Autor Thema: Neues aus dem Königreich - 07/2016  (Gelesen 36642 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #285 am: 26. Juli 2016, 16:53:35 »
Aus dem näheren Bekanntenkreis habe ich oft genug Geschichten gehört, wie Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und -gehilfeninnen bezahlt und behandelt werden. ... [/Standesdünkel][/früherwarallesbesser]

Wie man bei Honoré de Balzac - der selbst als Anwaltsgehilfe gearbeitet hatte - nachlesen kann, ist das mit "Früher war alles besser" genauso wie mit der verlotterten Jugend nur frommem Wunschdenken geschuldet.
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #286 am: 26. Juli 2016, 17:09:43 »

 Gescheit, gescheiter, gescheitert. Es fitzt. Er sitzt.

Dein Lyrik erwidere ich mit  einem imaginären Werbespruch

Fitzis-fitzende-Looser-Limonade. Auch als Haftgrund beim streichen fremder Häuser!
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #287 am: 26. Juli 2016, 17:33:14 »
Die Sprache, also das geschriebene wie gesprochene Wort sind das wichtigste Instrumentarium über welches ein RA überhaupt verfügt und genau dort sollten Fehler tunlichst vermieden werden. "Grob überflogene" SS kann und darf niemand akzeptieren, tut mir leid.

Wie es sein sollte ist mir auch klar. Jedenfalls wenn man mit einem gewissen Standesdenken an die Sache herangeht.

Das was einem aber im Alltag so über den Schreibtisch kommt, ist nicht immer so weit entfernt von dem Schriftsatz um den es hier geht. Wenn das einmal diktiert ist, ist die Arbeit erledigt. Das nochmalige Lesen bezahlt keiner. Das dürfte für manche auch ein Argument sein, auch wenn ein Freiberufler selbstverständlich nicht gewinnorientiert tätig ist.  :whistle:


Spoiler
Wir halten uns hier in nahezu allen Angelegenheiten mit solchen "Kleinigkeiten" auf. Das kostet im Endeffekt Zeit, danken tut einem das keiner. Auf wirklich sinnveränderndes stößt man bei Durchsicht auch nur selten, jedenfalls haben unsere Mitarbeiterinnen die Deutsche Sprache gut drauf. Ich hatte auch bislang nur ein Mal einen Mandanten, der hat den Anwalt gewechselt, weil der vorherige zu viele Fehler in seinen Schriftsätzen hatte...

Ein weiteres Mal hatte ein Kollege seinen Schriftsatz (an das Landgericht) auf der ersten Seite mit ein paar einleitenden Worten begonnen, danach 45 (!) Seiten aus einer Akte der Staatsanwaltschaft kopiert und eine letzte Seite mit kurzen Zusammenfassungen und seiner Unterschrift versehen. Und die Kopien dazwischen waren nicht als Beweisangebot sondern als Sachvortrag gedacht. Meinen Einwand, es handele sich hier nicht mehr um einen Schriftsatz, der diese Bezeichnung verdiene habe ich nur pro forma angebracht. Das interessiert in der Praxis tatsächlich keinen. 
[close]

Wen wollte der RA denn hier mit seinen Schriftsätzen auch beeindrucken?
Das Gericht schaut auf den Inhalt, der ist schon Murcks, da rettet die Rechtschreibung auch nichts mehr. Auch der anwaltliche Schriftsatz ist ja grundsätzlich der Auslegung zugänglich. Im Strafverfahren herrscht zudem der Grundsatz der Mündlichkeit.
Ob Mandant und Pudel Fehler auffallen möchte ich hier offen lassen.

Zudem kommt langsam die Generation "Schreib-wie-Du-sprichst" nach vorne, da herrscht ohnehin eine viel liberalere Einstellung zum geschriebenen Wort  ;).

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #288 am: 27. Juli 2016, 01:54:14 »
Erfolgversprechend könnte der Ansatz sein, dass es keine Geschädigten gibt. Wenn nach Akteneinsicht keine Strafanzeige durch einen "Anleger" gefunden wurde und tatsächlich eine Vielzahl nur eine Spende geben wollte könnte sich die Schadensumme deutlich reduzieren.
Dass schon alle Anleger ausfindig gemacht und über das Verfahren informiert wurden kann ich mir aber nicht vorstellen.

Warum der Ansatz "dass es keine Geschädigten gibt" funktionieren soll, müsstest du mir bitte noch genauer ausführen.

