Autor Thema: KRD komplett handlungsunfähig  (Gelesen 11621 mal)

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Offline Flo

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #60 am: 20. Juli 2016, 10:40:32 »

Wieso? Wenn Oppermann das KH-Gelände konfiszieren durfte, dann muß es zu dem Zeitpunkt im alleinigen Eigentum Peters bzw. seiner Pudel gestanden haben. Die Einblicknahme ins Grundbuch ist kein Hexenwerk. 



Was allerdings im krassen Widerspruch zum "Kurzgutachten" in welchem der Rücktritt (wegen Nichtzahlung von Kaufpreisraten) vom Kaufvertrag notariell beurkundet wurde (2014) steht. Dieses Kurzgutachten war dem Haftprüfungsantrag beigefügt. Um wieder in den Verfügungsbereich des Fitzek (als Eigentum) zu gelangen, muss danach ein Eigentümerwechsel >> „Ganzheitliche Wege“ << stattgefunden haben. Als Abwickler kann Oppermann (sofern sich das Objekt im Eigentum eines Dritten befindet) lediglich einen bestehenden Mietvertrag kündigen, mehr nicht; Ob er dann einen Nachmieter dem tatsächlichen Eigentümer andient, ist ein anderes Thema.

Nach derzeitigen Erkennntisstand befand sich dieses Objekt ab spätestens 2014 nicht mehr im Eigentum des Fitzek.

 
 

Offline Cryptomaniac

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #61 am: 20. Juli 2016, 11:41:20 »

Wieso? Wenn Oppermann das KH-Gelände konfiszieren durfte, dann muß es zu dem Zeitpunkt im alleinigen Eigentum Peters bzw. seiner Pudel gestanden haben. Die Einblicknahme ins Grundbuch ist kein Hexenwerk. 



Was allerdings im krassen Widerspruch zum "Kurzgutachten" in welchem der Rücktritt (wegen Nichtzahlung von Kaufpreisraten) vom Kaufvertrag notariell beurkundet wurde (2014) steht. Dieses Kurzgutachten war dem Haftprüfungsantrag beigefügt. Um wieder in den Verfügungsbereich des Fitzek (als Eigentum) zu gelangen, muss danach ein Eigentümerwechsel >> „Ganzheitliche Wege“ << stattgefunden haben. Als Abwickler kann Oppermann (sofern sich das Objekt im Eigentum eines Dritten befindet) lediglich einen bestehenden Mietvertrag kündigen, mehr nicht; Ob er dann einen Nachmieter dem tatsächlichen Eigentümer andient, ist ein anderes Thema.

Nach derzeitigen Erkennntisstand befand sich dieses Objekt ab spätestens 2014 nicht mehr im Eigentum des Fitzek.

 

Der Widerspruch lässt sich schnell aufklären: Das Kurzgutachten behandelt nur Eigentum, dass Fitzek persönlich gehört. Das Krankenhausgelände gehört dem Verein "Ganzheitliche Wege e.V.". Oppermann ist allerdings auch für diesen Verein als Abwickler bestellt. Dass das Grundstück nicht direkt von Fitzek an den Verein übertragen wurde hat vermutlich steuerliche Hintergründe. Bei einem Weiterverkauf würde erneut Grunderwerbssteuer anfallen. Wenn erst eine Rückabwicklung an G&L stattfindet kann hier die ursprünglich gezahlte Grunderwerbssteuer erstattet und mit der anfallenden Grunderwerbssteuer beim Verkauf an Ganzheitliche Wege e.V. verrechnet werden, so dass im Ergebnis einmal Grunderwerbssteuer gespart wird.
 

Offline Tonto

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #62 am: 20. Juli 2016, 12:22:49 »

Wieso? Wenn Oppermann das KH-Gelände konfiszieren durfte, dann muß es zu dem Zeitpunkt im alleinigen Eigentum Peters bzw. seiner Pudel gestanden haben. Die Einblicknahme ins Grundbuch ist kein Hexenwerk. 


Was allerdings im krassen Widerspruch zum "Kurzgutachten" in welchem der Rücktritt (wegen Nichtzahlung von Kaufpreisraten) vom Kaufvertrag notariell beurkundet wurde (2014) steht. Dieses Kurzgutachten war dem Haftprüfungsantrag beigefügt. Um wieder in den Verfügungsbereich des Fitzek (als Eigentum) zu gelangen, muss danach ein Eigentümerwechsel >> „Ganzheitliche Wege“ << stattgefunden haben. Als Abwickler kann Oppermann (sofern sich das Objekt im Eigentum eines Dritten befindet) lediglich einen bestehenden Mietvertrag kündigen, mehr nicht; Ob er dann einen Nachmieter dem tatsächlichen Eigentümer andient, ist ein anderes Thema.

