Auch diese völlig aus der Luft gegriffene Unterstellung, das in "99,9%" aller Fälle der “Denkfehler" bei mir liegen würde, ist nix weiter als eine abwertende und unverschämte Unterstellung, mit der Du auszudrücken versuchst: " Du bist doof".
Du hast die Art einer Ex-Freundin von mir. Ich kritisiere ein Verhalten - nämlich daß Du als juristisch Ungebildeter oft falsch denkst, und wie sollte das auch anders sein? Es ist nun mal nicht so, daß man ohne Ahnung von einem Fach frei von der Leder plaudern kann und dann richtig liegt.
So so, ich bin also der "juristisch Ungebildete".
Was bist Du? Rechtsanwalt? Wohl kaum. Von einem Rechtsanwalt würde ich mir diese Titulierung kommentarlos gefallen lassen.
Ich würde mal vermuten - so wie ich Dich einschätze, dass ich mich mit meinem Wissen hinter deinem nicht zu verstecken brauche...
...aber Du kannst mich ja mal beeindrucken, in dem Du mir einfach die folgende simple Frage beantwortest:
Nach welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und den entsprechenden Paragraphen bitte nennen), wird jemandem, der seine Pappe abgibt... beispielsweise um ein kostenloses Jahresticket abzustauben, die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn Du hier eine plausible und passende gesetzliche Grundlage nennen kannst, dann darfst du mich gerne einen juristischen Laien nennen.
Ich vermute allerdings, dass Du keine passende gesetzliche Regelung findest, die diesen Fall abdeckt!
Bedenke: Der "Rentner" hat keinerlei Einschränkungen - ist also ohne jegliche negative Belastung voll Kraftfahrgeeignet, und hat eine gültige Führerscheinprüfung vorzuseisen.
Das "Argument" - er hat ja freiwillig die Flappe abgegeben, lasse ich in diesem Fall nicht gelten, den, eine Recht kann man nicht verpfänden.
Auf ein Recht (Erlaubnis), kann man m.E. noch nicht einmal freiwillig verzichten, oder ablegen - man kann von einem Recht (Erlaubins) vielleicht keinen Gebrauch machen - aber wer ein Recht hat, dem steht es jeder Zeit frei, davon Gebrauch zu machen. Und es geht also hier bei meinem "Mustersenior" um einen gesunden, kraftfahrgeeigneten, unbescholtenen Autofahrer ohne Punkte, der sich einfach mal überlegt hat, er könne ja mal eine zeitlang Bus und Bahn fahren, und der deshalb halt mal im "unbedacht" seine Pappe abgegeben hat, um das Jahresticket abzustauben.
Nach einer Woche Bus und Bahn kommt er auf den Trichter, dass er doch lieber wieder weiter mit seinem Auto fahren möchte.
Nach welcher gesetzlichen Grundlage, möchtest Du so jemandem die Fahrerlaubnis vorenthalten?
Ob du da was passendes findest, wage ich zu bezweifeln... aber Du kannst mich gerne von dein souveränen Rechtskenntnissen überzeugen....bin neugierig....
Ich kritisiere also ein Verhalten, Du spitzt das auf Kritik an Deiner Person zu - daß Du doof seist und bist dann mehrere Absätze lang beleidigt. Was ich nicht schrieb und auch nicht beabsichtigte und auch nicht zwischen den Zeilen hintenrum im Raum stand.
Das ist meine Form um dir zu zeigen, was ich von deinem Verhalten halte, ohne beledigend und ausfallend zu werden...
Dein Verhalten mir gegenüber halte ich schlicht für unangemessen, anmaßend und agressiv - so kommt es bei mir rüber... und das auch noch, ohne dass du eine Substanz anbietest.
Bist Du so eine juristische Leuchte, dass du mich guten Gewissens einen "juristisch Ungebildeten" nennen darfst?
Ich halte Dir zunächst mal einen Spiegel vor, und anschließend zeig ich Dir, dass Du gar nicht so viel weißt, und hole dich auf den Teppich zurück. Mehr nicht.
Aber vielleicht weißt du ja wirklich mehr als ich - die Aufgabe ist gestellt! Nochmal die Frage: mit welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und Paragraph) verweigert man jemandem, der aus irgendwelchen Gründen seine Fahrerlaubnis zurückgeben wollte, sich dass dann aber anders überlegt hat, wenn gegen diese Person nichts vorliegt, was irgendwie negativ ist.
Meine Absicht war es lediglich, Dir eine Hand zu reichen, aber wie die Kommunikation bei Deiner Methode weitergeht, habe ich nun schonmal erlebt, da habe ich keinen weiteren Bock drauf.
Um es kurz zu machen: Dein Form der Kummunikation finde ich - zumindest was dieses Thema betrifft, nicht akzeptabel. (Nett ausgedrückt) Die Frage war, wie reagiere ich darauf. Wenn ich pöble, und meine Gedanken in Worte fasse, dann wird es unfein, das muss nicht sein.
Außerdem hab ich nix gegen Dich persönlich irgendwie.
Zu Zeiten, als ich noch in x-beliebigen Politikforen diskutiert hab, die von so von Nazis geflutet waren, ging es da ganz anders ab. Da muss nicht sein, bringt auch nix - trotzdem finde ich dein Verhalten anmaßend, und hab das wohl auch recht gut begründet, denke ich. Von daher ist dieses Forum - im Vergleich, was ich zu damals gewohnt bin, eine gewisse Erholung oder Entspannung, was aber nicht bedeutet, dass ich ein ungerechtfertigtes Verhalten einfach so kommentarlos durchgehen lasse.
