SCHLUSS MIT DEN SCHEISS-SAMTHANDSCHUHEN. NUR NOCH DIE RECHTE GEWÄHREN DIE GESETZLICH SEIN MÜSSEN UND UMGEHEND MIT ALLER HÄRTE DES STAATES ZUSCHLAGEN UND EINGREIFEN.
SCHLUSS MIT DEN SCHEISS ETLICHEN MAHNUNGEN, GESPRÄCHSANGEBOTEN, GEFÄHRDUNGSANSPRACHEN UND WAS ALLES NOCH ZU ÜBLICH UND ANGEMESSEN BEI NORMALEN MENSCHEN IST.
KURZEN PROZESS MIT DENEN! HÖCHSTSTRAFE UM ZEICHEN FÜR DIESE SPINNER ZU SETZEN.
ZUTRITT VERWEIGERT? UMGEHEND SEK DIE BUDE EINTRETEN LASSEN UND DAS RECHT MIT ALLER HÄRTE DURCHSETZEN.
POST ZURÜCK GESCHICKT? UMGEHEND ALLES PFÄNDEN, FÜHRERSCHEIN EINZIEHEN, AUTO EINZIEHEN.
VIDEOS IM INTERNET? UMGEHEND MIT SEK BUDE EINTRETEN UND ALLE TECHNIK BESCHLAGNAHMEN.
DROHUNGEN GEGEN DEN STAAT, MIGRANTEN ODER BEAMTE? UMGEHEND HAFTBEFEHLT
SCHWURBELEIEN? ALLE LEISTUNGEN DES STAATES STREICHEN:
USW...
UND DAS ALLES OHNE LANGE VERFAHREN UND MEHRMALIGES ZUGESTÄNDNISSE. VERDAMMTE ♥♥♥ HABT IHR JETZT ENDLICH BEGRIFFEN, DAS DIESE HIER TOTAL BESCHEUERTE DUMME ♥♥♥ SIND BEI DENEN NUR DIE HARTE HAND HILFT. ALLES ANDERE INTERPRETIEREN DIE NUR ALS SCHWÄCHE UND BESÄTIGUNG.
LASST SIE ENDLICH SPÜREN, DAS DIESER STAAT SEHR WOHL SEHR GUT FUNKTIONIERT UND KEINE TOLERANZ FÜR SPINNER HAT!
Die Stärke des Rechtsstaats liegt darin, dass er nicht mit Schaum vor dem Mund reagiert, sondern Verfahren im Idealfall sachlich abwickelt. Es mag im Umgang mit Reichsbürgern an einigen Stellen Verbesserungsbedarf geben. Insbesondere könnten Verfahren mit Querulanten allgemein etwas schneller und professioneller abgearbeitet werden. Aber Aussagen wie "Videos im Internet? Umgehend mit SEK Bude eintreten und alle Technik beschlagnahmen.", "Drohungen gegen den Staat, Migranten oder Beamte? Umgehend Haftbefehl" und "Schwurbeleien? Alle Leistungen des Staates streichen" sind evident rechtsstaatswidrig.
Ich verstehe, dass der Tod eines Polizisten, der einfach seinen Job macht, für einige schwer erträglich ist. Trotzdem sollte der Staat doch bitte in den Grenzen des Rechts agieren.
Zum Einen geht es mir hier eher darum meiner Forderung Ausdruck zu verleihen, das konsequent gegen diese vorgegangen wird ohne unnötige Toleranz.
Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hast, so hättest Du bemerkt, das ich schon darauf verweise im Rahmen der Gesetze gegen diese vorzugehen. Nur eben den möglichen Rahmen nicht unnötig mit Toleranz auszufüllen!
Zum Anderen ist Deine Anmerkung Unsinn, das meine Forderungen rechtswidrig sind. Solche Beschlagnahmungen, Verhaftungen oder Kürzungen von Leistungen bei den o.g. kriminellen Akten sind schon erfolgt und damit schon erwiesenermassen durchaus möglich und eben NICHT rechtsstaatwidrig. Sie erfolgen nur meist zu spät und nicht konsequent genug!
@KarlKlammer Bitte informiere Dich erst bevor Du hier meinst auf irgendwelche Einhaltung von Gesetzen hinweisen zu müssen.
Ich denke, ich bin hinreichend informiert, um derartige Rechtsfragen kompetent beantworten zu können. Es mag ja sein, dass der Staat unter ganz bestimmten Umständen die von dir genannten Maßnahmen durchführen kann. Jede von dir genannte Maßnahme ist aber ein extrem schwerwiegender Grundrechtseingriff, der ohne zusätzliche Umstände so nicht durchgeführt werden darf. Die Leistungsverweigerung bei "Schwurbeleien" ist zum Beispiel rechtswidrig, wenn die entsprechende Person einen Anspruch auf die Leistung hat und nicht weiter Umstände hinzukommen (beispielsweise fehlende erforderliche Auskünfte nicht abgegeben werden o.ä.). Bei Drohungen gegen den Staat, Migranten oder Beamte darf auch nicht ohne weiteres ein Haftbefehl erlassen werden. Die Untersuchungshaft (die in diesen Fällen wohl relevant wird) ist an bestimmte weitere Voraussetzungen - beispielsweise einen Haftgrund - gebunden. Und das hochladen von Videos - auch von beleidigenden Videos oder Drohungen - rechtfertigt ohne weiteres noch lange keine Durchsuchung oder Beschlagnahme von technischem Equipment, schon gar nicht die Beschlagnahme "sämtlicher Technik". Von den weiteren Aussagen ("Höchststrafe, um ein Zeichen zu setzen", "Alles pfänden") möchte ich nicht anfangen.
Ja, du hast geschrieben, dass "nur noch die Rechte gewährt werden sollen, die gesetzlich vorgeschrieben sind". Das deckt sich aber nicht mit den darauf folgenden Aussagen. Jeder halbwegs kompetente Richter faltet diejenigen, die solche Maßnahmen unter den von dir genannten Voraussetzungen veranlassen, ordentlich zusammen.
Mehr gibt es von meiner Seite zu dem Thema nicht zu sagen.