Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103872 mal)

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Nochmal der Spiegel mit etwas ausführlicherem Bericht zum Urteil:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-prozess-ein-wahrhafter-mensch-ein-moerder-a-1174273.html

Spoiler
Ein "wahrhafter Mensch", ein Mörder

Elfmal drückte Wolfgang P. ab, ein Polizist starb im Kugelhagel: Vor einem Jahr eskalierte ein SEK-Einsatz gegen den "Reichsbürger von Georgensgmünd". Nun fiel das Urteil - es hat Symbolkraft.

Von Peter Maxwill, Nürnberg

Was für ein Grinsen. Vielleicht erwartet Wolfgang P. an diesem letzten Prozesstag ein mildes Urteil, vielleicht will er auch einfach nur als glücklicher Mann in die Justizgeschichte eingehen. Kaum zwei Minuten lang hält sich das breite Lächeln in seinem Gesicht, dann betreten die Richter den Schwurgerichtssaal 600 im Landgericht Nürnberg-Fürth.

Lebenslange Haft. Die Mimik des Polizistenmörders P. gefriert.

Was folgt, ist eine Urteilsbegründung der deutlichen Art: Wolfgang P., der als "Reichsbürger" gilt, erschoss demnach bei einem SEK-Einsatz auf seinem Grundstück einen Polizisten und verletzte zwei weitere. Heimtückischer Mord, zweimal versuchter Mord, außerdem gefährliche Körperverletzung.

Richterin Barbara Richter-Zeininger ziseliert den Tathergang - und die Vorgeschichte, die zu dem fatalen Schusswechsel vor gut einem Jahr im fränkischen Georgensgmünd führte. Der heute 50-jährige P. habe die Überprüfung seiner insgesamt 31 Lang- und Kurzwaffen durch das Landratsamt abgelehnt und sich auf den daraufhin angeordneten Polizeieinsatz an seinem Haus vorbereitet.

Am Morgen des 19. Oktobers 2016 rückten Beamte des SEK Nordbayern an. Um in P.s Haus zu gelangen, machte sich der Polizist Daniel E. mit einem Hydraulikgerät an der Tür zu schaffen - ohne Waffe oder Schutzschild. In diesem Moment eröffnete P. dem Urteil zufolge von innen das Feuer. Elf Schüsse gab der Kampfsporttrainer ab, sieben Kugeln trafen den Polizisten E., ein Projektil verwundete den 32-Jährigen tödlich. "Sieben von elf", sagt Richter-Zeininger, "eine gute Trefferquote".

Was die Richterin sagen will: Die Version des Angeklagten, in blanker Panik und aus Angst um seine beiden Mitbewohner geschossen zu haben, ist unglaubhaft. "Der Angeklagte hat nicht blindlings losgeschossen", sagt Richter-Zeininger, "sondern zuerst eine Entscheidung getroffen."

Ihre Schilderungen werfen auch ein Schlaglicht auf die Ideenwelt der "Reichsbürger"-Szene, der sich der Angeklagte offenkundig zuordnen lässt. P., zweifacher Vater und einst erfolgreicher Vermögensberater, machte ab 2015 eine Veränderung durch - "und baute sich ein eigenes System auf". In diesem System ist die Bundesrepublik eine GmbH - mit Personal, nicht aber mit legitimen Behörden, Gesetzen oder Amtsträgern. So sieht die Welt der "Reichsbürger" aus, es ist augenscheinlich auch die Welt des Wolfgang P.

Seine Schüsse auf Daniel E. rückten die lange unterschätzte Szene vor einem Jahr in den Fokus der Öffentlichkeit. Seit November beobachtet der Verfassungsschutz die "Reichsbürger", einem Beschluss der Innenministerkonferenz zufolge sollen sie alle entwaffnet werden. Inzwischen geht der Verfassungsschutz von bundesweit 15.000 "Reichsbürgern" aus - die offiziellen Zahlen steigen seit Monaten regelmäßig.

