Autor Thema: Werner Peters - "wempes"  (Gelesen 40350 mal)

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Offline hair mess

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #210 am: 15. August 2017, 21:37:26 »
Hör auf mit der Logik, sonst kippst du noch von deinem amtlichen Bürostuhl vor lauter Drehungen und Windungen.
Nix Bürostuhl, Couch. Gesegnetes katholisches Bayern. War heute in den Bergen. Ca. 1600 Höhenmeter, strahlender Sonnenschein, zwei Mal eingekehrt, 20 Minuten Nachmittagsschläfchen in schönster Umgebung. Das ist ein Leben.
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Igor Strawinski

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #211 am: 15. August 2017, 23:23:16 »
Nix Bürostuhl, Couch. Gesegnetes katholisches Bayern. War heute in den Bergen. Ca. 1600 Höhenmeter, strahlender Sonnenschein, zwei Mal eingekehrt, 20 Minuten Nachmittagsschläfchen in schönster Umgebung. Das ist ein Leben.

So viel Freizeit? Du musst ein Beamter sein!!!!einself!!!


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Offline Gutemine

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #212 am: 16. Dezember 2017, 15:44:45 »
Kürzlich kursierte bei FB mal wieder Werbung für Peters und seine "Erfolge".

Jetzt sitzt er wirklich wieder  ;D

https://www.nrwz.de/region-rottweil/ich-bin-doch-nicht-benebelt/189858
Spoiler
Nun sitzt er wieder. „Gottseidank“ werden etliche seiner Opfer in den Justizbehörden sagen. Der „Reichsbürger“ und selbsternannte „Rechtbeistand“ Werner P. hat wieder mal eine Haftstrafe angetreten.

Verurteilt hatte ihn das Landgericht Rottweil vor einem Jahr wegen vollendeten Computerbetrugs in 38 Fällen, begangen jeweils in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die Revision gegen das Urteil brachte nichts ein. Das Urteil ist seit dem Herbst rechtskräftig und seit kurzem, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Markus Wagner, ist Werner P. aus Freudenstadt  in Haft.

In erster Instanz hatte ein Amtsgericht den damals 66-Jährigen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Allerdings nur wegen versuchten Computerbetrugs. P. hatte teils für „Kunden“, teils in eigenem Namen Briefe an Justizmitarbeiter, Richter, Staatsanwälte und Polizisten in der gesamten Bundesrepublik verschickt.  Darin hat er sie aufgefordert, ihre Legitimation nachzuweisen. P. behauptet, die Bundesrepublik Deutschland habe keine juristisch korrekte Grundlage. Da die Angeschriebenen nicht  auf seine kruden Briefe geantwortet haben, hat er von ihnen als Schadensersatz die Zahlung 950.000 Euro verlangt und diese Summe über ein automatisiertes Mahnverfahren eingefordert.

Über seine eigene Homepage hatte der ehemalige Polizeibeamte Menschen angesprochen, die in juristischen Schwierigkeiten steckten, ihnen „Rechtbeistand“ (sic!) angeboten. Er hat Briefe, die diese Leute von Behörden erhalten hatten, mit seinen Gegenbriefen beantwortet. Das hatte bei den Behörden  eine Unmenge an Arbeit verursacht.

Über die zentralen Mahngerichte hat er nämlich automatisierte Mahnbescheide losgeschickt – und tatsächlich sind 38 Mal auch solche Mahnbescheide ergangen, vom Computer verschickt, ungeprüft, jeweils mit Forderungen in Höhe von 950.000 Euro. Dass er dafür jedes Mal auch nach dem Gerichts­kos­ten­ge­setz  2578 Euro hätte berappen müssen, war ihm egal.
“Präsident des Freien Volksstaates Württemberg”

Werner P. hatte sich im Laufe der Jahre immer mehr in diese Geschichte hineingesteigert. In der Berufungsverhandlung im Mai 2016 hatte seine Ehefrau  M. P. berichtet, sie seien wegen der Zwangsversteigerung eines Hauses 2003 bei einem „Reichspräsidenten Wolfgang Ebel“ gewesen. Dieser habe ihnen geraten, die Ratenzahlung an die Bausparkasse einzustellen. Danach habe P. sich mit den Reichsbürgerideen intensiv beschäftigt. P. machte bei den Reichsbürgern eine steile Karriere: Er wurde „Justizminister und Präsident des Freien Volksstaates Württemberg.“  Schon nach einem Jahr allerdings, so P. in der Verhandlung in Rottweil, sei er wieder ausgeschieden: „Das war mir zu blöd.“ Vom „Reichspräsident Ebel“ habe er sich distanziert, weil dieser ihm nie eine Ernennungsurkunde habe zeigen können.

