Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.
Herrlich. Ich hoffe, dass der Richter die notwendigen völkerrechtlichen Kenntnisse hat um diesem Unsinn mit der notwendigen Bestimmtheit und Klarheit zu begegnen.
Muss er die haben?
Sollte er, ja. Wie soll er denn sonst beurteilen können, ob an Fitzeks Argumentation etwas dran ist oder nicht?
Fahrerlaubnis der BRD: zurückgegeben
Fahrerlaubnis eines anderen Staates: nein, denn das KRD gibt es nicht.
Siehe oben: Das kann der Richter nur dann feststellen, wenn er über das notwendige völkerrechtliche Wissen verfügt, um eben zu
wissen, dass das KRD kein Staat ist.
Schlussfolgerung: Urteil zuungunsten des Peter F.
Siehe oben. Wäre schön, wenn ein Urteil zu Ungunsten eines Angeklagten auf fundierterem rechtlichen Wissen des Richters beruhen würde.
In anderen Fällen haben deutsche Gerichte ja schon Gutachten zur völkerrechtlichen Lage in Auftrag gegeben, weil scheinbar dem Richter wesentliches völkerrechtliches Wissen gefehlt hat und dieser auch keine Lust hatte, sich das anzueignen.
Er kann ja dann Berufung einlegen und die damit begründen, dass das KRD ein Staat sei. Mal schauen, ob das das Berufungsgericht als Begründung zulässt.
Einfach zu sagen, dass ein Gericht ein Urteil ohne das notwendige Wissen um die Rechtslage fällen sollte, weil es ja eine Berufungsinstanz gibt, die einen möglichen Fehler ausbügeln würde, ist nicht das was ich unter einer ethisch korrekten Ausübung des Richterberufes verstehe.