Gehört auch P. dazu? Er selbst und seine Verteidiger bestreiten das, die 5. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter-Zeininger kommt nach 15 Verhandlungstagen zu einem anderen Ergebnis. So differenziere P. zwischen Personen - im "Reichsbürger"-Duktus bundesrepublikanisches GmbH-Personal - und Menschen. Sich selbst bezeichne er in sogenannten Willens- oder Lebenderklärungen mal als "Ich, der ich bin", mal als "lebender Mann und wahrhaftiger Mensch", mit dem Ziel, "die Freiheit des Volkes P. mit Blut, Eisen und Feuer zu verteidigen".

Die selbstgewählte Isolation eskalierte schnell. Anfang 2016 gab P. seinen Personalausweis zurück und meldete seinen Wohnsitz ab, in den folgenden Monaten vernetzte er sich immer enger mit Gleichgesinnten. Einer sticht besonders hervor: der frühere Mister Germany Adrian U., der ebenfalls wegen Schüssen auf Polizisten vor Gericht steht und sich bei dem Vorfall an seinem Haus in Sachsen-Anhalt schwere Verletzungen zuzog.

Der Kampfsporttrainer P. und der Ex-Schönheitskönig U. kennen sich dem jetzigen Urteil zufolge seit Längerem - und bauten sich eine bizarre Fantasiewelt auf: U. erklärte sein Grundstück in Reuden zum "Staat Ur", P. proklamierte den "absoluten Staat". Im August 2016 verbrüderten sie sich mit einem Pakt, verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistand - politisch, wirtschaftlich, militärisch.

"Ein paar von denen nehme ich mit"

Was grotesk wirken mag, nahm bald bedrohlich Züge an: Als das Landratsamt in Roth P.s Waffensammlung inspizieren wollte, ließ er die Beamten immer wieder abblitzen. Die Behörde widerrief daraufhin die waffenrechtlichen Genehmigungen. Doch statt der Waffen bekam das Amt von P. nur seltsame Briefe. "Mein Tun geschieht immer in liebevoller Absicht", steht darin, und: "Ich bin nicht damit einverstanden, verwaltet oder regiert zu werden."

Kann ein gesunder Mensch all das ernst meinen?

Der Psychiater Michael Wörthmüller erkannte jedenfalls nichts, was auf eine Verminderung der Schuldfähigkeit hindeuten könnte. P.s Weltbild ist demnach abnorm, aber nicht wahnhaft. Dem Sachverständigen hatte P. gesagt, er habe Angst davor, ähnlich wie Adrian U. bei einem Polizeieinsatz von Kugeln getroffen zu werden. Seine Verteidiger hatten daher auf Notwehr plädiert und eine überschaubare Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert.

Die Richter sind dagegen überzeugt, dass P. sich auf den nahenden Polizeieinsatz akribisch vorbereitete. Ein Zeuge hatte vor Gericht unter Eid ausgesagt, sich mit P. beim Pokern in einem FKK-Club darüber unterhalten zu haben. "Aber bei mir kommen die nicht rein", soll P. getönt haben, "ein paar von denen nehme ich mit."

Richterin nennt die Tat "verachtenswert"

Staatsanwalt Matthias Held hatte angesichts solcher Aussagen gefordert, im Urteil eine besondere Schwere der Schuld festzuhalten - dann hätte P. nicht nach 15 Jahren frei kommen können. Da der Angeklagte aber nicht vorbestraft ist und auch selbst bei dem tödlichen Vorfall verletzt wurde, lehnte das Gericht dies ab.

An den niederen Beweggründen ändere das aber nichts, hob Richter-Zeininger hervor: In P.s Weltsicht sei nicht der Mensch Daniel E. gestorben, sondern lediglich ein Amtsträger. Ein solcher Angriff auf Repräsentanten des Staates sei "verachtenswert und steht auf tiefster Stufe". Diese Botschaft des Urteils gilt Tausenden Verschwörungstheoretikern, Radikalen und Staatsfeinden: Niemand hat das Recht, aus Hass auf das System zu töten.

Wolfgang P. nimmt all das regungslos auf. Während der mehr als einstündigen Urteilsbegründung schaut er kein einziges Mal auf. Ihm gegenüber sitzt eine Dame mit kurzem Haar und traurigen Augen, die sich mehrmals Tränen aus dem Gesicht wischt. Es ist Daniel E.s Mutter.
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und übrigens. die "Reichsbürgerei" hat man bei der Beurteilung des Mörder P (fast) ganz außen vor gelassen  :clap:


Das liest sich bei Spiegel-Online anders:

Zitat
Staatsanwalt Matthias Held hatte angesichts solcher Aussagen gefordert, im Urteil eine besondere Schwere der Schuld festzuhalten - dann hätte P. nicht nach 15 Jahren frei kommen können. Da der Angeklagte aber nicht vorbestraft ist und auch selbst bei dem tödlichen Vorfall verletzt wurde, lehnte das Gericht dies ab.

