Danke, das ist ja allerliebst, was da so zusammen geschrieben wird!
Immerhin ist Alex Sidrw aufgefallen, dass ein Notar "eigentlich" nichts beglaubigen darf, da er ja von einem nicht existenten Staat eingesetzt ist.
Dann wird es aber vollends verquast: Er möchte sich an einen katholischen Pastor wenden. (Pastoren gibt es bei Protestanten, die katholische Kirche hat Priester, von denen einige die Funktion eines Pfarrers, d. h. des für eine Pfarrei verantwortlichen Leiters, innehaben, alle anderen Priester sind streng genommen keine Pfarrer.) Denn ein solcher kann ja auch beglaubigen, und die BRD muss sich an das kanonische Recht (welches? Es gibt, sogar innerhalb der katholischen Kirche, mehrere kanonische Rechte, auch z. B. die orthodoxen Kirchen haben kanonisches Recht.) halten, weil dieses das höhere Recht ist (was die Protestanten, aber auch Angehörige nichtchristlicher Religionen, Konfessionslose usw. gewiss freuen wird). Dann kommt auch noch die Frage, ob ein Pastor (s. o.!) auch eine Apostille ausstellen kann. Nun ist die Apostille erst vor wenigen Jahrzehnten durch einen internationalen Vertrag von Staaten (ach Schreck! solche gibt es ja angeblich nicht!) eingeführt worden, und die Apostille wird nur von bestimmten Stellen ausgestellt, die von den jeweiligen Vertragsstaaten bezeichnet sind. Abgesehen davon bewirkt eine Apostille nur etwas im internationalen Rechtsverkehr, gerade nicht im ausstellen Staat und verleiht damit einem Dokument auch keine irgendwie höhere Wirkung oder Geltung.
Nun ist auch noch zu erfahren, dass etwas gültig sei, wenn nicht binnen zehn Tagen Widerspruch erfolgt. Und ich dachte immer, es seien 21 Tage.
Vanitas vanitatum et omnia vanitas!