In seinem KRD-Vlog Atemnot hat Marco neulich so munter aber ahnungslos über das Gesetz der Gemeindeordnung des Königreichs Deutschland (GO KRD) fabuliert, dass ich mir den Quark noch einmal angesehen habe, den Fitzek aus einer abgeschriebenen Gemeindeordnung für Sachsen-Anhalt zusammengehunzt und -geschlunzt hat. Und wie bei jedem genaueren Blick auf Fitzeks Machwerke waren Perlen der Weisheit und Vernunft eines höheren göttlichen Wesens zu entdecken:
Politische Parteien sind im Königreich Deutschland verboten. (Das steht schon in der KRD-Verfassung aber im Gemeindegesetz ist es natürlich auch dringend festzulegen.) Amüsanterweise ist es im Königreich Tüdelü aber
erlaubt politischen Parteien der Bundesrepublik anzugehören; selbst bei der Ausübung von politischen Ämtern im Königreich! Wie hat Fitzek das hinbekommen?
§ 43 Politische Parteien
(1) Mitglieder des Gemeinderates, die einer Partei, politischen Vereinigung oder politischen Gruppierung der Bundesrepublik Deutschland angehören, dürfen in keiner Weise direkte oder indirekte Anweisungen dieser Vereinigung beachten. ...
(2) Politische Parteien sind verboten. ...
Noch lustiger ist die real totale Unwählbarkeit von Bürgermeistern im Jippie-ja-jeh do-it-yourself Königreich. Da ist Fitzek beim Hinzukleistern seiner Anforderungen nämlich der Fauxpas unterlaufen, dass sein Gesetz zwingend verlangt, dass die Bürgermeisterkandidaten die Gewähr dafür bieten jederzeit
für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (LOL und Mega-Fail) einzutreten aber gleichzeitig auch noch den undemokratisch-totalitären Königsmist vertreten sollen.
§ 59 Wählbarkeit, Hinderungsgründe
(1) Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes, die mindestens die Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland erklärt haben, sowie Staatsangehörige des Königreiches Deutschland, die die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, die die Verfassungsordnung des Königreich Deutschland gewillt sind in der Gemeinde oder Stadt, in der sie gewählt sind, einzuführen und aufrecht zu erhalten, und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Aber so schlimm ist das nicht, weil ohnehin
niemand gewählt werden kann. Nach der Gemeindeordnung können nämlich nur Bürger in ein Amt gewählt werden, die eine "Wahlrechtsprüfung zum passiven Wahlrecht" bestanden haben (gemäß § 21 Abs. 3). Diese Prüfung gibt es aber nicht.
Auch dies ist aber nicht dramatisch, weil es
niemanden gibt, der wählen darf. Es gibt keine Bürger in den Gemeinden, sondern nur (wahl)rechtlose Einwohner. Denn die "Wahlrechtsprüfung zum aktiven Wahlrecht", die überhaupt erst einen Bürger aus einem macht, gibt es genau so wenig wie die für das passive Wahlrecht (siehe § 20 Abs. 2).
Fun fact am Rande: Wenn es die Prüfung gibt, sind jegliche Ausländer dazu berechtigt sie abzulegen. Fitzek leistet hier also schon freundliche Beihilfe zum satanischen NWO-Plan »Bevölkerungsaustausch«.Wer etwas länger über den Unsinn grübelt bemerkt, dass das höhere geistige Wesen hier gleich ein kapitales Rudel von Böcken geschossen hat und als König ein Gesetz erlassen hat, das im massiven Konflikt zu seiner ähnlich clever konstruierten Verfassung steht: Der Bürger wird dort anders definiert und hat sich durch andere Prüfungen und Anforderungen zu beweisen. Ihm stehen auch andere eigenständige Rechte zu, die nicht durch eine Gemeindeordnung entkräftet werden dürfen.
Die Gemeindeordnung ist notabene Verfassungsbruch.Wobei Fitzeks Konstrukte und Fantasien sich spätestens dort endgültig verheddern, weil einerseits eine rigide Verfassungstreue eingefordert wird (bzw. vom König mit flammenden Schwert durchgesetzt werden soll), die Gemeinden aber zugleich wegen der Subsidiarität möglichst alles selbst entscheiden können. Wer soll ihnen da absprechen den Begriff, die Rechte und die Pflichten eines Bürgers eigenständig zu benennen? Fitzeks Verfassung tut aber genau das!
Und seine Gemeindeordnung als staatliches Gesetz ist offensichtlich ein zentralistischer Ansatz "von oben", der weniger Eigenständigkeit gestattet als die in der BRD auf Landesebene geregelten Gemeinden. Irgendein mehr an Subsidiarität ist da auch nicht zu entdecken. Im Gegenteil!
Typisch nur, dass so kapitale Fehler im Königreich jahrelang niemandem auffallen (in Wahrheit hat schlicht keiner den ganzen Blödsinn gelesen). Die hehren aber hohlen Phrasen sind durch nichts gedeckt. Nur ein Dummpudel wie Marco glaubt unbeirrt, dass es sich bei diesen Stümpereien von Fitzek um große Staatskunst handelt. Und seine Behauptung, dass es "deswegen" im Königreich keinen Machtmissbrauch geben könne, ist nicht mehr als das hohle Pfeifen eines Atemlosen.