Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 75911 mal)

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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #30 am: 24. Februar 2016, 14:08:42 »
...
Und wenn das nicht, dann ist er der Schilo. Und wenn das auch nicht gildet, dann sollen alle mal ganz still sein, sonst holt er die Interdimensionalen und dann sollen sie mal gucken... Oder so.
...

Kommt dann Gruppendehnen???  :o
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #31 am: 24. Februar 2016, 14:22:01 »
Die Realität in Dessau soll wohl gar nicht so fern von meiner Prognose sein. Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.

Die Mehrheit der Nichtköniglichen im Zuschauerraum haben dabei wohl immer wieder einige Mühe den Lachreiz zu unterdrücken.
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Offline dillgurke

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #32 am: 24. Februar 2016, 14:32:25 »
Stell mir grad vor, wie Fitzek triumphierend Nebukadnezar-Zitate in den Saal trompetet.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #33 am: 24. Februar 2016, 14:33:01 »
Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.

Herrlich. Ich hoffe, dass der Richter die notwendigen völkerrechtlichen Kenntnisse hat um diesem Unsinn mit der notwendigen Bestimmtheit und Klarheit zu begegnen.
 

Offline be-eh

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #34 am: 24. Februar 2016, 14:37:19 »
Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.

Herrlich. Ich hoffe, dass der Richter die notwendigen völkerrechtlichen Kenntnisse hat um diesem Unsinn mit der notwendigen Bestimmtheit und Klarheit zu begegnen.

Muss er die haben?

Fahrerlaubnis der BRD: zurückgegeben
Fahrerlaubnis eines anderen Staates: nein, denn das KRD gibt es nicht.

Schlussfolgerung: Urteil zuungunsten des Peter F.

Er kann ja dann Berufung einlegen und die damit begründen, dass das KRD ein Staat sei. Mal schauen, ob das das Berufungsgericht als Begründung zulässt. Spätestens bei Eingang der Berufung werden die sich auf die Schenkel klopfen.
 

Offline Noldor

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #35 am: 24. Februar 2016, 14:39:59 »
Ich bin schon sehr gespannt auf den Ausgang dieses Verfahrens.  ;D

Ich auch.

Ich sage schon mal allen Danke, die sich mit dem Prozess befassen, sei es als Zuschauer oder hier ihre Kommentare Abgebende.
 
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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #36 am: 24. Februar 2016, 14:44:00 »
Bilder vom Prozessbeginn sowie etwas ausführlichere Berichte finden jetzt unter den schon Beginn genannten Links von der MZ etc.

[attachment id=0 msg=73247]

Wobei Fitzeks Nachweise über die Staatlichkeit des Königreichs durchaus gewichtig sein sollen. Der Richtertisch biegt sich angeblich schon unter der Last von Fitzek überreichter Dokumente. "Viel hilft viel," soll ein weiser Mann mal gesagt haben (und ein etwaiger Zusammenhang mit "Vision wird Tat - Altpapierbereinigung" ist auch nicht ganz auszuschließen).
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #37 am: 24. Februar 2016, 14:46:00 »
Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.

Herrlich. Ich hoffe, dass der Richter die notwendigen völkerrechtlichen Kenntnisse hat um diesem Unsinn mit der notwendigen Bestimmtheit und Klarheit zu begegnen.

Muss er die haben?

Sollte er, ja. Wie soll er denn sonst beurteilen können, ob an Fitzeks Argumentation etwas dran ist oder nicht?

Fahrerlaubnis der BRD: zurückgegeben
Fahrerlaubnis eines anderen Staates: nein, denn das KRD gibt es nicht.

Siehe oben: Das kann der Richter nur dann feststellen, wenn er über das notwendige völkerrechtliche Wissen verfügt, um eben zu wissen, dass das KRD kein Staat ist.

Schlussfolgerung: Urteil zuungunsten des Peter F.

Siehe oben. Wäre schön, wenn ein Urteil zu Ungunsten eines Angeklagten auf fundierterem rechtlichen Wissen des Richters beruhen würde. ;)

In anderen Fällen haben deutsche Gerichte ja schon Gutachten zur völkerrechtlichen Lage in Auftrag gegeben, weil scheinbar dem Richter wesentliches völkerrechtliches Wissen gefehlt hat und dieser auch keine Lust hatte, sich das anzueignen. 

Er kann ja dann Berufung einlegen und die damit begründen, dass das KRD ein Staat sei. Mal schauen, ob das das Berufungsgericht als Begründung zulässt.

Einfach zu sagen, dass ein Gericht ein Urteil ohne das notwendige Wissen um die Rechtslage fällen sollte, weil es ja eine Berufungsinstanz gibt, die einen möglichen Fehler ausbügeln würde, ist nicht das was ich unter einer ethisch korrekten Ausübung des Richterberufes verstehe.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #38 am: 24. Februar 2016, 14:49:25 »
Die Realität in Dessau soll wohl gar nicht so fern von meiner Prognose sein. Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.

