Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 185600 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1815 am: 6. Juni 2017, 22:06:17 »
Jetzt befasse ich mich schon ein paar Jahre mit RD und mit dem KRD im Besonderen, verstehe aber immer noch nicht wirklich, wie sie denken. Ich bin wohl noch nicht so weit ...  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1816 am: 6. Juni 2017, 22:12:44 »
Zur Funktionsweise findet sich hier https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3953.msg127079#msg127079 ein schöner Satz.
Der beschreibt dort Kushner, den Schwiegersohn Trumps, passt aber auf jeden Reichsdeppen:

Zitat
He`s very uncluttered in his mind … I think that simplicity allows him to filter some things out.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1817 am: 7. Juni 2017, 07:14:21 »
(...) verstehe aber immer noch nicht wirklich, wie sie denken (...)

@Pantotheus - du machst hier einen grundlegenden Denkfehler! Du gehst davon aus, dass die Pudel und ihr Bettelkönig rational sinnvoll überhaupt denken. Ich befürchte aber das ist eine Fähigkeit die nach Stellenbeschreibung gar nicht vorhanden sein darf. ;)
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1818 am: 19. Juni 2017, 14:20:04 »
Hatten wir eigentlich diesen Eintrag auf dem KRD-FB schon?

Zitat
Wieder mit praktisch keiner Begründung. Jetzt sind es über 1 Jahr "Untersuchungshaft" (legal sind max. 6 Monate). Jetzt helfen vielleicht Strafanträge gegen diese Richter wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung von Eigentum...?

Es geht um die Ablehnung der Haftbeschwerde. Nun ja, "praktisch keine Begründung" ist halt nicht keine Begründung. Wäre das KRD so freundlich, Transparenz walten zu lassen und den Entscheid zu veröffentlichen, dann könnte man auch nachprüfen, ob "praktisch keine Begründung" vorhanden ist.
Was die Dauer der Untersuchungshaft angeht, so gibt es keine absolute Obergrenze von sechs Monaten. Paragraf 121 der Strafprozessordnung sieht zwar sechs Monate als normale Höchstdauer vor, doch gibt es davon eine ganze Reihe Ausnahmen, insbesondere nachdem ein Urteil ergangen ist. Ein Urteil ist auch schon ergangen. Die Höchstgrenze der Untersuchungshaft bildet die voraussichtliche Straferwartung. Nicht zu vergessen: Fatzke hat zwischendurch eine Ersatzhaft abgesessen, womit die Untersuchungshaft bisher eben noch kein volles Jahr gedauert hat.
Zur Sinnhaftigkeit der angedrohten Strafanzeigen hatte ich bereits früher etwas geschrieben, was ich jetzt hier nicht alles wiederholen möchte.
Kurz: Starke Worte, aber keinerlei Inhalt.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1819 am: 19. Juni 2017, 15:16:57 »
Hatten wir eigentlich diesen Eintrag auf dem KRD-FB schon?

Zitat
Wieder mit praktisch keiner Begründung. Jetzt sind es über 1 Jahr "Untersuchungshaft" (legal sind max. 6 Monate). Jetzt helfen vielleicht Strafanträge gegen diese Richter wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung von Eigentum...?

Es geht um die Ablehnung der Haftbeschwerde. Nun ja, "praktisch keine Begründung" ist halt nicht keine Begründung. Wäre das KRD so freundlich, Transparenz walten zu lassen und den Entscheid zu veröffentlichen, dann könnte man auch nachprüfen, ob "praktisch keine Begründung" vorhanden ist.
Was die Dauer der Untersuchungshaft angeht, so gibt es keine absolute Obergrenze von sechs Monaten. Paragraf 121 der Strafprozessordnung sieht zwar sechs Monate als normale Höchstdauer vor, doch gibt es davon eine ganze Reihe Ausnahmen, insbesondere nachdem ein Urteil ergangen ist. Ein Urteil ist auch schon ergangen. Die Höchstgrenze der Untersuchungshaft bildet die voraussichtliche Straferwartung. Nicht zu vergessen: Fatzke hat zwischendurch eine Ersatzhaft abgesessen, womit die Untersuchungshaft bisher eben noch kein volles Jahr gedauert hat.
Zur Sinnhaftigkeit der angedrohten Strafanzeigen hatte ich bereits früher etwas geschrieben, was ich jetzt hier nicht alles wiederholen möchte.
Kurz: Starke Worte, aber keinerlei Inhalt.

