

    https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/22/termin-28-11-2014/comment-page-1/#comment-14154

    Passt nur nicht ganz dazu, dass er seine Tagessätze im Knast absitzen musste.

Sta-SS-i-Depp-LEO

    Ich verstehe sein Rechtsverständnis nicht. Ob es vor Gericht kommt, entscheidet doch der Staatsanwalt. Erst dann, was passiert, die Richterschaft. Da hat die Richterin in voller Linie anscheinend in seinem Interesse entschieden, und ist trotzdem des Spottes, weil sie auf seine lächerlichen Briefchen nicht sofort angesprungen ist, und gesetzte Termine vor Gericht einfach so abbläst?

Sta-SS-i-Depp-LEO

    Also ich sehe meine § 20 StGB Vermutung bestätigt. Wozu lange Beweis erheben, wenn es eh an der Schuld fehlt. Aber warum dann überhaupt erst die Klage zulassen?

Sta-SS-i-Depp-rias

    Auch erwähnt er dass er Zitat: “Noch nie Verurteilt wurde.”
    Dass wiederspricht ja glaub ich euren Beobachtungen.

Sta-SS-i-Depp-CHAOS

    Man lernt als Jurist nie aus:
    “Geldstrafen sind Freisprüche”!
    Na dann.

    … und noch ein guter Rat an DummBernd:
    Lass Dich niemals hier in Bayern nieder. Der Heerlein hat gerade ein Jahr acht Monate unter anderem für die Beleidigung von Justizpersonen kassiert.

Sta-SS-i-Depp-LEO

    Nicht nur das. Das sind sie selbst dann, wenn man die Geldstrafen absitzen muss. Muss man wissen.

Sta-SS-i-Depp-WW

    Also halten wir fest: Immer dann wenn B. Dumm nicht sofort vom Gerichtssaal in Ketten in eine Zelle geschleift wird, ist er freigesprochen. Interessant :D
    Genauso interessant ist es natürlich, gegen einen Richter sofort einen Befangenheitsantrag zu stellen, wenn dieser einen Freispruch avisiert.

Dann will ich das mal recyceln.

    Da ich es in einem anderen Thread erwähnt habe, zur Vollständigkeit:

    BeDumm hat demnächst Verhandlung, erst einmal angekündigt hier:

    https://beamtendumm.wordpress.com/2014/11/22/termin-28-11-2014/

Kaum zu fassen, das fängt ja gut an, nämlich mit der Wahrheit. Am 28.11.2014 hatte ich tatsächlich einen Gerichtstermin.

    Dann meinte er, die Richterin mit einem Brief belästigen zu müssen, vollgespickt mit Beleidigungen, mitsamt einem Geschenk für die Richterin:

Na hör mal, das würde ich doch nie machen. Eine Richterin zu beleidigen wäre doch wirklich dumm, da würden die mich doch glatt wegen Beleidigung anklagen und verurteilen, und das hat doch bisher weder die STA Essen, noch ein Gelsenkirchener Amtsgericht rechtskräftig geschafft. Ok 1996 oder 1997, und 2013 gab es mal eine Verurteilung, aber die wurden nie rechtskräftig, sondern jeweils vom Landgericht Essen wieder kassiert.

Ein Geschenk soll die Richterin von mir erhalten haben. Der Richterin wurden Wattepads und Reinigungsmilch geschickt, mit dem freundlichen Hinweis, sie solle schon mal die Vorstellung abschminken, dass sie mich verurteilen könne. Als Geschenk kann man so ein “Gift” doch kaum bezeichnen.

    Das AG Gelsenkirchen-Buer ist für Humorlosigkeit und harte Strafen bekannt, ….

Es folgt ein Link. Der Beitrag kann hier gelesen werden.

https://linkverzeichnis.wordpress.com/2013/05/22/vormittags-beim-amtsgericht-buer-ein-ausflugtipp-2/

Wenn man sich den Beitrag eines Rechtsanwalt aus Gladbeck durchgelesen hat, dann geht der Anwalt wohl nicht von Humorlosigkeit aus, sondern eher von Unfähigkeit dieses Gerichts. Aber um das zu erkennen, fehlt es dem Sta-SS-i-Depp an Hirnmasse.

