Nur um mal ein Beispiel rauszugreifen:
Die Forderung von Dir, "alles zu pfänden", wenn jemand Post zurückschickt, scheint mir vom Recht nicht gedeckt zu sein.
Und natürlich hat der Staat Toleranz für Spinner, solange sie harmlos sind. Auch das gehört zur Menschenwürde, auch wenn es derzeit als falsch erscheint. Ich halte mich da an das Wort, daß die Verfassung klüger ist als wir.
Und trotzdem schiebe ich bisweilen denselben Frust wie Du.
Gut dann habe ich es vielleicht zu allgemein formuliert.
Diese Spinner schicken ja alles zurück, was einen gelben Umschlag hat und oft auch andere Post. Darunter befinden sich dann eben auch Mahnbescheide, Gerichtsurteile und Vorladungen zu Abgabe der eidestattlichen Versicherung. Und ich erlebe es immer wieder auf Videos, wie dann mit denen gesprochen wird und versucht wird etwas zu klären.
Wenn so ein Brief mit einem Mahnbescheid und später Vollstreckungsbescheid mit dem dümmlichen Stempel zurück kommt und dann soll eben nicht erst versucht werden umständlich zu vollstrecken und sich Zutritt zu verschaffen, sondern Kfz stilllegen, Konto und Gehalt pfänden und dann gleich mit Öffnungsbeschluss und Polizei pfänden und ggf. Haftbefehl mitbringen. Kurz und schmervoll zuschlagen, dann müssen wir nicht mehr die dümmlichen Schwurbelvideos ("Gerichtsvollzieher kann nichts ausrichten") und ähnlichen Dünnschiss ertragen, sondern dann gibt es eben nur einen Termin an dem alles in voller Härte und ohne Diskussion vollstreckt wird.
Und dann ist schnell Ruhe mit den Scheinsiegen mit denen die immer angeben im Internet. Leider verschweigen die ja grundsätzlich das bittere Ende und den Sieg der GmbH.
Warum sollte man denn bei jemandem, der aus irgendeinem Grund vor Gericht geladen wird und der die Annahme verweigert, das Kfz pfänden?
Die Verfahren könnten schneller und konsequenter betrieben werden; insbesondere sollten Behörden nicht bei OWis, wenn ihnen das Lesen von seitenlangem Geschwurbel zu viel ist, die Verfahren dann niederschlagen. Da ist schon genügend Raum für Verbesserung vorhanden. Darüberhinaus könnte man das Blockieren von Behörden durch abseitiges Geschwurbel mit Gebühren versehen, analog zur Mißbrauchsgebühr bei Verfassungsbeschwerden.
Trotzdem halte ich es weder für sinnvoll noch mit unserer Rechtsordnung vereinbar, aus der Nichtannahme von Briefen heraus in Eigentums- oder Freiheitsrechte einzugreifen, die mit der Sache nichts zu tun haben.
Würde bereits die Rückgabe von Paß- und Personalausweis und das Abmelden konsequent verfolgt, und zwar nur durch die dafür vorgesehenen Maßnahmen, wäre mit den Erfolgsberichten auch Schluß. Es gibt eigentlich kein wirkliches Defizit an Vorschriften, es gibt lediglich ein Vollzugsdefizit im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten.