Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1292533 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2013, 19:58:26 »
Zitat
es ist nicht klar, ob es sich um einen "echten" Reichsdeppen handelt

Bei der 'Argumentation' bin ich mir zu 90 % sicher:

Zitat
Im Personalausweisgesetz heißt es, dass der "Familienname" vermerkt sein müsse, tatsächlich stehe dort aber nur der "Name", darunter dann etwa "Müller". Zudem beantragt er bei dieser Gelegenheit die "Staatsangehörigkeit Bayern". Er bezweifelt nicht die Existenz der Bundesrepublik, jedoch ihre Souveränität, und nur ein souveräner Staat könne die Staatsangehörigkeit verleihen. Obendrein sei die "Staatsangehörigkeit deutsch" eine Erfindung der Nazis, argumentiert er und verweist auf diverse Paragrafen.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2013, 20:55:52 »
Leider scheint die SZ sich über den Hintergrund von "Müllers" Argumentation nicht im Klaren zu sein, insbesondere erweckt der Artikel gegen Ende den Eindruck, hier habe jemand den Behörden clever ein Schnippchen geschlagen.

Zur bayerischen Staatsangehörigkeit, die die bayerische Verfassung in Art. 6 in der Tat vorsieht, habe ich vor ein paar Jahren mal etwas bei Yahoo-Answers geschrieben und zitiere das hier mal, falls es wen interessiert:
Zitat
Die in der Bayerischen Verfassung vorgesehene Staatsangehörigkeit ist vor dem historischen Hintergrund der Verfassunggebung in Bayern zu betrachten. Die Bayerische Verfassung trat bereits im Jahr 1946, also 3 Jahre vor der Konstituierung der Bundesrepublik, in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob es überhaupt jemals wieder einen deutschen, geschweige denn gesamtdeutschen, Staat geben würde. Da die Staatsangehörigkeit in den Ländern durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 sowie die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 aufgehoben wurde, ging man zunächst davon aus, dass eine Neuregelung notwendig sei.

Die Vorschrift ist jedoch auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes geltendes bayerisches Landesrecht geblieben. Gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG kommt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Staatsangehörigkeit des Bundes zu. Demgegenüber sah bis 1994 Art. 74 Abs. 1 Nr. 8 GG vor, dass die Staatsangehörigkeit in den Ländern in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz falle, d.h. die Länder diese nur regeln könnten, wenn der Bund sie nicht geregelt hätte. Letzteres hat er nicht getan, abgesehen davon ist Art. 74 Abs. 1 Nr. 8 GG 1994 gestrichen worden, daher ist die Staatsangehörigkeit in den Ländern heute ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die Vorschrift ist jedoch im Sinne des Grundgesetzes auszulegen (verfassungskonforme Auslegung). Die Staatsangehörigkeit in den Ländern kann aufgrund der Wertung der Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG (Bindung der Länder an die Grundsätze des Grundgesetzes) und 33 Abs. 1 GG (Garantie der Gleichheit der Rechte und Pflichten jedes Deutschen in jedem Bundesland) keine größere Bedeutung haben, als die Staatsangehörigkeit im Bund. Dementsprechend kann sie nichts anderes darstellen, als einen Ausschnitt der Staatsangehörigkeit im Bund. Für die Staatsangehörigkeit in einem Bundesland ist folglich zwingend die Staatsangehörigkeit im Bund (=deutsche Staatsangehörigkeit) erforderlich. Fällt letztere weg, so kann auch keine Staatsangehörigkeit in einem Bundesland mehr bestehen.

Wie aber sieht es mit der Staatsangehörigkeit in Bayern aus? Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat hierzu am 15. Dezember 1959 bereits eine Entscheidung getroffen. Demnach gewährt Art. 6 BV kein subjektives verfassungsmäßiges Recht auf den Besitz und die Bestätigung der Landesangehörigkeit. Es bedarf jedenfalls eines Gesetzes im Sinne von Art. 6 Abs. 3 BV, ehe die Vorschriften über die bayerische Staatsangehörigkeit realisiert werden könnten. Art. 6 BV ist für sich allein nicht vollziehbar. Als Grund hierfür wird genannt, dass die genannten Gründe für den Erwerb der Staatsbürgerschaft - Geburt, Legitimation und Eheschließung - stets voraussetzen, dass eine Mittelsperson - Vater oder Mutter, Legitimierender, Ehepartner - bereits die bayerische Staatsangehörigkeit besitzt und diese weitergeben kann. Unter welchen Voraussetzungen aber diese Mittelsperson als bayerischer Staatsangehöriger zu sehen ist, lässt sich aus der Verfassung nicht entnehmen. Hierzu ist eben ein zusätzliches Gesetz erforderlich, ebenso wie für die Einbürgerung.
Dass ein solches Gesetz für die Vollziehung der Vorschrift erforderlich ist, verpflichtet den bayerischen Landesgesetzgeber jedoch nicht, ein solches zu erlassen. Dies ist ihm vielmehr freigestellt. Insbesondere käme dem Gesetz auch nur ein symbolische Charakter zu, da gem. Art. 8 BV und Art. 33 Abs. 1 GG alle deutschen Staatsangehörigen den bayerischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Die bayerische Staatsangehörigkeit gibt es zwar als Institution, denn ansonsten hätte Bayern kein Staatsvolk und wäre somit kein Staat, sie ist jedoch aufgrund der mangelnden Konkretisierung durch ein Landesgesetz kein subjektives Recht des einzelnen.
Source:
Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 10. Auflage, München 2009, Art. 73 Rdn. 7

Mangoldt/Klein/Starck (Hg.), Heintzen (Bearb.), Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl., München 2005, Art. 73 Rdn. 73 f

Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Handkommentar, 4. Aufl., Stuttgart, München, Hannover, Berlin 1992, Art. 6 Rdn.1 ff

Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Band 12, 1959, München 1960, S. 171/174 ff
http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20090707051307AAwD1Rt
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2013, 21:33:48 »
Hi.

Können wir uns nicht einfach mal um die deutschen Reichsdeppen kümmern, warum müssen wir jetzt auch noch auf den alpenländischen Ausländern herumhacken?  ;D

duckundwech
Mad Dog.
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Alouette

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #18 am: 6. Dezember 2013, 01:17:04 »
 

Emil Nordström

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #19 am: 14. Januar 2014, 10:47:44 »
http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/639859/

Zitat
Das Potsdamer Innenministerium und der Verfassungsschutz warnen vor so genannten Reichsregierungen oder Reichsbürgern, die zunehmend aktiv sind.

Potsdam - Behördenmitarbeiter überschütten sie per E-Mail mit Verweisen auf alte Gesetze, drohen Bürgermeistern mit einer Verurteilung zur Todesstrafe oder überkleben ihr Landkreiswappen auf dem Nummernschild mit einem Reichsadler. Die Rede ist von sogenannten Reichsbürgern, mehreren nach Einschätzung des brandenburgischen Verfassungsschutzes sektenähnlichen Netzwerken von rechtsextremen und nationalkonservativen Aktivisten in Deutschland, die zuletzt auch im Land Brandenburg verstärkt aktiv sind. Zwischen Anfang Februar und Ende März etwa verschickten unbekannte Reichsbürger nach Angaben des brandenburgischen Innenministeriums an rund 300 Schulen im Land Schreiben mit der Aufforderung, Vorsorge für den Ernstfall zu treffen, da in Deutschland mit Veränderungen zu rechnen sei.

Immer wieder finden sich auf Schreiben oder Internetseiten Hinweise auf eine rechtsextremistische Gesinnung und eine Verklärung des Dritten Reichs. Erst am Mittwoch erhielt der Verfassungsschutz selbst eine E-Mail, die von einen Olaf E. geschrieben worden sein soll, der sich als Bürger des Deutschen Reichs in Selbstverwaltung und Obergruppenführer der SS-Zeitreisedivision „Hans Kammler“ bezeichnete. In seiner E-Mail stellt der Autor den Koran auf eine Stufe mit Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Die Bandbreite der Akteure ist groß. „Das reicht von Wirrköpfen bis zu echten Hardcore-Nazis“, meint Verfassungsschützer Gordian Meyer–Plath. Als prominentester Reichsbürger gilt der Holocaust-Leugner Horst Mahler, der in Brandenburg/Havel seit 2009 eine mehrjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung absitzt. Auch Meinolf Schönborn, militanter Neonationalsozialist aus Nordrhein-Westfalen, Anführer der „Nationalen Ordnung“ und ehemaliger Gefolgsmann des 1991 verstorbenen Neonazis Michael Kühnen, ist laut Ministerium bekennender „Reichsbürger“. Er soll auch Anhänger im nördlichen Brandenburg haben. Die Hauptakteure kommen nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer jedoch nicht aus dem Land. Insgesamt wird aber mit wenigstens 25 aktiven Reichsbürgern in Brandenburg gerechnet.