An den niederen Beweggründen ändere das aber nichts, hob Richter-Zeininger hervor: In P.s Weltsicht sei nicht der Mensch Daniel E. gestorben, sondern lediglich ein Amtsträger. Ein solcher Angriff auf Repräsentanten des Staates sei "verachtenswert und steht auf tiefster Stufe". Diese Botschaft des Urteils gilt Tausenden Verschwörungstheoretikern, Radikalen und Staatsfeinden: Niemand hat das Recht, aus Hass auf das System zu töten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-prozess-ein-wahrhafter-mensch-ein-moerder-a-1174273.html
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Ich appelliere an deine Vernunft, lass es einfach sein!
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Verteidigung kündigt Revision an

http://www.br.de/nachrichten/gericht-reichsbuerger-wolfgang-p-eroeffnete-bewusst-das-feuer-100.html

Ein 2 Min Video wo die Verteidigung die Revision ankündigt und die Vorwürfe des „politisch gewollten Urteils“ aufbringt.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/reichsbuerger-wolfgang-p--muss-lebenslang-in-haft-7671240.html
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2017, 18:09:28 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Hätte mich ehrlich gesagt gewundert, wenn das nicht in die Revision ginge.

Mit dem "politisch gewollten" Urteil  redet sie den Reichis so richtig nach dem Mund!

Aber Achtung, Frau Rechtsanwältin: Nicht alle Reichis, die jetzt Mandate erteilen wollen, sind so zahlungsfähig wie Plans Wolfgang!
(Wollt' ich zu der Werbemaßnahme nur gesagt haben, nicht, daß hinterher Klagen kommen!)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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. . . und die Vorwürfe des „politisch gewollten Urteils“ aufbringt.



Fehlt nur noch, dass die NWO und unsere geliebten Reptiloidenherrscher beschuldigt werden!  ;D

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Offline emz

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Verteidigung kündigt Revision an

http://www.br.de/nachrichten/gericht-reichsbuerger-wolfgang-p-eroeffnete-bewusst-das-feuer-100.html

Dieses Video mit dem widerlich grinsenden Angeklagten hatte ich schon gesucht.
Auch wenn man vielleicht weniger emotional reagieren sollte, ich finde es zum  :puke:

Habe da mal eine Frage zu der Revision. Die muss doch begründet werden, oder?
Da macht es doch eigentlich recht wenig Sinn, jetzt schon davon zu reden, wenn das komplette, ausführliche Urteil noch gar nicht vorliegt  :think: Oder ist das eine übliche Verteidigungsstrategie?
 
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..Habe da mal eine Frage zu der Revision. Die muss doch begründet werden, oder?
Da macht es doch eigentlich recht wenig Sinn, jetzt schon davon zu reden, wenn das komplette, ausführliche Urteil noch gar nicht vorliegt  :think:

Eigentlich schon. Die Rechtsfehler müssen genannt werden.

Oder ist das eine übliche Verteidigungsstrategie?

Eine immer beliebter werdende.
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Offline dieda

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Zitat
So differenziere P. zwischen Personen - im "Reichsbürger"-Duktus bundesrepublikanisches GmbH-Personal - und Menschen. Sich selbst bezeichne er in sogenannten Willens- oder Lebenderklärungen mal als "Ich, der ich bin", mal als "lebender Mann und wahrhaftiger Mensch", mit dem Ziel, "die Freiheit des Volkes P. mit Blut, Eisen und Feuer zu verteidigen".
(...)

