Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 102217 mal)

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Offline echt?

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Bei der Welt lese ich ohnehin nur die Leserbeiträge. Trump- und AfD-Fans und Dummheit in Hochpotenz. Die Welt wird so etwas mit Absicht zulassen, der Klicks wegen. Nur bei Themen, die Israel betreffen, lässt man Kommentare nicht zu.

Also nur eine Masche um mit Dreck das Geschäft zu befeuern. Kann man mögen oder auch nicht. Und bei Denis Yücel ist das besonders eigen. In den Augen der Leserbriefler sicher ein unnützer Türke, den man ruhig in Anatolien entsorgen könnte. Für die Welt ein eingelochter Kollege. D. h., auch lieber keine Kommentare zulassen. Ich nehme denen das Mitgefühl nicht für 5 Ct. ab.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Pantotheus

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@Rechtsfinder Ich war ja auch gespannt darauf, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft in Sachen Heimtücke folgen würde. Die Ausführungen des Gerichts, so weit sie der bisherigen Berichterstattung zu entnehmen sind, zu den niederen Beweggründen, dass Plan nämlich in den Polizisten keine Menschen, sondern Un-Menschen, "Systemsklaven" oder etwas dieser Art gesehen habe, halte ich für durchaus nachvollziehbar. Sie könnten eine Revision durchaus überstehen. Aber ich bin weder Hellseher noch Prophet und lasse das mal lieber die Aufgabe des BGH sein.
Zum Verfahren: Revision ankündigen kann man natürlich sofort. Die Revision erklären kann man grundsätzlich auch sofort nach der Verhandlung. Die Revision muss aber begründet werden. Dazu gibt es eine Begründungsfrist, die mit Zustellung der Urteilsbegründung beginnt.
Da im Revisionsverfahren keine neue Beweisaufnahme stattfindet und die Tatsachenfeststellungen an sich nicht gerügt werden können, sondern nur etwaige Verletzung der Verfahrensvorschriften über die Beweisaufnahme, denke ich, dass das Argument der Kammer, das sich auf eine Zeugenaussage über eine Ankündigung Plans stützt, in dieser Hinsicht abgesichert ist. In Frage kommen aber z. B. eine andere rechtliche Würdigung, Ermessensfehler u. dgl. Aber wie gesagt: Lassen wir einfach den BGH seine Arbeit tun.
Im Übrigen ist es das Recht jedes Verurteilten, das Rechtsmittel der Revision einzulegen. Gerade bei hohen Strafen kann eine Überprüfung nicht schaden. Genau das macht einen Rechtsstaat aus.
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Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
...

Das ist aber auch ein klares Signal gegen diese leidig krude "Logik" der selbsternannten "Freiheitskämpfer" und angeblich so "wahren" "Menschen" gegen das in ihrer Ideologie bereits entmenschlichte "Personal", alles auch nur vorschoben, um das Opfer erst mal zu entmenschlichen und somit nur seine eigene Rechtfertigung zu begründen, selbst die Sau rauszulassen und "aus Hass" und letztlich Selbstüberhöhung blutige Gewalttaten ausüben zu "dürfen".
Genau das ist der springende Punkt.
...

Das sehe ich auch so.
Was ich heute feststelle: Lähmendes Entsetzen, jedenfalls soweit ich das beurteilen kann.

Man hatte auf Notwehr gehofft, wie im Koblenzer Fall und einfach alles übersehen, was gegen Notwehr spricht.

In Waffen Online gerade mal 14 Postings zu der Meldung, davon befassen sich einige mit demjenigen, der die Meldung über die Verurteilung eingestellt hat und unterstellen ihm unlautere Motive. Derjenige, der schon vor 10 Jahren ständig mit dem Art.146 daherkam: nichts. Von den anderen üblichen Verdächtigen: ebenfalls nichts. Schreiblähmung.

In der "Waffenlobby" auf FB magere 9 Kommentare. Kein bisher eindeutig als RB erkannter trau sich.

Auf Waffen online sah das am 9.Oktober noch so aus:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline dieda

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Hier mal ein paar Perlen aus dem Kommentarbereich auf WON  :facepalm:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article169938165/Reichsbuerger-muss-wegen-Polizistenmords-lebenslaenglich-in-Haft.html
Spoiler
Eike B.
vor 3 Stunden
Ich kenne Wolfgang Plan, habe ihm die Rechtsanwältin beschafft und war an Gerichtsterminen selber im Gerichtssaal anwesend.

Es wird hier aus Hörensagen berichtet. Hier einige Fakten:

Der angebliche Hinterhalt war..."6 Uhr morgens...in einer Boxershort...in seinem Schlafzimmer...in seinem Bett...in dem er schlief...die Schussweste hat er erst angezogen als er sich ergeben hat, sie war nicht einmal richtig verschlossen...so die Aussage eines Beamten"...

Aussagen von Mitbewohnern ..."ich dachte wir werden überfallen...es standen auf einmnal schwarze vermummte Leute im Zimmer...ich habe gehofft, dass die Vermummten auch wirklich Polizisten sind"...