Nach derzeitigen Erkennntisstand befand sich dieses Objekt ab spätestens 2014 nicht mehr im Eigentum des Fitzek.

Meiner Ansicht nach könnte Herr Oppermann als Abwickler auch auf Nutzungsrechte zugreifen.

Wenn der Verein Ganz herrliche  Wege oder Fitzerator nicht Eigentümer aber berechtigte Besitzer des Geländes sind und die Befugnis haben, das Gelände zu nutzen, könnte der Abwickler an deren Stelle solche Rechte ausüben. Er hätte das Gelände als Flüchtlingsunterkunft dann möglicherweise auch zur (Unter-)Miete / Pacht anbieten können. 
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Flo

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #63 am: 20. Juli 2016, 12:46:48 »

Der Widerspruch lässt sich schnell aufklären: Das Kurzgutachten behandelt nur Eigentum, dass Fitzek persönlich gehört. Das Krankenhausgelände gehört dem Verein "Ganzheitliche Wege e.V.". Oppermann ist allerdings auch für diesen Verein als Abwickler bestellt.


Leider finde ich dieses Kurzgutachten beim "KRD" nicht mehr; Aber vielleicht hat es hier ja jemand abgespeichert.

Wenn aber die Rückabwicklung in 2014 vollzogen wurde, stellt sich die Frage, wer bis zu diesem Zeitpunkt Eigentümer war. Fitzek (privat) oder der Verein „Ganzheitliche Wege“ für den er als Vorstand tätig war?

Ich sollte meine Kaffeesorte wechseln um dieses seltsame Firmengeflecht zu verstehen; Dabei hat mein Prof. meinen sehr ausgeprägten analytischen Verstand ausdrücklich hervorgehoben. Dies liegt allerdings schon fast 40 Jahre in der Vergangenheit.  ;D
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #64 am: 20. Juli 2016, 12:59:27 »
Du meinst zur Unterbringung der Asylbewerber?
Da soll es andere Immobilien gegeben haben, deren Nutzung finanziell vorteilhafter war. Wir kennen das Innenleben der KH-Gebäude nicht wirklich. Da hätte sicher noch eine Menge an Sanierungskosten reingesteckt werden müssen.

Sicher. Es gab aber auch Zeiten, wo man alles beschlagnahmen wollte, was Außenwände und ein dichtes Dach hatte. Vielleicht hatte Oppermann da schlichtweg die Zeit verpennt. Das kann sich aber auch wieder ändern, wenn nicht nur Merkels Deal mit Erdowahnn perdu ist, sondern auch noch ein paar zehntausend Türken mit Asylanträgen kommen. 

Abgesehen davon wären die Königlichen nicht freiwillig vom Gelände verschwunden.

Ganz freiwillig nicht, aber fast. Die Dödel sind nicht mit der Hausbesetzerszene zu verwechseln. Die gehen dann schon, wenn sie nur etwas nachdrücklicher gebeten werden. Das Objekt bietet sich eher als Aufnahmeeinrichtung denn als schilchte Unterkunft an. Und da kommt dann keiner mehr auf's Gelände, den man da nicht haben will.

Die Verwaltungen sind generell froh, wenn in den Asylbewerberunterkünften Ruhe herrscht. Niemand will den Störenfried gleich mit auf dem Grundstück haben und Räumungsprozesse dauern auch ihre Zeit.

Es ist ein Unterschied, ob Oppermann räumen lassen muß oder ob der Landkreis bzw. das Land eine Immobilie nutzen wollen. Nicht jeder Einsatz endet wie dieser: https://www.youtube.com/watch?v=XU3-9hfaG3o
 

Offline dieda

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #65 am: 20. Juli 2016, 13:16:10 »
Ich mutmaße mal:

2014 Rückabwicklung an G&L (jetzt Eigentümer) wegen positiver Vertragsverletzung, dazu kurz vor oder nach der 3. Razzia 2014 auch noch die Immobilienrochade mit Überschreibung der Krönungshalle an G&L (auch jetzt Eigentümer), dann 2015 die spendenfinanzierte Löschungen der Zwangshypotheken in das GB beim KH plus (und auch ganz deppengerecht, vergl. DPHW) die Eintragung eines Niesbrauchsrechtes für den Verein "Ganzheitliche Wege" ins GB des Krankenhauses. Fitzek nannte das wohl die: "Sicherung des Krankenhauses".