Gemeinsam ist den Reichsbürgern laut Verfassungsschutz die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Internetseite der sogenannten Reichsbürger-Union des Berliner Rechtsanwalts Runhardt Sander heißt es etwa: „Die ’Bundesrepublik Deutschland’ ist lediglich ein von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zugelassener Bund deutscher Länder: Deutschland ist nicht mit der Bundesrepublik identisch.“ In der Regel behaupten Reichsbürger, das Deutsche Reich bestehe in den Grenzen von 1937 bis heute völkerrechtlich fort.

Auch wenn Reichsbürger in der Regel keine Linken und Ausländer zu Tode schlagen oder Hakenkreuze an Wände schmieren, so sorgen sie doch für Ärger. Ordnungsamtsmitarbeiter müssen sich Schmäh-E-Mails gefallen lassen, wenn sie Bußgelder verhängen oder erhalten von „Reichsrichtern“ Grundstückbetretungs- und Zustellungsverbote erteilt. In einem anderen Fall hatte eine Verwaltung Probleme, weil sich einige Personen nur mit ihren „Reichsbürgerpässen“ ausweisen wollten. Der Verfassungsschutz warnt Behörden davor, sich mit Reichsbürgern auf Diskussionen einzulassen. Diese würden nur das Ziel verfolgen, Verwirrung zu stiften, um von „rechtlich gebotenem Handeln abzulenken“. Jetzt hat das Innenministerium einen Katalog mit Empfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern in Behörden veröffentlicht. Dort heißt es etwa: „Dienstlicher Schriftwechsel mit ’Reichsbürgern’ sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.“

Erstmals waren die Reichsbürger im Land vor rund drei Jahren aufgefallen, als sie in Plattenburg (Prignitz) in einem heruntergekommenen Schloss ein „Fürstentum Germania“ gegründet hatten. Eine krude Mischung hatte sich dort versammelt und einen eigenen Staat mit eigener Verfassung ausgerufen. Das Projekt einer autarken Enklave aber scheiterte letztlich, die Polizei räumte das Schloss, weil die Bewohner die Auflagen der Bauaufsicht ignorierten.

Olaf E. lebt mittlerweile nicht mehr. In der Szene wird behauptet, er sei "verunfallt" worden, Axel Stoll spricht von Suizid.
 

Emil Nordström

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #20 am: 24. Januar 2014, 21:27:19 »
Zitat
Interview mit Prof. Dr. Martin Nettesheim, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Kann man denn einfach so einen eigenen Staat gründen?

Auf "terra nullius", also einem keinem Staat gehörenden Gebiet, wäre eine Staatsgründung ohne weitere Voraussetzungen möglich. Allerdings gibt es derartiges Gebiet nicht mehr. Die Antarktis ist völkerrechtlich für nicht besetzbar erklärt worden und kann daher nicht zur Grundlage eines Staats gemacht werden. Eine Staatsgründung ist damit heute nur noch durch Abspaltung (Sezession) oder durch Zerfall eines bestehenden Staats in neue Staaten (Dismembration) möglich.

Ist denn zum Beispiel ein Königreich auf meinem eigenen Grund und Boden nun ein souveräner Staat oder ein Fantasiegebilde?

Wenn die Sezession (Abspaltung) nicht vollzogen ist, ist es jedenfalls kein Staat.
Es kann sich um ein Fantasiegebilde handeln; aber auch um ein von Aufständischen beherrschtes "de facto"-Regime ohne staatliche Selbständigkeit. Letzteres setzt aber eine effektive Gebietsherrschaft voraus. Im Fall von "NeuDeutschland" liegt weder eine Staatsgründung noch ein "de facto"-Regime vor. Es handelt sich um staats- und völkerrechtliche Fantasie.

