Hat schon jemand versucht eine solche Aufstellung zu machen?
- linke Spalte: Abhebungen
- rechte Spalte: Fitzeks Aktivitäten im gleichen Zeitraum
Ich habe bisher nur den Hinweis auf Fitzelchens Wohnungsrenovierung gesehen, wo ja auch kaum mehrere k-€ verbuddelt sein können.
PS: Wenn Fitze das Geld nicht im Garten vergraben hat, hätte er mit einem Reisepass ein neues Konto eröffnen können oder hätte er dazu einen Perso - mit Adresse - gebraucht?
Der Reisepass reicht zum Nachweis alleine nicht aus, weil bei einer Kontoeröffnung die Adresse erfasst werden muss. Ich verweise auf § 154 Abs. 2 AO:
"Wer ein Konto führt, [...] hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form [...] festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden."
Und in § 4 Abs. 3 GWG steht:
"Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners [...] hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie eine Wohnanschrift [...]"
Eigentlich ist in Deutschland ein Ausweis zur Kontoeröffnung gesetzlich nicht zwingend nötig, aber die praktikabelste Form, um sich als Bank die geforderten Angaben sicher nachweisen zu lassen.
Ich würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass Fitzek inzwischen im Rahmen seiner Auslandsreisen nicht auch Gelder ins Ausland verschoben hat. An ein Konto in Südamerika oder irgendwo in der Karibik kommt der deutsche Staat nicht ohne weiteres heran, erst recht nicht, wenn er es nicht kennt. Und dort sind die Voraussetzungen für Kontoeröffnungen ganz andere.
Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, aber meines Wissens sind Reisepass und Personalausweis im Inland gleichwertige Ausweisdokumente. Siehe auch die Erfahrungen von @Don .
Ich denke mal, dass auch deswegen so viele Reichis so stolz drauf sind, dass sie erfolgreich ihren Perso abgeben konnten. Sie haben dann entweder einen normalen Reisepass (den "bösen" roten) oder einen vorläufigen (den "guten" grünen). Und damit ist es der Meldebehörde wurscht.
Es gibt in Deutschland eine Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 PAuswG), die aber nach § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG auch durch den Besitz und die Vorlage des Reisepasses erfüllt werden kann. Über die Gleichwertigkeit per se ist damit nichts gesagt. Beide Dokumente unterscheiden sich inhaltlich schließlich alleine durch die Adresse, was u.U. zu Problemen führen kann. Etwa, wenn man wegen eines kleineren Delikts von der Polizei aufgegriffen wird: Die wird die Adresse haben wollen und sich nicht zwingend auf mündliche Angaben verlassen.