Da hat er wohl nicht kräftig genug mit dem Fuss gestampft!  :rofl:
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1820 am: 19. Juni 2017, 16:39:17 »
Da hat er wohl nicht kräftig genug mit dem Fuss gestampft!  :rofl:

0der mit dem Zopf gewedelt...
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1821 am: 19. Juni 2017, 17:02:27 »
Welches Körperteil auch immer, ich glaube nicht, dass dies das Gericht ernsthaft beeindrucken würde. Vielleicht sollte Fatzke es einmal mit Argumenten versuchen und Faxen sein lassen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1822 am: 19. Juni 2017, 17:07:41 »
Welches Körperteil auch immer, ich glaube nicht, dass dies das Gericht ernsthaft beeindrucken würde. Vielleicht sollte Fatzke es einmal mit Argumenten versuchen und Faxen sein lassen.

Wenn er nur welche hätte, die sinnvoll wären! Er zeigt keinerlei Einsicht und wechselt zwischen Jammern, wie schlecht er behandelt wird und Angeberei a la "Ich hätte längst fliehen können!".
Da merkt auch noch der einfältigste Richter, woran er bei ihm ist!
Und das ist auch gut so!  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1823 am: 19. Juni 2017, 17:24:57 »
Tja, Einsicht - ein Fremdwort für Fatzke und das KRD. Schauen wir mal in seine Vorstrafen: 8. Mai 2003: gefährliche Körperverletzung (gefährliche Körperverletzung liegt zwischen der "einfachen" und der schweren Körperverletzung), 11. Juni 2003: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auf die Verkehrsdelikte, die nur von Verwaltungsstellen abgehandelt und nicht vor Gericht abgeurteilt wurden, gehe ich gar nicht ein. Diese reichen noch weiter zurück.
Führerscheinentzug, Fahererlaubnisentzug, Sperre für die Wiedererteilung und dies mehrfach bis heute. Wäre er nicht verhaftet worden, führe Fatzke immer noch ohne Fahrerlaubnis umher.
Tja, Einsicht wäre da ein guter Anfang. Dann könnte man vielleicht auch etwas erreichen.
Aber um ein Bild Schäubles aufzugreifen: Fatzke ist das eine Fahrzeug, dass allein gegen die andern fährt und als einziges in die richtige Richtung.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1824 am: 23. Juni 2017, 13:07:17 »
Zitat
Jetzt helfen vielleicht Strafanträge gegen diese Richter wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung von Eigentum...?

Da hat nur mal jemand aufmerksam dem King of Schwurbel gelauscht. Fitzek hat nämlich immer wieder davon fabuliert, dass er sich "alles zurück holen" wird. Er hat oft behauptet, dass die Gerichte die BaFin und anderen Behörden dazu nötigen würden ihm sein Eigentum wieder zu geben. Erstaunlicherweise hat Fitzek aber (im Gegensatz zu vielen anderen Reichsdeppen) nie einen Strafantrag wegen all der angeblich "kriminellen Handlungen" gestellt über die er jahrelang lamentiert hat.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1825 am: 23. Juni 2017, 13:29:09 »
Zitat
Jetzt helfen vielleicht Strafanträge gegen diese Richter wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung von Eigentum...?

Wenn ich sowas lese, dann fällt mir immer Monopoly ein!