Wenn ich z.B. Sex mit einer 13-jährigen haben würde, würde ich für die entsprechende Straftat verurteilt werden, wenn ich es schaffe zu beweisen, dass der Sex "einvernehmlich" war, hilft es mir höchstens bei der Strafbemessung. Es ist aber nicht so, dass es auf Grund des "Einvernehmens" aus strafrechtlicher Sicht kein "Opfer" gibt.

Warum das bei der Straftat der Untreue anders sein soll, geht mir momentan nicht ganz ein, es sei denn es kann von der Verteidigung gezeigt werden, dass eine Schenkungsabsicht der Anleger bestand, was sehr unrealistisch ist. Ich würde als Richter solchen Aussagen von Zeugen auch nicht ohne persönliche Einvernahme dieser Zeugen Glauben schenken. Nicht unter diesen Umständen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #289 am: 27. Juli 2016, 09:12:00 »
Zudem kommt langsam die Generation "Schreib-wie-Du-sprichst" nach vorne, da herrscht ohnehin eine viel liberalere Einstellung zum geschriebenen Wort  ;).

[attachment id=0 msg=90227]
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #290 am: 27. Juli 2016, 09:28:22 »
[
Warum der Ansatz "dass es keine Geschädigten gibt" funktionieren soll, müsstest du mir bitte noch genauer ausführen.

Wenn ich z.B. Sex mit einer 13-jährigen haben würde, würde ich für die entsprechende Straftat verurteilt werden, wenn ich es schaffe zu beweisen, dass der Sex "einvernehmlich" war, hilft es mir höchstens bei der Strafbemessung. Es ist aber nicht so, dass es auf Grund des "Einvernehmens" aus strafrechtlicher Sicht kein "Opfer" gibt.

Warum das bei der Straftat der Untreue anders sein soll, geht mir momentan nicht ganz ein, es sei denn es kann von der Verteidigung gezeigt werden, dass eine Schenkungsabsicht der Anleger bestand, was sehr unrealistisch ist. Ich würde als Richter solchen Aussagen von Zeugen auch nicht ohne persönliche Einvernahme dieser Zeugen Glauben schenken. Nicht unter diesen Umständen.

Der Vergleich eines Vermögensdeliktes mit einem Sexualdelikt ist unpassend, auch wenn man in beiden Fällen von einem sogenannten Erfolgsdelikt ausgeht. Es gibt Delikte, durch die werden Werte geschützt, die nicht disponibel sind.
Hier geht es um den Vorwurf mindestens der Gefährdung privaten Vermögens. Wenn jemand von einer anderen Person Geld erhält, ist das nicht in jedem Fall strafbar. Es hat sich der Staat nicht um die bestmögliche Verwertung und Anlage privaten Vermögens zu kümmern.

Es gibt in diesem Bereich diverse Rechtsprechung und wie im Strafrecht üblich auch Lehrmeinungen, jedenfalls aber muss mit der vorgeworfenen Tat privates Vermögen betroffen sein. Wenn es nun aber niemanden gibt, dessen Vermögen gefährdet wurde, weil alle freiwillig und mit vollen Händen geben wollten, kann auch der Tatvorwurf nicht greifen. Jedenfalls sollte die Schadenhöhe bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.
 
« Letzte Änderung: 27. Juli 2016, 09:46:27 von Tonto »
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #291 am: 27. Juli 2016, 10:44:09 »
@ Tonto:

Naja, oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass eben nicht alle Anleger nachträglich ihre Genehmigung zum Geschäftsgebaren Fitzeks gegeben haben. Nicht zugestimmt haben dürfte insbesondere der Hauptinvestor, von dem allein 500.000 EUR stammen, und jene Ärztin, die fast 100.000 EUR angelegt und Fitzek und einen seiner Satrapen erfolgreich auf Rückzahlung verklagt hat (Fitzek hat den Rückzahlungsanspruch anerkannt).

Im Übrigen dürften denjenigen, die zugestimmt haben, zum Zeitpunkt ihrer Erklärung auch nicht bekannt gewesen sein, was Fitzek tatsächlich mit ihrem Geld angestellt hat. Insoweit muss der Sachverhalt ggf. weiter ermittelt werden.

Ganz aufschlussreich ist vielleicht, was Fischer in seinem StGB-Kommentar zur Einwilligung schreibt (§ 266 Rn. 90ff.):
- eine nachträgliche Genehmigung schließt den Tatbestand nicht aus (OLG Hamm NStZ 1986, 119)
- die Wirksamkeit einer vorherigen Einwilligung darf weder erschlichen worden sein noch sonst auf Willensmängeln beruhen noch gesetzwidrig sein.

