Autor Thema: Fahrerlaubnis zum 25. Mal  (Gelesen 9172 mal)

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Offline DerDude

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #90 am: 7. April 2016, 11:40:15 »
Du solltest wirklich mal meine alten Postings lesen - so sehr viele sind es ja nicht... ::)

Genau da sehe ich das Problem.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #91 am: 7. April 2016, 12:37:30 »
...also (stöhn) Manuel - wer immer das auch mag, bin ich auch nicht.

Du hängst Dich hier mächtig für Fitze rein, kennst aber Manuel nicht? Finde ich eher unglaubwürdig.

Bitte schön - was mache ich?

Geht es noch?

Du solltest wirklich mal meine alten Postings lesen - so sehr viele sind es ja nicht... ::)

Um das nochmal klar zu machen: Mich interessiert hier die juristsiche Bewertung von jemandem, der - weshalb auch immer - seine Flappe abgibt. Aber das Thema ist erst mal durch.

Peterchen, der seine Flappe ebenfalls abgegeben hat, ist nach meiner Überzeugung charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Schon von daher war Peterchen noch nie ein Objekt, um dieses Thema zu erörtern. (seufz)

@ManchmalUnbequem
Laß es mich so erklären:
Der Eindruck, daß Du Dich hier für Fitze reinhängst, entsteht zum einen dadurch, dass Du anscheinend die hier bereits stattgefundene umfangreiche Diskussion zu diesem Thema nicht gelesen hast. Gib einfach mal die Worte "FE", "Fahrerlaubnis" oder "Führerschein" in die Suchmaske ein und verfolge die Beiträge der vergangenen Jahre zum Thema.
Zum anderen macht es wenig Sinn hypothetisch an ein Thema heranzugehen, daß durch vorhandene Fakten bestimmt ist.
Es gibt vorhandene gültige Gesetze, deren Auslegung durch vorhandene gültige Urteile bestimmt wird.
Nimm es mir nicht übel (auch ich bin kein Jurist) es macht keinen Sinn sich der Juristerei auf dem Weg der freien Assoziation zu nähern ohne ihre Sprache zu beherrschen oder Zusammenhänge zu kennen.
Genau dies, im Gegensatz zu den Reichsdeppen, nicht zu tun, sondern auf der Ebene von Fakten und Wissen an die Sache heranzugehen ist die Aufgabe, der sich dieses Forum gestellt hat.
Dein Ansatz ist ein anderer und überhaupt nicht verwerflich- hier aber leider nicht angebracht, da er sehr an die Herangehensweise von Fitze & Co erinnert und damit geeignet ist selbst mir, einem juristischen Laien, die Schweißperlen auf die Stirn zu treiben. ;)
Nimm es daher nicht persönlich, wenn Deine Ansätze, nicht Du, etwas durch den Kakao gezogen werden oder in eine bestimmte Ecke gerückt werden.


P.S.: Eigentlich war ich gerade hier, um etwas zu Thema beizutragen. Könnte mich bitte jemand, Interesse vorausgesetzt und während Herr oder Frau Unbequem darüber nachdenkt, ob ihn oder sie mehr das Thema oder seine Befindlichkeiten interessieren, aus dem Doppel- Posting Schachmatt befreien?
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 13:03:12 von Autsch ! »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #92 am: 7. April 2016, 13:28:34 »
Zitat
P.S.: Eigentlich war ich gerade hier, um etwas zu Thema beizutragen. Könnte mich bitte jemand, Interesse vorausgesetzt und während Herr oder Frau Unbequem darüber nachdenkt, ob ihn oder sie mehr das Thema oder seine Befindlichkeiten interessieren, aus dem Doppel- Posting Schachmatt befreien?
So sei es!  ;)
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #93 am: 7. April 2016, 13:30:17 »
Auch diese völlig aus der Luft gegriffene Unterstellung, das in "99,9%" aller Fälle der “Denkfehler" bei mir liegen würde, ist nix weiter als eine abwertende und unverschämte Unterstellung, mit der Du auszudrücken versuchst: " Du bist doof".

