Mal ne Frage an die Experten hier: Ist es normal, dass Staatsanwaltschaft und/oder Gericht bei Ladungen "Staatsangehörigkeit: unbekannt" schreiben?
Wenn man gegen jemanden ermittelt, ermittelt man da nicht in der Regel zunächst dessen Personalien? Oder wollte man sich bei Jo einen Jux erlauben?
Das ist nicht normal. Üblicherweise greift die Polizei - so weit ich weiß - im Ermittlungsverfahren auf die bei der Meldebehörde vorhandenen Daten zurück. Ist bei der Staatsangehörigkeit irgendetwas unklar, wird da in der Regel aber auch kein übergroßer Ermittlungsaufwand betrieben (so viel Zeit und Personal haben Polizei und Staatsanwaltschaft nun mal nicht). Denn bei der weit überwiegenden Anzahl der Straftaten kommt es - entgegen den Wahnvorstellungen der beiden Rechtsexperten - auf die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten überhaupt nicht an, die Gesetze gelten für alle in gleicher Weise und da sind sprichwörtlich alle vor dem Gesetz gleich. Ausnahme sind hier Verstöße gegen das Ausländergesetz, von denen die meisten nur durch Ausländer als Täter begangen werden können. Deutsche können zu diesen Taten allenfalls Beihilfe leisten.
In der gerichtlichen Hauptverhandlung wird bei der Vernehmung des Angeklagten zur Person auch nach der Staatsangehörigkeit gefragt. Die dortigen Angaben des Angeklagten werden dann ohne große Prüfung übernommen, es sei denn, es gibt offenkundige Zweifel an den Angaben oder diese widersprechen den bisherigen Angaben in den Akten.
Wie kann die Angabe "Staatsangehörigkeit: unbekannt" in den gerichtlichen Beschluss gekommen sein, also was ist da denkbar ?
1) Jo Conrad hat bei der Meldebehörde nach Erwerb des "gelben Scheins" irgendwelche seltsamen Angaben zur Staatsangehörigkeit gemacht und dort hat man dann aus lauter Verzweiflung "unbekannt" eingetragen, weil es z.B. eine "Staatsangehörigkeit: Preußen" heute nicht mehr gibt. Diese Angabe im Melderegister ist dann im weiteren Verfahren jeweils übernommen worden.
2) Unrichtige Datenübermittlung von der Meldebehörde zur Polizei oder unrichtige Datenerfassung durch die Polizei kann man eher ausschließen, da diese Datenübermittlung - so weit ich weiß - automatisiert erfolgt (das wissen die hier aktiven Wortmarkenbüttel aber sicherlich besser).
3) Unrichtige Datenübermittlung von der Polizei zur Staatsanwaltschaft (StA) oder unrichtige/unvollständige Datenerfassung durch die Staatsanwaltschaft ist eine denkbare Erklärung. Die Daten werden nicht automatisiert an die StA übertragen, sondern bei der Staatsanwaltschaft aus den von der Polizei übersandten Akten neu (manuell) erfasst.
4) Genauso gut denkbar ist die unrichtige Datenerfassung beim Gericht, denn auch bei der Anklageerhebung erfolgt die Datenübertragung (bisher) nicht automatisch. Die Geschäftsstelle (oder Eingangsstelle) des Gerichts trägt die Daten also wieder manuell neu in das IT-System des Gerichts ein.
5) Einen Jux mit Jo Conrad kann man ausschließen. Verdient hätte er das zwar und mich würde es wahrscheinlich auch kurz in den Fingern jucken. Aber mit so etwas macht man keine Scherze.
Interessant ist aber, dass Jo hier in seiner Strafsache anscheinend bereits einen Eröffnungsbeschluss erhalten hat, jedenfalls lese ich das aus dem Beschluss heraus, der bei Min. 3:15 kurz in die Kamera gehalten wird. Das bedeutet, dass die Ermittlungen in dem Verfahren abgeschlossen sind, die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht bereits das Hauptverfahren eröffnet hat. In absehbarer Zeit wird es also einen Gerichtstermin geben. Leider konnte ich nicht erkennen, bei welchem Gericht dieser Termin stattfindet. Der wird nämlich bestimmt interessant.
Ansonsten ist der Beitrag wíeder mal ein Híghlight reichsdeppischer Logik
. Ich habe jetzt starke Kopfschmerzen
und mein Fußboden ist nach wiederholtem "ROFL" mal wieder blitzsauber.
Edith: Habe nochmal recherchiert. Der Termin müsste vor dem Amtsgericht Wittmund stattfinden (der Name des zuständigen Richters wird im Video erwähnt). Der Landkreis Wittmund ist auch die für den Fall Dave Möbius zuständige Jugendbehörde.