TC
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #292 am: 27. Juli 2016, 11:42:31 »
Nun, der Herr RA führt auf Seite 4 seines Schriftsatzes aus:

Zitat
Wie sich aus den Abreden in den sogenannten Kapitalüberlassungsverträgen ergibt, waren die Gelder für die satzungs- und statutengemäßen Zwecke und damit sehr frei einzusetzen.

Damit gibt er zu, dass es eine Zweckbindung der Gelder gab, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Einzahlungen als "Anlage" oder als "Spende" gedacht waren. Selbst Spendengelder dürfen nur für die entsprechenden Zwecke verwendet werden.
Es scheint mir aber fraglich, dass die Sicherung des Lebensunterhalts von KRDlern einen Satzungszweck darstellt, wobei der Herr RA es offen lässt, welche Satzung er eigentlich meint. Die Angelegenheit wird wohl noch dadurch verkompliziert, dass es sich bei Fatzkes Konstrukten m. W. ausnahmslos um solche handelt, die nie die Rechtspersönlichkeit erlangt haben.
Mangels einer Buchführung oder anderer geeigneter Nachweise über die Verwendung der eingezahlten Gelder ist aber auch nicht nachvollziehbar, was aus ihnen geworden ist bzw. ob sie tatsächlich in die behaupteten Zwecke geflossen seien.
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #293 am: 27. Juli 2016, 12:37:03 »
@ Tonto:

Naja, oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass eben nicht alle Anleger nachträglich ihre Genehmigung zum Geschäftsgebaren Fitzeks gegeben haben. Nicht zugestimmt haben dürfte insbesondere der Hauptinvestor, von dem allein 500.000 EUR stammen, und jene Ärztin, die fast 100.000 EUR angelegt und Fitzek und einen seiner Satrapen erfolgreich auf Rückzahlung verklagt hat (Fitzek hat den Rückzahlungsanspruch anerkannt).

Im Übrigen dürften denjenigen, die zugestimmt haben, zum Zeitpunkt ihrer Erklärung auch nicht bekannt gewesen sein, was Fitzek tatsächlich mit ihrem Geld angestellt hat. Insoweit muss der Sachverhalt ggf. weiter ermittelt werden.

Ganz aufschlussreich ist vielleicht, was Fischer in seinem StGB-Kommentar zur Einwilligung schreibt (§ 266 Rn. 90ff.):
- eine nachträgliche Genehmigung schließt den Tatbestand nicht aus (OLG Hamm NStZ 1986, 119)
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TC

Genau so ist es. Wie auch @Pantotheus schreibt ist der Sachverhalt bislang zu dünn. Der Verteidiger bzw. der Angeklagte werden belastbaren Vortrag liefern müssen, wie die Situation sich für die Zahlenden bei Zahlung darstellte.

Was mich dabei gewundert hatte war, dass der RA in seiner Beschwerde schrieb, nach dem Akteninhalt gebe es lediglich eine Strafanzeige und diese sei anonym.

Daraus resultierte meine Befürchtung, dass etliche Geldgeber sich zugunsten von Fitzek äußern könnten. Dass Fitzek jeden als Zeugen benennen wird von dem er annimmt, es sei ein Unterstüzter des KRD dürfte durchaus in Betracht kommen. Dann könnte durchaus auch ein Deal erfolgen in dem Sinne, dass auf die Einvernahme sämtlicher benannter Zeugen verzichtet wird und im Gegenzug die vorgeworfene Schadensumme reduziert wird.
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #294 am: 27. Juli 2016, 16:48:01 »

Der Herr RA täte m. E. hier gut daran, die Zwecke, die angeblich die Verwendung decken, im Wortlaut zu zitieren. Das tut er aber nicht, sondern behauptet einfach pauschal, dass die tatsächliche Verwendung den Zwecken entsprochen habe. Das legt den Verdacht nahe, dass hier ein Argument nur vorgetäuscht werde.[/hide]


Wenn dem RA Informationen fehlen oder er sich nicht sicher sein kann welche "Zwecke" tatsächlich mal irgendwo schriftlich festgehalten wurden, hält er sich klugerweise zurück. Die Jungs vom "KRD" erzählen in ihren Vid. ja immer von irgendwelchen "Sachwerten". In zumindest einem Fall, wurde eine Zahlung von EUR 200.000 ausschließlich zum Ankauf eines Objekts vom Kapitalüberlasser herausgereicht. Eine Anzahlung (ohne überprüft zu haben, was damit letztendlich geschehen ist) ist aber kein Ankauf; Fitzek verfügte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt über genügend Finanzmittel, um diesen Ankauf dann auch abzuschließen.

