Kürzlich kursierte bei FB mal wieder Werbung für Peters und seine "Erfolge".
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Nun sitzt er wieder. „Gottseidank“ werden etliche seiner Opfer in den Justizbehörden sagen. Der „Reichsbürger“ und selbsternannte „Rechtbeistand“ Werner P. hat wieder mal eine Haftstrafe angetreten.
Verurteilt hatte ihn das Landgericht Rottweil vor einem Jahr wegen vollendeten Computerbetrugs in 38 Fällen, begangen jeweils in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die Revision gegen das Urteil brachte nichts ein. Das Urteil ist seit dem Herbst rechtskräftig und seit kurzem, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Markus Wagner, ist Werner P. aus Freudenstadt in Haft.
In erster Instanz hatte ein Amtsgericht den damals 66-Jährigen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Allerdings nur wegen versuchten Computerbetrugs. P. hatte teils für „Kunden“, teils in eigenem Namen Briefe an Justizmitarbeiter, Richter, Staatsanwälte und Polizisten in der gesamten Bundesrepublik verschickt. Darin hat er sie aufgefordert, ihre Legitimation nachzuweisen. P. behauptet, die Bundesrepublik Deutschland habe keine juristisch korrekte Grundlage. Da die Angeschriebenen nicht auf seine kruden Briefe geantwortet haben, hat er von ihnen als Schadensersatz die Zahlung 950.000 Euro verlangt und diese Summe über ein automatisiertes Mahnverfahren eingefordert.
Über seine eigene Homepage hatte der ehemalige Polizeibeamte Menschen angesprochen, die in juristischen Schwierigkeiten steckten, ihnen „Rechtbeistand“ (sic!) angeboten. Er hat Briefe, die diese Leute von Behörden erhalten hatten, mit seinen Gegenbriefen beantwortet. Das hatte bei den Behörden eine Unmenge an Arbeit verursacht.
Über die zentralen Mahngerichte hat er nämlich automatisierte Mahnbescheide losgeschickt – und tatsächlich sind 38 Mal auch solche Mahnbescheide ergangen, vom Computer verschickt, ungeprüft, jeweils mit Forderungen in Höhe von 950.000 Euro. Dass er dafür jedes Mal auch nach dem Gerichtskostengesetz 2578 Euro hätte berappen müssen, war ihm egal.
“Präsident des Freien Volksstaates Württemberg”
Werner P. hatte sich im Laufe der Jahre immer mehr in diese Geschichte hineingesteigert. In der Berufungsverhandlung im Mai 2016 hatte seine Ehefrau M. P. berichtet, sie seien wegen der Zwangsversteigerung eines Hauses 2003 bei einem „Reichspräsidenten Wolfgang Ebel“ gewesen. Dieser habe ihnen geraten, die Ratenzahlung an die Bausparkasse einzustellen. Danach habe P. sich mit den Reichsbürgerideen intensiv beschäftigt. P. machte bei den Reichsbürgern eine steile Karriere: Er wurde „Justizminister und Präsident des Freien Volksstaates Württemberg.“ Schon nach einem Jahr allerdings, so P. in der Verhandlung in Rottweil, sei er wieder ausgeschieden: „Das war mir zu blöd.“ Vom „Reichspräsident Ebel“ habe er sich distanziert, weil dieser ihm nie eine Ernennungsurkunde habe zeigen können.
Seine Ehefrau versicherte, sie habe immer wieder versucht, ihren Mann von diesen Ideen abzubringen, in die er sich „verrannt“ habe. Am Ende der Verhandlung im Mai hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Heuer entschieden, ein Gutachter solle den Geisteszustand des Angeklagten beurteilen. Sehr zum Missfallen des Angeklagten, der sich selbst „nicht für wahnsinnig oder benebelt“ hielt.
Voll schuldfähig
Der psychiatrische Gutachter untersuchte Werner P. 14 Stunden lang und bescheinigte ihm zwar „exzentrische und dissoziale Züge“. Auch falle sein Verhalten wegen „übersteigertem Streben nach Aufmerksamkeit und Bewunderung sowie einer querulatorischen Rechthaberei“ auf. Eine psychiatrische Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung schließe er bei dem Angeklagten aber aus, er sei „voll schuldfähig“, so der Gutachter.
Im Urteil vom 15. Dezember 2016 kommt das Landgericht, anders als das Amtsgericht in erster Instanz, auch zum Schluss, P. habe nicht wirklich erwartet, die 950.000 Euro je Fall kassieren zu können. Jemand mit klarem Verstand könne damit gar nicht rechnen. Der Betrugsvorwurf bezieht sich deshalb auf die 2578 Euro, die für die Mahngebühren fällig werden.
Beim automatisierten Mahnverfahren, das Werner P. nutzte, kann man ohne Prüfung einen Betrag von einem Schuldner einfordern. Der Computer leitet das Mahnverfahren ein und verschickt einen Mahnbescheid. Erst wenn der Mahnbescheid zugestellt wird, wird die Mahngebühr fällig. Ein Vollstreckungsbescheid allerdings wird erst erlassen, wenn die Gebühr bezahlt wurde. Das hat P. ausgenutzt und massenweise seine Mahnbescheide an die Behördenvertreter verschicken lassen. Dier Rottweiler Kammer sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt, weil P. die Gemahnten zwingen wollte, Widerspruch gegen die Mahnbescheide einzulegen.
Grundsätzliche Bedeutung
Der Angeklagte habe das Mahnverfahren benutzt, um Richter, Staatsanwälte und Polizisten vorzuführen. Er wolle sie zwingen, sich zu rechtfertigen, und das sei Nötigung. „Ausschließlich ein politisch motivierter Geltungsdrang, dem aber kein Krankheitswert zukommt“, habe ihn angetrieben, heißt es im Urteil.
Nun also ist das Urteil rechtsgültig. Das Oberlandesgericht hat P.s Revisionsbegehren als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Weil derlei krude Mahnbriefe nach wie vor in großen Mengen verschickt werden – und Werner P. sie auf seiner Webseite nach wie vor anbietet –, hat das Urteil auch überregionale Bedeutung.
Und wie reagiert P.? Auf seiner Homepage sah er am 7. November „überall nur Willkür“ wegen seiner Mahnbescheide-Aktion, deretwegen ihm die Verhaftung drohe. „Sollte über einen längeren Zeitraum nichts Neues kommen“, schreibt P. „dann wisst Ihr Bescheid.“ Es kam nichts mehr seither, denn: „Die Strafe wird vollstreckt“, so der erste Staatsanwalt Wagner.
Ob es etwas hilft? Angesichts von mehr als 30 Vorstrafen wegen Beleidigung, Untreue, Betrug, Fahren ohne Führerschein, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, unerlaubtem Waffenbesitz, Urkunden- und Kennzeichenfälschung eher fraglich.