Du hast die Art einer Ex-Freundin von mir. Ich kritisiere ein Verhalten - nämlich daß Du als juristisch Ungebildeter oft falsch denkst, und wie sollte das auch anders sein? Es ist nun mal nicht so, daß man ohne Ahnung von einem Fach frei von der Leder plaudern kann und dann richtig liegt.


So so, ich bin also der "juristisch Ungebildete".

Was bist Du? Rechtsanwalt? Wohl kaum. Von einem Rechtsanwalt würde ich mir diese Titulierung kommentarlos gefallen lassen.

Ich würde mal vermuten - so wie ich Dich einschätze, dass ich mich mit meinem Wissen hinter deinem nicht zu verstecken brauche...

...aber Du kannst mich ja mal beeindrucken, in dem Du mir einfach die folgende simple Frage beantwortest:

Nach welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und den entsprechenden Paragraphen bitte nennen), wird jemandem, der seine Pappe abgibt... beispielsweise um ein kostenloses Jahresticket abzustauben, die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn Du hier eine plausible und passende gesetzliche Grundlage nennen kannst, dann darfst du mich gerne einen juristischen Laien nennen.

Ich vermute allerdings, dass Du keine passende gesetzliche Regelung findest, die diesen Fall abdeckt!

Bedenke: Der "Rentner" hat keinerlei Einschränkungen - ist also ohne jegliche negative Belastung voll Kraftfahrgeeignet, und hat eine gültige Führerscheinprüfung vorzuseisen.

Das "Argument" - er hat ja freiwillig die Flappe abgegeben, lasse ich in diesem Fall nicht gelten, den, eine Recht kann man nicht verpfänden.

Auf ein Recht (Erlaubnis), kann man m.E. noch nicht einmal freiwillig verzichten, oder ablegen - man kann von einem Recht (Erlaubins) vielleicht keinen Gebrauch machen - aber wer ein Recht hat, dem steht es jeder Zeit frei, davon Gebrauch zu machen. Und es geht also hier bei meinem "Mustersenior" um einen gesunden, kraftfahrgeeigneten, unbescholtenen Autofahrer ohne Punkte, der sich einfach mal überlegt hat, er könne ja mal eine zeitlang Bus und Bahn fahren, und der deshalb halt mal im "unbedacht" seine Pappe abgegeben hat, um das Jahresticket abzustauben.

Nach einer Woche Bus und Bahn kommt er auf den Trichter, dass er doch lieber wieder weiter mit seinem Auto fahren möchte.

Nach welcher gesetzlichen Grundlage, möchtest Du so jemandem die Fahrerlaubnis vorenthalten?

Ob du da was passendes findest, wage ich zu bezweifeln... aber Du kannst mich gerne von dein souveränen Rechtskenntnissen überzeugen....bin neugierig....

Zitat

Ich kritisiere also ein Verhalten, Du spitzt das auf Kritik an Deiner Person zu - daß Du doof seist und bist dann mehrere Absätze lang beleidigt. Was ich nicht schrieb und auch nicht beabsichtigte und auch nicht zwischen den Zeilen hintenrum im Raum stand.


Das ist meine Form um dir zu zeigen, was ich von deinem Verhalten halte, ohne beledigend und ausfallend zu werden...


Dein Verhalten mir gegenüber halte ich schlicht für unangemessen, anmaßend und agressiv - so kommt es bei mir rüber... und das auch noch, ohne dass du eine Substanz anbietest.

Bist Du so eine juristische Leuchte, dass du mich guten Gewissens einen "juristisch Ungebildeten" nennen darfst?

Ich halte Dir zunächst mal einen Spiegel vor, und anschließend zeig ich Dir, dass Du gar nicht so viel weißt, und hole dich auf den Teppich zurück. Mehr nicht.