Wenn die Staatsanwaltschaft über entsprechende Belege verfügt (diese waren ja mal Kistenweise vorhanden), wäre der Staatsanwaltschaft zu empfehlen, diese komplett aufzulisten um festzustellen, wo welche Beträge gelandet sind. Nur so kann festgestellt werden, ob überhaupt jemals ein Interesse (von Seiten Fitzek) daran bestand, die eingenommenen Gelder zumindest einigermaßen ordnungsgemäß zu verwalten.

Wenn die überlassenen Gelder eine Art von Schenkung darstellen sollte, wären "Kapitalüberlassungsverträge" völlig überflüssig gewesen und auch dies spricht eher für die Möglichkeit eines Eingehungsbetruges; Einfacher, wenn ich dem Sonnenstaatland EUR 100.000 schenken möchte, dann schicke ich einen Scheck und das Thema ist erledigt. 
« Letzte Änderung: 27. Juli 2016, 16:49:46 von Flo »
 

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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #295 am: 27. Juli 2016, 16:52:25 »
Zitat
Einfacher, wenn ich dem Sonnenstaatland EUR 100.000 schenken möchte, dann schicke ich einen Scheck und das Thema ist erledigt.

Bitte in bar. Ich nehm das dann entgegen. :whistle:
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #296 am: 27. Juli 2016, 17:32:25 »
Wenn ich jemandem etwas schenken möchte, brauche ich keinen Kapitalüberlassungsvertrag auszufertigen, es genügt zu sagen, dass ich es schenke. Namentlich die Klausel, die einen bedingten Rückzahlungsanspruch vorsieht, spricht m. E. gegen eine Schenkung zur freien Verfügung. Abgesehen davon kann auch eine Schenkung unter Auflagen erfolgen. Wenn ich z. B. meinem Enkel Geld gebe, damit er sein Studium finanzieren kann, er sich aber von dem Geld einen Sportwagen leistet und das Studium fahren lässt, dann kann ich meine Schenkung zurückfordern, zudem liegt ggf. auch Untreue im strafrechtlichen Sinne vor.
Natürlich ist es durch entsprechende Formulierung einer Zweckbestimmung auch möglich, gesammeltes Geld beinahe beliebig zu verwenden. Diesbezüglich einschlägig sind die berüchtigten "Präsidentenfonds" verschiedener Staatsoberhäupter ... (Diese Anspielung musste einfach mal sein.) Jeder denkbare Zweck kann letztlich eingesetzt werden, wenn er nicht rechts- oder sittenwidrig ist. Allerdings gilt es dabei, den Unterschied zwischen gemeinnützigen und sonstigen Zwecken zu beachten: Zwar kann man z. B. als Zweck eines Vereins jeden beliebigen festsetzen, der nicht rechts- oder sittenwidrig ist, doch ist dann eben oft genug die Steuerfreiheit nicht gegeben. Steuerfrei sind nur gemeinnützige Zwecke. Grundsätzlich nicht gemeinnützig sind Zwecke, die einzelnen Personen zugute kommen, namentlich deren Lebensunterhalt dienen.
Ich brauche an dieser Stelle die Einzelheiten, die der Herr RA in seinen beiden veröffentlichen Haftbeschwerden ausführt, nicht genauer zu durchleuchten, ich denke, dass die Problematik evident ist.
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #297 am: 27. Juli 2016, 17:44:39 »
Zitat
Einfacher, wenn ich dem Sonnenstaatland EUR 100.000 schenken möchte, dann schicke ich einen Scheck und das Thema ist erledigt.

Bitte in bar. Ich nehm das dann entgegen. :whistle:

Ich schicke einen Scheck. Ist viel einfacher:
 
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #298 am: 27. Juli 2016, 18:03:22 »
Wurde ja auch Zeit das jemand an mein 90-jähriges Jubiläum im Spionagedienst denkt. :salut:
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Re: Neues aus dem Königreich - 07/2016
« Antwort #299 am: 27. Juli 2016, 18:09:15 »
Wurde ja auch Zeit das jemand an mein 90-jähriges Jubiläum im Spionagedienst denkt. :salut:

Gerne geschehen. Ausdrucken und ab zur nächsten Bank damit.... :innocent: