Das Gericht erreicht damit auf jeden Fall, sich nicht zweimal mit dem Dödel hinsetzen zu müssen.
Dir ist aber schon klar, dass es um die Versicherung geht?
Ich hatte den Terminkalender aus dem Presseportal für den Monat März eingestellt, Fitzeks Termine rot markiert und das, was da steht (und von wetter.com abgeschrieben und umformuliert wurde), auch gelesen. Da stand nirgends, daß - wenn da im letzten Monatsdrittel an drei Tagen Termine angesetzt sind - am letzten dieser Tage das Urteil verkündet werden muß. Schließlich war das nicht der Terminplan des Verfahrens, sondern der des Gerichts für den Monat März.
Ich verstehe nicht, wieso wir uns hier über Pressemitteilungen streiten. Die kannst Du Dir auf der Seite selber ansehen und die Deiner Meinung nach bestehenden Unzulänglichkeiten mit den beiden Pressesprechern des Gerichts diskutieren.
Fakt ist, daß es - so wie
@Pantotheus klargestellt hat - um die Berufungen aus zwei Verfahren geht und man sich durchaus überlegen kann, ob man dafür zwei Verhandlungen ansetzt oder nur eine, wenn der Angeklagte nicht zu Fuß ins Gericht kommt, sondern aus Halle herangekarrt werden muß.
Zu seinen angeblich noch gültigen Führerscheinen gibt es ja jetzt ein Sachverständigengutachten, was man nur beizuziehen braucht. Und wenn man wollte, könnte man den Gutachter auch noch einmal befragen - das würde das Gericht auch nicht allzu lange aufhalten.
Das hat mir @Pantotheus genau anders herum erklärt:
Das Gericht hat mündlich zu verhandeln und die Beweise zu erheben. Da gibt es kein "ach, das ist schon in den Akten des anderen Gerichts".
Kann mir trotzdem nicht vorstellen, daß man ein Gutachten, was bereits zu der Frage erstellt wurde, nicht in den Prozeß einführen kann, sondern anderweitig erneut in Auftrag geben muß und den Gutachter, der das erste erstellt hat, nicht in der mündlichen Verhandlung anhören darf. Es wird wohl nicht unendlich viele Leute geben, die für einen solchen Auftrag in Frage kommen.
Ich weiß auch nicht, wie Du die drei Prozesstage rechnest:
Gar nicht. Wenn das Gericht den Terminplan des Verfahrens nicht veröffentlicht, muß man eben warten, bis die nächsten Monatspläne online sind.
@hotztheplotz Zwangsläufig. Rico war bei den beiden erstinstanzlichen Verfahren der Verteidiger. Da wäre es in der Regel normal, daß er auch das Berufungsverfahren begleitet. Er wurde aber kürzlich in Wittenberg als Zeuge gehört. Sich auf die Bremse zu setzen ist m. E. ein legitimes Mittel der Verteidigung. Wobei dem Fitzek das, im Gegensatz zu früher, jetzt als Untersuchungshäftling nun nicht unbedingt weiterhilft. Aber mangels wirklich entlastenden Argumenten scheint ja nichts anderes zu gehen.