Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 103907 mal)

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Offline Rolly

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Zitat
Nach dem Tod eines Polizisten will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann allen "Reichsbürgern" die Waffenerlaubnis entziehen.

Klingt gut, aber ist das so einfach, ohne größere Hürden, möglich?
Hmm, diejenigen die sich offen zu der Szene bekennen machen ja deutlich, dass für sie die Gesetze der BRD nicht gültig sind, insbesondere auch das WaffG. Insofern kann man denke ich generell ihre Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen in Frage stellen. Wie das ganze rechtlich aussieht mag jemand mit grösserem juristischem Wissen beurteilen.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline A.R.Schkrampe

Warum braucht es so was, damit das endlich Thema wird.
Nun auch bei Moma, leider nur beim Einschalten den Schluss mitbekommen.

Weil die Mainstreamlügenmedien bislang vor diesem Thema zurückgeschreckt sind.
Ich habe ein paar Kontakte zu Journalisten und diese Erfahrung gemacht, als ich sie darauf ansprach. Man will sich nicht die Finger schmutzig machen, keine Irren und Querulanten auf sich aufmerksam machen -einige Schreiber-/Senderlinge haben echte Angst vor der Klientel!- und außerdem hat sich niemand so richtig dafür interessiert.
Auch der Hinweis, daß man im Sonnenstaatland® gerne bei der Recherche und der Informationsbeschaffung behilflich wäre, vermochte die Zurückhaltung nicht zu überwinden.
 

Offline klingsor3

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Liebe Staatsangehörige des Sonnenstaatlandes
Die Moderation, als verlängerter Arme unserer geliebten Staatsführung möchte gerne auf folgenden hinweisen:

Es wird gebeten, auch bei einer etwas hitzigen Diskussion nicht zu vergesst, dass hinter jedem Usernamen in diesem Forum ein echter Mensch steckt. Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind nicht Teil dieser Gemeinschaft. Wir sind ja hier nicht bei den Reichsdeppen.

Wir lieben euch alle
Licht und Liebe

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig


Danke! Wenn es sogar ein Bruder Wolfgang schafft, sich "in Liebe und Freundschaft" konfliktpräventiv mit den Behörden zu verständigen, sollten wir es untereinander auch schaffen.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline KarlKlammer

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Nach dem Tod eines Polizisten will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann allen "Reichsbürgern" die Waffenerlaubnis entziehen.

Klingt gut, aber ist das so einfach, ohne größere Hürden, möglich?

Vermutlich schon. Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit voraus. Das Waffengesetz sagt dazu:

Zitat von: § 5 Abs. 2 Waffengesetz
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
[...]
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung
[...] gerichtet sind
[...]

Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und das auch noch öffentlich kund tun, stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Mit wenig Argumentationsaufwand lässt sich dabei die Auffassung vertreten, dass jemand, der diese Ansicht vertritt und sie öffentlich macht, Bestrebungen unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Diesen Leuten dürfte daher grundsätzlich die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Schusswaffen fehlen. Geprüft werden muss dann nur im Einzelfall, wer Reichsbürger ist und ob ausreichend Hinweise für eine Nichtanerkennung des Staates bestehen. Dabei wird es allenfalls den ein oder anderen Grenzfall geben, der sich öffentlich nur verschwurbelt äußert und bei dem nicht ganz klar ist, welche Auffassung er tatsächlich vertritt.

[edit]

Link zum Waffengesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Link zu § 5 WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 15:25:16 von KarlKlammer »
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Offline theodoravontane

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Ich kenne leider nur den Cache, laut dem im Impressum eine "BBB-WT GmbH" als Betreiber der Seite angegeben war. Dass die Internetseite weg ist, wundert mich auch nicht wirklich. Irritierend finde ich, dass es so schnell ging. Bei der sonstigen Effizienz der Reichsbürger hätte ich das erst in ein paar Wochen erwartet.
Ach so war es gemeint … Es müssen ja keine Reichsbürger gewesen sein. Gerade wenn da andere Menschen mit im Boot waren, die nicht zur Szene gehören, kann ich mir gut vorstellen, daß es denen seit gestern abgrundtief peinlich ist, mit dem Namen Plan in Verbindung gebracht zu werden. Ich an deren Stelle würde auch alles daransetzen, daß die Seite umgehend verschwindet.

Bei der Denic ist er übrigens in allen relevanten Positionen als Verantwortlicher eingetragen.
Nicht, daß er jetzt aus der Haft heraus noch seine Geschäftspartner oder den Admin verklagt, weil ohne seine Zustimmung an der Seite manipuliert (Inhalte gelöscht) wurde :D
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Offline klingsor3

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Nach dem Tod eines Polizisten will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann allen "Reichsbürgern" die Waffenerlaubnis entziehen.