    Von daher habe ich begründete Hoffnung, dass Beamtendumm ein paar Monate Erholung buchen kann.

Auch hier lag der Sta-SS-i-Depp völlig daneben. Es galt halt wieder der alte Spruch: “Am Ende gewinnt immer der Beamtendumm-Förderverein”.

    Da hätte sich Bernd vielleicht mal vorher informiert, der Brief an die Richterin dürfte da ziemlich übel ins Gewicht fallen.

Nein, keine Sorge.

    Edith fragt: wie werden eigentlich solche “Geschenke” bewertet? Kann doch nicht sein, dass es ohne Folgen bleibt, oder?

Doch!

    Und das ist gut so. Bei der üblichen Klientel in der Ecke. Anders wäre schlecht.

Dann war das wohl schlecht für die Arschkrampe. Tut mir jetzt aber nicht wirklich leid.

    Was man allerdings von einer solchen Meldung eines Menschen halten soll, der sich mittels eigenen Blogs https://gelsenskandal.wordpress.com/about/ mit einem Preis für Zivilcourage auszeichnet, ,,,

Wer lesen kann ist im Vorteil. Ich wurde von den Lesern der ABZ (Allgemeine-Bürger-Zeitung) gewählt. Übrigens mit überwältigender Mehrheit. Sogar aus Amerika kamen Stimmen für mich.

Die ABZ war nicht meine Zeitung. Allerdings hat man dort einige Beiträge von mir veröffentlicht.

Der Blog https://gelsenskandal.wordpress.com/ wurde jedoch von mir erstellt. Dort wurden Beiträge aus der ABZ veröffentlicht, um die Zeitung bekannter zu machen. Es ist also völliger Müll, wenn so ein Müllmann behauptet, ich hätte mich mit meinem eigenen Blog mit einem Preis ausgezeichnet.

    War es nicht eher ein Freispruch nach § 20 StGB? Wäre mal so mein Verdacht.

Nein, war es natürlich nicht, schließlich war ich der Beschuldigte, und nicht einer von diesen Sta-SS-i-Deppen.

    “… auch wenn ich am Ende bisher immer alles gewonnen habe.” …

    Passt nur nicht ganz dazu, dass er seine Tagessätze im Knast absitzen musste.

Es gab bisher 14 Anklagen der Staatsanwaltschaft Essen, aber keine einzige rechtskräftige Verurteilung. Was es gab war ein Freispruch mit sofortiger Verhaftung, weil so einem Schwarzkittel mein T-Shirt mit der Aufschrift “PROZESSBEOBACHTER” … nicht gefiel.

Auch für Knöllchen war ich mehrfach in Haft, oder die Verweigerung einer EV etc.

    Ich verstehe sein Rechtsverständnis nicht. Ob es vor Gericht kommt, entscheidet doch der Staatsanwalt. Erst dann, was passiert, die Richterschaft. Da hat die Richterin in voller Linie anscheinend in seinem Interesse entschieden, und ist trotzdem des Spottes, weil sie auf seine lächerlichen Briefchen nicht sofort angesprungen ist, und gesetzte Termine vor Gericht einfach so abbläst?

Es darf  bezweifelt werden, dass dieser STA-SS-i-Blogwart überhaupt was versteht. Ob ein Verfahren vor Gericht kommt entscheidet letztendlich eben nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Gericht. Das Gericht hat über die Zulassung der Anklage zu entscheiden, nicht die STA.

Und wenn keine Straftat vorliegt, wie in diesem Falle, dann hat das Gericht die Klage auch nicht zuzulassen. Es gibt nämlich den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger.

    Also ich sehe meine § 20 StGB Vermutung bestätigt. Wozu lange Beweis erheben, wenn es eh an der Schuld fehlt.

Und liegt wieder völlig daneben. Der Staatsanwalt hat den Freispruch gefordert, weil es einfach keine Straftat gab. Ganz einfach.

    Aber warum dann überhaupt erst die Klage zulassen?

