Vermutlich meint Fitzekfatzke diesen Satz aus dem GG, wenn er davon faselt, die Gemeinden dürften alle Angelegenheiten selbst regeln:
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Ich vermute einmal, dass er diesen Satz etwa so liest:
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten zu regeln.
Dass "alle Angelegenheiten" durch drei Klauseln eingeschränkt ist, hat er wohl wieder einmal nicht mitbekommen:
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Dass es dabei nicht um
alle Angelegenheiten, sondern nur um die
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht, in die Bund und Länder sich nicht einmischen sollen, hat er offenbar übersehen. Dass dies weiter nur
im Rahmen der Gesetze geschehen soll, hat er ohnehin überlesen, da er seine Gesetze ja selbst macht, siehe Fahrerlaubnis, Führerschein, StVO usw. Was nun
eigene Verantwortung angeht, so hat er keine Ahnung, was der Ausdruck meint, da er ja nie für etwas die Verantwortung übernimmt, siehe Benjamin, und ohnehin nicht begreift, was Verantwortung überhaupt ist.
Abgesehen davon kann Fitzekfatzke sich wohl kaum mehr als ein Ding auf ein Mal merken, und von Hermeneutik hat er wohl noch nie gehört, wie sollte er denn auch mangels höherer Schulbildung oder auch nur Berufsbildung.
Nun gut, vielleicht tue ich ihm auch Unrecht, vielleicht liegt es nur daran, dass er die deutsche Sprache nicht wirklich beherrscht. Dies könnte man ihm wohl nicht vorwerfen, da ja nur der Zufall der Geburt bestimmt, wer deutscher Muttersprache ist. Dann sollte ich mich nicht darüber lustig machen, dass Deutsch nicht Peterleangs Muttersprache ist.