Das Blaulicht war mit 0,85 Watt im Schlafzimmer zu sehen..."es wurde durch die Lampen der Beamten (6-8 Watt, Laser Licht Modul LLM01 und Laser Licht Modul Streamlight TLR-2) allerdings überdeckt...das Blaulicht ist zu erkennen, wenn auch nur vage (so die Richterin)"...

Wolfgang Plan war an 3-4 Tagen die Woch in seiner Kampfkunstschule, zu festen Zeiten, jede Woche und das ganze Jahr, warum nicht dort festnehmen

Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...
 3
ANTWORTEN AUSBLENDEN
ML
Martin L.
vor 40 Minuten
Es gab auch schon andere, ähnliche Fälle, z. B. Adrian Ursache, wo man den Eindruck hatte, daß es gar nicht um das behauptete Ziel ging, sondern "ein Exempel statuiert werden" sollte.
Z. B. war im Fall Ursache offenbar der Gerichtsvollzieher, der eine Forderung geltend machen wollte, weder zum von ihm angekündigten Termin am 24.8.2016 erschienen noch zur "Zwangsräumung" durch das SEK am 25.8. anwesend, sodaß es gar nicht möglich gewesen wäre, im Rahmen des SEK-Einsatzes das behauptete Ziel durchzusetzen.
 0
EB
Eike B.
vor 7 Minuten
Es wurde ja auch ein Gutachten erstellt. Der Gutachter stellt fest, das Wolfgang Plan ganz normal ist. Er hat seine Meinung zu gewissen Dingen, wie sie andere eben auch haben.

Der Prozess hat politische Gründe und das Gericht wird sich hüten dagegen was zu unternehmen.

Es gilt nicht das Grundgesetz Art. 2 Absatz 2, Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Es gilt die Aussage des Einsatzleiters an diesem Tag:
Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...

Das Grundgesetzt wird hier mit Füßen getreten und wir lassen uns das gefallen.
[close]

Aaaahhhhgrrrrr!

@Eike B. und @Martin L. aus den Opfer-
und Mimimikommentaren:

WER hat denn hier eigentlich erst die Gewaltspirale "Wir gegen das System" gezündet?

Der Gerichtsvollzieher in Bärwalde oder die uniformierten DPHW- Deppen aus Meißen, Freital und Umgebung, dem Voigtland und aus Spremberg?

WER hat denn in Reuden ein "Exempel" statuieren wollen, so dass der erste geplante Einsatz am Vortag nicht aus angeblicher "Vertragsverletzung" sondern aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde?

Von WEM hatte denn der völlig überdrehte Ursache dann eigentlich seine Waffe? Vielleicht von genau den Typen um Wolfgang Plan aus dem "blutigen Pakt" bis zum ersten Toten? Vielleicht sogar von Plan himself? War der tödliche Einsatz bei Plan vielleicht genau deswegen notwendig geworden, um damit noch mehr solche Fast- Suizidbycopfälle wie Adrian Ursache zu verhindern?

Zitat
Im August 2016 verbrüderten sie sich mit einem Pakt, verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistand - politisch, wirtschaftlich, militärisch.

Interessant aber wer da eigentlich bei WON kommentiert, die persönlichen Freunde von Plan und Verteidigerbeschaffer himself?

Aber egal, Ihr ganzen armen "Kampf den Ämtern und Behörden"*- "Opfer", Ihr kotzt mich nur noch an!

Aber noch ein kleines, aber sehr treffendes Wörtchen vom Tage für Plan und seine Brüder im Geiste ging mir heute runter wie Öl:
"rechthaberisch".

Jawohl, genau das seid Ihr, fürchterliche Rechthaber, Rechthaber bis zum totalen Untergang, wahlweise dem eigenen und mühelos auch dem von Unschuldigen.
Und das haben Euch auch schon andere mehrfach ins Stammbuch geschrieben, #nichtskapiert.


*O-Ton "mein" persönlicher DPHW- Grottenolm hier aus Freital, allerdings war das schon Frühjahr 2011!
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Offline Sandmännchen

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"Eike B." will tödliche Schüsse ausgerechnet mit dem Hinweis auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verteidigen.  :facepalm:

Denen fällt nichts mehr auf.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Schattendiplomat

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Urteil kam wie erwartet mich wundert nur, dass es nun doch recht zügig lief.

Ich lehne mich dann mal zurück und warte darauf, das die üblichen Verdächtigen ihr Mimimi anstimmen! ;)
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline suicidebycop

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@Finanzbeamter

Ich habe eben nicht gesehen, dass P und U beide einen erweiterten Selbstmord geplant hatten. Beim Herrn U war ich schneller davon überzeugt.
Herr P hat seinen abgebrochen, der U seinen überlebt.

Die Reichsdeppen ignorieren den Staat und Institutionen. Und was macht der Staat ?
Der Staat ignoriert die Reichsbürger.  :D
Das Gutachten hatte ergeben, dass es keine schuld-mindernden Gründe gab, weil der Wahn nicht krankhaft ist.
Das macht die Aussage der RAin nun ja, auch wahnhaft.  :-[

@dieda

Die Frau U hat erklärt, dass sie gar nicht wusste, dass der U eine Waffe hat. Es kann gut sein, dass der U die Waffe vom P bekommen hat und beide ihre Taten miteinander abgesprochen haben.