Nochmal anders gefragt: Kann man ein Privatgrundstück überhaupt aus dem Staatsgebiet der BRD herauslösen?

Staatsrechtlich ist nach dem Grundgesetz kein Anspruch auf Sezession gegeben. Die Bundesrepublik könnte eine Abspaltung gesetzlich ermöglichen oder in diese vertraglich einwilligen. Ohne einen derartigen Akt kann ein Gebiet nicht selbstständig werden. Völkerrechtlich kommt es auf die Effektivität der Abspaltung an: Etabliert sich eine neue Macht so effektiv, dass der bisherige Inhaber der Staatsgewalt "aufgibt", dann kann ein neuer Staat entstehen. Allein die Tatsache, dass Behörden der Bundesrepublik das Verhalten der "NeuDeutschen" und ihres „Königs“ beobachten, ist aber kein Rückzug und keine Aufgabe der Territorialgewalt. 

Welche rechtlichen Grundlagen muss ein Staat erfüllen?

Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt. Ein souveräner Staat übt seine Herrschaft originär, also ohne Ableitung von einem anderen Staat, aus. Er steht auch nicht unter der Hoheitsgewalt eines anderen Staats.

Peter Fitzek und seine Anhänger behaupten, ein Staat müsse nicht anerkannt werden, es reichten Proklamation und Entstehung?

Sie kennen jedenfalls weder das Staatsrecht noch das Völkerrecht. Staatlichkeit setzt nicht zwingend die Anerkennung voraus. Aber sie setzt das Vorliegen der substanziellen, also materiellen Gegebenheiten voraus. Fehlt es daran, liegt kein Staat vor.

Und wenn das ein oder andere Land der Erde diesen Staat anerkennen würde?

Die Anerkennung eines Gebiets, das nicht staatliche Eigenständigkeit erlangt hat, wäre eine unzulässige Intervention in die inneren Angelegenheiten des Territorialstaats, in diesem Fall der Bundesrepublik Deutschland. Ein Drittstaat darf daher "NeuDeutschland" nicht anerkennen. Letztlich geht es im Völkerrecht um Effektivitätsbetrachtungen. Wer "Staat" lediglich spielt, wird noch nicht zum Staat.

Wie sieht es denn aus mit der Rückgabe von amtlichen Dokumenten oder Verzicht auf Staatsangehörigkeit?

Die Rückgabe von amtlichen Ausweisdokumenten und/oder eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zugunsten eines Fantasiestaates hat keine Rechtswirkung. Jeder Deutsche kann zwar auf Antrag hin aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen werden, jedoch darf dies nicht zur Staatenlosigkeit führen. Staatsangehörigkeit meint übrigens die Zugehörigkeit zu einem Staat im völkerrechtlichen Sinne und das ist "NeuDeutschland" als Fantasiestaat nicht.

Was passiert, wenn man eigene Fantasiedokumente erstellt oder Titel, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen von Fantasiestaaten führt?

Ausweisdokumente und/oder das Führen von Titeln, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen von Fantasiestaaten haben im Rechtsverkehr keine Wirksamkeit. Nach § 132a StGB kann sich strafbar machen, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen und öffentliche Würden führt. Reine Fantasiebezeichnungen fallen hierunter aber nicht.
http://www.mdr.de/exakt/die-story/nettesheim100.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #21 am: 28. Januar 2014, 09:09:52 »
Ex Rocker bedroht Polizei mit Beil
Zitat
+++ Velten: Mit dem Staat will der 40-jährige "Reichsbürger" und Ex-Rocker nichts zu tun haben, aber nachdem er Zoll- und Polizeibeamte mit einem Beil "begrüßt" hatte, diese darüber aber verständlicherweise wenig erfreut waren und dementsprechend reagierten, beschwerte er sich offiziell und legte demokratische Rechtsmittel ein +++
http://www.maz-online.de/Home/Polizei/Ex-Rocker-bedroht-Polizei-mit-Beil


