Zunächst würde ich mich oder jemanden anderen, nie als juristisch ungebildet bezeichnen, sondern eher als juristischen Laien! Hierzu zähle ich mich in vielen Bereichen auch! Upps, und dass sogar, obwohl ich die sogenannte Befähigung zum Richteramt habe, aber man lernt immer wieder doch noch dazu!
Und was die Rechtsgrundlagen für eine Fahrerlaubnis angeht, liegt die Lösung meiner laienhaften Meinung dem Grunde nach viel näher als man vermuten würde!
Fahr"erlaubnis"!!!!!!!!!!!
Die Erlaubnis erhalte ich durch Nachweis meiner Eignung, verbrieft im Führerschein, der den Nachweis erbringt, dass ich die Erlaubnis erteilt bekommen habe.
Lehne ich diese verbriefte Erlaubnis ab bzw. Verzichte auf den Führerschein, fehlt es an der Erlaubnis. Ich bin dann zwar vielleicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet, aber es ist mir nicht erlaubt, zumindest auf öffentlichen Strassen.
Die Rückgabe des Führerscheins, unter der Bedingung, des Erhalts der Fahrerlaubnis, steht dabei nicht zur Disposition des Betroffenen. Das ist nunmal Sache des Gesetzgebers, unter welchen Voraussetzungen er letztlich eine Fahrerlaubnis erteilt.
Aber was weiß ich schon!