der P ist doch gar kein wahnhafter Reichsbürger, der seinen eigenen Staat ausgerufen hat und jedem den Arsch in Scheiben schießt, der sein Reich betritt-ohne Zustimmung(dazu war das Staatsgebiet sogar optisch für jeden sichtbar!)
Der P ist ein Typ, wie du und ich, bißchen spinnert und waffen-verliebt.
Warum soll der P auch wahnhaft sein, wenn er wie Herr U und Herr F sein eigenes Staatsgebiet auf seinem Grundstück ausruft und es mit Waffengewalt verteidigt ?
Das ist total normal, weil eben mindestens zwei genauso "verhaltensoriginell" sind !
Der F hat doch ebenfalls einen "mittleren Verstand" nachgewiesen bekommen, nicht das bei dem ein paar Schrauben locker sind, weil er sich eine Plastikkrone auf die verschrumpelte Murmel gesetzt hat, sich einen Plastik-Hermelinmantel übergeworfen hat und sich selbst zum König gekrönt hat. Das ist doch alles ganz normal-zumindest bei Minderbemittelten !
Alle Argumente, mit denen man die Reichswichtel jahrelang wegsperren könnte, werden von Gutachtern schlicht vom Tisch gewischt.
Jetzt soll der Richter entscheiden, dass der Durchschnittsbürger P, einen Mord innerhalb von 2-3 Minuten geplant und ausgeführt haben soll.
Als Mordmerkmal soll ausreichen, dass der P. erklärt haben soll, wenn sich Leute seiner Habhaft machen wollen, das selbige mit dem Ableben zu rechnen hätten.
Genauso gut hätte er erklären können, dass an seiner Grundstücksgrenze ein allgemeiner Schießbefehl existieren würde. Was hat das mit der Tatausführung zu tun ? Null und nix !
Die Fragestellung, ob das Blaulicht zu sehen war, beantwortet der Gutachter vage.
11 Schüsse durch die Tür können nicht "fahrlässig" sein. Zumindest hier Tötungsabsicht= Ja
- keine Planung
- keine niedrigen Beweggründe
- das Opfer war nicht arglos
- Verwechslung mit Einbrechern, nicht auszuschließen
- keine Wahnhaftigkeit, dank Gutachter
- Polizeieinsatz fehlerhaft? Uneindeutigkeiten und Planungsmängel nicht auszuschließen