Das ist doch mal ein berechtigter Einwand.

    Auch erwähnt er dass er Zitat: “Noch nie Verurteilt wurde.”
    Dass wiederspricht ja glaub ich euren Beobachtungen.

Nochmal, 14 Anklagen durch die STA Essen, aber keine Verurteilung, und ein absolut  sauberes Zentralregister. Das widerspricht dann wohl deren angeblichen Beobachtungen.

    Man lernt als Jurist nie aus:
    “Geldstrafen sind Freisprüche”!
    Na dann.

Hier macht sich einer über den dummen Spruch von rentina lustig. Die Schnapsdrossel hatte diesen Schwachsinn tatsächlich von sich gegeben. Von mir stammt das nicht. Natürlich sind rechtskräftige Geldstrafen keine Freisprüche. Das Dumme ist nur, dass es bei mir noch keine rechtskräftigen Geldstrafen durch das Amtsgericht Gelsenkirchen gab.

Beide Geldstrafen des AG Gelsenkirchen aus 1996 oder 1997, und aus 2013 wurden vom Landgericht wieder aufgehoben.

    … und noch ein guter Rat an DummBernd:
    Lass Dich niemals hier in Bayern nieder. Der Heerlein hat gerade ein Jahr acht Monate unter anderem für die Beleidigung von Justizpersonen kassiert.

Soll das jetzt Justizkritik sein? Will der STA-SS-i-Depp hier zum Ausdruck bringen, dass in Bayern die Uhren anders ticken, dass man dort die Gesetze nicht einhält? Soll hier gesagt werden, dass ich in Bayern verurteilt worden wäre, obwohl ich keine Straftat begangen habe? Dann wäre doch Dachau berechtigt gewesen, oder nicht?

    Nicht nur das. Das sind sie selbst dann, wenn man die Geldstrafen absitzen muss. Muss man wissen.

Die beiden Geldstrafen des AG Gelsenkirchen wurden vom LG wieder aufgehoben. Ich habe keine davon absitzen müssen.

    Also halten wir fest: Immer dann wenn B. Dumm nicht sofort vom Gerichtssaal in Ketten in eine Zelle geschleift wird, ist er freigesprochen. Interessant :D

Nein, völlig falsch. Ich bin sogar freigesprochen, wenn ich nach einem Freispruch “in eine Zelle geschleift” werde. Zur Erinnerung 2002 hat das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer mich vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen, mich aber sofort wegen dem T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER verhaften lassen. Dennoch bleibt der Freispruch ein Freispruch.

    Genauso interessant ist es natürlich, gegen einen Richter sofort einen Befangenheitsantrag zu stellen, wenn dieser einen Freispruch avisiert.

Ein Befangenheitsantrag hat nichts mit dem Ausgang des Verfahrens zu tun, sondern etwas mit der Besorgnis der Befangenheit.
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Offline kairo

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #77 am: 23. Januar 2015, 14:05:54 »
Wir werden das in der Lennéstraße in der Kaffeeküche hinter den Spiegel stecken.
 

Offline Rechtsquerulantenmeister

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #78 am: 23. Januar 2015, 15:46:48 »
Es gibt übrigens rechtlich keine Beleidigung beim Beamtendummförderverein-Mann.

Hier scheint es aber einige (glaubliche) Juristen zu geben, die das Glauben, weil es sich selbst um verkappte Reichtsdeppen handelt, denn im Dritten Deutschen Reich handelte es sich dabei um Beleidigungen. Heute in der Bundesrepublik gibt es aber ein Grundgesetz in dem die freie Meinungsäusserung erlaubt ist.

Ich erklär das jetzt mal auch wenn es (glaubliche) Juristen nicht verstehen werden:

BVerfG: Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt”, “Winkeladvokat” oder “systemimmanenter Rassismus” gegenüber einer Behörde, “Rechtsbeugung” bezüglich eines Richters, “Rechtsbrecher” bezügl. eines OStA, Bezeichnung der Kirche als “kinderfickende Sekte”, namentlich bezeichneter Anwalt als Blondine in Unterwäsche dargestellt, Vergleich von Abschiebemassnahmen mit Gestapo-Methoden, Polizeimassnahme als SS-Methoden usw. stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
blog.justizfreund.de/?p=5571

Die nicht aus der Luft gegriffene “kriminelle und lügende” Bautzener „Rechtsbeugermafia“ gemäss dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, die keine Beleidigung darstellt, 12.2009
blog.justizfreund.de/?p=5448

Für die Anti-Reichsdeppen-Deppen: Entsprechende Äusserungen sind nicht immer erlaubt!

