In D sind die Eigentümerdaten nicht öffentlich einsehbar, da muss man sich schon zum Grundbuchamt bewegen und ein berechtigtes Interesse darlegen.
Wobei das "berechtigte Interesse" diverse Qualitäten haben kann. Die Eingangsschwelle ist zwar recht niedrig, aber da bekommt man auch nur Namen und Adresse des
derzeitigen Eigentümers sowie ggf. eine Auflassungsvormerkung zu sehen (Abteilung I). Da die meisten Leute den Adresseintrag nicht aktualisieren lassen, kommt man dann oft nicht um eine zusätzliche Melderegisterauskunft herum, wenn der Eigentümer seit dem Erwerb umgezogen ist. Die Historie der letzten Eigentümerwechsel wird in der Regel nicht herausgegeben.
Um in die Abteilung III schauen zu können, in der Belastungen eingetragen sind, sollte man schon einen Titel gegen den Eigentümer vorzuweisen oder ernsthafte Kaufabsichten haben. Notariate haben auf elektronischen Wege zumindest Einblick in die Grundbücher des Bundeslandes, in dem sich ihr Sitz befindet. Allerdings sind auch die gehalten, einem Mandanten nur soweit Auskünfte über ihre dabei gewonnenen Erkenntnisse zu geben, als es für das jeweilige Geschäft erforderlich ist. Einem kaufwütigen Mandanten wird also der Auszug vom Notar nicht gezeigt, sondern daraus vorgelesen. Und da man in einer Zwangsversteigerung lastenfrei übernehmen würde, gäbe auch die keinen hinreichenden Anlaß für einen Einblick in die Abteilung III her.
Am Ende werden wir uns hier mit den Tatsachen zufrieden geben müssen, die allgemein zugänglich sind oder die jemand ausplaudert, um anschließend seines Postens enthoben zu werden. Auch dafür soll es ja gelegentlich schon nachvollziehbare Motive gegeben haben.