Im KRD feiert man wieder mal Peter, den Oberjuristen.
http://koenigreichdeutschland.org/de/stadt-wittenberg-gibt-mal-wieder-auf.htmlDabei hat die Stadt hinsichtlich der Gewerbeanmeldung - wie von uns hier schon oft beklagt - wirklich keine bella figura gemacht: nun ist der Bußgeldbescheid wegen der fehlenden Anmeldung der Reichsbank aufgehoben worden. Grund: Verjährung.
http://koenigreichdeutschland.org/de/stadt-wittenberg-gibt-mal-wieder-auf.html?file=files/krd/aktuelles/2016/20160302-WB-gibt-auf/RB_gewerbeanmeldung_aufgehoben_klein.pdfDer oben genannte Bußgeldbescheid wurde Ihnen nachweislich erst am 17.08.2015 übergeben. Die Rechtmäßigkeit der versuchten Zustellung am 21.11.2013 ist nicht belegbar. Sie haben bestritten, zu diesem Zeitpunkt unter der Anschrift Coswiger Str. 7, 06886 Lutherstadt Wittenberg Wohn- oder Geschäftsräume unterhalten zu haben.
Zwar wäre eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten der als "Königliche Reichsbank" betriebenen Gewerbeinrichtung [...] grundsätzlich möglich gewesen, weil Sie nach eigenem Bekunden diese Einrichtung verantwortlich als sog. "Oberster Souverän" in eigener Verantwortung betrieben haben. Nach eingehender Prüfung der Aktenlage ist aber nicht mehr nachweisbar, dass der in der Coswiger Str. 7 in 06886 Lutherstadt Wittenberg angebrachte Briefkasten zumindest mit der Aufschrift "Königliche Reichsbank" beschriftet war. Da somit Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung am 21.11.2013 bestehen ist zu Ihren Gunsten davon auszugehen, dass Sie erst mit der Übergabe des Schriftstücks durch mich am 17.08.2015 von dem Bußgeldbescheid Kenntnis erlangt haben.
Zu diesem Zeitpunkt war betreffend der von Ihnen begangenen Ordnungswidrigkeit allerdings bereits die Verfolgungsverjährung eingetreten.
Fazit 1: Der Zopf hat sich durch seinen billigen Taschenspielertrick vor einem Bußgeld bewahrt - wahrlich kein großer Sieg, und erst recht keiner, der juristisch sauber begründet wäre. Er belegt weder, dass es - wie der Fuselzar im Begleittext auf der Homepage behauptet - "sicher" sei, im KRD eine Firma zu gründen: Peterchen wird das für andere in einer ähnlichen Situation eben keineswegs "schnell auf die gleiche Weise einstampfen, wie er es hier geschafft hat". Noch beweist es, dass die Stadt nach dem Rat eines "Winkeladvokaten" beschlossen hat, "den Bußgeldbescheid wegen angeblicher Verjährung aufzuheben." Denn, und damit komme ich zu
Fazit 2: in Wittenberg hat man sich selbst ein extrem schlechtes Zeugnis ausgestellt, um es mal vornehm auszudrücken. Ich weiß gar nicht, was man zur Aussage über den Briefkasten mit der Aufschrift "Reichsbank" sagen soll:
Da leidet man wirklich mit, körperlich. Im Grunde ist das doch unfassbar. Die Knalltüte protzt vor laufender Kamera mit der Missachtung der behördlichen Aufforderung, sein Gewerbe anzumelden. Und in Wittenberg findet man den dazugehörenden Briefkasten nicht, nicht einmal, um mit einem Foto dessen Beschriftung für die Akten zu dokumentieren.
Schlimmer aber ist noch, dass man der gesamten Reichi-Szene damit signalisiert, dass die Postkasten/Anschriftennummer tatsächlich funktioniert. Ein fatales Zeichen. Dafür möchte ich ganz persönlich an dieser Stelle "Danke!" sagen und die örtlichen Behörden in Wittenberg ausdrücklich zu dieser administrativen Glanzleistung gratulieren.
Vor diesem Hintergrund kann man es nur begrüßen, dass die Angelegenheit mit dem zerrissenen Reisepass inzwischen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.
http://koenigreichdeutschland.org/de/stadt-wittenberg-gibt-mal-wieder-auf.html?file=files/krd/aktuelles/2016/20160302-WB-gibt-auf/Reisepass_Bussgeld_abgegeben_klein.pdfWie resümiert man im KRD am Schluss:
Was lernen wir daraus?
Jeder kann hier das tun, was er will.
Für Wittenberg scheint das tatsächlich zu gelten.