Ich glaube, den Untreuevorwurf hat er aus den Augen verloren.
Nein, das scheint mir nicht zuzutreffen: Peterleang (den ich aus irgendeinem Grund, den ich wohl selbst nicht verstehe, immer nur im doppelten Diminutiv nennen kann) denkt offenbar sehr wohl an den Untreue-Vorwurf, so wie er ihn versteht. Sein Beweisantrag zu den Steuerwertbescheiden zielt ja darauf ab nachzuweisen, dass nach seiner Rechnung 1.601.238 € in "stabile Sachwerte" geflossen seien. Dies wäre dann ja auch mehr, als laut Anklage veruntreut wurde.
Nur dummerweise hat Peterleang übersehen, dass
- die Bescheide nur vorläufig sind und eine Überprüfung vorbehalten, somit schon mal gar nicht beweisen, dass die Grundstücke diese Werte hatten,
- der Bescheid zum Heuweg 16 einen deutlich tieferen Betrag ausweist, als er selbst behauptet,
- es ohnehin fraglich ist, welchen Beweiswert Steuerwertbescheide für die Frage der Untreue haben,
- ein Nachweis darüber, dass die aufgeführten Werte tatsächlich aus angelegten Geldern in diese Grundstücke investiert wurden, fehlt,
- es auch nicht darauf ankommt, ob solche Werte tatsächlich vorhanden waren, ob Geld in genannter Höhe in die Grundstücke geflossen ist, sondern nur, ob die fraglichen Werte zu Gunsten der Anleger bzw. Geldgeber noch greifbar sind, was offensichtlich nicht der Fall ist.
Somit beweist eigentlich dieser Antrag das Gegenteil dessen, was Peterleang beweisen möchte. Wenn man ihm zubilligen wollte, dass die fraglichen Grundstücke tatsächlich irgendwann in den letzten Jahren diese Werte hatten und er entsprechend Geld investiert hatte, dann stellt sich natürlich die Frage, was aus den Grundstücken geworden ist und warum sie jetzt nicht mehr für die Geldgeber verfügbar sind. Mit anderen Worten: Wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte, dass fast 1,7 Millionen in die Grundstücke verlocht wurden, dann ist die Untreue eigentlich schon bewiesen, da jedenfalls der Gegenwert dieser Summe nicht mehr aus der Verwertung derselben Grundstücke realisierbar ist.
Mit den übrigen Beweisanträgen zielt Peterleang offenbar auf den Vorwurf verbotener Bank- bzw. Kreditgeschäfte. Nur leider sehe ich darin eher das Gegenteil dessen bewiesen, was er beweisen möchte. Die BaFin hat schon recht früh vermutet, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden, und hat dies auch ziemlich deutlich geschrieben. Ein Verbot hat sie aber erst verfügt, als sie Beweise hatte.
Ob dann solche Sprüche wie:
Durch die Beweiserhebung soll dargestellt werden, das der Angeklagte bezeugt, dass er aus Gewissensnöten nicht mehr als derzeitig unvermeidbar durch Nutzung und Teilhaben an diesem unsicheren gemeinwohlschädigenden Ausbeutungssystem teilnehmen zu können. Zudem bemüht sich der Angeklagte, seiner subsidiären Hilfsverpflichtung durch die Schaffung von Alternativen zum bestehenden Zahlungsmittel und dem Systemverbund bestehenden Kreditinstituten nachzukommen.
wirklich hilfreich sind, bleibe dahin gestellt. Sie lesen sich halt irgendwie schon wie "Ich erkenne die geltende Rechtsordnung nicht an und bastle mir meine eigene", was zumindest für eine wie auch immer geartete nächste Haftprüfung nicht besonders vorteilhaft sein dürfte.
Er will wohl nachweisen, daß er irgendwie bleibende Werte geschaffen hat.
Das ist das, was er seinen Geldgebern immer versprochen hat: bleibende Werte, stabile Sachwerte, Strukturen. Nun gut, wenn wir zugestehen wollen, dass es solche irgendwann in der Vergangenheit tatsächlich gab, dann stellt sich die Frage, wo sie jetzt geblieben sind. Für die Frage der Untreue ist es letztlich unerheblich, ob jemand in der Vergangenheit irgendwelche Werte geschaffen hat, sondern die Frage ist, ob die Werte für die Geldgeber verfügbar sind.
Äh, vorhanden waren. Äh, vorhanden wären, wenn nicht dank sorgfältigem Umgang mit Behörden alles weg ist.
Damit nähern wir uns dem Kern des Untreue-Vorwurfs. Nochmals: Es spielt keine Rolle, ob 2013 "Werte" da waren oder gar "geschaffen" wurden, die Frage ist, was aus diesen Werten geworden ist, ob sie für die Anleger bzw. Geldgeber noch verfügbar sind. Da es schon an geeigneten Nachweisen fehlt, was aus den eingezahlten Geldern letztlich geworden ist, und da die Grundstücke ja nicht zu Gunsten der Anleger verwendet wurden, dürfte die Untreue schon so gut wie bewiesen sein.
Im Übrigen ist es offenkundig, dass Fatzke meint, hauptsächlich den Vorwurf unerlaubter Bankgeschäfte entkräften zu müssen, den Vorwurf der Untreue scheint er in der Tat als zweitrangig anzusehen, was aber schon von der drohenden Strafe her widersinnig ist.