Paragraf 92 Strafgesetzbuch ist ja nicht neu in der Propaganda des KRD. Die Auslegung, die der Herbe ihm verleiht, ist allerdings, hm, sagen wir: reichlich derb.
Lesen wir mal kurz den Gesetzestext:
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von
fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
Schau an, Absatz 1 sagt eigentlich schon mal das Gegenteil von dem, was der Herbe daraus herauslesen will. Der "Gemeindewechsel" läuft ja eben darauf hinaus, die staatliche Einheit zu beseitigen und ein zur BRD gehörendes Gebiet abzutrennen.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze ...
Der Paragraf definiert nicht, welches allgemein Verfassungsgrundsätze sind (das tut nämlich die Verfassung, das Grundgesetz, schon selbst), sondern welches
im Sinne dieses Gesetzes, also innerhalb der Vorschriften des Strafgesetzbuchs, unter "Verfassungsgrundsätzen" zu verstehen ist, namentlich bei Delikten gegen den Staat.
Dann folgt endlich die Liste dieser Grundsätze:
1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5. die Unabhängigkeit der Gerichte und
6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
Da steht nirgends, dass nur die Gemeindevertretungen Volksvertretungen seien, wie der Herbe das behauptet. Ein Argument, warum das so sein soll, bringt er nicht.
Weiter kann der Herbe auch nicht zwischen Exekutive und Legislative unterscheiden, wenn er sagt, die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen seien keine Volksvertretungen. Ja, genau, Regierungen sind keine Volksvertretungen, das sind Regierungen nie, denn sie sind keine Parlamente. An diesem Punkt könnte man aufhören, aber der Vollständigkeit halber erwähne ich nur kurz, dass wieder einmal das "Subsidiaritätsprinzip" herhalten muss, das Sezessionsrecht von Gemeinden zu begründen. Nun existiert zwar das Subsidiaritätsprinzip durchaus, aber es fällt eben nicht leicht, in der Praxis jeweils zu bestimmen, was eine Ebene leisten kann und was sie überfordert. Letztlich ist dies am Ende meist eben doch nur eine Opportunitätsentscheidung und als solche dann nicht mehr justiziabel. Abgesehen von dem allgemeinen Aufruf, aktiv zu werden, bleibt am Ende nichts Konkretes von der ganzen Vorstellung von "Gemeindewechsel", nur wirres Gefasel.
Setzen, sechs, Herr Doktor!