Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Zauberkünstler-Trick: Durch Dauerreden vom entscheidenden Punkt ablenken.
Schon bei seinen früheren "Berichten" fiel ja auf, dass wenig Faktisches drin stand, aber desto mehr Blabla. Die paar Fakten, die der "Bericht" enthält, muss man regelrecht aus dem Text herausbrechen.
Sodann wird jede Bemerkung einer "feindlichen Person", etwa des Abwicklers, nach allen Seiten gedreht und geschaut, ob man daraus nicht irgendwie etwas machen könne, was Argwohn wecke. (Ist Florian S. etwa Boulevard-Journalist? Dort lernt man das.) Umgekehrt stellt jede Frage Fatzkes nahezu eine Offenbarung dar.
Manche Dinge sind einfach läppisch: Wenn der Abwickler einfach einmal die Angaben über die gemachten Einzahlungen zusammenzählt, dann wird wortreich daran gezweifelt, dass man das überhaupt so machen dürfe. Wie sollte man es sonst machen? Schon rein logisch ist es so, dass eine getätigte Zahlung eine getätigte Zahlung ist und bleibt. Wenn A die Summe X an B gezahlt hat, dann ist diese Summe X unveränderlich.
Um einen etwaigen Anspruch von A gegenüber B festzustellen, müsste nun natürlich von der Summe X abgezogen werden, was B an A zurückbezahlt hat. Nun ist nicht jede Zahlung auch gleich eine Rückzahlung. Das erkläre ich nur kurz (das KRD liest hier ja mit ...), denn ich darf es als bekannt voraussetzen: Wenn C ein Darlehen an D gibt, hat C einen Anspruch auf Rückzahlung dieses Darlehens gegenüber D (ggf. auch noch auf Zinsen, Verzugskosten u. dgl.). Wenn D eine Zahlung an C leistet, darf angenommen werden, dass es sich um eine Rückzahlung handle, die auf die Darlehenssumme anzurechnen sei.
Wenn aber D eine Ware von C kauft und eine Zahlung leistet, um die gekaufte Ware zu bezahlen, dann kann diese Summe natürlich nicht als Rückzahlung auf das Darlehen angerechnet werden. Weiter gibt es u. U. vertragliche oder rechtliche Hindernisse, die einer Anrechnung entgegen stehen. So kann z. B. vereinbart sein, dass eine Rückzahlung nicht vor einem bestimmten Termin erfolgen darf.
Ob nun Fatzke und seine Konstrukte den "Überlassern" etwas zurückgezahlt haben, könnte nur durch entsprechende Quittungen bewiesen werden. Da es diese aber nicht gibt (Stichwort: Buchführung), darf zunächst einmal angenommen werden, dass es eben bei der Gesamtsumme X geblieben ist.
Wenn ein Schuldner eine Forderung begleicht, sich diese aber nicht quittieren lässt, dann läuft er Gefahr, u. U. nochmals bezahlen zu müssen. Das ist gerade bei Darlehen u. dgl. oder eben bei "Sparbüchern", "Sparbriefen" usw. besonders leicht der Fall. Wäre Fatzke der Mann, als den er sich darstellt, dann hätte er dafür gesorgt, dass die Rückzahlungen dokumentiert sind.
Ich mag gar nicht auf Einzelheiten eingehen. Florian S. scheint in einer Traumwelt zu leben, in der es keine begrenzten Mittel gibt, in der jedermann unendlich viel Zeit hat, unbegrenzte finanzielle Möglichkeiten usw. Dann kann auch ein Abwickler (den Unterschied zwischen Abwicklung und Insolvenz hat er offenbar auch nicht erkannt) seiner Meinung nach teure Gutachten in Auftrag geben, nebensächlichen Kleinigkeiten hinterher rennen usw., ohne dass dies den Verwertungserlös, der am Ende den Anlegern gezahlt werden kann, zu schmälern, da der Abwickler in seiner Traumwelt ja kostenlos arbeiten kann.