Oppermann hätte längst für ein entsprechendes Eigentum (KH oder Krönungshalle) die Zwangsversteigerung eingeleitet, so versuchte er vermutlich, das Nutzungsrecht zu verwerten.

@Flo Es ist keine Schande, die Tricks von Hütchenspielern bzw. von ausgebufften Ganoven mit einem gerüttelt Maß an krimineller Energie nicht zu verstehen. @Wittenberger hat sicher Recht, wenn er meint, dass wir uns auch als Kritiker von seiner Intransparenz erfolgreich desinformieren und verarschen lassen haben. Aber die halbe Wahrheit ist auch schon eine ganze Lüge.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 13:19:39 von dieda »
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dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #66 am: 20. Juli 2016, 13:38:57 »
Ich mutmaße mal:
...
Oppermann hätte längst für ein entsprechendes Eigentum (KH oder Krönungshalle) die Zwangsversteigerung eingeleitet, ...

Überlicherweise ist eine Zwangsvollstreckung rechtswidrig, die nichts zur Verminderung der Schulden beiträgt. Deswegen hackt Fitzek immer wieder darauf herum, daß die konfiszierten Sachen einfach weggeschmissen worden seien.
Wenn Oppermann also die Übertragung an / Nutzung durch die öffentliche Hand als Gläubigerin einer Versteigerung mit ungewissem Ausgang vorzieht, dann beachtet er nur seine Sorgfaltspflichten. Schließlich dürfte er bei seiner Abwicklung bislang noch nicht mal seine Auslagen realisiert haben.
 

Offline dieda

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #67 am: 20. Juli 2016, 15:52:40 »
@dtx Nicht ganz, Reinsdorf wurde ja nicht nur geräumt, sondern das Gelände inzwischen auch schon (geräumt) verkauft. Das heißt, auch der Stiftungskuddelmuddel, den sie noch zur Rettung des Geländes anzetteln wollten, war gänzlich unwirksam.

Außerdem sind immer noch die laufenden Kosten, sowie die Verschlechterungen durch (wie hier) überwiegenden Leerstand bei einer zwangsverwalteten Immobilie zu berücksichtigen, und die dürften bei KH und bei Krönungshalle auch hinsichtlich o.g. Verbot der Verminderung nüchtern betrachtet ausschlaggebend sein. Daher ging ich davon aus, dass bei anderen Eigentumsverhältnissen KH und Krönungshalle auch schon längst verwertet worden wären.

Die bisherigen Verwertungen waren vielleicht aus Fitzeks Sicht nicht so erfolgreich, weil die Erlöse mit seinen eigenen Kaufpreisen bzw. den Mondpreis- Schönrechnungen auf der Webseite nicht zusammenpassen und es für Brückensäge, Pyrolyseanlage und Wasseauto vielleicht dann doch keine realistischen Wiederverkaufsaussichten gab. Es muss deswegen aber auch hier noch kein objektiver Verstoß von Oppermann gegen seine Sorgfaltspflichten vorliegen.

Wegen der Newbees:
Personelle Querverbindungen zwischen DPHW und KRD sind inzwischen bekannt und Wetzig hatte 2013 einen so genannten "Jüdischen Verein" gegründet, um die Zwangsversteigerung von Volker Schönes Wohnhaus zu erschweren, die richtige jüdische Gemeinde war empört. Ähnlich gelagerter Fall in Malschwitz bei der Spedition Schneider, da hatte ein bizarrer "Esau- Verein" ein Niesbrauchsrecht. Das Modell könnte auch hier wieder vorliegen.

Für mich steht die Frage, warum kauft die Restposten- G&L zuerst das Krankenhaus, wobei über den Kaufpreis öffentlich Stillschweigen vereinbart ist, um es nur 2 Jahre später zu sportlichem Preis und noch sportlicheren Kaufpreisraten an Fitzek weiterzuverkaufen. Ein Strohmanngeschäft?

Und als der Deal platzt und wickelt ausgerechnet hier Fitzek alles artig wieder zurück und legt ggfls. noch was oben drauf, lässt aber gleichzeitig andere Gläubiger quasi am ausgestrecktem Arm und im Wortsinne eiskalt verhungern, man schaue sich nur R. Gantz hohle Wangen an.
 