An den niederen Beweggründen ändere das aber nichts, hob Richter-Zeininger hervor: In P.s Weltsicht sei nicht der Mensch Daniel E. gestorben, sondern lediglich ein Amtsträger. Ein solcher Angriff auf Repräsentanten des Staates sei "verachtenswert und steht auf tiefster Stufe". Diese Botschaft des Urteils gilt Tausenden Verschwörungstheoretikern, Radikalen und Staatsfeinden: Niemand hat das Recht, aus Hass auf das System zu töten.
:clap:

Zu Deutsch: die Tat des angeblichen "Menschen Plan" war nicht "Selbstverteidigung" oder irgendwas hehres, sondern ein ideologisch verbrämter und vor allem geplanter und damit un- menschlicher Mord, der Anlass dabei nur Nebensache, austauschbar.

Das ist aber auch ein klares Signal gegen diese leidig krude "Logik" der selbsternannten "Freiheitskämpfer" und angeblich so "wahren" "Menschen" gegen das in ihrer Ideologie bereits entmenschlichte "Personal", alles auch nur vorschoben, um das Opfer erst mal zu entmenschlichen und somit nur seine eigene Rechtfertigung zu begründen, selbst die Sau rauszulassen und "aus Hass" und letztlich Selbstüberhöhung blutige Gewalttaten ausüben zu "dürfen".
Genau das ist der springende Punkt.

Damit stellt dieses Urteil auch einfach nur diese beliebte Täter- Opferverdrehung, die u.a. auch hinter dieser ♥♥♥ischen Unterscheidung von "Mensch- Personal"* steckt, wieder zurück vom Kopf auf die Füße: das war Mord aus niederen Beweggründen, folgerichtig gab es lebenslag aber ohne "besondere Schwere der Schuld". Dieses Urteil jetzt nur "politisch gewollt" zu schelten, ist argumentfreies Richter- Basing und damit auch nur noch die Verdrehung der Verdrehung der Täter- Opferverdrehung, wie sie allen politisch verbrämten Gewalttätern eigen ist.

Nun, "politisch gewollt", das stimmt im Prinzip schon, nur ausgerechnet nicht von denjenigen, denen das jetzt von Täter- bzw. Verteidigerseite vorgeworfen wird. Wer hat hier eigentlich irgendetwas "politisch gewollt"?


*übrigens auch übertragbar auf die auch bekannten historischen und/oder (wieder) aktuellen Täter- Opferverdehungen wie:
"Deutscher- Nichtdeutscher", "Mensch- Gutmensch", "Rechter- Linker" oder wahlweise eben "Linker- Rechter" etc.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Rechtsfinder

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Zunächst:
@suicidebycop Ich habe bislang alle Deine Ausführungen in diesem Thread gründlich gelesen. Hinsichtlich der strafrechtlichen Überlegungen, die Du angestellt hast, muss ich sagen: Nicht eine hatte Gehalt. Im Gegenteil scheinst Du vom Strafrecht keine Ahnung zu haben. Das ist nicht schlimm. Wirklich nicht. Schlimm ist nur, dass Du ständig unzutreffende Ausführungen wiederholst und augenscheinlich nicht bereit bist, insbesondere fachlich versiertere Meinungen überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen. Das stört mich immens. Unterlass das bitte. Danke.


Hinsichtlich des Urteils:
Bislang wurden die Mordmerkmale der Heimtücke und des niederen Beweggrundes genannt. Zur Heimtücke äußere ich mich jetzt nicht weiter, das habe ich schon ausführlich hier und hier getan. Dank insbesondere an @Pantotheus für die Umstände des Sachverhalts, die eine Heimtücke auch aus meiner Sicht vielleicht(!) rechtfertigen könnten.

Hinsichtlich des niederen Beweggrundes: Es gilt, was @Mr. Devious zitierte: Plan sah in seinem Opfer keinen Menschen, sondern "nur" das Werkzeug des Staates. Der bei SPON zitierte Richterspruch, dies sei "verachtenswert" und stünde "auf tiefster Stufe" gibt lediglich die Allgemeinplätze des ersten Semesters Jura zum Mordmerkmal des niederen Beweggrundes wieder. Hinsichtlich der dahinterliegenden Ideologie unserer Kundschaft, andere Menschen abzuwerten und zu entmenschlichen habe ich den Ausführungen der geschätzten @dieda nichts hinzuzufügen.

