Autor Thema: Neues aus dem Königreich - 09/2016  (Gelesen 37672 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #120 am: 12. September 2016, 20:16:15 »
Wohl nur die wahren, nicht aus einer Familie F. stammenden, Könige dieser Welt. :D
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #121 am: 12. September 2016, 22:57:47 »
Zitat
Es gibt keinen Vermögensverlust. Das Vermögen steckt in den Projekten, Immobilien und Sachwerten.

Liebe Pudel, auch wenn ihr das weitere 100x wiederholt, jetzt mal ehrlich:
Wer soll euch das heute noch glauben???   :shifty:

Zitat
Die Gelder sind in Kaufobjekte und Unternehmungen geflossen.

Da kommen wir der Sache schon näher:
Sind Handtaschen nicht auch "Kaufobjekte", und der Urlaub im Süden eine "Unternehmung"?  :shhh:
« Letzte Änderung: 12. September 2016, 23:26:37 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Flo

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #122 am: 12. September 2016, 23:02:01 »

300 ist schlieslich auch 13,043478260869565217391304347826 mal 23 also eindeutig ein konstrukt der Freimaurer-Hochfinanz!!11!


Die Freimaurer sind immer und an allem Schuld, aber man lernt damit umzugehen.  ::) ::) ::)
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #123 am: 12. September 2016, 23:17:37 »

300 ist schlieslich auch 13,043478260869565217391304347826 mal 23 also eindeutig ein konstrukt der Freimaurer-Hochfinanz!!11!


Die Freimaurer sind immer und an allem Schuld, aber man lernt damit umzugehen.  ::) ::) ::)

Das stimmt nicht. Die Freimaurer sind in solchen Kreisen nur dann schuld, wenn man gerade keine Juden findet, die schuld sind.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #124 am: 13. September 2016, 00:09:05 »
300 ist schlieslich auch 13,043478260869565217391304347826 mal 23 also eindeutig ein konstrukt der Freimaurer-Hochfinanz!!11!
Die Freimaurer sind immer und an allem Schuld, aber man lernt damit umzugehen.  ::) ::) ::)
Das stimmt nicht. Die Freimaurer sind in solchen Kreisen nur dann schuld, wenn man gerade keine Juden findet, die schuld sind.

Auch diese Annahme ist veraltet. Im Deutschland der Neuzeit hat sich die allgemeine Erkenntnis durchgesetzt, daß das Sonnenstaatland® verantwortlich ist. Also wir.

@die Newbies hier: wir hatten irgendwann mal ein bißchen gehirnstürmt, was uns unsere Kundschaft alles vorgeworfen hat (völlig ironiefrei!)
Völkermord war dabei, Eisenbahnerstreiks, Hagelstürme, Hackerangriffe, Mindcontrol, Börsencrashe, defekte Klospülungen und was noch alles.

Ist schon ein bißchen anstrengend hier. Aber dafür wird auch gut gezahlt.


P.S. Kleines Quiz: eine Behauptung ist gelogen,  nur zum Zweck des Teasens der Kundschaft. Welche?
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #125 am: 13. September 2016, 00:24:06 »
Defekte Klospülungen?

 :o

 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #126 am: 13. September 2016, 01:45:24 »
Defekte Klospülungen?
 :o

Ja,  wir sind Allrounder. Der Typ, der das behauptet hat,  ist aber aus dem Programm genommen worden. Weil er zu überspannt für uns und nur nebenbei Reichi war.
 

Offline echt?

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #127 am: 13. September 2016, 08:43:58 »
Hat schon jemand versucht eine solche Aufstellung zu machen?

- linke Spalte: Abhebungen
- rechte Spalte: Fitzeks Aktivitäten im gleichen Zeitraum

Ich habe bisher nur den Hinweis auf Fitzelchens Wohnungsrenovierung gesehen, wo ja auch kaum mehrere k-€ verbuddelt sein können.

