Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103887 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Übrigens käme ich als Systemschaf nie auf die Idee, dass allein die Anwesenheit bei einem "Reichsbürger"- Prozess mich als Anhänger selbiger Ansichten erscheinen lassen könnte. Da unterscheidet sich meine Denkungsweise grundlegend von der Langhans'.

Das ist eine Parallele zu Lessings "Die Trauben sind sowieso zu sauer." ..

Hahaha! Danke! Genau das dachte ich nämlich auch!   ;D
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Offline Reichsschlafschaf

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So, erste Meldung:
Zitat
23. Oktober 2017, 10:54 Uhr Quelle: afp

Nürnberg (AFP) Lebenslänglich wegen Polizistenmords für Reichsbürger (Urteil)


http://www.zeit.de/news/2017-10/23/politik-
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Offline Evil Dude

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Auch eben in den Nachrichten und beim BR:

http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuergerprozess-urteil-georgensgmuend-100.html

Spoiler
Prozess um Schüsse auf Polizei
"Reichsbürger" muss lebenslang ins Gefängnis

Der Angeklagte im "Reichsbürger"-Prozess muss ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Wolfgang P. hatte auf Polizisten geschossen und einen Beamten tödlich verletzt.

Von: Inga Pflug

Stand: 23.10.2017 |Bildnachweis
Wolfgang P., der der «Reichsbürger»-Bewegung angehört, trifft am 29.08.2017 zu Prozessbeginn am Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg (Bayern) ein. Der 49 Jahre alte Mann hat laut Anklage im Oktober 2016 bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses im mittelfränkischen Georgensgmünd den Beamten eines Spezialeinsatzkommandos erschossen. Zwei weitere Polizisten wurden verletzt.

Die Anklage hatte dem heute 50 Jahre alten Angeklagten Wolfgang P. vorgeworfen, geplant und heimtückisch das Feuer auf die SEK-Beamten eröffnet zu haben. Diese wollten im Oktober vergangenen Jahres sein Wohnhaus stürmen, um ihm die Waffen zu entziehen.
Lebenslange Haft gefordert

Wolfgang P. habe bewusst einen "besonders günstigen Moment" abgepasst, um die Polizisten durch die geschlossene Tür zu beschießen, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag und forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Außerdem beantragte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen.
Verteidigung: Von Überfall ausgegangen

Die Verteidigung dagegen ging davon aus, dass der Angeklagte von einem Überfall ausging und glaubte, sich in einer Notlage zu befinden. Dabei sei er über das Ziel hinausgeschossen, so sein Verteidiger wörtlich. Die Anwälte argumentierten außerdem, der Einsatz in Georgensgmünd habe auf falschen Einschätzungen beruht und nur die Art der Durchführung hätte eine furchtbare Kausalkette mit einem Toten und Verletzten in Gang gesetzt.

Aus Sicht der Verteidigung wäre dies vermeidbar gewesen. Sie plädierte daher auf fahrlässige Tötung. In dem Prozess waren zahlreiche Zeugen und Gutachter gehört und auch der Tatort noch einmal in Augenschein genommen worden.
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Man kan nur hoffen, dass das Urteil auch die weiteren Instanzen übersteht!
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Offline suicidebycop

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Offline Pantotheus

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Viele weitere Instanzen gibt es nicht: Revision zum BGH, Verfassungsbeschwerde zum BVerfG, Individualbeschwerde zum EGMR, der EU-Gerichtshof scheidet hier eher aus (versuchen kann man es natürlich trotzdem mal, man ist ja RD ...). Aufschiebende Wirkung hat aber nur die Revision zum BGH, alle anderen denkbaren Beschwerden hemmen die Rechtskraft des Urteils nicht.

Leider bisher noch kein Wort zur Urteilsbegründung, zur besonderen schwere der Schuld usw. Das wäre schon interessant. Ich scharre mit den Hufen.
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Offline Pirx

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Bitteschön: :salut:
Zitat
Im Herbst 2016 erschoss Wolfgang P. (50) während einer Razzia in seinem Wohnhaus in Georgensgmünd einen Polizisten - nun wurde er wegen Mordes, zweifachen Mordversuch und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - stellte das Gericht nicht fest.
(...)
Dies sei kein Polizeieinsatz gegen einen harmlosen Querulanten gewesen, der, weil er so dilettantisch geplant war, tragisch schief ging - dies war keine fahrlässige Tötung, so heißt es auch in der Urteilsbegründung, das war  Mord.
http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/lebenslange-haft-fur-reichsburger-nach-todesschussen-1.6784968

Zitat
Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal am Montag mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis.
http://www.focus.de/politik/deutschland/georgensgmuend-prozess-reichsbuerger-bekommt-lebenslang-fuer-polizisten-mord_id_7750819.html
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2017, 11:30:09 von Pirx »
 
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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline Evil Dude

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Ein tolles Urteil, nicht so wichtig, ob das Bestand haben wird. Das Signal ist eindeutig: der Depp ist weg !