Seine Ehefrau versicherte, sie habe immer wieder versucht, ihren Mann von diesen Ideen abzubringen, in die er sich „verrannt“ habe. Am Ende der Verhandlung im Mai hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Heuer entschieden, ein Gutachter solle den Geisteszustand des Angeklagten beurteilen. Sehr zum Missfallen des Angeklagten, der sich selbst „nicht für wahnsinnig oder benebelt“ hielt.
Voll schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter untersuchte Werner P. 14 Stunden lang und bescheinigte ihm zwar „exzentrische und dissoziale Züge“. Auch falle sein Verhalten wegen „übersteigertem Streben nach Aufmerksamkeit und Bewunderung sowie einer querulatorischen Rechthaberei“ auf. Eine psychiatrische Erkrankung oder Persönlichkeitsstörung schließe er bei dem Angeklagten aber aus,  er sei „voll schuldfähig“, so der Gutachter.

Im Urteil vom 15. Dezember 2016 kommt das Landgericht, anders als das Amtsgericht in erster Instanz, auch zum Schluss, P. habe nicht wirklich erwartet, die 950.000 Euro je Fall kassieren zu können. Jemand mit klarem Verstand könne damit gar nicht rechnen. Der Betrugsvorwurf bezieht sich deshalb auf die 2578 Euro, die für die Mahngebühren fällig werden.


Beim automatisierten Mahnverfahren, das Werner P. nutzte, kann man ohne Prüfung einen Betrag von einem Schuldner einfordern. Der Computer leitet das Mahnverfahren ein und verschickt einen Mahnbescheid. Erst wenn der Mahnbescheid zugestellt wird, wird die Mahngebühr fällig. Ein Vollstreckungsbescheid allerdings wird erst erlassen, wenn die Gebühr bezahlt wurde. Das hat P.  ausgenutzt und massenweise seine Mahnbescheide an die Behördenvertreter verschicken lassen. Dier Rottweiler Kammer sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt, weil P. die Gemahnten zwingen wollte, Widerspruch gegen die Mahnbescheide einzulegen.
Grundsätzliche Bedeutung

Der Angeklagte habe das Mahnverfahren  benutzt, um Richter, Staatsanwälte und Polizisten vorzuführen. Er wolle sie zwingen, sich zu rechtfertigen, und das sei Nötigung. „Ausschließlich ein politisch motivierter Geltungsdrang, dem aber kein Krankheitswert zukommt“, habe ihn angetrieben, heißt es im Urteil.

Nun also ist das Urteil rechtsgültig. Das Oberlandesgericht hat P.s  Revisionsbegehren als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Weil derlei krude Mahnbriefe nach wie vor in großen Mengen verschickt werden – und Werner P. sie auf seiner Webseite nach wie vor anbietet –, hat das Urteil auch überregionale Bedeutung.

Und wie reagiert P.? Auf seiner Homepage sah er am 7. November „überall nur Willkür“ wegen seiner Mahnbescheide-Aktion, deretwegen ihm die Verhaftung drohe.  „Sollte über einen längeren Zeitraum nichts Neues kommen“, schreibt P. „dann wisst Ihr Bescheid.“ Es kam nichts mehr seither, denn: „Die Strafe wird vollstreckt“, so der erste Staatsanwalt Wagner.

Ob es etwas hilft? Angesichts von mehr als 30 Vorstrafen wegen Beleidigung, Untreue, Betrug, Fahren ohne Führerschein, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, unerlaubtem Waffenbesitz, Urkunden- und Kennzeichenfälschung  eher fraglich.
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« Letzte Änderung: 16. Dezember 2017, 15:47:03 von Gutemine »
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #213 am: 16. Dezember 2017, 16:07:20 »
Hab ich mir fast gedacht. Peters hat über ein Monat nichts auf seiner Homepage geschrieben. Dann kann ich seinen Artikel im Wiki fertig ergänzen.
Der Artikel ist schön zusammengefasst. Könnte man in Teilen glatt ins Wiki übernehmen
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Offline klingsor3

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #214 am: 16. Dezember 2017, 17:00:15 »
Schade auch, dann dauert es wohl noch eine Weile, bis ich mit Werners neuem "Gold Club IV" endlich reich werde ....
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Helvetia

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #215 am: 16. Dezember 2017, 17:04:30 »
Zitat von: Fabijenna Carola Noack an Alexander Schröpfer
Hast das Waschbecken absichtlich mit meiner gpileztf verwechselt weil ich dich nicht ran ließ und die Badezimmer Matten konnte ich nur noch entsorgen.

Das wirft jetzt aber schon einige Fragen auf.

1. Was ist eine gpileztf? Ist das was Jugendfreies? (Ist das das Körperteil, an das sie ihn nicht ranliess?)

2. Was zur Hölle haben die im Badezimmer gemacht? Wobei - ich glaube, so genau will ich das dann doch nicht wissen!

 :scratch: :think:
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #216 am: 16. Dezember 2017, 17:28:24 »
"Badezimmer Matten" sind vielleicht Wanneneinlagen (sehr angenehm auf kaltem Metall) oder Vorlegeteppiche. Was der bekannte "Anwalt" und "Rechtsbeistand" mit solchen "Matten" angestellt haben mag, will ich lieber gar nicht wissen, noch nicht einmal darüber spekulieren. Er und Wemepes gehören zu der Sorte Leute, die ich noch nicht einmal in meiner Nähe haben möchte.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #217 am: 16. Dezember 2017, 20:20:45 »
1. Was ist eine gpileztf?