Aber vielleicht weißt du ja wirklich mehr als ich - die Aufgabe ist gestellt! Nochmal die Frage: mit welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und Paragraph) verweigert man jemandem, der aus irgendwelchen Gründen seine Fahrerlaubnis zurückgeben wollte, sich dass dann aber anders überlegt hat, wenn gegen diese Person nichts vorliegt, was irgendwie negativ ist.




Zitat
Meine Absicht war es lediglich, Dir eine Hand zu reichen, aber wie die Kommunikation bei Deiner Methode weitergeht, habe ich nun schonmal erlebt, da habe ich keinen weiteren Bock drauf.

Um es kurz zu machen: Dein Form der Kummunikation finde ich - zumindest was dieses Thema betrifft, nicht akzeptabel. (Nett ausgedrückt) Die Frage war, wie reagiere ich darauf. Wenn ich pöble, und meine Gedanken in Worte fasse, dann wird es unfein, das muss nicht sein.

Außerdem hab ich nix gegen Dich persönlich irgendwie.

Zu Zeiten, als ich noch in x-beliebigen Politikforen diskutiert hab, die von so von Nazis geflutet waren, ging es da ganz anders ab. Da muss nicht sein, bringt auch nix - trotzdem finde ich dein Verhalten anmaßend, und hab das wohl auch recht gut begründet, denke ich. Von daher ist dieses Forum - im Vergleich, was ich zu damals gewohnt bin, eine gewisse Erholung oder Entspannung, was aber nicht bedeutet, dass ich ein ungerechtfertigtes Verhalten einfach so kommentarlos durchgehen lasse.

 Also halte ich dir einen Spiegel vor. Die Schlussfolgerung, wie ich über Dich denke, die kannst Du alleine ziehen.

Aber Du kannst mich ja von deinen juristischen Künsten jetzt überzeugen. Wenn du plausible, rechtlich einwandfrei Rechtsgrundlagen liefern kannst, nach denen ein Mensch, der seine FE abgegeben hatte, sich aber dann entschließt, dass er die FE doch weiter behalten will, die FE versagt bleiben soll..., dann will ich nix gesagt haben. Und es geht hier um eine Person, die über jeden Zweifel erhaben ist - also fit, gesund, geistig Mobil, gesetzestreu, ohne Punkte oder große negative Auffälligkeiten und mit einer bestandenen Führerscheinprüfung...

Wenn Dir das aber nicht gelingt, dann bist Du mindesten genau so juristisch Ungebildet, wie meiner einer ... und das berechtigt dich m.E. nicht dazu, mich von oben heraub als j.U. zu disqualifizieren

Im übrigen fühle ich mich juristisch gar nicht so unbedarft...

 Nach meiner Ansicht ist das nicht drinnen, denn wer körperlich/mental kraftfahrgeeignet ist, und auch keine Anhaltspunkte gibt, dass dem nicht so sein könnte, und keine Punkte hat, und eine gültige Führerscheinprüfung hat, dem kann man m.E. die FE nicht verweigern, selbst dann nicht, wenn er die Pappe abgegeben hat, oder sich temporär entschließd von seier Pappe keinen Gebrauch zu machen, und sie deshalb abgibt (was imho eine ziemlich sinnlose Aktion ist).


Auf meine Spitzfindigkeiten will ich - um dich nicht zu überfordern - garnicht erst eingehen, denn im "philosophischen" Sinne, kannst Du dich gar nicht  gegen eine Erlaubnis wehren und eine Erlaubnis auch gar nicht zurückgeben, da du einem anderen nicht vorschreiben kannst, dass er dir eine Erlaubnis versagt. Wenn ich dir erlaube, mich (ist jetzt nur ein Beispiel) jederzeit zu besuchen, wie willst du dich gegen die Erlaubnis wehren?, wenn ich die Erlaubnis einfach nicht zurücknehme. Man kann sich also gar nicht gegen eine Erlaubnis wehren, wenn der, der die Erlaubnis gewährt sie einfach nicht zurück nimmt, dann hast du immer und ewige die Erlaubnis (...bei deinem Kompel sonntags Kaffee zu tringen, oder welche Erlaubnis gerade Thema ist. Ich erlaube dir beispielsweise, mich zu besuchen - du kommst zwar nicht, hast aber die Erlaubnis trotzdem, weil ich die Erlaubnis einfach aufrecht erhalte. Wehre dich doch mal gegen die Erlaubnis - wie soll das gehen.

