Warum sollten die Verfahren nicht zusammengelegt werden? Man nennt das "Prozessökonomie".
Die Strafjustiz ist nicht weiter nach Sachgebieten gegliedert, die Zuständigkeit bestimmt sich örtlich und nach der Schwere der Tat. Im Übrigen kann ein Strafgericht über jede Tat urteilen, die örtlich in seine Zuständigkeit fällt und deren Strafrahmen die eigene Kompetenz nicht übersteigt. Ausnahmen gibt es nur für Wirtschaftsstrafsachen (Landgerichte) und Staatsschutzsachen (OLG). Die Aburteilung vieler Taten eines einzelnen Angeklagten durch ein und dasselbe Gericht erleichtert zudem die Gesamtstrafenbildung.
Was Fatzke nun angeht, so sehe ich bei den verbotenen Versicherungsgeschäften und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis keine besonderen Probleme. Im Wesentlichen geht es doch darum, dass Fatzke etwas getan hatte, was man nur mit Erlaubnis tun darf, nämlich fahren und eine Versicherung betreiben, ohne dass die zuständigen Behörden ihm diese Erlaubnisse gegeben hatten. Zumindest im Falle der Fahrerlaubnis liegen zudem vergleichbare Urteile erster Instanz vor und ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dem zufolge die Fahrerlaubnis wirksam erloschen ist. Besondere Kenntnisse wirtschaftlicher Natur benötigt der Prozess daher m. E. nicht, eine Überweisung an eine Wirtschaftsstrafkammer scheint mir unnötig.
Es könnte natürlich sein, dass wieder irgendwelche Papiere in Sachen "Versicherung, die zwar die Bezeichnung 'Versicherung' führt, aber irgendwie doch keine Versicherung war", aus dem Hut gezaubert wurden. Wie bei den "Kapitalüberlassungsverträgen" (etc. pp.) wird das Gericht dabei wohl nicht umhin kommen, diese Papiere zu prüfen und wenigstens die unterschiedlichen Fassungen zu unterscheiden. Im Gegensatz zum Revisionsverfahren können neue Beweise ja vorgebracht werden.