Er wies sich mit Führerschein und Personalausweis des "Deutschen Reiches" aus. Gegen ihn läuft nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Wegen der Ausweise? Da gibt es doch schon ein Gerichtsurteil, dass das keine Urkundenfälschung darstellt.
Etwas anders sieht es meines Wissens aus, wenn er an seinem Autokennzeichen herumgebastelt hat.
Beim Ausweis hängt es davon ab, wie sehr er einem richtigen Ausweis ähnelt. Wenn sofort erkennbar ist, dass er nicht von einer echten Behörde ausgestellt ist, liegt keine Urkundenfälschung vor (siehe
SSL-Wiki Personenausweis. Analog dürfte das auch für Führerscheine gelten.
Was das Autokennzeichen angeht, so meine ich, mal gelesen zu haben, dass solange nur die Europaflagge und das "D" überklebt werden, etwa in schwarz-weiß-rot, ebenfalls keine Urkundenfälschung vorliegt, weil das amtliche Kennzeichen nur der Bereich mit der Schrift und den Siegeln ist (was m.E. auch Sinn ergibt, weil der Beweiszweck der Urkunde Auto+Kennzeichen nur ist, dass das Fahrzeug zugelassen und ihm dieses amtliche Kennzeichen zugewiesen wurde, woran sich nichts ändert, wenn die Länderkennzeichnung nicht zu sehen ist. Der Aussteller der Urkunde ergibt sich aus dem Siegel der Zulassungsstelle. Der eine oder andere erinnert sich vermutlich auch noch an Zeiten, als die Autokennzeichen keine EU-Flagge und Länderkennzeichnung enthielten.).
Dennoch ist ein Anfangsverdacht gegeben, da eben erst geprüft werden muss, ob es sich bei den Ausweisen bzw. der Kennzeichenmanipulation evtl. um eine Urkundenfälschung handelt. U.U. kann das der einzelne Polizeibeamte nicht abschließend beurteilen, sodass ein Verfahren eingeleitet und dann - wenn der Verdacht sich nicht erhärtet - nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird (was wohl auch im Fall MHK passiert wäre, der ja aber dann unbedingt Rumtelefonieren und dies online stellen musste).