Velten - Internetwache Brandenburg
27.01.2014 - Mit einem Beil bedroht  - OHV
Zitat
Ein 40-Jähriger bedrohte am 24.01. gegen 09.20 Uhr zwei Beamte des Hauptzollamtes Berlin mit einem Beil, als sie die Identität einer an der gleichen Anschrift gemeldeten 30-Jährigen feststellen wollten. Daraufhin wurden Polizeibeamte zur Unterstützung und zur Identitätsfeststellung des Mannes hinzu gerufen. Der 40-Jährige lehnte als „Reichsbürger“ zwar jegliche Legitimation gegenüber Vertretern des Staates ab, konnte aber an Hand eines Abgleich mit den polizeilichen Auskunftssystemen eindeutig identifiziert werden. Als ehemaliges Mitglied eines Rockerklubs war er bereits wegen Bedrohungs-, Nötigungs-, und Körperverletzungsdelikten bekannt.
Trotz der Ablehnung des Staates beschwerte sich der Mann später per Fax und erstattete gegen die Maßnahmen von Zoll und Polizei Strafanzeige. 
http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=11901436
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #22 am: 28. Januar 2014, 18:08:41 »
Märkische allgemeine Zeitung (http://www.maz-online.de/Home/Polizei/Ostprignitz-Ruppin-Polizeibericht-vom-28.-Januar):

Zitat
Neuruppin: Mit zwei Fantasieausweisen des "Deutschen Reiches" im Portemonnaie und ordentlich Koks in der Nase war ein Berliner Autofahrer auf Neuruppins Straßen unterwegs, als ihn die Polizei stoppte.

Montagnacht stoppte die Polizei auf der Landesstraße 16 im Neuruppiner Ortsteil Treskow einen 31 Jahre alten Autofahrer aus Berlin. Die Kennzeichen des Wagens waren entstempelt und außer Betrieb gesetzt. Er wollte sich mit der Kopie eines Fahrzeugscheines und einem Führerschein, der auf einen anderen Namen ausgestellt war, ausweisen. Auf der Polizeiwache verhielt sich der Mann renitent gegenüber den Beamten. Nach Polizeiangaben war der Mann so aggressiv, dass er gefesselt werden musste. Dabei verletzte er sich an der Nase, so dass ein Rettungswagen gerufen wurde. Eine Behandlung lehnte er jedoch ab. Bei der Überprüfung seiner persönlichen Sachen entdeckten die Polizisten eine Kreditkartentasche mit zwei Fantasieausweisen des "Deutschen Reiches", die auf den Namen des Mannes ausgestellt waren. Darüber hinaus stellten die Beamten eine Tüte mit Kokain sicher. Der Berliner wurde in Gewahrsam genommen und urinierte offenbar aus Protest an die Innentür seiner Zelle. Eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und weitere Strafverfahren wurden eingeleitet.

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Offline EWHL

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #23 am: 4. Februar 2014, 08:41:01 »
Ah, Brandenburg, Land der Reichis... offenbar wird man auf das Problem langsam aufmerksam:

Märkische Zeitung, Verfolgungsjagd mit "Reichsbürgerin" (http://www.maz-online.de/Home/Polizei/Verfolgungsjagd-mit-Reichsbuergerin):

Zitat
+++ Borgsdorf: "Reichsbürger" erkennen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an und haben sogar eigene Ausweise - und auch fiktive Zulassungsplaketten. Eine solche Plakette bekamen Polizisten am Samstagnachmittag nach einer wilden Verfolgungsjagd mit mehreren Streifenwagen zu sehen +++:

Borgsdorf: „Reichsbürgerin“ ohne Fahrerlaubnis gestoppt   
Für die "Reichsbürger" haben die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit. Daher werden sie von ihnen nicht anerkannt und ignoriert. Ein weiteres Beispiel dafür lieferte eine Frau am Samstagnachmittag. Polizeibeamte wollten gegen 15:30 Uhr einen Pkw Kia einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Ein Unterfangen, das in eine Verfolgungsjagd mit mehreren Streifenwagen ausartete.

Die Fahrerin versuchte die Kontrolle zu umgehen und flüchtete mit ihrem Wagen. Mehrere Polizeifahrzeuge nahmen die Verfolgung auf. Schließlich gelang es ihnen, die Fahrt der Frau ohne Schäden zu beenden. Doch das Schauspiel war noch nicht vorbei. Die Frau schloss sich nämlich im Auto ein und weigerte sich mit der Polizei zu sprechen.