Das Thema, um was es also jetzt geht, und was von vielen einfach nur gnadenlos missverstanden wurde, behandelt ein skurilen Sachverhalt, über den imho viele noch gar nicht so intensiv Nachgedacht haben....

Aber lassen wir das dies Feinheiten erst einmal offen - jetzt geht es zunächst darum, meine These dass der Staat, so lange keine negativen Tatsachen vorliegen, kein Recht hat, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, selbst dann nicht, wenn die Person die Fahrerlaubnis zurückgeben will.

Theoretisch müsste der Staat die Fahrerlaubnis, so lange keine einschlägig negativen Sachverhalte ruchbar sind, die Fahrerlaubnis gar nicht zurück nehmen.

Das Thema ist skuril - keine Frage. Aber dennoch müssen Rechtsfolgen eine juristische Grundlage haben, und genau diese Grundlage zu finden, darum geht es.

Meine Vermutung ist, dass es diese Grundlage gar nicht gibt ..., aber genau weiß ichs halt auch nicht. Und in der Diskussion mit jemand anders, der wenn ich es richtig verstanden hatte, sogar Rechtsanwalt ist, wurde meine These sogar bestätigt....

In diesem Sinne....zeige mir anhand der gesetzlichen Grundlage, dass deine Auffassung des "Falles" richtig ist.

Bei der Gelegenheit mal ein ganz ganz anderes Thema. Ich bekomme ständig die Meldung, dass "Doppelbeiträge" - also wenn ich auf andere Postings antworten will, nicht gestattet sind. Was versteht man unter "Doppelbeiträge"? Ist das wenn jemand zwei Postings hintereinander schreibt, auch wenn die Antwort an ein ganz anderes Posting gerichtet ist? Scheint wohl so.... finde ich jetzt ein bischen ärgerlich, weil ich Unterstellungen, die ich nicht gerne so stehen lasse, nicht kommentieren kann.

Es gibt hier einige Leute, die behaupten, dass ich mich für Fitzek "reinhängen" würde.

Das ist zwar völliger Schwachsinn, aber die behaupten das einfach, weil die mir Unterstellen, dass ich dieses Thema - welches ich von mir aus schon längst begraben hätte - nur im Interesse von Fitzek betreiben würde. Und das ist völliger Schwachsinn, aber egal, sollen sie doch glauben, was sie wollen.... Fitzek hab ich nicht umsonst als charakterlich ungeigent zum führen von Kraftfahrzeugen eingestuft, in respektlos als Peterchen verniedlicht, und in einen armen Irren genannt. Wer mir da noch jemand nachsagen will, ich würde mich für Fitzek reinhängen, der hat wirklich den Schuss nicht mehr gehört....
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 13:45:16 von ManchmalUnbequem »
 

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #94 am: 7. April 2016, 13:45:27 »
Manuel scheint es nicht zu sein, eher irgend jemand aus der zweiten oder dritten Reihe.

Zitat
P.S.: Eigentlich war ich gerade hier, um etwas zu Thema beizutragen. Könnte mich bitte jemand, Interesse vorausgesetzt und während Herr oder Frau Unbequem darüber nachdenkt, ob ihn oder sie mehr das Thema oder seine Befindlichkeiten interessieren, aus dem Doppel- Posting Schachmatt befreien?
So sei es!  ;)
Danke. Hier meine, ausdrücklich (Jura-) Freien, Gedanken zu ADHS und Schäfchen.