Aber was tut man nicht alles, um dem Sufferäng nahe zu sein!  ;D

Hm, jetzt frage ich mich, ob's für Reichsdeppen-Monopoly einen Markt geben könnte? So mir Phantasiereichen statt Straßen, Phantasie-"Staatsbetrieben" aus dem Fitzelreich und Ereigniskarten wie "Stuhlkreisfolter" bis der Delinquent zu weinen anfängt oder sich nach 1 Std. Rüdi-Videos die Augen auskratzt!  :think:
« Letzte Änderung: 23. Juni 2017, 13:37:05 von Evil Dude »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1826 am: 23. Juni 2017, 16:00:01 »
@BlueOcean In der Tat, das ist ein auffälliger Punkt. Dass Fatzke bisher nicht mit "Strafanträgen" aufgefallen ist, ist eher auffällig und ein deutlicher Unterschied zu anderen RD. Vielleicht liegt es daran, dass er sein "Königreich" besonders ernst genommen hat. Er macht ja bekanntlich einen Staat und keinen Spaß.
Dass er in der Haftbeschwerde mit dem Strafrecht droht, ist womöglich seiner gegenwärtigen Lage geschuldet. Möglicherweise merkt er doch endlich, dass ihm die Felle davon schwimmen, weshalb er zu diesem Strohhalm greift.
Der fragliche Satz stammt aber nicht von Fatzke selbst, sondern von einem seiner verbliebenen Jünger. Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag ist den lieben Leuten auch nicht bekannt. Wegen eines Straftatbestandes, der von Amtes wegen verfolgt werden muss, kann man keinen Strafantrag stellen.

Interessant ist übrigens, dass selbst auf Fratzenbuch der letzte KRD-Rülps vom 17. 6. stammt und seit Tagen sonst nichts gelaufen ist. Noch nicht einmal eine Erinnerung an den bevorstehenden Prozesstermin ist aufgeschaltet worden bzw. die bisherige aufgefrischt worden, von einem Aufruf, doch zahlreich zu erscheinen und der ach so pöhsen BRiD GmbH auf die Finger zu schauen, ganz zu schweigen.
Das KRD pfeift offenbar jetzt wirklich auf dem letzten Loch.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1827 am: 23. Juni 2017, 16:05:32 »
Das KRD pfeift offenbar jetzt wirklich auf dem letzten Loch.

Du wolltest doch sicher "Das KRD wird jetzt noch krasserer!" sagen!  ;D
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1828 am: 23. Juni 2017, 16:20:06 »
Ich wäre mir gar nicht so sicher, ob Fitzek oder andere KRDeppen nicht doch den ein oder anderen Strafantrag oder Strafanzeige gestellt haben.

Ich hatte vor längerem das "Vergnügen" mit dem chronisch unkundigen Manuel zu diskutieren. Im Zuge unserer Unterhaltung hat er behauptet, dass wegen der "Razzien" Anzeigen bei den Behörden (also den echten) erstattet wurden.

Gut, es kann natürlich sein, dass das hinter des Zopfes Rücken stattfand. Bei Fitzeks Kontrollwahn bezweifle ich das jedoch.

Aber vielleicht hat mich Manuel auch einfach nur angeflunkert. ;)
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1829 am: 23. Juni 2017, 16:24:28 »
Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag ist den lieben Leuten auch nicht bekannt. Wegen eines Straftatbestandes, der von Amtes wegen verfolgt werden muss, kann man keinen Strafantrag stellen.

So pauschal ist das wiederum nicht ganz korrekt. Oder präzise: Die Grenze zwischen "Strafanzeige" und "Strafantrag" ist ziemlich verwischt.
Es gibt einerseits den "materiellen" Strafantrag, der Strafverfolgungsvoraussetzung ist. Wir haben das an verschiedenster Stelle ausführlich im Forum diskutiert und auch im Wiki findet sich im entsprechenden Artikel ein kurzer Abschnitt.

Es gibt aber auch den prozessualen "Strafantrag", der eigentlich die "Strafanzeige" ist. Siehe § 171 StPO. Das Gesetz spricht aber, etwas versteckt und eher nebensächlich, eben auch von einem "Antrag". Insofern ist es völlig begründbar, grundlegend von "Strafantrag" zu sprechen, auch wenn es sich nicht um materielle Antragsdelikte handelt. Die Unterscheidung ist eben nicht so deutlich, bzw. verläuft auf zu verschiedenen Ebenen, als dass man da Begriffsvermischungen verlachen könnte.

Bitte verzeiht mir den prozessnerdigen Off-Topic.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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