Autor Thema: Jo Conrad  (Gelesen 239934 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Jo Conrad
« Antwort #135 am: 27. Juli 2017, 00:12:49 »
Jo Conrad und Angela Masch haben einen Gerichtstermin am 10./15. August in Wittmund
(Entziehung Minderjähriger)

"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Offline echt?

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Re: Jo Conrad
« Antwort #136 am: 2. August 2017, 19:40:14 »
http://bewusst.tv/positionsmissbrauch/

Angeblich Terminsverlegung!
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Jo Conrad
« Antwort #137 am: 2. August 2017, 23:53:27 »
Uff, hab' das Video nicht durchgehalten. Sorry.
 

Offline Luzifer

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Re: Jo Conrad
« Antwort #138 am: 3. August 2017, 01:04:05 »
http://bewusst.tv/positionsmissbrauch/

Angeblich Terminsverlegung!

Geht Jo "Ich war nie dabei, sondern habe immer nur dokumentiert" Conrad der Arsch so auf Grundeis, dass er meint, auf den Schleimbeutel Hegeler zurückgreifen zu müssen? Da Hegeler vorher noch nie von dem Fall gehört hatte, ist er nach "ausführlicher Recherche" natürlich prädestiniert, sich darüber auszulassen.

Conrad ist präzise wie immer. "Wir haben Rechte ... ach nee, wir sollten, müssten, könnten Rechte haben ... haben aber keine Rechte."

Er als Gelber-Schein-Träger hat doch im Gegensatz zu mir Personalausweiszombie alle Rechte, die man sich nur vorstellen kann, wie er mehrfach betonte.

Ausserdem hat er einen Beistand, der vom Naturrecht kommt und ein Reichsvolldepp ist. Da kann doch nichts schiefgehen; worüber also macht er sich Sorgen?

Conrad hat nie jemand interviewt, der Reichsbürger ist. Jetzt könnte man das Video wegklicken, weil eine Steigerung kaum noch möglich ist.

Verstehe ich das richtig? Er hat den Mist von einigen führenden Reichsdeppen kopiert und an diverse Gerichte und Behörden geschickt? Ein taktisch sehr kluge Massnahme.  8)

Keine Angst Jo, ich bin garantiert nicht dabei. Den Unterhaltungswert eines Sürmeli oder Rüden hast Du nicht.

Da kann man nur hoffen, dass Richter und Staatswalt am 15. August nicht von Hofmann verhaftet werden.  ;D
 
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Offline echt?

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Re: Jo Conrad
« Antwort #139 am: 3. August 2017, 08:10:55 »
Da hat sich der gute Jo aber schön einen eingeschenkt. In dem Verfahren wäre er doch günstig weggekommen und nun hauen Hofmann und er solche Perlen bezüglich Richter und Staatsanwältin raus?

Da kommt doch jetzt der vollen Gegenschlag der Betroffenen. Und wenn Jo Conrad sich einbildet, die Beteiligten damit aus dem Verfahren raus zu schießen? Da wäre er nicht der erste, der merken müsste, dass solche Spielchen nix bringen. Und, wenn auch im Prozess grobe Keile erlaubt sind:

Zitat
Zurücktreten muß die Meinungsfreiheit allerdings dann, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262/2263). Gleiches kann gelten, wenn Meinungsäußerungen mit Tatsachenbehauptungen verbunden und letztere erwiesen unwahr sind (BVerfG NJW 1994, 1779/1780)

(Zitat des obersten bayerischen Landesgerichtes und schön gesagt)
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Re: Jo Conrad
« Antwort #140 am: 3. August 2017, 18:37:30 »
http://bewusst.tv/positionsmissbrauch/

Angeblich Terminsverlegung!

Ja, der Jo hat es verstanden:
"Es gibt keinen Straftatbestand. Wir haben nie etwas gemacht."
"Ich habe extra nicht mitgemacht, weil man mich sonst ja wegen Kindesentziehung hätte anklagen können..."

Macht Sinn, oder?

Die Sicherheitsmaßnahmen wurden anscheinend schon verstärkt: http://harlinger.de/Nachrichten/artikelnr/45621
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Re: Jo Conrad
« Antwort #141 am: 3. August 2017, 18:40:43 »
Der Jo hat schon immer alles nur "journalistisch begleitet". Und zwar immer dann wenn es drohte ihm an den Kragen zu gehen, oder wenn er wegen seiner Dummheit einer fundierten Kritik ausweichen wollte.

Der Jo kann nur mit Seinesgleichen.
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #142 am: 3. August 2017, 18:57:33 »
Das wird ihm nach dieser Dummheit nichts mehr nützen - nun isser dran!
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Re: Jo Conrad
« Antwort #143 am: 3. August 2017, 18:58:06 »
Angela Masch hat angeblich keine Anklageschrift erhalten. Das hält Jo für Verfolgung Unschuldiger (ab 21:13).

Er hat mehrere "Befangenheitsanträge" gegen den Richter gestellt. Der dürfe ja garnicht mehr tätig sein. Das steht schließlich in § 42 der Zivilprozessordnung (ab 21:35). :tard:
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Re: Jo Conrad
« Antwort #144 am: 3. August 2017, 19:19:46 »
Da er ein bisschen mehr als einen "faschistischen Richter" rausgehauen hat, bekommt er auch ein bisschen mehr als das Fitzelchen. Dass er einen Richter oder eine Oberstaatsanwältin beschmutzt hat, ist dabei nicht relevant. Das sind auch nur ganz normale Menschen. Hier mal eine hilfreiche Erläuterung von Anwalt.de:

Zitat
Verschiedene Beleidigungsdelikte

Im Strafgesetzbuch (StGB) finden sich eine Reihe verschiedener Beleidigungsdelikte.