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Offline Jester

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #68 am: 20. Juli 2016, 16:04:34 »
Nicht ganz, Reinsdorf wurde ja nicht nur geräumt, sondern das Gelände inzwischen auch schon (geräumt) verkauft. Das heißt, auch der Stiftungskuddelmuddel, den sie noch zur Rettung des Geländes anzetteln wollten, war gänzlich unwirksam.

Es ist das Grundstück "Am Bahnhof 4" gemeint, richtig? Aber bei der Verhaftung am 8. Juni hatte Majestät dort noch residiert.
Gibt's denn auch eine Quelle, wo der Verkauf nachvollzogen werden kann? Wäre dann ja für eine größere Immobile schnell weggegangen.

Angenehmer Seiteneffekt wäre es, dass Durchlaucht dann beim Pöbel im ungeheizten Krankenhaus in der Hauptresidenz verweilen muss.
Wenn er denn mal vor der Räumung aus seiner Zelle wieder rauskommt. ;D
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 16:15:25 von Jester »
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #69 am: 20. Juli 2016, 16:13:03 »
Das ist die Adresse. Über den Käufer war hier schon mal was zu lesen.
Ich habe wohl schon darauf verwiesen, dass Räumungsprozesse etwas dauern, falls der neu Eigentümer es denn will.
Keine Ahnung, was da großes im Hintergrund passiert ist.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 16:21:38 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Autsch !

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #70 am: 20. Juli 2016, 18:03:29 »
Ich mutmaße mal:

2014 Rückabwicklung an G&L (jetzt Eigentümer) wegen positiver Vertragsverletzung, dazu kurz vor oder nach der 3. Razzia 2014 auch noch die Immobilienrochade mit Überschreibung der Krönungshalle an G&L (auch jetzt Eigentümer), dann 2015 die spendenfinanzierte Löschungen der Zwangshypotheken in das GB beim KH plus (und auch ganz deppengerecht, vergl. DPHW) die Eintragung eines Niesbrauchsrechtes für den Verein "Ganzheitliche Wege" ins GB des Krankenhauses. Fitzek nannte das wohl die: "Sicherung des Krankenhauses".

Oppermann hätte längst für ein entsprechendes Eigentum (KH oder Krönungshalle) die Zwangsversteigerung eingeleitet, so versuchte er vermutlich, das Nutzungsrecht zu verwerten.

Stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch?  :helpsos:
Die Objekte der Rochade waren doch das KH und die Krönungshalle (Draußgartenstr.)? Eigentümer der Draußgartenstr. und somit neuer Eigentümer des KH war der Ganzheitliche Wege e.V.
[attachment id=0 msg=89610]
(Begründung Haftprüfungsantrag)
Oppermann hätte sich also in seinem Schreiben an die BaFin vom 17.02.2015, in welchem er davon ausgeht, dass der der Ganzheitliche Wege e.V.
Eigentümer des Krankenhauses sei, geirrt?
[attachment id=1 msg=89610]
(S. 16  http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-anhoerung-vor-kostenbescheid.html)






« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 18:06:54 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Flo

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #71 am: 20. Juli 2016, 18:59:01 »
Mir tut jetzt schon die Staatsanwaltschaft leid, wenn ich sehe was dort für ein Chaos angerichtet wurde; Von wem auch immer.

Wenn Oppermann am 17ten Februar 2015 davon ausgeht, dass sich die Krankenhausruine noch im Eigentum des "KRD" befand, deckt sich dies mit der Behauptung des "KRD"

http://koenigreichdeutschland.org/de/wo-ist-das-geld-geblieben.html

Möglicherweise gab es ja nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag weitere Vereinbarungen, welche hier nicht bekannt sind. Fitzek hätte beispielsweise (reine Spekulation) die Anzahlung von EUR 200.000 in eine Art von Mietvorauszahlung (versehen mit einer Kaufoption) umgewandelt, was dann auch erklären würde, weshalb die Jungs vom "KRD" keine Miete (Stand 2015) zahlen.
 

Offline dieda

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #72 am: 20. Juli 2016, 19:14:48 »
Das ist die Adresse. Über den Käufer war hier schon mal was zu lesen.
Ich habe wohl schon darauf verwiesen, dass Räumungsprozesse etwas dauern, falls der neu Eigentümer es denn will. ???
hier, das war großes Mimimi, u.a. zu Reinsdorf:
http://krd-blog.de/koenigreich-deutschland-vs-bankenkartell/

@Autsch ! Ich würde es ja alles gern auch mal genauer wissen.

