Und wie stellst Du Dir das ganz praktisch vor? Dein Vorschlag darf gern rechtskonform sein. - Ja, es gibt wohl exakt eine Möglichkeit, aber die sollten wir nicht offen diskutieren, denke ich.
Ich weiß zwar nicht, auf welche Möglichkeit du anspielst, aber im Ansatz hört sich das danach an, als ob nach deiner Einschätzung unserem Staat die rechtlichen Mittel fehlen, meine körperliche Unversehrtheit in Kenntnis einer offenkundigen Bedrohung sicher zu stellen. Ich habe nur mein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass das nicht gelingt. Wenn das an Fragen der Rechtskonformität scheitern sollte, wäre es umso schlimmer. Vielleicht willst du aber auch jemanden gegen einen Vorwurf der Untätigkeit verteidigen, den ich gar nicht geäußert habe?
Edith: Ich hatte das ursprünglich nicht in Betracht gezogen, aber man könnte hier sogar die königliche Eitelkeit ausnutzen. Die Unterbindung einer einzelnen Fahrt vor laufender Kamera, eben z.B. nach einer Verhandlung, könnte eine gewisse Nachhaltigkeit zeigen. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass Fitzek seit der peinlichen Episode im Treppenhaus des AG Dessau noch einmal einen Gerichtssaal während der Verhandlung verlassen hätte.
Hmja, vielleicht sollten sich die Polizisten aus Wittenberg und Umgebung mal bei ihren Kollegen in Uri/CH einladen. Denn dort wissen sie schon, wie man Fahrzeuge still legt. Da gibt es so verschiedene Methoden wie:
- Fahrzeug beschlagnahmen oder einziehen,
- Fahrzeugschlüssel einkassieren,
- Fahrer einkassieren,
- Räder krampen ...
Da mussten schon manche LKW-Fahrer eher unangenehme Erfahrungen machen. Wenn die Urner das mit einem LKW schaffen, sollte das für Wittenberg doch mit einem PKW auch machbar sein.
Schlimmstenfalls könnte man sich ja auf Gefahrenabwehr berufen, wenn man denn sonst keine Rechtsgrundlage finden kann.