Ich denke auch, der hat das schon viel zu lange so gemacht, als dass er sich jetzt noch umstellen könnte. Das ist ja das Problem damit, dass die Justiz Überzeugungstäter erst nach jahrelangem Dududu mal tatsächlich fühlbar angeht. Das ist weder im Interesse der Gesellschaft, noch des Täters.
Einmal am Anfang der Selbstverwalterstraftäterkarriere 4 Wochen Knast ohne Bewährung, die der Täter, wenn er einer Arbeit nachgeht, in den Urlaub legen kann, dann hätte er einen Grund, anzunehmen, dass Deutschland seine Staatsgewalt tatsächlich ausübt und er wird zukünftig mit seinen dummen Sprüchen vorsichtig sein. Wahrscheinlich reichten oft auch 2 Wochen. Eventuell gar nur als Drohkulisse, wenn Auflagen nicht nachgekommen wird. Es geht einfach nur darum, zu zeigen, dass durchgegriffen wird, und zwar persönlich, so dass eben nicht Eltern, Freunde oder Sympathisanten die Strafe zahlen und der Täter lächelnd weitermacht.
Und, klar, das braucht neben einer Gesetzesänderung erst mal mehr Resourcen und vielleicht auch eine gründlichere Beschäftigung der Gerichte mit den Angeklagten. Die gut angelegt wären.
Das Verbot von kurzen Freiheitsstrafen im StGB klingt zunächst sehr menschenfreundlich, aber das Ergebnis ist es bei Überzeugungstätern nicht.