Funktioniert der Selbstbetrug besser, wenn Du andere damit zumüllst?
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@Pirx

Danke !

@Evil Dude

Ich hätte mich nicht gewundert, wenn es Totschlag geworden wäre, 5 Jahre Haft, raus nach 2,5.
Das hätte ich fatal gefunden.
Statt mit einer legalen, hätte P dann "sein Reich" mit einer illegalen Waffe verteidigt

Jetzt fehlt noch das lebenslang für Herrn U  ;)
 

Offline Reichsschlafschaf

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Ob es ein "tolles" Urteil im Sinne von "revisionssicher" ist, wird man erst bei der ausführlichen Urteilsbegründung sehen.

Und die wird sicher einige Wochen dauern.
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Wer eben 11 mal auf Menschen schießt, der hat die Absicht zu töten=Totschlag, da ist nichts mit Fahrlässigkeit
Der Rest kann man vielleicht einschätzen, wenn man den Zuschnitt vom Haus kennt. Die Begehung vom Tatort durch die Kammer, hat dann mglw. den Ausschlag gegeben
 

Offline Sandmännchen

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Man kan nur hoffen, dass das Urteil auch die weiteren Instanzen übersteht!

Der ordentliche Rechtsweg beschränkt sich auf die Revision, danach ist Schluss.  Sicherlich wird er es sich dann nicht nehmen lassen, das BVerfG zu belästigen.

Mit welcher Begründung sah der Staatsanwalt denn hier die besondere Schuld? Liegt aus meiner Sicht eher fern, ich kenne aber die Rechtsprechung dazu auch nicht.

Entlassen werden kann er sowieso nur, wenn "dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann". Mit offener Reichsdepperei muß also Schluß sein, bevor er raus kommt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Sandmännchen

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Wer eben 11 mal auf Menschen schießt, der hat die Absicht zu töten=Totschlag, da ist nichts mit Fahrlässigkeit

Sachlich ist das im allgemeinen falsch, weil Fahrlässigkeit in diversen Konstellationen legaldefiniert ist. Mit diesen muß sich das Gericht im Detail auseinandersetzen, und die reine Anzahl der Schüsse hilft nicht weiter.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Bei einer Fahrlässigkeit, nimmt der Täter nicht "billigend" den Tod des Opfers in Kauf. Als Jäger hat er damit gerechnet, dass er trifft und das wollte er auch. Die Kugel hat den Polizisten unglücklich getroffen. Er hätte aber auch alle Polizisten töten können und das wäre ihm auch egal gewesen.
Du hast aber Recht: Ich hätte dazu schrieben müssen: gewollt und gezielt  ;)
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2017, 12:02:18 von suicidebycop »
 

Offline KarlKlammer

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Die Verteidigung dagegen ging davon aus, dass der Angeklagte von einem Überfall ausging und glaubte, sich in einer Notlage zu befinden. Dabei sei er über das Ziel hinausgeschossen, so sein Verteidiger wörtlich. Die Anwälte argumentierten außerdem, der Einsatz in Georgensgmünd habe auf falschen Einschätzungen beruht und nur die Art der Durchführung hätte eine furchtbare Kausalkette mit einem Toten und Verletzten in Gang gesetzt.

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Eigentlich sollte es dem Gericht nicht schwer fallen, das Urteil revisionssicher zu machen. Sachverhaltsaufklärung musste ja nur sehr begrenzt betrieben werden beziehungsweise gestaltete sich verhältnismäßig einfach, von sonstigen Verfahrensfehlern würde ich in diesem Verfahren - das trotz der Schwere des Tatvorwurfs ebenfalls recht simpel war - auch nicht ausgehen. Insofern würde ich - obwohl die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt - aktuell darauf setzen, dass auch der BGH nichts mehr am Urteil ändert.
Bekennender Reisburger
 
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