Beleidigung

Für eine „einfache“ Beleidigung sieht § 185 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Interessanterweise ist in dem Paragrafen aber nicht näher bestimmt, was eine Beleidigung konkret ist. Letztlich geht es um rechtswidrige Angriffe auf die Ehre eines Menschen durch herabsetzende Werturteile oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. Ein Beispiel wäre, jemanden mit „Hey, du ♥♥♥“ anzusprechen. Wird die Beleidigung durch eine Tätlichkeit begangen, z. B. durch eine Ohrfeige oder Anspucken, steigt die Strafandrohung auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Üble Nachrede

Die Üble Nachrede gemäß § 186 StGB setzt die Behauptung oder Verbreitung einer unbewiesenen Tatsache voraus, die geeignet ist, das Opfer verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Anders als die Beleidigung wird die Üble Nachrede also regelmäßig nicht direkt gegenüber dem Opfer, sondern vielmehr über das Opfer geäußert. Hierfür droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei öffentlicher oder schriftlicher Begehung – dazu zählen auch Äußerungen im Internet, auf Webseiten, Foren oder Sozialen Medien – sind es bis zu zwei Jahre.

Verleumdung

Wer sogar weiß, dass entsprechende Tatsachen nicht richtig sind und sie trotzdem behauptet oder verbreitet, kann wegen Verleumdung gem. § 187 StGB verurteilt werden. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #145 am: 3. August 2017, 19:29:05 »
Ein Reichsdepp mit dem Nick "esausegen", Anhänger der "Verfassungsgebenden Versammlung", gibt Conrad jede Menge todsichere Tipps.

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=nj1qaphpeglfkhq3sqbhcdb4n4&topic=35190.msg1194774#msg1194774

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=nj1qaphpeglfkhq3sqbhcdb4n4&topic=35190.msg1194865#msg1194865

Hoffen wir, dass Conrad sie ausführlich nutzt.  ;D
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #146 am: 3. August 2017, 19:35:43 »
Ein Reichsdepp mit dem Nick "esausegen", Anhänger der "Verfassungsgebenden Versammlung", gibt Conrad jede Menge todsichere Tipps.

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=nj1qaphpeglfkhq3sqbhcdb4n4&topic=35190.msg1194774#msg1194774

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=nj1qaphpeglfkhq3sqbhcdb4n4&topic=35190.msg1194865#msg1194865

Hoffen wir, dass Conrad sie ausführlich nutzt.  ;D

Kann jemand einschätzen ob Masch oder Conrad an solche Dinge glauben und diese auch durchziehen? Ich habe keine Lust zu einer Verhandlung zu gehen in der nichts los ist. Ein wenig Spaß will ich auch haben.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #147 am: 3. August 2017, 20:48:37 »
@comsubpac
Zitat
Kann jemand einschätzen ob Masch oder Conrad an solche Dinge glauben und diese auch durchziehen? Ich habe keine Lust zu einer Verhandlung zu gehen in der nichts los ist. Ein wenig Spaß will ich auch haben.
Die glauben darna und sich auch absolut überzeugt davon. Beide. Masch hat ja deshalb auch ihren geliebten RA gefeuert, weil der sich als "Mainstreamanwalt" entpuppt hat und den Irrsinn nicht mitmachen will.

Die werden das auch durchziehen wollen, die Frage ist da nur ob und wie lange der Richter das mitmacht.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #148 am: 3. August 2017, 20:52:31 »
Kann jemand einschätzen ob Masch oder Conrad an solche Dinge glauben und diese auch durchziehen? Ich habe keine Lust zu einer Verhandlung zu gehen in der nichts los ist. Ein wenig Spaß will ich auch haben.

Wenn du es genau wissen willst, hör dir einfach die Sendung bei WakeNews an.

Link: https://www.youtube.com/watch?v=0Gruud-qjCA (ca. Ab Min. 12;00)

Gefühlte 50% der Sendung spricht Carl Peter Hofmann, der selbsternannte Richter vom Global Common Law Court, der jetzt schon plant den für Conrad und Masch zuständigen "BRD Scheinrichter" selbst zu verurteilen und sein Urteil zu vollstrecken. Auch verließt Conrad in der Sendung eine eigene "Rechtsschrift", heißt er hat sich ein paar § im Internet zusammengesucht und schwurbelt sich nach üblicher Reichsbürgermanier einen Freispruch zusammen. Auch erklärt Conrad anhand der §, warum beteiligte Beamte in diesem Verfahren sich jetzt schon strafbar gemacht haben etc. etc. Es ist das volle Reichsbürger Programm.

Ich hoffe hoffe hoffe, dass wir einen eigenen Prozessbeobachter vor Ort haben werden. Es könnte das ´ganz große Reichsbürger Spektakel´ werden.
 
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Re: Jo Conrad
« Antwort #149 am: 3. August 2017, 21:02:20 »
Conrad ist ein Reichsdepp! Allerdings noch dümmer als der Durchschnittsdepp. Er hat nicht mal die übliche Deppenargumentation drauf. Conrad könnte höchstens etwas kopieren und dann vorlesen. Ich glaube allerdings nicht, dass er die Traute hat, eine richtige Show zu liefern.

Bei der ersten Abweichung vom "vorgeschriebenen" Text wäre er hilflos. Wenn, dann wird Hofmann das übernehmen. Falls er denn die Gelegenheit dazu bekommt.