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Es kann regelhaft so laufen wie bei Bruder Wolfgang: Die Behörden haben offenbar einen gewissen Ermessensspielraum, wer als zuverlässig einzustufen nicht und wer nicht. Das kann man konsequent durchziehen und auffällige Kandidaten entwaffnen.
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Offline Tuska

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Zumindest das Verwaltungsgericht Cottbus sieht das ebenfalls so:

Spoiler
Zitat
So liegt der Fall hier. Der Kläger, der sich mit dem Duktus seiner Schriftsätze in den Kontext der so genannten „Reichsbürger“-Bewegung stellt, sieht die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung als für sich nicht bindend an, meint vielmehr, nach von der genannten Bewegung oder sogar von ihm selbst aufgestellten Regeln sich verhalten zu können. So reichte er unter dem 28. April 2015 eine Proklamation der Selbstverwaltung ein, wonach er den Organisationsstrukturen der Judikative und der Exekutive der Bundesrepublik den Gehorsam verweigere und gleichzeitig erklärte, nicht Angehöriger einer „Bundesrepublik Deutschland“ zu sein. Ferner merkt der Kläger an, dass er sich fortan unter Selbstverwaltung stelle. Dies hat er dadurch untersetzt, dass - ausweislich des Aktenvermerkes über ein persönliches Gespräch am 11. Mai 2015– er einen Personalausweis des „Deutschen Reichs“ ausgestellt durch die „Exil-Regierung Deutsches Reich“ vom 28. August 2014 vorlegte. Ferner führte er mit dem unter dem 25. Mai 2015 bei dem Beklagten eingereichten Schreiben aus, bei der Durchsetzung von Forderungen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften durch Personal der Bundesrepublik Deutschland könne es sich nie um staatliches Recht handeln, sondern nur um Geschäftsangebote, die seiner Zustimmung bedürften und die er ausdrücklich verweigern werde. Dem entspricht, dass der Kläger die Befugnisse der Amtsträger, die im besonderen Maße zur Durchsetzung der Rechtsordnung berufen sind, nämlich der ihm gegenüber tretenden Polizeibeamten ersichtlich in Frage stellt, die Polizei als Firma bezeichnet, ihr hoheitliche Befugnisse abspricht und vielmehr meint, von ihm ausgedachte Geschäftsbedingungen als maßgebend einführen zu können. Nichts anderes gilt, soweit es sich um Entscheidungen von Gerichten oder aber Gerichtspersonen handelt (vgl. etwa Schreiben vom 7. September 2015 an die „Firma Amtsgericht …“). Dass der Kläger meint, sich außerhalb der Rechtsordnung bewegen zu können, wird schließlich dadurch belegt, dass er ausweislich des Inhalts des angegriffenen Bescheides mehrfach durch das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis aufgefallen ist und zudem gegen die vor Ort handelnden Polizeibeamten mittels Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsanmaßung vorgeht, insbesondere mit der Begründung, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und die Polizei lediglich eine GmbH sei; auch, dass den handelnden Beamten die Amtsträgereigenschaft fehle. Das Verhalten des Klägers geht somit über eine reine „Sympathiebekundung in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung“ (vgl. VG Gera, Urteil vom 16. September 2015 – 2 K 525/14 -, juris) hinaus. Hier sind aufgrund seines strafbewehrten Verhaltens weitere Umstände erkennbar, welche erhebliche Zweifel an seiner Rechtstreue aufkommen lassen und die auch unter Berücksichtigung seiner Meinungsäußerungsfreiheit die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bestätigen.
[close]

3 K 305/16
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Evil Dude

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In dieser Satire des Postillion kann der "gemeine Reichsdepp" mal sehen, wie glücklich er sich schätzen kann, dass das Reich, dass er angeblich so sehr herbeisehnt, nicht mehr existiert:

http://www.der-postillon.com/2016/10/hinrichtung-deutsches-reich.html
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Offline Finanzbeamter

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In dieser Satire des Postillion kann der "gemeine Reichsdepp" mal sehen, wie glücklich er sich schätzen kann, dass das Reich, dass er angeblich so sehr herbeisehnt, nicht mehr existiert:

http://www.der-postillon.com/2016/10/hinrichtung-deutsches-reich.html

Das hab ich weiter vorne schon gepostet!  :D
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3622.msg103168#msg103168
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Danke, habe ich leider nicht gesehen, aber auf den Umstand kann man vermutlich nicht zu oft hinweisen!
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Online Sandmännchen

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Nur um mal ein Beispiel rauszugreifen:

Die Forderung von Dir, "alles zu pfänden", wenn jemand Post zurückschickt, scheint mir vom Recht nicht gedeckt zu sein.

