a) Zumindest einige der Konten waren doch auf vorgebliche Vereine ausgestellt, nicht auf einzelne natürliche Personen.
b) Wissen wir, wann diese Konten eröffnet wurden?
Erst wenn Fragen a) und b) geklärt sind, können wir über die Modalitäten der Eröffnung spekulieren.
Davon abgesehen geht es im verhandelten Fall allerdings nicht um das Anlegen von Konten, sondern um Abhebungen von diesen.
Bei einem bestehenden Konto weist man sich auch in Deutschland in der Regel mit einer Kontokarte aus, wenn die Abhebung nicht sogar maschinell am Automaten geschieht (allerdings bei fünf- oder sechsstelligen Beträgen nicht möglich). Bei einer Barabhebung am Schalter wird, zumindest bei höheren Beträgen, ein Identitätsnachweis gefordert. Dabei geht es bei einer juristischen Person in erster Linie um den Nachweis, dass die Person berechtigt ist, namens der das Konto inne habenden juristischen Person über dieses zu verfügen. Dazu ist eine Vollmacht mit Unterschriftenprobe o. dgl. erforderlich. Mit der Privatperson P. F. hat das eigentlich nichts zu tun, der PIF handelt dann als Organ des jeweiligen Vereins oder der "Kasse".
Zugegeben: Ob diese Vereine usw. rechtlich überhaupt zustande gekommen sind, ist wieder eine andere Frage. Wiederholungen schenke ich mir mal.