Also halte ich dir einen Spiegel vor. Die Schlussfolgerung, wie ich über Dich denke, die kannst Du alleine ziehen.
Aber Du kannst mich ja von deinen juristischen Künsten jetzt überzeugen. Wenn du plausible, rechtlich einwandfrei Rechtsgrundlagen liefern kannst, nach denen ein Mensch, der seine FE abgegeben hatte, sich aber dann entschließt, dass er die FE doch weiter behalten will, die FE versagt bleiben soll..., dann will ich nix gesagt haben. Und es geht hier um eine Person, die über jeden Zweifel erhaben ist - also fit, gesund, geistig Mobil, gesetzestreu, ohne Punkte oder große negative Auffälligkeiten und mit einer bestandenen Führerscheinprüfung...
Wenn Dir das aber nicht gelingt, dann bist Du mindesten genau so juristisch Ungebildet, wie meiner einer ... und das berechtigt dich m.E. nicht dazu, mich von oben heraub als j.U. zu disqualifizieren
Im übrigen fühle ich mich juristisch gar nicht so unbedarft...
Nach meiner Ansicht ist das nicht drinnen, denn wer körperlich/mental kraftfahrgeeignet ist, und auch keine Anhaltspunkte gibt, dass dem nicht so sein könnte, und keine Punkte hat, und eine gültige Führerscheinprüfung hat, dem kann man m.E. die FE nicht verweigern, selbst dann nicht, wenn er die Pappe abgegeben hat, oder sich temporär entschließd von seier Pappe keinen Gebrauch zu machen, und sie deshalb abgibt (was imho eine ziemlich sinnlose Aktion ist).
Auf meine Spitzfindigkeiten will ich - um dich nicht zu überfordern - garnicht erst eingehen, denn im "philosophischen" Sinne, kannst Du dich gar nicht gegen eine Erlaubnis wehren und eine Erlaubnis auch gar nicht zurückgeben, da du einem anderen nicht vorschreiben kannst, dass er dir eine Erlaubnis versagt. Wenn ich dir erlaube, mich (ist jetzt nur ein Beispiel) jederzeit zu besuchen, wie willst du dich gegen die Erlaubnis wehren?, wenn ich die Erlaubnis einfach nicht zurücknehme. Man kann sich also gar nicht gegen eine Erlaubnis wehren, wenn der, der die Erlaubnis gewährt sie einfach nicht zurück nimmt, dann hast du immer und ewige die Erlaubnis (...bei deinem Kompel sonntags Kaffee zu tringen, oder welche Erlaubnis gerade Thema ist. Ich erlaube dir beispielsweise, mich zu besuchen - du kommst zwar nicht, hast aber die Erlaubnis trotzdem, weil ich die Erlaubnis einfach aufrecht erhalte. Wehre dich doch mal gegen die Erlaubnis - wie soll das gehen.
Das Thema, um was es also jetzt geht, und was von vielen einfach nur gnadenlos missverstanden wurde, behandelt ein skurilen Sachverhalt, über den imho viele noch gar nicht so intensiv Nachgedacht haben....
Aber lassen wir das dies Feinheiten erst einmal offen - jetzt geht es zunächst darum, meine These dass der Staat, so lange keine negativen Tatsachen vorliegen, kein Recht hat, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, selbst dann nicht, wenn die Person die Fahrerlaubnis zurückgeben will.
Theoretisch müsste der Staat die Fahrerlaubnis, so lange keine einschlägig negativen Sachverhalte ruchbar sind, die Fahrerlaubnis gar nicht zurück nehmen.
Das Thema ist skuril - keine Frage. Aber dennoch müssen Rechtsfolgen eine juristische Grundlage haben, und genau diese Grundlage zu finden, darum geht es.
Meine Vermutung ist, dass es diese Grundlage gar nicht gibt ..., aber genau weiß ichs halt auch nicht. Und in der Diskussion mit jemand anders, der wenn ich es richtig verstanden hatte, sogar Rechtsanwalt ist, wurde meine These sogar bestätigt....
In diesem Sinne....zeige mir anhand der gesetzlichen Grundlage, dass deine Auffassung des "Falles" richtig ist.
Bei der Gelegenheit mal ein ganz ganz anderes Thema. Ich bekomme ständig die Meldung, dass "Doppelbeiträge" - also wenn ich auf andere Postings antworten will, nicht gestattet sind. Was versteht man unter "Doppelbeiträge"? Ist das wenn jemand zwei Postings hintereinander schreibt, auch wenn die Antwort an ein ganz anderes Posting gerichtet ist? Scheint wohl so.... finde ich jetzt ein bischen ärgerlich, weil ich Unterstellungen, die ich nicht gerne so stehen lasse, nicht kommentieren kann.
Es gibt hier einige Leute, die behaupten, dass ich mich für Fitzek "reinhängen" würde.
Das ist zwar völliger Schwachsinn, aber die behaupten das einfach, weil die mir Unterstellen, dass ich dieses Thema - welches ich von mir aus schon längst begraben hätte - nur im Interesse von Fitzek betreiben würde. Und das ist völliger Schwachsinn, aber egal, sollen sie doch glauben, was sie wollen.... Fitzek hab ich nicht umsonst als charakterlich ungeigent zum führen von Kraftfahrzeugen eingestuft, in respektlos als Peterchen verniedlicht, und in einen armen Irren genannt. Wer mir da noch jemand nachsagen will, ich würde mich für Fitzek reinhängen, der hat wirklich den Schuss nicht mehr gehört....