@Sandmännchen

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt bei den Deppen eben nicht für Beamte

@all

Der Herr Langhans ist Jurist. Das heißt aber nicht, dass ich dessen Meinung hier vertreten soll, weil der etwas von Jura versteht, oder ?
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2017, 22:17:15 von suicidebycop »
 

Müll Mann

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@Müll Mann

Wenn er einen Schuss abgefeuert hätte, der den Polizisten getötet hätte, wäre die Tötung fahrlässig gewesen, auch wenn der Schuss absichtlich abgegeben wurde.
Er dachte nicht "wenn ich treffe, ist egal", sondern "wen ich treffe ist mir vollkommen egal".

Wenn es ihm egal war wen er triffft, dann handelte er mit Vorsatz, somit scheidet fahrlässige Tötung aus, Zahl der Schüsse egal.
 

Offline suicidebycop

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Offline SchlafSchaf

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Er ist/war kein Amokläufer, sondern ein eiskalter Mörder - mMn
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Pantotheus

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Er ist/war kein Amokläufer, sondern ein eiskalter Mörder - mMn
Das sah auch das Gericht so, denn wenn es sich um einen "Amoklauf" im Sinne eines emotionalen Ausrasters oder einer Affekt-Tat gehnadelt hätte, hätte es nicht auf Mord erkannt.
Abgesehen davon haben neuere Untersuchungen so genannter "Amokläufe" ergeben, dass es sich dabei um geplante und gut vorbereitete Taten handelte, bei deren Begehung die Täter durchaus ruhig und überlegt vorgingen, sich keineswegs im Affekt befanden. In der Fachliteratur ist daher nur mehr selten von "Amok" die Rede.
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Offline suicidebycop

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Amok ist das Motiv, Mord die Tat

Der menschliche Abgrund des Mörder P ist, dass er lebensverachtend ist. Er verachtete nicht nur das Leben der anderen, sondern auch das eigene. Man spricht ja von "Amok" nicht unbegründet von einer "unfassbaren Tat"
Er plante sein Ableben mit Hilfe des SEK bzw durch das SEK
Er hat, nach Überzeugung des Gerichts, nicht nur den Mord an Polizisten angekündigt gehabt, sondern auch sein eigenes Ableben.

Ursache hat das gleiche gemacht.
 

Offline Neubuerger

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spielt bei falsch verstandenem Heroismus  keine Rolle mehr. Statt heldenhaft im Kugelhagel zu sterben, als überführter Mörder lebenslang ins Gefängnis. Nur sein Umfeld feiert ihn als "Widerständler" für den Rest ist er ein Amokläufer.

Naja. Sein Umfeld wird ihn vielleicht bis nächsten Freitag "feiern", dann gerät er sehr schnell in Vergessenheit. Zu Recht.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Schnabelgroß

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Abgesehen davon haben neuere Untersuchungen so genannter "Amokläufe" ergeben, dass es sich dabei um geplante und gut vorbereitete Taten handelte, bei deren Begehung die Täter durchaus ruhig und überlegt vorgingen, sich keineswegs im Affekt befanden. In der Fachliteratur ist daher nur mehr selten von "Amok" die Rede.
Ich halte diese Tat auch nicht für eine Amoktat.
"Amok" ist aber nicht definiert als etwas das nur im Affekt, oder völlig unüberlegt ausgeführt wird, sondern z. T. schon lange geplant gewesen sein kann
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amok
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 11:15:05 von Schnabelgroß »
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Offline Reichsschlafschaf

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Bitte keine (ideologisierte) Wiki-Definition benutzen!

"Amok" ist eine medizinische Indikation, deshalb steht die korrekte Definition im Pschyrembel:

Pschyrembel, 259.Auflage, Berlin-New York 2002

Zitat
Amok (engl.) amouck; reaktiver Erregungszustand, bei dem es zu plötzlichem ungerichteten Gewaltausbrüchen (massive fremd- und autoaggressive Handlungen) mit Hypermotorik (sog. Bewegungssturm) kommt, denen ein schwerer Erschöpfungszustand folgt: meist mit Amnesie für die Episode; Vork. Bei cholerischen, leicht zu kränkenden Personen und entspr. Persönlichkeitsstörung. Vgl. Störungen, dissotiative.

Heißt - kurzgefaßt - die Handlung ist nicht vorbereitet, der Täter bleibt am Leben und kann sich hinterher an nichts erinnern.

"Amok" ist nur deshalb so beliebt, weil die BLÖD nach Erfurt das Wort gefunden und verwendet hat, weil es nur vier Buchstaben hat, die sich noch größer drucken lassen.

Die Kriminolgogin Prof. Dr. Britta Bannenberg verweist seit Jahren darauf, daß es in Deutschland eigentlich noch keinen echten Amoklauf gegeben habe.
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