Nur das ich das richtig verstanden habe:
Es wurden Mahnverfahren angeregt ohne die jeweilige Forderung belegen zu können, korrekt?
Diese Verfahren wurden dann (aus nachvollziehbaren Gründen) eingestellt?
Auf den entstandenen Kosten bleibt man nun sitzen?
Hab ich das so richtig verstanden?
Reichsbetrüger Herr Peters hat, teilweise wohl für seine "Mandanten" bei dem für ganz Baden-Württemberg zentral zuständigen Mahngericht, dem Amtsgericht Stuttgart, im elektronischen Mahnverfahren Mahnbescheide gegen Beamte und Richter beantragt. Angeklagt waren 38 Fälle, in denen jeweils eine - tatsächlich nicht bestehende - Forderung von 950.000,00 EUR verfolgt wurde, insgesamt also eine Summe von 36,1 Mio. EUR. Den Betrügern kommt nun erstmal der Umstand zugute, dass im elektronischen Mahnverfahren kein Kostenvorschuss eingezahlt werden muss, damit der Mahnbescheid erlassen wird. Die Mahnbescheide werden also rausgeschickt und die Empfänger haben dann einen Mahnbescheid über jeweils 950.000,00 EUR im Briefkasten - auch für eher abgeklärte und professionell mit Rechtssachen beschäftigte Menschen sicherlich kein besonders angenehmer Augenblick.
Mal ein Einschub zum Strafverfahren: Bei insgesamt 36,1 Mio. EUR möglichem Schaden, der erfreulicherweise nicht eingetreten ist, und angesichts der Dreistigkeit, mit der vorgegangen wurde, ist Betrüger Peters mit 27 Monaten Haft noch erstaunlich - ich würde fast sagen: ungerechtfertigt gut - weggekommen. Zugegeben: Bei vielen Wirtschaftsstrafkammern im Bundesgebiet wäre da locker noch Raum für "zwei Jahre mit Bewährung" und in Berlin könnte man zusätzlich noch ein paar Justizbedienstete verprügeln, um auf die Strafe zu kommen.
Zurück zum Mahnverfahren: Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt (oder später Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, der beim Ausbleiben eines Widerspruches ergeht), wird das Mahnverfahren vom Mahngericht an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht abgegeben. Der im Mahnverfahren geltend gemachte Anspruch muss nun begründet werden. Und hier ergeben sich erfahrungsgemäß die ersten Probleme für die Reichsdeppen:
1. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn der Gerichtskostenvorschuss für das gesamte Verfahren, also nicht nur für das Mahnverfahren, eingezahlt wird. Bei einer Forderung von 950.000,00 EUR müssten das ca. 15.500,00 EUR sein. Da die meisten Reichsdeppen chronisch klamm sind, endet das Verfahren in der Regel an dieser Stelle, zumal die system- und SSL-gesteuerten Gerichte einfach nicht begreifen wollen, dass sie keine Staatsgerichte mehr sind und daher für Reichsdeppen gefälligst kostenlos zu arbeiten haben.
2. Da es um Forderungen in Höhe von 950.000,00 EUR geht, sind dafür die Landgerichte zuständig. Dort aber herrscht Anwaltszwang. Rechtsanwälte, die solche frei erfundenen und mehr oder weniger offenkundig betrügerischen Forderungen geltend machen, dürften sich schon mal nicht so ohne weiteres finden lassen, da die meisten deutschen Rechtsanwälte (leider gibt es da auch Ausnahmen) ihren Beruf korrekt ausüben und dabei ein ziemlich gut ausgeprägtes Berufsethos respektieren.
3. Klar gibt es auch in Deutschland Rechtsanwälte, für die dieses Berufsethos, das ja ohnehin nur ein Überbleibsel des freimaurerisch-jesuitischen Kammersystems in der alliierten Staatssimulation BRiD ist, nicht so wichtig ist. Für die ist aber jedenfalls etwas anderes wichtig: der an sie von dem Mandanten zu zahlende Gebührenvorschuss, ohne den sie nicht tätig werden. Und spätestens dort sind wir wieder bei dem schon unter Ziffer 1. bezeichneten Problem angelangt, der bei Reichsdeppen verbreiteten chronischen Klammheit, juristisch spricht man hier zuweilen von der Einrede "pecunia non habeo", die freilich nicht dem römischen Recht entstammt und in der Praxis auch meist nicht viel bringt.
Keines der von Herrn Peters eingeleiteten Mahnverfahren wurde daher im streitigen Verfahren fortgeführt. Gleichwohl sind für die Mahnverfahren Gerichtskosten angefallen, die letztlich der Antragsteller zu bezahlen hat, also unser Herr Peters. Wird nicht gezahlt, werden die Kosten nach der Justizbeitreibungsordnung zwangsvollstreckt. Und genau in dieser Phase des Verfahrens ist Herr Peters offenbar angelangt.
Was mich etwas irritiert, ist die Höhe der gegen Herrn Peters beigetriebenen Forderung von angeblich mehr als 350.000,00 EUR. Die Gebühr für ein Mahnverfahren beträgt bei einem Streitwert von 950.000,00 EUR gerade einmal ca. 2.600,00 EUR, bei 38 Mahnbescheiden also insgesamt schlappe 98.800,00 EUR. Für die - doch nicht unerhebliche - Differenz zum Betrag von 350.000 EUR fallen mir folgende Erklärungen ein:
1. Es gab noch viel mehr als die 38 Mahnverfahren, die Gegenstand der Anklage waren. in einem der Zeitungsberichte über den Prozess war mal davon die Rede, dass selbst diese 38 angeklagten Fälle bei dem Mahngericht mühsam manuell aus dem umfangreichen Datenbestand herausgesucht werden mussten.
2. In dem Betrag von 350.000 EUR sind noch weitere Gerichtskosten enthalten, z.B. für das inzwischen abgeschlossene Strafverfahren, das ja inklusive notwendiger Verteidigung und Sachverständigengutachten auch einiges gekostet haben dürfte, wenn auch geschätzt insgesamt kaum mehr als vielleicht 10 bis 15 Kilo-Euro.
3. Betrüger Peters hat bei seiner Angabe wieder mal maßlos übertrieben, um bei seinen verbliebenen Anhängern Mitleid zu erregen und vielleicht noch ein paar Spenden zu erbetteln. Würde mich nicht überraschen.
An die Veteranen hier unter uns
: Früher war doch bekanntlich alles besser. Was waren das noch für herrliche Zeiten, als es das elektronische Mahnverfahren noch nicht gab ! Da konnte man im Schreibwarenladen Vordrucksätze für das Mahnverfahren erwerben. Die Vordrucksätze bestanden aus verschiedenfarbigen Blättern und waren mit Kohlepapier auszufüllen. Wenn die Akten beim Gericht der Hauptsache ankamen, konnte man an Hand der Farben gleich erkennen, ob schon ein Vollstreckungsbescheid erlassen war oder nicht. Und ohne eingezahlten Kostenvorschuss (dafür waren Kostenmarken auf den Mahnantrag zu kleben) lief da schon im Mahnverfahren gar nichts, Betrüger Peters wäre damals also nicht weit gekommen. Ja, früher halt...