Und natürlich hat der Staat Toleranz für Spinner, solange sie harmlos sind. Auch das gehört zur Menschenwürde, auch wenn es derzeit als falsch erscheint. Ich halte mich da an das Wort, daß die Verfassung klüger ist als wir.

Und trotzdem schiebe ich bisweilen denselben Frust wie Du.

Gut dann habe ich es vielleicht zu allgemein formuliert.

Diese Spinner schicken ja alles zurück, was einen gelben Umschlag hat und oft auch andere Post. Darunter befinden sich dann eben auch Mahnbescheide, Gerichtsurteile und Vorladungen zu Abgabe der eidestattlichen Versicherung. Und ich erlebe es immer wieder auf Videos, wie dann mit denen gesprochen wird und versucht wird etwas zu klären.
Wenn so ein Brief mit einem Mahnbescheid und später Vollstreckungsbescheid mit dem dümmlichen Stempel zurück kommt und dann soll eben nicht erst versucht werden umständlich zu vollstrecken und sich Zutritt zu verschaffen, sondern Kfz stilllegen, Konto und Gehalt pfänden und dann gleich mit Öffnungsbeschluss und Polizei pfänden und ggf. Haftbefehl mitbringen. Kurz und schmervoll zuschlagen, dann müssen wir nicht mehr die dümmlichen Schwurbelvideos ("Gerichtsvollzieher kann nichts ausrichten") und ähnlichen Dünnschiss ertragen, sondern dann gibt es eben nur einen Termin an dem alles in voller Härte und ohne Diskussion vollstreckt wird.
Und dann ist schnell Ruhe mit den Scheinsiegen mit denen die immer angeben im Internet. Leider verschweigen die ja grundsätzlich das bittere Ende und den Sieg der GmbH.

Warum sollte man denn bei jemandem, der aus irgendeinem Grund vor Gericht geladen wird und der die Annahme verweigert, das Kfz pfänden?

Die Verfahren könnten schneller und konsequenter betrieben werden; insbesondere sollten Behörden nicht bei OWis, wenn ihnen das Lesen von seitenlangem Geschwurbel zu viel ist, die Verfahren dann niederschlagen. Da ist schon genügend Raum für Verbesserung vorhanden. Darüberhinaus könnte man das Blockieren von Behörden durch abseitiges Geschwurbel mit Gebühren versehen, analog zur Mißbrauchsgebühr bei Verfassungsbeschwerden.

Trotzdem halte ich es weder für sinnvoll noch mit unserer Rechtsordnung vereinbar, aus der Nichtannahme von Briefen heraus in Eigentums- oder Freiheitsrechte einzugreifen, die mit der Sache nichts zu tun haben.

Würde bereits die Rückgabe von Paß- und Personalausweis und das Abmelden konsequent verfolgt, und zwar nur durch die dafür vorgesehenen Maßnahmen, wäre mit den Erfolgsberichten auch Schluß. Es gibt eigentlich kein wirkliches Defizit an Vorschriften, es gibt lediglich ein Vollzugsdefizit im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline klingsor3

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Aus der WELT:
Zitat
Die Ursachen für seinen Gewaltausbruch könnten auch in seiner finanziellen Situation begründet sein. Nach Informationen der „Welt“ steckte P. sowohl als Privatperson als auch als geschäftsführender Gesellschafter seiner Kampfsportschule, der BBB-WT GmbH, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

So sollte er im August 2015 und im April 2016 eine Erklärung zu seiner Vermögenslage abgeben, erschien aber nicht vor dem Amtsgericht. Diese sogenannte Nichtabgabe der Vermögensauskunft wurde früher Offenbarungseid genannt.

P. hatte seine Firma im Frühjahr 2012 gegründet, bereits ein Jahr später hatte sie nach Angaben von Wirtschaftsauskunfteien ein negatives Eigenkapital. Seine Bonität war zuletzt als verheerend eingestuft worden: „Kredite werden abgelehnt. Von einer Geschäftsverbindung wird abgeraten.“
Zitat
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline KarlKlammer

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Aus der WELT:
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Die Ursachen für seinen Gewaltausbruch könnten auch in seiner finanziellen Situation begründet sein. Nach Informationen der „Welt“ steckte P. sowohl als Privatperson als auch als geschäftsführender Gesellschafter seiner Kampfsportschule, der BBB-WT GmbH, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

So sollte er im August 2015 und im April 2016 eine Erklärung zu seiner Vermögenslage abgeben, erschien aber nicht vor dem Amtsgericht. Diese sogenannte Nichtabgabe der Vermögensauskunft wurde früher Offenbarungseid genannt.