Insofern: Das Urteil ist, von dem was wir bislang aus der Presse wissen (und deren Sachverstand muss sich von dem – nicht vorhandenen – des hiesigen Foristen "suicidebycop" nicht notwendigerweise groß unterscheiden), wohl vertretbar. Chancen, dass es die (in diesem Fall zu Recht unausweichliche) Revision übersteht, sind durchaus gegeben. Das ist wenig verwunderlich. Denn auch am Landgericht München arbeiten Profis in der großen Strafkammer.

Ich denke, bis die Urteilsbegründung vorliegt, ist erstmal alles gesagt und wir sollten stattdessen froh sein, dass der Plan des Plan nicht aufging und er nun erstmal weg vom Fenster ist.

Nachtrag: @emz – Ja, die Revision muss begründet werden. Daher wird die Revisionsschrift auch erst in ein paar Wochen zu erwarten sein (nein, ich habe keine Lust, die Frist zu berechnen, nach der die schrifltiche Urteilsbegründung vorliegen muss). Das Urteil wurde aber auch mündlich begründet und man darf davon ausgehen, dass die schriftliche Urteilsbegründung die mündliche vorwiegend konkretisiert und präzisiert, aber nicht im Grundtenor davon abweicht. Die juristischen "Weichenstellungen", auf die es in diesem Fall ankommt, sind überschaubar: (Putative) Notwehr und Exzess oder wissentliche Polizistentötung (Beweiswertung) und schließlich die Mordmerkmale (hier dem Vernehmen nach Heimtücke und niederer Beweggrund; Auslegung materiellen Rechts). Wie die Kammer in den zentralen Fragen entschieden hat, dürfte aus der mündlichen Begründung wohl hervorgegangen sein (sonst müssten auch die zahlreichen Presseberichte entfallen). Insofern weiß die Verteidigung bereits, wohin die Reise geht und kann durchaus schon sachlich begründet die Revision ankündigen. Zur Prozessstrategie: Am Tag der Urteilsverkündung finden sich noch zahlreiche Kameras und Mikrophone, in die man das Einlegen von Rechtsmitteln verkünden kann. Das würde morgen bereits erheblich anders aussehen. Wenn man also auch irgendwelche Einflussnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit für den Mandanten ausschlachten möchte, sollte man keine Zeit verlieren.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline desperado

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Hier mal ein paar Perlen aus dem Kommentarbereich auf WON  :facepalm:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article169938165/Reichsbuerger-muss-wegen-Polizistenmords-lebenslaenglich-in-Haft.html
Spoiler
Eike B.
vor 3 Stunden
Ich kenne Wolfgang Plan, habe ihm die Rechtsanwältin beschafft und war an Gerichtsterminen selber im Gerichtssaal anwesend.

Es wird hier aus Hörensagen berichtet. Hier einige Fakten:

Der angebliche Hinterhalt war..."6 Uhr morgens...in einer Boxershort...in seinem Schlafzimmer...in seinem Bett...in dem er schlief...die Schussweste hat er erst angezogen als er sich ergeben hat, sie war nicht einmal richtig verschlossen...so die Aussage eines Beamten"...

Aussagen von Mitbewohnern ..."ich dachte wir werden überfallen...es standen auf einmnal schwarze vermummte Leute im Zimmer...ich habe gehofft, dass die Vermummten auch wirklich Polizisten sind"...

Das Blaulicht war mit 0,85 Watt im Schlafzimmer zu sehen..."es wurde durch die Lampen der Beamten (6-8 Watt, Laser Licht Modul LLM01 und Laser Licht Modul Streamlight TLR-2) allerdings überdeckt...das Blaulicht ist zu erkennen, wenn auch nur vage (so die Richterin)"...

Wolfgang Plan war an 3-4 Tagen die Woch in seiner Kampfkunstschule, zu festen Zeiten, jede Woche und das ganze Jahr, warum nicht dort festnehmen

Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...
 3
ANTWORTEN AUSBLENDEN
ML
Martin L.
vor 40 Minuten
Es gab auch schon andere, ähnliche Fälle, z. B. Adrian Ursache, wo man den Eindruck hatte, daß es gar nicht um das behauptete Ziel ging, sondern "ein Exempel statuiert werden" sollte.
Z. B. war im Fall Ursache offenbar der Gerichtsvollzieher, der eine Forderung geltend machen wollte, weder zum von ihm angekündigten Termin am 24.8.2016 erschienen noch zur "Zwangsräumung" durch das SEK am 25.8. anwesend, sodaß es gar nicht möglich gewesen wäre, im Rahmen des SEK-Einsatzes das behauptete Ziel durchzusetzen.
 0
EB
Eike B.
vor 7 Minuten
Es wurde ja auch ein Gutachten erstellt. Der Gutachter stellt fest, das Wolfgang Plan ganz normal ist. Er hat seine Meinung zu gewissen Dingen, wie sie andere eben auch haben.

