Ich versuche zusammenzufassen: Der von Fatzke selbst vorgelegte Auszug aus dem Grundbuch zeigt den Abwicklervermerk. Somit ist klar, dass, gleichgültig, wem immer das Grundstück nun wirklich gehört (Gutemine hat ja schon darauf hingewiesen, dass da noch einige Seiten fehlen, somit auch die entsprechenden Grundbuchinformationen), nur der Abwickler das Verfügungsrecht hat bzw. hatte. Da kann Fatzke toben, wie immer er will: Entscheidend ist nur, was im Grundbuch steht.
Zum Wert der Grundstücke hatten wir bereits früher festgehalten, dass der Verkaufspreis nach der Regel Bodenwert abzüglich Abbruch-/Entsorgungskosten bestimmt zu werden pflegt, jedenfalls bei Gebäuden, die sanierungs- oder sogar abbruchbedürftig sind. Wir wissen nicht, was Fatzkes Truppe so alles angestellt hat. Besetzer hinterlassen Gebäude meist in einem eher bemitleidenswerten Zustand, auch aufgestauter fehlender Unterhalt kann u. U. schon reichen, dass nur noch Abbruch und Neubau helfen. Wenn hinzu kommt, dass die Besetzer mit Widerstand o. dgl. drohen, was Fatzke ja nun nachweislich gemacht hat, dann drückt dies erst recht auf den Preis.
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Was die "Zustiftung" betrifft, so ist schon mal kritisch zu fragen, warum der Notar einen solchen geschwätzigen, in einem schwülstigen und zugleich juristisch ungenauen Stil geschriebenen Akt überhaupt beglaubigt hat.
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registrieren. Dass natürlich wieder Unterlagen fehlten, die "nachgereicht" werden sollten (Haben sie das jemals getan?), ist ebenfalls bezeichnend. Doch letztlich ist der Akt bedeutungslos: Es zählt allein, wer nach Ausweis des Grundbuches verfügungsberechtigt ist.