Der hier ansässige Geist ist schon bewundernswert.
Wer sich an die Rechtssprechung der BRD hält und auch die Grundrechte in diesem Staat einfordert und wer nicht die Rechte aus dem Dritten Reich vertritt ist ein "BRD-Lossager".
Tatsächlich ist er also eine "Dritte-Reich-Lossager", während Anti-Reichtsdeppen immer noch das alte Recht vertreten:

Rolf Bossis Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen und “Die Rechtsbeugermafia”
blog.justizfreund.de/?p=138


Es ist bei Gericht was den Tatbestand der Beleidigung betrifft vollkommen üblich, dass gegen das BRD-Willkürverbot verstossen wird. Sehr schön erklärt: BRD-VerfGH Sachsen, 25.05.2011 – Vf. 100-IV-10
Das bedetutet, dass die BRD-Grundrechte und BRD-Menschenrechte den Bürgern in den Fällen üblicherweise von vornherein entzogen werden und diese von den Dritte-Reichs-Deppen Gerichten ignoriert werden, so als würde man noch im Dritten Reich leben. Der einzige Unterschied besteht allerdings in der BRD einem geringeren Strafmass an das sich die Reichts-Deppen-Gerichte grundsätzlich halten können aber nur weil diese wissen, dass eine Toddesstrafe selbstversändlich am BVerfG einkassiert wird und für grosses öffentliches Aufsehen sorgen würde.
Während die derzeitigen gegen das BRD-Recht verstossenden Vorgehensweisen der Justiz aus dem Dritten Reich auch von Anti-Reichsdeppen als völlig korrekt angesehen werden.
 

Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #79 am: 23. Januar 2015, 16:01:44 »
Die freie Meinungsäußerung hört da auf, wo die Persönlichkeitsrechte anderer (auch ein Grundrecht) tangiert werden. Weiterhin sind Tatsachenbehauptungen keine Meinungsäußerung. Was allerdings stimmt ist, dass unbestimmte Personengruppen wie "die Richter", "die Polizisten", "die Rechtsbeugermafia" nicht beleidigungsfähig sind. Vor Nachahmung sei aber drinmgend gewarnt, da im EInzelfall zu entscheeiden ist, ob eine Beleidigungg vorliegt oder eine Meinungsäußerung. Dabei ist zu berücksichtigen, ob noch weitere Umstände hinzukommen, die auf eine Herabwürdigung der Person schließen lassen. Es zählen also nicht nur die benutzen Worte sondern die gesamten Umstände.

Und daher wird sich Freund Beamtendumm auch munter weitere Verfahren einhandeln, bis er die Grenze dann doch mal deutlich überschritten hat. Aber auch das gehört zu seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG, sich selbst ganz tief in die Kaka zu reiten. Ich werde ihm mit Vergnügen dabei zusehen.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 16:42:28 von Müllmann »
 

Offline Nestor

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #80 am: 23. Januar 2015, 16:29:17 »
Und daher wird sich Freund Beamtendumm auch munter weitere Verfahren einhandeln, bis er die Grenze dann doch mal deutlich überschritten hat. Aber auch das gehört zu seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 3 GG, sich selbst ganz tief in die Kaka zu reiten. Ich werde ihm mit Vergnügen dabei zusehen.

Klugscheißmodus: Art. 2 I GG ist die allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 3 I GG ist als allg. Gleichheitsrecht ;)
 

Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #81 am: 23. Januar 2015, 16:42:53 »
Klugscheißmodus: Art. 2 I GG ist die allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 3 I GG ist als allg. Gleichheitsrecht ;)

Danke für den Hinweis, wurde korrigiert.
 