PS: Wenn Fitze das Geld nicht im Garten vergraben hat, hätte er mit einem Reisepass ein neues Konto eröffnen können oder hätte er dazu einen Perso - mit Adresse - gebraucht?
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #128 am: 13. September 2016, 09:22:55 »
PS: Wenn Fitze das Geld nicht im Garten vergraben hat, hätte er mit einem Reisepass ein neues Konto eröffnen können oder hätte er dazu einen Perso - mit Adresse - gebraucht?

Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, aber meines Wissens sind Reisepass und Personalausweis im Inland gleichwertige Ausweisdokumente. Siehe auch die Erfahrungen von @Don .
Ich denke mal, dass auch deswegen so viele Reichis so stolz drauf sind, dass sie erfolgreich ihren Perso abgeben konnten. Sie haben dann entweder einen normalen Reisepass (den "bösen" roten) oder einen vorläufigen (den "guten" grünen). Und damit ist es der Meldebehörde wurscht.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline KarlKlammer

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #129 am: 13. September 2016, 10:08:57 »
Hat schon jemand versucht eine solche Aufstellung zu machen?

- linke Spalte: Abhebungen
- rechte Spalte: Fitzeks Aktivitäten im gleichen Zeitraum

Ich habe bisher nur den Hinweis auf Fitzelchens Wohnungsrenovierung gesehen, wo ja auch kaum mehrere k-€ verbuddelt sein können.

PS: Wenn Fitze das Geld nicht im Garten vergraben hat, hätte er mit einem Reisepass ein neues Konto eröffnen können oder hätte er dazu einen Perso - mit Adresse - gebraucht?

Der Reisepass reicht zum Nachweis alleine nicht aus, weil bei einer Kontoeröffnung die Adresse erfasst werden muss. Ich verweise auf § 154 Abs. 2 AO:

"Wer ein Konto führt, [...] hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form [...] festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden."

Und in § 4 Abs. 3 GWG steht:

"Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners [...] hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift [...]"

Eigentlich ist in Deutschland ein Ausweis zur Kontoeröffnung gesetzlich nicht zwingend nötig, aber die praktikabelste Form, um sich als Bank die geforderten Angaben sicher nachweisen zu lassen.

Ich würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass Fitzek inzwischen im Rahmen seiner Auslandsreisen nicht auch Gelder ins Ausland verschoben hat. An ein Konto in Südamerika oder irgendwo in der Karibik kommt der deutsche Staat nicht ohne weiteres heran, erst recht nicht, wenn er es nicht kennt. Und dort sind die Voraussetzungen für Kontoeröffnungen ganz andere.

Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, aber meines Wissens sind Reisepass und Personalausweis im Inland gleichwertige Ausweisdokumente. Siehe auch die Erfahrungen von @Don .
Ich denke mal, dass auch deswegen so viele Reichis so stolz drauf sind, dass sie erfolgreich ihren Perso abgeben konnten. Sie haben dann entweder einen normalen Reisepass (den "bösen" roten) oder einen vorläufigen (den "guten" grünen). Und damit ist es der Meldebehörde wurscht.

Es gibt in Deutschland eine Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 PAuswG), die aber nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG auch durch den Besitz und die Vorlage des Reisepasses erfüllt werden kann. Über die Gleichwertigkeit per se ist damit nichts gesagt. Beide Dokumente unterscheiden sich inhaltlich schließlich alleine durch die Adresse, was u.U. zu Problemen führen kann. Etwa, wenn man wegen eines kleineren Delikts von der Polizei aufgegriffen wird: Die wird die Adresse haben wollen und sich nicht zwingend auf mündliche Angaben verlassen.
« Letzte Änderung: 13. September 2016, 10:27:30 von KarlKlammer »
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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #130 am: 13. September 2016, 11:31:33 »
Zitat
"Wer ein Konto führt, [...] hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form [...] festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden."

Und in § 4 Abs. 3 GWG steht:

"Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners [...] hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift [...]"

Muss das mit Perso geschehen oder gibt es andere Möglichkeiten, z. B. Meldebescheinigung?
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Offline Nestor

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #131 am: 13. September 2016, 12:17:27 »
Zitat
"Wer ein Konto führt, [...] hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form [...] festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden."