Wieso denn diese aufwendige Verteidigung vor dem Amtsgericht? Er meint doch immer, daß er in erster Instanz immer verliert und erst in den folgenden Instanzen [schweigen wir darüber besser]

So richtig logisch verhält er sich da ja nicht.
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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #39 am: 24. Februar 2016, 14:52:48 »
Siehe oben: Das kann der Richter nur dann feststellen, wenn er über das notwendige völkerrechtliche Wissen verfügt, um eben zu wissen, dass das KRD kein Staat ist.

Siehe oben. Wäre schön, wenn ein Urteil zu Ungunsten eines Angeklagten auf fundierterem rechtlichen Wissen des Richters beruhen würde. ;)

In anderen Fällen haben deutsche Gerichte ja schon Gutachten zur völkerrechtlichen Lage in Auftrag gegeben, weil scheinbar dem Richter wesentliches völkerrechtliches Wissen gefehlt hat und dieser auch keine Lust hatte, sich das anzueignen. 

Wozu braucht der Richter hier das Völkerrecht? Der Angeklagte ist auf einer öffentlichen Straße gefahren. Eine Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland hatte er nicht, und selbst wenn er eine ausländische hätte, müsste er sich an die StVO halten, was er ja nachweislich wiederholt nicht getan hat. Spielt aber keine Rolle, weil die Bundesrepublik Deutschland mit seinem Gedankenexperiment keine diplomatischen Beziehungen unterhält und auch sonst kein Staat. Also kann sein "Führerschein" hier nicht anerkannt werden.

Ob das KRD tatsächlich existiert, ist dabei völlig unerheblich.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #40 am: 24. Februar 2016, 14:58:12 »
Einfach zu sagen, dass ein Gericht ein Urteil ohne das notwendige Wissen um die Rechtslage fällen sollte, weil es ja eine Berufungsinstanz gibt, die einen möglichen Fehler ausbügeln würde, ist nicht das was ich unter einer ethisch korrekten Ausübung des Richterberufes verstehe.

Man muß die Angelegenheit nicht komplizierter machen, als sie ist.

Das Gericht weiß hoffentlich, daß sein Bezirk sämtliche behaupteten Territorien des KRD umfaßt. Nähere Rechtskenntnisse sind gar nicht erforderlich.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #41 am: 24. Februar 2016, 15:02:37 »
Ob das KRD tatsächlich existiert, ist dabei völlig unerheblich.

Nein, lies mal § 29 (1) FeV:

Zitat
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.

Aufgrund der weiteren Bestimmungen dieses § hat Fitzek ja überhaupt erst seine FE abgegeben.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #42 am: 24. Februar 2016, 15:05:19 »
Das ist eine dieser typischen RD-Ausweichbewegungen: Hier geht es um die vergleichsweise einfache Frage, ob Fatzke in Deutschland eine Fahrerlaubnis besitzt. Diese kann entweder eine deutsche sein, doch diese hat er ja zurückgegeben. Oder aber eine ausländische Fahrerlaubnis wird in Deutschland anerkannt. Doch Fatzke ist nicht Ausländer und hat nicht einmal einen Zweitwohnsitz im Ausland. Daher kann eine ausländische Fahrerlaubnis in seinem Fall nicht anerkannt werden.
Ob das KRD ein Staat sei, ist nicht die Frage des vorliegenden Verfahrens, Gerichte sind zur Anerkennung von Staaten auch nicht berufen, sondern dies ist Sache der Regierungen, die einen anderen Staat anerkennen oder nicht. Das Gericht braucht also nur bei der Bundesregierung nachzufragen, ob das KRD ein Staat sei, den die BRD anerkennt.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #43 am: 24. Februar 2016, 15:07:32 »
Sitzung für heute beendet. Fortsetzung morgen, AG Wittenberg 9:00 Uhr. Da geht es wohl ohne Rico um die Führerscheine aus Paraguay. Und am 9.3 wird in Dessau weiter verhandelt.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2016, 15:21:37 von BlueOcean »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #44 am: 24. Februar 2016, 15:15:44 »
Doch Fatzke ist nicht Ausländer und hat nicht einmal einen Zweitwohnsitz im Ausland. Daher kann eine ausländische Fahrerlaubnis in seinem Fall nicht anerkannt werden.

Du mußt doch aber zugeben, daß dafür ausschlaggebend ist, ob Peterchen nicht vielleicht doch im KRD wohnt.

Zitat
Ob das KRD ein Staat sei, ist nicht die Frage des vorliegenden Verfahrens, Gerichte sind zur Anerkennung von Staaten auch nicht berufen, sondern dies ist Sache der Regierungen, die einen anderen Staat anerkennen oder nicht.

Das sehe ich anders als Du. Die Gerichte können durchaus zu einer anderen Meinung dazu kommen, als es der Bundesregierung recht ist.
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