Offline Dete

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #82 am: 24. Januar 2015, 01:30:20 »
Es gibt übrigens rechtlich keine Beleidigung beim Beamtendummförderverein-Mann.

Hä? Ey Alter sprich Deutsch, man.

Hier scheint es aber einige (glaubliche) Juristen zu geben, die das Glauben, weil es sich selbst um verkappte Reichtsdeppen handelt, denn im Dritten Deutschen Reich handelte es sich dabei um Beleidigungen. Heute in der Bundesrepublik gibt es aber ein Grundgesetz in dem die freie Meinungsäusserung erlaubt ist.

Hast Du den Text gerade auf Kiswahili geschrieben, auf russisch übersetzen lassen, nur um dann Google-Translate fürs deutsche zu Benutzen?

Ich erklär das jetzt mal auch wenn es (glaubliche) Juristen nicht verstehen werden:

Es gibt auch (glaubliche) Juristen unglaubliche Juristen, die sagen:

BVerfG: Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt”, “Winkeladvokat” oder “systemimmanenter Rassismus” gegenüber einer Behörde, “Rechtsbeugung” bezüglich eines Richters, “Rechtsbrecher” bezügl. eines OStA, Bezeichnung der Kirche als “kinderfickende Sekte”, namentlich bezeichneter Anwalt als Blondine in Unterwäsche dargestellt, Vergleich von Abschiebemassnahmen mit Gestapo-Methoden, Polizeimassnahme als SS-Methoden usw. stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
blog.justizfreund.de/?p=5571

Die nicht aus der Luft gegriffene “kriminelle und lügende” Bautzener „Rechtsbeugermafia“ gemäss dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, die keine Beleidigung darstellt, 12.2009
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Für die Anti-Reichsdeppen-Deppen: Entsprechende Äusserungen sind nicht immer erlaubt!

Der hier ansässige Geist ist schon bewundernswert.
Wer sich an die Rechtssprechung der BRD hält und auch die Grundrechte in diesem Staat einfordert und wer nicht die Rechte aus dem Dritten Reich vertritt ist ein "BRD-Lossager".
Tatsächlich ist er also eine "Dritte-Reich-Lossager", während Anti-Reichtsdeppen immer noch das alte Recht vertreten:

Rolf Bossis Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen und “Die Rechtsbeugermafia”
blog.justizfreund.de/?p=138


Es ist bei Gericht was den Tatbestand der Beleidigung betrifft vollkommen üblich, dass gegen das BRD-Willkürverbot verstossen wird. Sehr schön erklärt: BRD-VerfGH Sachsen, 25.05.2011 – Vf. 100-IV-10
Das bedetutet, dass die BRD-Grundrechte und BRD-Menschenrechte den Bürgern in den Fällen üblicherweise von vornherein entzogen werden und diese von den Dritte-Reichs-Deppen Gerichten ignoriert werden, so als würde man noch im Dritten Reich leben. Der einzige Unterschied besteht allerdings in der BRD einem geringeren Strafmass an das sich die Reichts-Deppen-Gerichte grundsätzlich halten können aber nur weil diese wissen, dass eine Toddesstrafe selbstversändlich am BVerfG einkassiert wird und für grosses öffentliches Aufsehen sorgen würde.
Während die derzeitigen gegen das BRD-Recht verstossenden Vorgehensweisen der Justiz aus dem Dritten Reich auch von Anti-Reichsdeppen als völlig korrekt angesehen werden.

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Offline hair mess

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #83 am: 24. Januar 2015, 08:39:21 »
Wusste gar nicht, dass es in Recht einen Meister gibt.
Warum nicht?
Meint wahrscheinlich die Wachtmeister in der Posteingangsstelle eines Amtsgerichts.
Die sind natürlich für die Rechtsfindung von erheblicher Bedeutung.
Landet ein Schreiben immer wieder im falschen Fach, erreicht es nie den richtigen Rechtsweg.
So wie bei den Gedankengängen des Rechtsmeisters.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Der Plöngler

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #84 am: 24. Januar 2015, 12:27:43 »
Der Plöngler denkt:
Der Rechtsmeister ist Herr Dumm persönlich.
Dumm genug jedenfalls ist sein Einwurf.
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Offline Rechtsquerulantenmeister

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #85 am: 25. Januar 2015, 22:38:57 »
Die freie Meinungsäußerung hört da auf, wo die Persönlichkeitsrechte anderer (auch ein Grundrecht) tangiert werden. Weiterhin sind Tatsachenbehauptungen keine Meinungsäußerung.