P. hatte seine Firma im Frühjahr 2012 gegründet, bereits ein Jahr später hatte sie nach Angaben von Wirtschaftsauskunfteien ein negatives Eigenkapital. Seine Bonität war zuletzt als verheerend eingestuft worden: „Kredite werden abgelehnt. Von einer Geschäftsverbindung wird abgeraten.“


Ich frage mich, ob er gedacht hat, er würde bei dem Schusswechsel sterben (Suicide by Cop), ob er davon ausgeht, dass er vor Gericht Recht bekommt/sich irgendwie aus der Sache herauswinden kann oder ob er glaubt, als Märtyrer ins Gefängnis zu gehen. Denn als Alternative zur Nichtabgabe der Vermögensauskunft lieber mehrere Jahre hinter Gitter zu wandern, halte ich persönlich für nicht sehr erstrebenswert.
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Offline klingsor3

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Die Ursachen für seinen Gewaltausbruch könnten auch in seiner finanziellen Situation begründet sein. Nach Informationen der „Welt“ steckte P. sowohl als Privatperson als auch als geschäftsführender Gesellschafter seiner Kampfsportschule, der BBB-WT GmbH, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

So sollte er im August 2015 und im April 2016 eine Erklärung zu seiner Vermögenslage abgeben, erschien aber nicht vor dem Amtsgericht. Diese sogenannte Nichtabgabe der Vermögensauskunft wurde früher Offenbarungseid genannt.

P. hatte seine Firma im Frühjahr 2012 gegründet, bereits ein Jahr später hatte sie nach Angaben von Wirtschaftsauskunfteien ein negatives Eigenkapital. Seine Bonität war zuletzt als verheerend eingestuft worden: „Kredite werden abgelehnt. Von einer Geschäftsverbindung wird abgeraten.“


Ich frage mich, ob er gedacht hat, er würde bei dem Schusswechsel sterben (Suicide by Cop), ob er davon ausgeht, dass er vor Gericht Recht bekommt/sich irgendwie aus der Sache herauswinden kann oder ob er glaubt, als Märtyrer ins Gefängnis zu gehen. Denn als Alternative zur Nichtabgabe der Vermögensauskunft lieber mehrere Jahre hinter Gitter zu wandern, halte ich persönlich für nicht sehr erstrebenswert.

Ich hab auch an Cop Suicide gedacht. Dann macht nur die Schutzweste keinen Sinn.
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Offline Reallife

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Mein Beileid an die Familie, Freunde, Angehörige, Kollegen und alle anderen Menschen, die dem Verstorbenen nahe standen.


Ich zitiere mich mal selbst (ich hatte das gestern zunächst vor dem Hintergrund der ersten Todesmeldung geschrieben):


Ich hoffe inständigst, dass er überlebt. Egal aus welchem Antrieb die SEK-Beamten bei dem Einsatz ihr Leben riskiert haben, sie sind für
mich bewundernswerte Verteidiger unseres Landes. Sie riskieren - und opfern - ihr Leben für alles, was uns und unser Land ausmacht.
Dank solchen Leuten können wir in Wohlstand, Sicherheit und Frieden leben.
An die Polizei-Beamten: Danke für das Opfer, das ihr für uns und unser Land bringt. Es ist nicht vergebens.

Was die Reichsdeppen ansich betrifft: Jetzt erst recht!
Auch wenn ich oft herzlich über den ein oder anderen Reichsdepp lachen kann, war meine Motivation von Beginn an nie Unterhaltung gewesen,
sondern Menschen vor Schaden durch diese Leute zu bewahren. Ob nun ein anfälliger Mensch weniger in deren Sumpf gezogen wird, oder man
jemand mit viel Mühe und etlichen Diskussionen daraus bekommt, macht für mich keinen großen Unterschied. Auch wenn ich keinen von den
hardcore Deppen erreichen kann, so kann ich sie mit Diskussionen wenigstens eine Zeit lang binden, in der sie keine neuen Opfer finden oder sich
nicht mit Mordplänen beschäftigen können. Egal wie hässlich etwas werden mag, ich mach weiter, zur Not mit einem Kotzeimer neben mir.
VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer: "Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."