Der Prozess hat politische Gründe und das Gericht wird sich hüten dagegen was zu unternehmen.

Es gilt nicht das Grundgesetz Art. 2 Absatz 2, Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Es gilt die Aussage des Einsatzleiters an diesem Tag:
Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...

Das Grundgesetzt wird hier mit Füßen getreten und wir lassen uns das gefallen.
[close]
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 

Offline A.R.Schkrampe

Hier mal ein paar Perlen aus dem Kommentarbereich auf WON  :facepalm:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article169938165/Reichsbuerger-muss-wegen-Polizistenmords-lebenslaenglich-in-Haft.html
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Eike B.
vor 3 Stunden
Ich kenne Wolfgang Plan, habe ihm die Rechtsanwältin beschafft und war an Gerichtsterminen selber im Gerichtssaal anwesend.

Es wird hier aus Hörensagen berichtet. Hier einige Fakten:

Der angebliche Hinterhalt war..."6 Uhr morgens...in einer Boxershort...in seinem Schlafzimmer...in seinem Bett...in dem er schlief...die Schussweste hat er erst angezogen als er sich ergeben hat, sie war nicht einmal richtig verschlossen...so die Aussage eines Beamten"...

Aussagen von Mitbewohnern ..."ich dachte wir werden überfallen...es standen auf einmnal schwarze vermummte Leute im Zimmer...ich habe gehofft, dass die Vermummten auch wirklich Polizisten sind"...

Das Blaulicht war mit 0,85 Watt im Schlafzimmer zu sehen..."es wurde durch die Lampen der Beamten (6-8 Watt, Laser Licht Modul LLM01 und Laser Licht Modul Streamlight TLR-2) allerdings überdeckt...das Blaulicht ist zu erkennen, wenn auch nur vage (so die Richterin)"...

Wolfgang Plan war an 3-4 Tagen die Woch in seiner Kampfkunstschule, zu festen Zeiten, jede Woche und das ganze Jahr, warum nicht dort festnehmen

Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...
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Es gab auch schon andere, ähnliche Fälle, z. B. Adrian Ursache, wo man den Eindruck hatte, daß es gar nicht um das behauptete Ziel ging, sondern "ein Exempel statuiert werden" sollte.
Z. B. war im Fall Ursache offenbar der Gerichtsvollzieher, der eine Forderung geltend machen wollte, weder zum von ihm angekündigten Termin am 24.8.2016 erschienen noch zur "Zwangsräumung" durch das SEK am 25.8. anwesend, sodaß es gar nicht möglich gewesen wäre, im Rahmen des SEK-Einsatzes das behauptete Ziel durchzusetzen.
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vor 7 Minuten
Es wurde ja auch ein Gutachten erstellt. Der Gutachter stellt fest, das Wolfgang Plan ganz normal ist. Er hat seine Meinung zu gewissen Dingen, wie sie andere eben auch haben.

Der Prozess hat politische Gründe und das Gericht wird sich hüten dagegen was zu unternehmen.

Es gilt nicht das Grundgesetz Art. 2 Absatz 2, Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Es gilt die Aussage des Einsatzleiters an diesem Tag:
Der Einsatzleiter (Nr. 179 vor Gericht) sagt aus..."bei solchen Einsätzen werden Verluste auf beiden seiten einkalkuliert"...

Das Grundgesetzt wird hier mit Füßen getreten und wir lassen uns das gefallen.
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Bei ZON kann man auch kommentieren

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/reichsbuergerbewegung-urteil-mord-polizisten-wolfgang-p

Ob Deppisches dabei ist, habe ich noch nicht geprüft.

Bei SPON ist man wie üblich zu überfordert, um Kommentare zuzulassen.
 
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