Früher hieß es von der Anhängerschaft "Peter wurde niiiiie verurteilt, das zeigt ja wohl, dass er recht hat, sonst wäre er ja im Knast mimimi"
Jetzt fährt man einfach die "Die BRD hat garkein Recht, ihn einzusperren."-Schiene. Hätte der Richter doch wissen müssen.

Das Gummi, aus denen die geschnitzt sind, ist schon ein besonderes. Sie scheinen auf einer rein emotionalen Ebene zu funktionieren und mit der Gedächtnisleistung von Eintagsfliegen ausgestattet zu sein. Unabhängig vom jeweiligen Heiland, fressen sie bei Bedarf dessen aktuelle Aussagen, auch wenn diese im völligen Widerspruch zum gestern gesagten stehen oder sich anderswie als falsch erweisen. Egal wie oft der jeweils mit einem konkreten Datum benannte "Tag X“  verschoben, groß angekündigte Beweise, etwa im Bereich „Freie Energie“, ausbleiben oder, wie auch im Fall Fitze, über Jahre propagierte „Wahrheiten“, sich als schlicht wnwahr erweisen- es wir einfach weiter geglaubt.
Ob Unfähigkeit oder Unwillen deren Motivation ist, bleibt ein Rätsel. Im Gegensatz zu den von ihnen gern herbeigeschworenen orwellschen Zuständen, unter denen die Gegenwart durch eine jederzeit und frei manipulierbare Vergangenheit bestimmt wird, ließen sich in unserer Welt, das Internet vergißt nicht, frühere Aussagen Fitzes jederzeit mit dem Ist- Zustand abgleichen und in Folge Schlüsse aus den offensichtlichen Diskrepanzen ziehen.
Fitze, der sich sein Ego gerne durch das Vorhandensein dieser willigen Schafe kitzeln läßt, sollte nicht vergessen, daß der Job des Hirten aus permanent zu gebenden Anweisungen besteht.
Bleiben diese, etwa durch eine längere Abwesenheit bedingt, aus, wird sich die Herde schnell einem andern Hirten zuwenden, der es dann schafft deren dringlichstes Bedürfnis zu befriedigen: Das Vakuum im Kopf mit beliebigen Häppchen gefüttert zu bekommen, die den vorhandenen Emotionen einen vermeintlichen Sinn verleihen.


« Letzte Änderung: 7. April 2016, 14:32:24 von Autsch ! »
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #95 am: 7. April 2016, 13:46:45 »
Nachdem einige Mitglieder hier redlich versucht haben, die brenzlige Situation kommunikativ zu lösen und leider gescheitert sind, schlage ich vor, auf Ignoranz umzusteigen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #96 am: 7. April 2016, 13:55:22 »
Der Prozess -
Irgendwie kafkaesk.
Gegen wen geht´s gleich noch mal?
Und übrigens:
Bis zu Deinem letzten Geschreibe warst Du mir noch relativ sympathisch.
Aber Du hast echt keine Ahnung.
Hinter welchem Ofen bist Du denn hervorgekrochen?
Da ist dann auch sicher noch ein Plätzchen.
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 13:58:18 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline O. Kaspricky

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #97 am: 7. April 2016, 14:09:39 »
@ManchmalUnbequem

‎Es gibt keinen ausdrücklichen Paragraphen, der Entzug vorschreibt, wenn nur der Schein abgegeben wird. Dass es gesetzgeberisch nicht gewollt ist (und somit die Abgabe des Scheins als Verzicht auf die Erlaubnis zu werten ist), ergibt sich aus dem Umkehrschluss: Wenn der Gesetzgeber Fahren ohne ‎Schein bzw. unterlassenen Neuantrag nach Verlust gem. §§ 75 Nr.4, 4 II 2, 25 IV 1 FeV sanktioniert, kann eine dauerhafte Trennung nicht vorgesehen sein.

