Bisher übersehen (weil ich zu diesem Zeitpunkt den "Aktivisten" nicht auf dem Schirm hatte) und grad erst entdeckt:
Langhans hatte offenbar Geld um zum 2.Prozeßtag am 30.August nach Nürnberg zu fahren, wurde vielleicht nicht eingelassen und schwallert nun über den Prozeß.
Nur so einige Punkte, die er nennt:
- Die vier PVB "versteckten" sich nicht hinter der Glastür, sondern sollten sie öffnen
- Plan wurde nicht "unverhofft überfallen", das war zu diesem Zeitpunkt längst klar
- Plan hatte keine "Erlaubnis zum Führen von Waffen" (= Waffenschein), sondern lediglich eine Besitzerlaubnis (= Waffenbesitzkarte). Gut, ein ehem. Fachanwalt für Solzialrecht muß vom Waffenrecht keine Ahnung haben. Dann solle er aber auch nichts dazu sagen.
- Mit der Behauptung, jeder, der irgendwann mal seinen Perso verbrannt habe, unterläge diesen einschneidenden Maßnahmen, ist völlig daneben. Das Urteil des VG Gera z.B. zeigt ja eben, daß bloße Sympathebekundung für die Reichsbürgerszene allein nicht ausreichen, um den Waffenbesitz zu entziehen. Die NJW kann er sich vielleicht nicht mehr leisten. Aber das kann man auch im Internet recherchieren.
Wie er darauf kommt, die Bundesrepublik habe sich im Saal 600 des Gerichts "rein gewaschen", ist mir schleierhaft. Zur Zeit der Nürnberger Prozesse gab es die Bundesrepublik noch gar nicht. Sie wurden auch nicht von der Bundesrepublik geführt