Regelmäßig sind Urteile mit "echten" Aktenzeichen nicht erfunden. Erfunden ist lediglich die verquere Interpretation der "Kundschaft".
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht handelt es sich (ich habe nicht nachgeguckt, gehe aber aufgrund des voranstehenden Zitats mit dem "Geltungsbereich" davon aus) sicher um den Dauerbrenner mit "Gesetze ohne Geltungsbereich sind nicht gültig".
Es ging dabei um eine Naturschutzsache, bei der der räumliche Geltungsbereich notwendigerweise begrenzt sein musste (Naturschutzgebiet oder so, wie gesagt: nicht nachgeguckt), diese Begrenzung in der fraglichen Regelung aber nicht auftauchte und deshalb niemand wusste, wo die Regeln anzuwenden waren, und wo nicht.
Es wird aber auch immer wieder ein scheinbarer Leitsatz in diesem Sinne angeführt und dabei vorgeblich aus zwei Urteilen des BVerfG zitiert. Dumm nur, dass in beiden kein Wort davon steht.
Ja, dieser scheinbare Leitsatz ist eben eine Erfindung (ich hätte mich klarer ausdrücken sollen). In sehr begrenztem Umfang ist er in Bezug auf das Urteil des BVerwG sogar richtig; das ist aber eine juristische Feinheit, die man mit der Klientel vermutlich leider nicht diskutieren kann. Ich hatte übrigens Recht, es ist diese Landschaftssache. Schlaues Buch, akt. Online-Version, S. 192 ff. liefert ggf. einen Ansatz.
In BVerfGE 3, 288 (319) kommt wohl irgendwo (es geht im Kern um Berufssoldatenverhältnisse der Wehrmacht) der "Geltungsbereich des Grundgesetzes" vor (Schlaues Buch, S. 325), BVerfGE 6, 309 (338, 363) finde ich im schlauen Buch nicht.
BVerfGE 6, 309 ff. ist die Entscheidung zum Reichskonkordat; nach Überfliegen der Leitsätze würde ich präzisieren: Um die (Fort-) Wirkung des Reichskonkordats für die Gestaltung des Schulwesens der Länder (Bund-Länder-Streit).
Auf S. 338 führt das BVerfG kurz die völker- und verfassungsrechtliche Rechtslage zur Völkerrechtspersönlichkeit der Bundesrepublik auf, dabei wird auch auf Geltungsbereiche referenziert. Hat natürlich nichts mit der BVerwGE zu tun und führt auch sonst kaum weiter (also, bei nüchterner Betrachtung nicht in die Richtung, die sich die Reichsbürger wünschten).
Auch auf S. 363 gibt es (zusammengefasst) Erklärungen zur Völkerrechtspersönlichkeit. Da steht auch (völlig zu Recht!) drin, dass das deutsche Reich nicht untergegangen ist, was von Reichsbürgern eben gerne missverstanden wird. Ebenso wird (angesichts des Datums der Entscheidung) wenig verwunderlich wiederum auf einen räumlichen Bereich Bezug genommen, in dem Normen gelten sollen oder nicht (was wiederum ein Bezug zum Geltungsbereich wäre).
Das perfide an den Reichsbürgern ist, dass sie durchaus aus echten Dokumenten zitieren. Diese Zitate reißen sie dann allerdings gern aus dem Zusammenhang, verfälschen sie oder machen sonstige Dinge damit, sodass ihre Schlussfolgerungen nur das sind, was Du,
@kairo, bereits sagtest: Frei erfunden.
Edit: Typo korrigiert.