Ein Umkehrschluss mag nicht die eindeutigste Form sein, ist aber geläufig. So ergibt sich der grundsätzlich unzulässige gutgläubige Forderungserwerb auch erst aus dem Umkehrschluss, dass entsprechende Vorschriften, wie §§ 932ff., 892ff. BGB für Forderungen fehlen.


Spitzfindigkeit ist in der Theorie ganz toll, aber es muss auch praktisch funktionieren.

Spitzfindig mag es sein, eine nachteilige Zeugenaussage zu verhindern, indem man ggf. dem potentiellen Zeugen den‎ Streit verkündet, er somit zur Partei wird und seine Aussage mangels Zeugencharakters kein Beweismittel mehr ist.

Umgekehrt mag es spitzfindig sein, eine bestrittene Forderung abzutreten, sodass der neue Gläubiger den alten Gläubiger als zusätzlichen Zeugen benennt. Lächerlich macht man sich jedoch, wenn außer des gut gemeinten Vortrags kein anderer Beweis über die vermeintliche Abtretung vorliegt.

Es muss mithin glaubhaft sein, was man sich theoretisch ausdenkt.‎ Und das schafft Herr F. aus W. an der E. mit den zahlreichen Widersprüchen in seiner Argumentation nicht.

Offline Tuska

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #98 am: 7. April 2016, 14:16:31 »
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 14:21:10 von Tuska »
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #99 am: 7. April 2016, 14:19:09 »
Was erwartet man von jemandem, der nicht versteht, daß das vorliegen von Erlaubnisvoraussetzungen nicht dieselbe ersetzt?
 

Offline O. Kaspricky

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #100 am: 7. April 2016, 14:22:52 »
Zitat
Ich empfehle - entsprechendes Kleingeld (bzw beflügelte Wesen) vorrausgesetzt - folgendes Werk:
Ungleich günstiger ist ein Gang zur gut sortierten Fachbibliothek des Justizzentrums deines Vertrauens.
« Letzte Änderung: 7. April 2016, 14:24:29 von O. Kaspricky »
 

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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #101 am: 7. April 2016, 14:26:20 »
Zitat
Ich empfehle - entsprechendes Kleingeld (bzw beflügelte Wesen) vorrausgesetzt - folgendes Werk:
Ungleich günstiger ist ein Gang zur gut sortierten Fachbibliothek des Justizzentrums deines Vertrauens.
Was nützt das Vorhandensein entsprechender Literatur, aus welcher Quelle auch immer, wenn das Verstehen das Problem ist!
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #102 am: 7. April 2016, 14:28:36 »

Steht ja drauf: Verkehrsrecht und Co.
 
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #103 am: 7. April 2016, 14:32:56 »
Nach welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und den entsprechenden Paragraphen bitte nennen), wird jemandem, der seine Pappe abgibt... beispielsweise um ein kostenloses Jahresticket abzustauben, die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn Du hier eine plausible und passende gesetzliche Grundlage nennen kannst, dann darfst du mich gerne einen juristischen Laien nennen.

Ich vermute allerdings, dass Du keine passende gesetzliche Regelung findest, die diesen Fall abdeckt!
Die Rechtsgrundlage hatte ich gestern bereits genannt: Im StVG steht mehrfach (kann man mittels Suchfunktion im Text finden) "Entzug oder Verzicht", "entzogen worden ist oder verzichtet hat" usw. Der Gesetzgeber hat also Entzug der Fahrerlaubnis und Verzicht auf eine Fahrerlaubnis gleichgestellt.
Das sagt übrigens auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Entscheid und begnügt sich dabei mit nur einem einzigen Beleg aus dem Text des StVG, nämlich dem ersten. Ich habe das ganze Gesetz durchsucht und diese Gleichstellung mehrfach gefunden. Die Paragrafen sind also da.