Und in § 4 Abs. 3 GWG steht:

"Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners [...] hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift [...]"

Muss das mit Perso geschehen oder gibt es andere Möglichkeiten, z. B. Meldebescheinigung?

Eine solche hat der Sitzende aber auch nicht, bzw. hatte nicht, da er ja als in die Schweiz verzogen galt.
 

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #132 am: 13. September 2016, 12:20:52 »
Dann konnte er, zumindest in Deutschland, ja kein neues Konto mehr anlegen.
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Offline KarlKlammer

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #133 am: 13. September 2016, 14:11:21 »
Zitat
"Wer ein Konto führt, [...] hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form [...] festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden."

Und in § 4 Abs. 3 GWG steht:

"Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners [...] hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift [...]"

Muss das mit Perso geschehen oder gibt es andere Möglichkeiten, z. B. Meldebescheinigung?

Wie geschrieben: Der Personalausweis ist keine zwingende Voraussetzung für Kontoeröffnungen. Es hängt von den internen Weisungen in den Kreditinstituten ab. Praktisch werden dort grundsätzlich amtliche Ausweisdokumente verlangt, weil damit am einfachsten die Identität geprüft werden kann. In Ausnahmefällen werden andere Dokumente akzeptiert oder es wird sogar ganz auf Ausweisdokumente verzichtet (wenn der Kunde dem Berater persönlich bekannt ist etwa; eher bei Sparkassen und Volksbanken, also Kreditinstituten, die wirklich in der Fläche aktiv und relativ nah an ihren Kunden sind).
Ich weiß, dass einige Kreditinstitute auch komplett auf "richtige" Adressnachweise verzichten, wenn ein Ausweis vorgelegt wird und keine Produkte, bei denen eine hohe Ausfallgefahr des Schuldners besteht, mitverkauft werden. Oder die Adresse wird anderweitig "geprüft": Wenn der Kunde seine Identität nachweist, seine Adresse nennt und die Schufa diese Daten bestätigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie richtig sind, recht hoch. Noch höher wird die Wahrscheinlichkeit, wenn schon Querverbindungen bestehen: Etwa, wenn Eltern oder Kinder des Neukunden schon Konten bei der Bank haben. Und schließlich: Die Adresse wird mittelbar ggf. auch geprüft, wenn dem Kunden Post zugesendet wird (Debitkarte + PIN).

Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass Peter ohne Personalausweis ein Konto eröffnen konnte. Banken zwingen ihre Kunden nicht, sich unbedingt einen Personalausweis anzuschaffen, wenn nur ein Reisepass vorhanden ist. Sie müssen nur bestimmte Daten erheben und in irgendeiner Form sicherstellen, dass diese Daten in irgendeiner Form bestätigt werden. Mitunter akzeptieren sie auch Daten, die zwar nicht durch amtliche Nachweise belegt werden, aber die im Gesamtkontext ausreichend schlüssig dargelegt und die zumindest durch Indizien belegt werden.
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Offline Cryptomaniac

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Re: Neues aus dem Königreich - 09/2016
« Antwort #134 am: 13. September 2016, 14:25:58 »
Für alle Konten die online eröffnet werden (also sämtliche Direktbanken + einige normale Banken) wird in der Regel das sog. PostIdent-Verfahren zur Verifizierung eingesetzt. Dabei geht man in eine Postfiliale und identifiziert sich gegenüber dem Postmitarbeiter mit seinem Ausweis. Dieser bestätigt das dann auf einem Post-eigenen Formular und schickt das an die Bank. Damit ist die Identifizierung abgeschlossen. Die Post verlangt entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass + eine Strom oder Gasrechnung die weniger als 12 Monate alt ist zur Adressverifizierung. Mithin ist das eröffnen eines Kontos also auch ohne Personalausweis gar kein Problem. Für die tatsächliche Abhebung geht es ja dann nur um die Identitätsfeststellung, das geht auch unter Vorzeigen des Reisepasses.
 
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