Später stellte sich heraus, dass der Frau die Fahrerlaubnis bereits gerichtlich entzogen worden war und das Fahrzeug seit über einem Jahr nicht mehr zugelassen und ohne Haftpflichtversicherung geführt wurde. Die Fahrzeugführerin hatte sich stattdessen eigene fiktive Zulassungsplaketten gebastelt.

Neben Strafanzeigen gegen die Wiederholungstäterin wurden die Kennzeichen des Fahrzeuges, sowie der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

» Mehr zu den so genannten "Reichsbürgern": Sprengstoff-Prozess gegen "Reichsbürger", Polizeibericht vom 27. Januar 2014, Polizeibericht vom 28. Januar 2014

EWHL
 

Marty McFly

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #24 am: 31. März 2014, 13:00:23 »
Daniel S., der tonnenweise Sprengstoff in Berlin hortete, ist in Polen eingefangen worden. Ob er sich wohl auf Gebiet des untergegangenen deutschen Reichs aufgehalten hat? :D

http://www.tagesspiegel.de/berlin/innensenator-ueber-rechtsradikale-reichsbuerger-haben-krude-theorien/8934196.html

Die ZEIT hat Daniel S. in Stettin getroffen: http://www.zeit.de/2014/13/staatsfeind-bundesrepublik-deutschland

Er war in Polen untergetaucht, hatte sein äußeres Erscheinungsbild ein klein wenig geändert  :o  und einen Mutterersatz gefunden.
Zitat von: ZEIT
Daniel S. trägt ein graues Sekretärinnenkostüm, der Rock ist sehr eng, die langen strähnigen Haare hat er sich zum Zopf gebunden. Er steht auf Plateauschuhen, besetzt mit Strasssteinen, seine Ohrringe haben die Form von Schmetterlingen.
Hinter ihm läuft seine Freundin Marie, eine Polin mit jüdischen Vorfahren, locker 20 Jahre älter als er.

Endlich erfährt man auch, warum und wieso der ganze Behördenärger anfing. Hier mal zwei Blüten:
Zitat von: ZEIT
"Ich gehöre zu einer intelligenten Minderheit", sagt er.
Zitat von: ZEIT
Laut Anklage ruft er am 7. Dezember beim Amtsgericht Tiergarten an und droht einer Mitarbeiterin, im Falle einer Weiterverfolgung "nach Nürnberg II vollstrecken zu müssen,
wie damals in der Nazizeit, wo die Leute unter anderem zum Tode verurteilt worden sind".
S. sagt: "So ein Quatsch, da hat sie mich falsch verstanden, ich hatte zu der Zeit auch Probleme mit meinem Telefonkabel."
:))

Doch doch dann passiert etwas Unerwartetes:
Zitat von: ZEIT
Drei Wochen nach unserem Treffen nehmen polnische Polizisten Daniel S. in Stettin fest, damit bricht auch der Kontakt zur ZEIT ab. Alle Mails laufen plötzlich ins Leere. Die deutschen Behörden gehen von einer schnellen Überstellung aus, weitere Details zu der Festnahme geben sie keine heraus. Es heißt bloß, S. wolle auf keinen Fall zurück nach Deutschland, lieber bleibe er in Polen im Gefängnis. [...]

Doch dann, vier Wochen später, die überraschende Nachricht. Die polnischen Behörden haben sich den Fall genauer angeschaut, unter dem Gesichtspunkt: Was bitte wirft man dem Mann eigentlich wirklich vor? Und dann haben sie ihn freigelassen. In einer E-Mail bestätigt S., dass er nicht mehr inhaftiert sei, dass man ihn sehr gut behandelt habe im polnischen Gefängnis.

Aber alles wurde gut:
Zitat von: ZEIT
Lange ist es still, bevor ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt, dass Daniel S. wieder in Haft ist. Wieder in Berlin, wieder in der Klinik des Maßregelvollzugs.
Mit Nachdruck habe man den polnischen Kollegen klargemacht, dass man die Entscheidung, Daniel S. auf freien Fuß zu lassen, nicht akzeptiere. Kurze Zeit darauf wurde er ausgeliefert.
 

