In der Schweiz müssen Vereine nicht in ein Register eingetragen werden. Es genügt, dass sich ausreichend Mitglieder zusammenfinden, eine Satzung aufstellen und einen Vorstand ernennen. Damit ist ein Verein rechtsgültig gegründet. Einen Eintrag braucht es nur, wenn der Verein ein "kaufmännisches Gewerbe" führt, und zwar dann ins Handelsregister, nicht etwa in ein Vereinsregister.
Ob die "Gründung" seriös ist und rechtswirksam, ist aus der Ferne schwer zu sagen.
Das Amtsblatt besagt, dass die "definitive Rechtsöffnung" erteilt wurde. Das Inkassoverfahren läuft dort anders als in Deutschland. Jedermann kann beim Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl gegen einen möglichen Schuldner verlangen. Dieser wird auch zugestellt, kann aber recht einfach durch einen "Rechtsvorschlag" gehemmt werden. Den Rechtsvorschlag kann der Gläubiger auf zwei Arten beseitigen: Liegt ein Urteil, eine Schuldanerkennung oder ein einem Urteil gleichgestellter Behördenentscheid vor, kann er in einem einfachen Verfahren die definitive Rechtsöffnung verlangen. Das ist hier offensichtlich der Fall gewesen, zumal es sich offensichtlich um Steuerschulden handelt.
Definitive Rechtsöffnung bedeutet, dass nun die Betreibung auf Pfändung möglich ist. Eichmann wird also demnächst Besuch von einem "Betreibungsweibel", vielleicht auch von "Tenue blau" (a. k. a. Polizei) erhalten. Dabei wird mitgenommen werden, was mitgenommen werden kann und voraussichtlich einen Überschuss über die Verwertungskosten hinaus verspricht.
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Interessant ist der Vermerk, dass unter der genannten Adresse nicht zugestellt werden konnte. Die Veröffentlichung der Urteilsdispositive im Amtsblatt erfolgt also offenbar ersatzweise als öffentliche Zustellung, die genauso wirksam ist wie eine Zustellung an die angegebene Anschrift.
Dass die Steuerverwaltung des Kantons Solothurn die Eidgenossenschaft (Bund) im Verfahren vertritt, ist nichts Besonderes: Die Veranlagung und der Einzug der Bundessteuern ist an die Kantone delegiert.
Interessant sind dann auch die sonstigen Seiten: Auf der "das ist mein Hauptgrund, keine Steuern zu zahlen"-Seite prangt ein Bild einer Frau - aus NRW, wie man dem hübschen Briefkopf mit dem dreigeteilten Wappen, links den rheinischen Wellen, rechts dem Westfalenpferd und unten der lippischen Rose, entnehmen kann. Die Gute will keine Steuern bezahlen, um keine Kriege zu finanzieren. Meines Wissens ist die Schweiz allerdings an keinen Kampfhandlungen oder Kriegen beteiligt. Dieses Argument geht also ins Leere.
Von den zahllosen "Dokumenten" habe ich bisher nur eins geöffnet und ob der gesammelten Absurdität gleich kapituliert. Da wird z. B. behauptet, 2002 sei der Beamtenstatus in der Schweiz abgeschafft worden. Davon abgesehen, dass es in der Schweiz nie den deutschen vergleichbare Beamte gab, sind die öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse m. W. im Kanton Solothurn schon in den 1990er-Jahren neu geregelt worden.
Dann muss natürlich das Amtsgericht herhalten - nur gibt es in der Schweiz keine Amtsgerichte, jedenfalls in Solothurn und dessen Nachbarkantonen nicht.
Sodann muss auch noch das kanonische Recht herhalten. Vom "Pfaffenbrief", mit dem die Schweizer Kantone schon im Mittelalter die geistliche Gerichtsbarkeit zurückdrängten und auf die rein kirchlichen Angelegenheiten beschränkten, hat der gute Mann auch noch nie gehört.
Es scheint alles, was er da zusammengetragen hat, aus deutschen und englischen Quellen zusammengestoppelt zu sein.
Der Typ muss intellektuell total durch sein.