Und daher wird sich Freund Beamtendumm auch munter weitere Verfahren einhandeln, bis er die Grenze dann doch mal deutlich überschritten hat. Aber auch das gehört zu seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG, sich selbst ganz tief in die Kaka zu reiten. Ich werde ihm mit Vergnügen dabei zusehen.

Auch Tatsachenäusserungen können unter die Meinungsfreiheit fallen. Siehe unter den von mir geposteten Links in den vielen BVerfG und EGMR  und BGH etc. Entscheidungen.

Die Meinungsfreiheit gegenüber gewaltausübenden Behörden ist zudem freier (1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13).

Das habe ich auch in dem Artikel ausführlich erörtert:

Auch bei mehr als 10 Befangenheitsgründen ist keine Besorgnis der Befangenheit am AG-Minden und LG-Bielefeld richterlichem Humor gegeben. Wie ein “Supergerichtsdirektor” Unschuldige verurteilt, 2002/2014
blog.justizfreund.de/?p=5775

Auch steht ihm Kunstfreiheit zu, wenn er sich künstlerisch betätigt und zusätzlich steht ihm die Pressefreiheit zu (EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2006).

“Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.”
(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

BverfG 24.07.2013:
…Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung. Nur ausnahmsweise kann im Sinne einer Regelvermutung auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 <283 f.>; 93, 266 <294, 303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 <3018>).

Wenn es um die Auseinandersetzung in einer Sache vor Gericht geht stehen ihm selbst wenn es eine Beleidigung geben sollte auch noch der §193 StGB zu.

Selbstverständlich wird er sich damit immer wieder erneut Verfahren von juristischen BRD Lossagern einhandeln. Das aber insbesondere, weil er gegen die Rechtswidrigkeit der staatlichen Organe und Personen etwas sagt. Das macht die sich von der BRD lossagende Justiz schon immer so.
Und das ist bei allen anderen Menschen auch so.

Der Staatsjurist wie viele viele andere auch hat sich auch von der BRD losgesagt:
Das Land NRW muss vertreten durch den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) Betrugsbeute zurückzahlen (Verwaltungsgericht Arnsberg 10 K 2113/10, 06.06.2012)
blog.justizfreund.de/?p=20

Wie er im Zivilverfahren ausdrücklich erklärte seien der Staatsanwaltschaft kriminelle Handlungen aufgrund einer Sperrwirkung für Straftatbestände und einem Rechtsbeugungsprivileg ausdrücklich erlaubt und eine von diesen durchzuführende Aufgabe.

Wenn man dagegen etwas sagt, dann ist man aber ein BRD Freund und daran Festhalter und kein BRD Lossager, so wie der Manfred und viele andere insbesondere Staatsjuristen mehr.

Auch er ist ständig inhaftiert worden im Vorbeugegewahrsam von juristischen BRD Lossagern mit Rechtsbeugung:
Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010
blog.justizfreund.de/?p=441

Das ist nicht mehr geschehen als ein letztlinstanzlicher Richter, der kein BRD Lossager ist, erklärte, dass es sich dabei um Nazimethoden aus dem Dritten Reich handelt.

Aber auch in der BRD lossagen Juristenzunft werden gerne mal Juristen, die keine BRG Lossager sind verfolgt:

Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten “in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe”, der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
blog.justizfreund.de/?p=318

Wer die von den juristischen BRD Staatslossagern die Meinungsfreiheit nicht zulässt sagt sich auch von der demomkratischen Grundordnung los:

EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006:
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht.
 

Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #86 am: 25. Januar 2015, 22:47:59 »
Der Plöngler denkt:
Der Rechtsmeister ist Herr Dumm persönlich.