Was wir wissen: G&L vermarkten gerade die Krönungshalle als Mietobjekt unter ihrem Namen, Oppermann hat in der Draußengartenstraße nichts zu sagen und im Zusammenhang mit den  sonstigen Erzählungen von Fitzek, u.a. gegenüber der SZ zur Immobilienrochade darf man davon ausgehen, dass G&L bei der Draußengartenstraße mutmaßlicher Eigentümer ist, kann aber alles noch ganz anders sein, weiß man bei Fitze ja eh nicht.

Dann ist aber diese laufende bzw. abgeschlossene Rückabwicklung vom KH, auch wieder in Richtung G&L, die verständlicherweise noch die Bafin- (!) Eintragungen gelöscht haben wollte. Dass die Pudel aber dort weiter rumturnen dürfen, ist vielleicht (das war jetzt meine Vermutung) mit einem möglichen Niesbrauchsrecht zu erklären. Zumindest hat man den Eindruck, die spielen ein bisschen Hase und Igel mit der Bafin und mit dem Oppermann und den Immobilien.

Oder anders formuliert: wäre der abzuwickelnde Verein "Ganzheitliche Wege" wenigstens ordentlicher Eigentümer von einer der beiden Immobilien und/oder das Geld anderweitig in "stabilen Sachwerten" angelegt, könnte entweder die Bafin vollstrecken und/ oder Oppermann abwickeln. Aber das können sie beide irgendwie nicht, unabhängig vom entsprechenden Vortrittsrecht auf die Forderungen, womit der entsprechende Untreuevorwurf wieder im Raum steht.

@Flo Die Anzahlung von 240 000€ zur "Nutzungsentschädigung I" umdefiniert ist auch mein Tip. Wäre dann irgendwas bis Mitte 2013, dann Krönungshallenumschreibung als "Nutzungsentschädigung II" gegen Niesbrauch umdefiniert, würde ich denen auch noch zutrauen, sind wir bei Ende 2014.  Dazu alle Gebühren für Notar, die Austragungen und die Grundsteuer sowie die Kosten und/oder Courtage für die "Bemühungen" der "Immosachs" etc. immer schön aus der Vereinsportokasse. Den Dresdner Riegelplatz hat ja auch gerade einer frisch verputzt, so geht "stabile Sachwerte"...
;)
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 19:16:47 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline Flo

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #73 am: 20. Juli 2016, 19:45:55 »
Letztendlich fehlen einfach die entsprechende Informationen um den Sachverhalt einigermaßen - von außen - beurteilen zu können. Dies allerdings lässt eine für Fitzek positive Entscheidung im nächsten Haftprüfungstermin in weite Ferne (Verdunklungs- und Fluchtgefahr) rücken.
 

dtx

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Re: KRD komplett handlungsunfähig
« Antwort #74 am: 20. Juli 2016, 20:06:20 »
@dtx Nicht ganz, Reinsdorf wurde ja nicht nur geräumt, sondern das Gelände inzwischen auch schon (geräumt) verkauft.

Ja gut, ein etwas kleineres Grundstück geht natürlich schon mal weg. Für den Spottpreis, der da in den Unterlagen genannt wurde, sowieso. Dafür gibt es anderswo ja nicht mal eine Doppelgarage. Und da ist der Verkauf auch schon mal binnen vier bis sechs Wochen abgewickelt, wenn das Grundbuchamt mitspielt.

Außerdem sind immer noch die laufenden Kosten, sowie die Verschlechterungen durch (wie hier) überwiegenden Leerstand bei einer zwangsverwalteten Immobilie zu berücksichtigen, und die dürften bei KH und bei Krönungshalle auch hinsichtlich o.g. Verbot der Verminderung nüchtern betrachtet ausschlaggebend sein. Daher ging ich davon aus, dass bei anderen Eigentumsverhältnissen KH und Krönungshalle auch schon längst verwertet worden wären.

Die Krönungshalle ist an G&L weggetauscht, zwischenzeitlich als Lagerhalle verwendet worden und stand danach wieder zum Verkauf.

