@Gutemine Ob Mahjo "Zurückweisung", "Verhandlung", "nicht akzeptiert" oder sonst etwas auf den Strafbefehl gemalt hat, ist unerheblich, so lange das Gericht davon ausgehen muss, dass er den Strafbefehl nicht hinnimmt. Das Prozessrecht bestimmt, dass auch ein falsch bezeichnetes Rechtsmittel ein Rechtsmittel ist. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens besteht darin, dass der Strafbefehl eine Art Urteilsvorschlag ist, den man annehmen kann oder nicht. Wird der Strafbefehl nicht angefochten, erwächst er in Rechtskraft; somit erspart sich die Justiz eine Verhandlung samt zugehöriger Umtriebe und damit verbundener Kosten. Umgekehrt fallen für den Verurteilten dann auch geringere Kosten an, womit beide Seiten einen Vorteil erhalten haben. (Davon abgesehen fallen bei einem Strafbefehl auch mögliche unangenehme Folgen wie die Öffentlichkeit für den Verurteilten fort. Kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung, kann eben bekannt werden, was man getan hat. Gerade Geldstrafen kann man bei Erhalt eines Strafbefehls in aller Stille bezahlen, womit die Sache dann auch erledigt ist.)
Nun kann Mahjo natürlich zu der Verhandlung gehen und dort ein Theater machen wie "Ich habe ja gar keinen Einspruch erhoben, sondern eine Zurückweisung", worauf der Richter dann fragen könnte: "Ah ja, Sie wollen also gar keine Verhandlung? - Gut, dann ist der Strafbefehl hiermit rechtskräftig, die Verhandlung ist geschlossen." Solches ist auch schon vorgekommen.
@echt? Ist Mahjo rechtskräftig geschieden? Dass der Haussegen schief hing, war ja mitzubekommen, aber ist er nun wirklich geschieden? Scheidungen dauern und kosten Geld, ist seine Angetraute einfach nur aus der Wohnung geflohen? Verständnis dafür hätte ich.
Ob das mit dem Ausweisen/Abschieben etwas wird, ist unklar. Wenn beide nach wie vor verheiratet sind, wird's das gewesen sein. Selbst nach einer gültigen Scheidung müsste geprüft werden, ob sie nach so vielen Jahren Aufenthalt nicht Anspruch auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel hat, zumal Kinder im Spiel sind, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und die Heimat der Mutter wohl nie gesehen haben. Ob eine Trennung der Kinder von der Mutter zumutbar erscheint, bleibt fraglich. Grundsätzlich stünde der Ehefrau auch eine Anspruchseinbürgerung zu. Sie arbeitet ja wohl, und der einzige vorwerfbare Fehler, den sie begangen hat, ist, Mahjo geheiratet zu haben.
@physik durch wollen Mahjo mag in gewisser Weise ein armes Würstchen sein, aber auch nicht wieder so arm. Zudem hat er einen üblen Nachgeschmack nach brauner Tunke.