Nach der geistigen Defäkation gerade stimme ich dem zu.

Liest Du die Urteile die Du zitierts eigentlich auch Beamtendumm? Irgendwie steht da bei mir was anderes. Kann aber auch daran liegen, dass ich das ganze Urteil lese und nicht nur die paar Sätze die mir grad in den Kram passen.
 

Offline Rechtsquerulantenmeister

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #87 am: 25. Januar 2015, 22:55:33 »
Der Plöngler denkt:
Der Rechtsmeister ist Herr Dumm persönlich.

Nach der geistigen Defäkation gerade stimme ich dem zu.

Liest Du die Urteile die Du zitierts eigentlich auch Beamtendumm? Irgendwie steht da bei mir was anderes. Kann aber auch daran liegen, dass ich das ganze Urteil lese und nicht nur die paar Sätze die mir grad in den Kram passen.

Dann solltest Du ja wissen warum der Beamtendummförderverein-Mann bisher stets letztinstanzlich freigesprochen worden ist. Es gibt eben in der Justiz auch Richter, die keine BRD Lossager sind.

Mir scheint hier gibt es auch viele juristische BRD Lossager mit viel geistiger Defäkation wie man sieht, denn ausser dummer Sprüche kommt da nichts und das ist bei juristischen BRD-Lossagern üblich.

Das Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt M. Proyer habe ich selbst geführt und da werde ich genau wissen was da alles erklärt worden ist. Er hat als BRD-Lossager, dann eine rechtliche Lehrstunde von 5 Richtern am VG erhalten.
Danach habe ich ihm noch einmal einen Mahnbescheid geschickt und er hat dazugelernt und dann gezahlt. Noch eine rechtliche Lehrstunde von einem Proleten vor Gericht wollte er wohl nicht erleben.

Wenn jemand genau aus dem Grund freigesprochen wird:

BverfG 24.07.2013:
…Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung. Nur ausnahmsweise kann im Sinne einer Regelvermutung auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 <283 f.>; 93, 266 <294, 303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 <3018>).

Warum soll ich dann hier noch das ganze Urteil mit der Kostennote zitieren?
Die Richter vom BVerfG machen das übrigens wie man sieht auch nicht. Ob die sich die ganzen anderen Entscheidungen komplett durchgelesen haben?
Oder könnte es für mich sogar ausreichend sein, dass die das selbst gemacht haben und das zu den genannten Gründen führte?

Noch besser ist es am BGH, denn dort hat man bereits das 4 Augen Prinzip in Gefahr gesehen:
BGH, Karlsruher Lotterie, Urteile ohne die Akten gelesen zu haben, “tendenziöse Ergebnisse auf Basis eingeschränkter Sachkenntnis”, 29.07.2013

10 Richter mit 4 Augen als BRD-Lossager?
Es gibt derzeit nur eine Kammer am BGH in der das 20 Augenprinzip praktiziert wird, wie es BRG-mässig vorgesehen ist.

Du solltest lernen Dich weniger auf den unwichtigen Rest zu konzentrieren.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2015, 23:25:49 von Rechtsmeister »
 

Offline Der Plöngler

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #88 am: 26. Januar 2015, 09:25:26 »
Wer oder was ist ein BRD Lossager?
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Offline BlueOcean

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #89 am: 26. Januar 2015, 11:13:06 »
Er meint wohl die im Obertitel des Threads sprachlich etwas holprig aufgeführten "Sich von der BRD-Lossager" und erfindet als Abgrenzung noch holpriger die "Sich vom Dritten Reich-Lossager", um dann wirr und ohne jede Stringenz aber mit deutlicher Überlänge (manche glauben die Masse macht's) der Justiz und uns indirekt ans Bein zu nageln, dass sie und wir in irgendeiner Kontinuität zu den Nazis stehen würden.

Das soll wohl eine besondere clevere Form der Beleidigung darstellen und dürfte bei einem Streit darüber mangels Klarheit und Nachvollziehbarkeit tatsächlich als irrelevant gewertet werden. Aber in der verwaschenen Diktion richtet der Unsinn selbst den Verfasser.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)