Beim Krankenhaus ist es aber so, daß da die Bafin nach § 9 ZVG als Verfahrensbeteiligte mit im Boot ist. Die hatte ja schon ein dreiviertel Jahr gebraucht, um Oppermanns Kostenanforderung an Fitzek durchzureichen. Also kannst Du Dir vorstellen, mit welcher Begeisterung Oppermann eine Zwangsversteigerung betreibt, solange alle anderen Möglichkeiten noch nicht ausgereizt sind.
Dann kommen schon wegen der Größe des Grundstückes ein Verkehrswert (und daraus folgend entsprechende Verfahrenskosten) zustande, der richtig abschreckt. Gerichtskostenvorschuß und Sachverständigenhonorar müssen eingezahlt werden, bevor das Gericht überhaupt etwas macht. Da muß Oppermann in Vorleistung gehen - wohl wissend, daß die er die Kohle erst am Ende wiederbekommt. Und dann ist es von vornherein klar, daß mehr als zwei Termine gebraucht werden, bis es zu einem Zuschlag kommt. Oppermann mag auf vieles Einfluß haben, nicht aber darauf, in welchem zeitlichen Abstand das Gericht die Versteigergungstermine ansetzt. Am Ende gehen da zwei, drei, vielleicht auch vier Jahre ins Land. Da geht ein freihändiger Verkauf schon schneller, wenn es wie in Reinsdorf (Am Bahnhof 4) auf den maximal erzielbaren Erlös nicht ankommt.

Die bisherigen Verwertungen waren vielleicht aus Fitzeks Sicht nicht so erfolgreich, weil die Erlöse mit seinen eigenen Kaufpreisen bzw. den Mondpreis- Schönrechnungen auf der Webseite nicht zusammenpassen ...

Die sind ja auch nicht als Verkaufsanzeigen, sondern als eine Art "Anlegerprospekt" zu verstehen. Klar, daß da vom Leder gezogen wird.

Wegen der Newbees:
Personelle Querverbindungen zwischen DPHW und KRD sind inzwischen bekannt und Wetzig hatte 2013 einen so genannten "Jüdischen Verein" gegründet, um die Zwangsversteigerung von Volker Schönes Wohnhaus zu erschweren, die richtige jüdische Gemeinde war empört. Ähnlich gelagerter Fall in Malschwitz bei der Spedition Schneider, da hatte ein bizarrer "Esau- Verein" ein Niesbrauchsrecht. Das Modell könnte auch hier wieder vorliegen.

Aber erfolglos, weil der Verein mit in die Abwicklung einbezogen wurde. Das Modell setzt einen an der Sache unbeteiligten Dritten voraus.

Für mich steht die Frage, warum kauft die Restposten- G&L zuerst das Krankenhaus, wobei über den Kaufpreis öffentlich Stillschweigen vereinbart ist, um es nur 2 Jahre später zu sportlichem Preis und noch sportlicheren Kaufpreisraten an Fitzek weiterzuverkaufen. Ein Strohmanngeschäft?

Nö. Das nennt man Spekulation. Verkaufe britische Pfund gegen Euro, schaue, wie sie im Zuge des Brexit in den Keller rauschen und wieviel mehr Pfund Du eine Woche später hast, wenn Du die Euro wieder in Pfund zurücktauschst.
Die Stiftung hatte einen deutlich größeren Leidensdruck als G&L. Denn seit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Liegetage auf Fallpauschalen 1996 braucht man als Betreiber statt einer Menge Betten vor allem effiziente Technik, die eine Menge Geld kostet. Da bleibt nichts anderes, als alle irgendwie verzichtbaren Immobilien abzustoßen. Ansonsten schlittert man in ein Desaster, wie es die Mannheimer Uniklinik mit den Krankenhäusern in Bensheim und Lichtenfels erlebt hat: http://hessenschau.de/wirtschaft/suedhessischer-klinikverbund-beantragt-insolvenzverfahren,klinikverbund-insolvenz-100.html

Also dürften G&L das Objekt für einen Schnuckelpreis bekommen haben. Daß sie Fitzek schon als Käufer auf der Matte stehen hatten, als sie sich das Objekt holten, glaube ich nicht. Ich vermute eher, daß sich ihre ursprünglichen Pläne schon zerschlagen hatten. Da dürfte Fitzek einfach nur besser als gar nichts gewesen sein, wenn man nicht voraussetzt, daß der die mit seinen Plänen überzeugt hat. Da sich ein Immobilienkäufer im notariellen Vertrag der unmittelbaren Zwangsversteigerung unterwirft, mag die Krönungshalle für die Verkäufer schon eine Rolle als Sicherheit gespielt haben. Rückabwicklung und Neuverkauf an den Verein waren garantiert so nicht geplant, aber bei den ganzen Geschichten dürfte ohnehin keiner von den Beteiligten bekommen haben, was er am Anfang einmal wollte.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2016, 20:24:35 von dtx »
 
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