Ich würde ja mal sagen -reines "Bauchgefühl"-, dass in den Flyern nichts wirklich strafrechtlich relevantes zu finden ist. Grober Unfug ist ja nicht strafbar.
Am effektivsten wäre es, wenn die Leute, die keine Werbung wollen und dies auch auf dem Briefkasten stehen haben, Uwe und seine Bande abmahnen würde.
Spoiler
Region // Haßberge
Verteilaktion
Staatsanwalt durchforstet Flyer nach Reichsbürger-Diktion
Am Mittwoch ist in Eberns Kernstadt Altpapier-Abholung. In vielen blauen Tonnen landete ein Flugblatt.
von RALF KESTEL
Ein Flyer, der zur Teilnahme an einem Referendum über die Wiedereinführung eines Siegels und der staatlichen Ordnung des Jahres 1918, aufrief. Diese "Wahlbenachrichtigung" einer Bürgerbewegung, die sich Einiges Deutschland" nennt, gaukelte einen offiziellen Anstrich vor, stellt aber die Existenz der Bundesrepublik mit Reichsbürger-Diktion in Frage. Die Staatsanwaltschaft in Bamberg prüft nun, ob der Flyer strafrechtliche Probleme aufwirft.
Am Dienstag waren noch Verteiler im Stadtgebiet (Mannlehen, Steinberg) unterwegs, um den Aufruf zur merkwürdigen Abstimmung unters (Wahl-)Volk zu bringen. "So ein Stuss", "Selten so einen Bullshit gelesen", " Unglaublich, wie viel Schwachsinn auf DIN A4 passt", "Wie bescheuert muss man sein? Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man es für Satire halten", "Flog gleich in die Papiertonne" - so lauteten die Kommentar einiger Empfänger.
In die Papiertonne gehört das gefaltete, vierfarbig bedruckte DINA4-Blatt auch nach Meinung von Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD), der sich seitens der Verwaltungsgemeinschaft klar davon distanzierte. "Die Wurfsendung, die in vielen Briefkästen im VG-Gebiet gelandet ist, ist wie Werbung zu betrachten und hat keine weitere offizielle Bedeutung.
Hinter der Verteilung steckt u.a. ein Paar aus Ebern, das laut Homepage der Bürgerrechtsbewegung zur Führungsriege zählt und auch Stammtische abhält. Solche gibt es außer im fränkischen Ebern nur noch in Chemnitz und Dresden/Sachsen.
Es lebe das Königreich
Auf dieser Homepage wird auch das Ziel proklamiert Wahlkommissionen in den Siegelgebieten Königreich Preußen, Königreich Bayern, Königreich Württemberg, Königreich Sachsen, Großherzogtum Baden, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum Hessen, Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, Herzogtum Braunschweig, Herzogtum Sachsen-Meiningen, Herzogtum Anhalt, Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, Herzogtum Sachsen-Altenburg, Fürstentum Lippe, Fürstentum Waldeck, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum Reuß jüngere Linie, Fürstentum Schaumburg-Lippe, Fürstentum Reuß älterer Linie, Hansestadt Hamburg, Hansestadt Lübeck und Hansestadt Bremen aufzustellen.
"Wir prüfen, ob Straftatbestände erfüllt sind", sagte dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bamberg. Versuchte Nötigung etwa oder versuchte Erpressung. "Wir müssen aber auch bedenken, dass es einen Artikel der freien Meinungsäußerung gibt."
Zwei Versionen
Zwei Versionen des Flugblattes kursieren laut Auskunft des Polizeipräsidiums Würzburg in Ebern sowie vielen Ortschaften des einstigen Bezirksamtes Ebern zwischen Voccawind, Höfen, Mürsbach und Reckendorf .
Bei den Behörden wandert der Schrieb auf jeden Fall nicht sofort in der Papiertonne.