Marty McFly

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #25 am: 1. April 2014, 18:39:59 »
Die ZEIT hat Daniel S. in Stettin getroffen: http://www.zeit.de/2014/13/staatsfeind-bundesrepublik-deutschland

Hach, wie der Zufall es will, gab es Daniel S. gestern gleich noch im TV,
siehe den auf http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,434.msg6736.html#msg6736 verlinkten
3sat-Beitrag http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=42741 (ab 4:44 min).

Der Hammer ist der hier:
Zitat von: Daniel S. (mündliche Füllwörter von mir entfernt)
Es gibt Indizien dafür, dass man mich an die Grenzen bringen wollte und eben auch es provozieren wollte ne Kernwaffe zu bauen - das ich eine baue und die im Endeffekt in Berlin zünde.
:o :liar:
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #26 am: 1. April 2014, 19:04:04 »
Zitat von: Daniel S. (mündliche Füllwörter von mir entfernt)
Es gibt Indizien dafür, dass man mich an die Grenzen bringen wollte und eben auch es provozieren wollte ne Kernwaffe zu bauen - das ich eine baue und die im Endeffekt in Berlin zünde.
Das hat wohl nur deswegen nicht geklappt, weil er noch nicht genug Äpfel gegessen hatte, um die nötige Anzahl Kerne zusammen zu kriegen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #27 am: 1. April 2014, 20:18:27 »
Mann, Mann, Mann... Posaunt der Kerl die Hälfte von unseren genialen Plan einfach im Fernsehen aus. Dafür haben wir dem die Zelle aber nicht aufgemacht!

Schlage vor, dass wir ihm jetzt schleunigst das in Russland geklaute Kernmaterial in den Keller der JVA bringen und dann soll er gefälligst liefern! Da wird der Putin aber dumm gucken wenn wir beweisen, dass er Berlin in die Luft gesprengt hat, gelle?

Von uns bezahlte Reichsdeppen bitte vorsorglich an den Großflughafen BER beordern. An Terminal 0 wartet eine Maschine mit laufenden Motoren auf sie und die Baugenehmigung.

Erreichbares Personal sollte besser die unteren Tiefgeschosse aufsuchen. Definitiv kein Channeling und kein HAARP während Kernwaffeleinsatz (HAARPflege ist erlaubt). Duck and cover!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #28 am: 1. April 2014, 22:11:02 »
Mann, Mann, Mann... Posaunt der Kerl die Hälfte von unseren genialen Plan einfach im Fernsehen aus. Dafür haben wir dem die Zelle aber nicht aufgemacht!

Schlage vor, dass wir ihm jetzt schleunigst das in Russland geklaute Kernmaterial in den Keller der JVA bringen und dann soll er gefälligst liefern! Da wird der Putin aber dumm gucken wenn wir beweisen, dass er Berlin in die Luft gesprengt hat, gelle?

Von uns bezahlte Reichsdeppen bitte vorsorglich an den Großflughafen BER beordern. An Terminal 0 wartet eine Maschine mit laufenden Motoren auf sie und die Baugenehmigung.

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Wer kümmert sich um Dr. Stoll, dass er nicht einfach die radioaktive Strahlung neutralisiert, was ja sehr einfach ist, wenn man um die neue Physik weiß? (3 mal Sto Gramm reinen Alkohol!) Das Problem ist, dass Angst und Unmöglichkeit aus seinem Wortschatz gestrichen sind und er daher möglicherweise einfach einen Haufen darauf setzt.
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Offline Barbapapa

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #29 am: 7. Mai 2014, 12:36:04 »
ZEIT "Störungsmelder" - Beginn einer Reichsbürger-Serien?

http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/05/05/der-reichskanzler-aus-west-berlin_16061

Zitat
Dieser Beitrag ist nur ein knapper historischer Abriss über den Werdegang und die Hintergründe er Reichsbürger. Der Frage, warum die 2+4-Verträge keine Wirkung haben sollen, welche innenpolitische Rolle der Generalstaatsanwalt der Russländischen Föderation in Deutschland spielt und natürlich der Frage, die uns alle interessiert: warum die BRD eine privatrechtliche GmbH im belgischen Handelsregister ist; darum wird es in den nächsten Beiträgen gehen. Außerdem hoffe ich auf die fleißigen Reichsbürger in der Kommentarspalte, die noch Themen aufbringen, mit denen sich die nächsten Artikel auseinandersetzen können.

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