Dieser Knilch ist so dämlich, dass ihn die Schweine beißen müssen.
http://staseve.eu/internationaler-strafgerichtshof-vergibt-erstmals-seit-2012-wieder-aktenzeichen-fuer-eingereichten-strafantrag-aus-deutschland#comment-31348Am 25.04.2016 vergab der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) wieder Aktenzeichen für einen Strafantrag aus Deutschland und prüft die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Richterin beim Amtsgericht Darmstadt, Ute Trautmann.
Wie schön, lange nicht gesehen - die Geschichte mit den Aktenzeichen. Aber wo waren sie denn?
Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 03.02.2012 entschied dieser u.a. daß die Staaten Griechenland und Italien nicht auf die Bundesrepublik in Deutschland zugreifen können, da die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei.
Ein Blick ins Urteil täte ihm sicher gut. Aber was folgt daraus?
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte damals allen die ein Eingangs-Aktenzeichen hatten mitgeteilt, dass man derzeit nicht auf die Strukturen der Bundesrepublik zugreifen könne aufgrund dieses IGH-Urteils!
Da muss ich was verpasst haben. Der logische Zusammenhang bleibt auch unklar. Aber warum hat sich das jetzt geändert?
Mit dem 25.04.2016 änderte sich dies schlagartig, da Anfang April die Reorganisierten Staaten des Staatenbundes Deutsches Reich eine Klage beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik eingereicht haben. Dadurch wurde das Deutsche Reich wieder völkerrechtlich reorganisiert hoffähig und völkerrechtlich präsent.
Oh, da müssen diese "Staaten" wohl inzwischen Mitglied der UN geworden sein, oder die Vollversammlung hat auf Empfehlung des Sicherheitsrates beschlossen, sie als Partei beim IGH zuzulassen. Davon hat die Bügelpresse mal wieder nichts berichtet. Typisch. Fehlt nur noch das Aktenzeichen dieser Klage.
Dadurch ist es dem Internationalen Strafgerichtshof jetzt wieder möglich auf Straftäter auf Deutschem Boden zuzugreifen, die gegen Völkerrecht nach dem Statut of Rome verstossen!
Warum das eine Gericht die Arbeit des anderen unterbinden kann, weiß Peterchen alleine. Jedenfalls zeigt er in seinem Beitrag das Schreiben des IStGH, und siehe da, es ist das Standard-Eingangsschreiben, das jeder kriegt, der einen beliebigen Schmutz nach Den Haag schickt. "Wir melden uns dann ... "
Wie meschugge kann man sein? Diese Frage wird schon lange untersucht, und man kommt immer wieder zu faszinierenden neuen Ergebnissen.