Bedenke: Der "Rentner" hat keinerlei Einschränkungen - ist also ohne jegliche negative Belastung voll Kraftfahrgeeignet, und hat eine gültige Führerscheinprüfung vorzuseisen.

Das "Argument" - er hat ja freiwillig die Flappe abgegeben, lasse ich in diesem Fall nicht gelten, den, eine Recht kann man nicht verpfänden.

Auf ein Recht (Erlaubnis), kann man m.E. noch nicht einmal freiwillig verzichten, oder ablegen - man kann von einem Recht (Erlaubins) vielleicht keinen Gebrauch machen - aber wer ein Recht hat, dem steht es jeder Zeit frei, davon Gebrauch zu machen. Und es geht also hier bei meinem "Mustersenior" um einen gesunden, kraftfahrgeeigneten, unbescholtenen Autofahrer ohne Punkte, der sich einfach mal überlegt hat, er könne ja mal eine zeitlang Bus und Bahn fahren, und der deshalb halt mal im "unbedacht" seine Pappe abgegeben hat, um das Jahresticket abzustauben.

Nach einer Woche Bus und Bahn kommt er auf den Trichter, dass er doch lieber wieder weiter mit seinem Auto fahren möchte.

Nach welcher gesetzlichen Grundlage, möchtest Du so jemandem die Fahrerlaubnis vorenthalten?
Auf ein Recht oder eine Erlaubnis kann man sehr wohl verzichten. Ich nehme ein ganz einfaches Beispiel: Mir gehört ein Gegenstand. Ich habe also u. a. das Eigentumsrecht an diesem Gegenstand. Ich kann diesen Gegenstand einem Anderen verschenken. Dann gebe ich mein Eigentumsrecht (und alle davon abhängenden weiteren Rechte) freiwillig auf.
Ich kann einen Gegenstand, der in meinem Eigentum steht, auch zerstören; dann ist er nicht mehr da, und somit kann ich auch kein Recht mehr an dem nicht vorhandenen Gegenstand haben.
Ich kann auch einen Gegenstand fortgeben, ohne dass ein Dritter unmittelbar ein Recht daran gewinnt. Ich kann z. B. meinen alten Stuhl einfach an den Rain stellen. Dann wird der Stuhl herrenlos, d. h. es hat niemand ein Recht an ihm.

Der Rentner, der seine "Fleppe" abgibt, hat also sehr wohl auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Damit ist sie, ich erinnere an die Regelungen des StVG, durch Verzicht erloschen. Es führt kein Weg daran vorbei: Will er wieder fahren, muss er den ordentlichen Weg mit Prüfung usw. gehen.

Wie bereits erwähnt: Verzichten kann man auf alle möglichen Rechte und Erlaubnisse. Man kann sogar auf seine Staatsangehörigkeit freiwillig verzichten. Selbst auf sein Lebensrecht kann man verzichten - Dignitas hilft dabei (und deren Chef Minelli, alias "Kriminielli", ist sogar studierter Jurist), auch Deutschen.

Über die Art der Kommunikation hier will ich lieber nichts sagen. Denn ich glaube, dass die Tatsachen für sich sprechen.
Allerdings erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass die Mitglieder, die hier schon länger aktiv sind, ein durchaus beachtliches Bildungsniveau aufweisen. Mehr sage ich dazu nicht, um Hinweise auf die Identitäten der Betreffenden zu vermeiden. Es kann aber gut sein, dass man sich hier mit einem Hochschullehrer der Rechtswissenschaften anlegt. Davon rate ich persönlich eher ab.
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Re: Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #104 am: 7. April 2016, 14:39:23 »
Es kann aber gut sein, dass man sich hier mit einem Hochschullehrer der Rechtswissenschaften anlegt. Davon rate ich persönlich eher ab.

Ab jetzt gehe ich mit SSL-Poloshirt in die Vorlesung :D
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Anti Reisdepp, Pantotheus