Hm, auf der Tastatur: In der Nähe des G ist das T, beim P das O, I, L und E lassen wir mal so stehen, das Z könnte man wieder durch das nebenstehende T ersetzen und das zweite T so lassen, und der Weg vom F zum E ist auch nicht übermäßig weit, vor allem nicht bei Softwaretastaturen im Smartphone. Ich möchte lösen: TOILETTE.

Vermutlich hat der Held statt ins Toilettenbecken ins Waschbecken gepinkelt? Das würde zum Rest des Satzes passen und könnte ich mir durchaus vorstellen. :eek:

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #218 am: 17. Dezember 2017, 13:07:39 »
Der hat sich ja damals für WERE Bank und PETER OF ENGLAND stark gemacht und alle Kritiker für blöd erklärt. Er hat sich sogar als deutsche Außenstelle ausgegeben. Na ja, er hat es ja wirklich weit gebracht mit seiner WERE Bank.
 

Offline echt?

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #219 am: 17. Dezember 2017, 13:45:05 »
Da haben wir ja bald in jedem Knast eine Filiale. Aber, kann man da auch von "Öffnungszeiten" sprechen?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #220 am: 11. September 2018, 09:50:22 »
Zitat
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema.
Nichts neues von Peters, er wird immer noch im Knast sitzen.

Allerdings habe ich meiner regelmäßigen Überprüfung seiner Homepage festgestellt, das diese nun weg ist.
Tja aus dem Knast kann er vermutlich schlecht bezahlen und seine Frau war ja noch nie mit seinem "Beruf" einverstanden.

Mal sehe, wie wir dann mitbekommen, wenn er wieder aus dem Knast ist.
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #221 am: 11. September 2018, 11:02:11 »
1. Was ist eine gpileztf?

Hm, auf der Tastatur: In der Nähe des G ist das T, beim P das O, I, L und E lassen wir mal so stehen, das Z könnte man wieder durch das nebenstehende T ersetzen und das zweite T so lassen, und der Weg vom F zum E ist auch nicht übermäßig weit, vor allem nicht bei Softwaretastaturen im Smartphone. Ich möchte lösen: TOILETTE.

Vermutlich hat der Held statt ins Toilettenbecken ins Waschbecken gepinkelt? Das würde zum Rest des Satzes passen und könnte ich mir durchaus vorstellen. :eek:

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Schon ganz gut, aber ich vermute, er hat seinen Schwanzlurch und das Waschbecken nicht zum urinieren benutzt...
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline Mr. Devious

Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #222 am: 10. Mai 2020, 17:29:17 »
Werner Peters ist letzten Monat aus der Haft entlassen worden. Er hat seine Strafe (zwei Jahre fünf Monate) voll abgesessen. Ein Antrag auf Entlassung nach 2/3 der Zeit war abgelehnt worden.

Nachzulesen hier (Petition 16/4061):

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8005_D.pdf
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Finanzbeamter

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #223 am: 10. Mai 2020, 17:46:23 »
Weil der Text so schön ist, hier im Spoiler für Klickfaule.
Spoiler
2. Petition 16/4061 betr. Gnadensache
I. Petitionsvorbringen
Der Petent fordert seine sofortige Entlassung aus der
Haft. Er trägt vor, er sei zu Unrecht verurteilt worden.
Im Übrigen würde er sich im Strafvollzug gut führen.
Die Ablehnung seiner Anträge auf Entlassung aus der
Haft seien aus seiner Sicht aus „Rache“ erfolgt.
II. Tat, Verurteilung und Stand der Strafvollstreckung
Der bereits 27-fach vorbestrafte Petent wurde durch
Urteil des Amtsgerichts vom 5. November 2015 in
Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts vom
15. Dezember 2016 wegen Computerbetrugs in
38 Fällen, begangen jeweils in Tateinheit mit Nöti-
gung, sowie wegen verbotener Mitteilung über Ge-
richtsverhandlungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Petent, der der Ansicht ist, dass das Deutsche
Reich von 1871 fortbesteht und die Bundesrepublik
Deutschland sowie ihre Repräsentanten daher keine
Legitimation besitzen, tritt bereits seit mehreren Jah-
ren als sog. „Recht()beistand“ auf. Als solcher wurde
er als Bevollmächtigter für andere Personen, die seine
Ansichten teilten, tätig und verfasste für seine „Man-
danten“ gegenüber Behörden und Gerichten Schrei-
ben in sämtlichen Angelegenheiten. In seinen Schrei-
ben stellte er – losgelöst von der eigentlichen Rechts-
angelegenheit – dar, dass die Bundesrepublik
Deutschland nicht existiere und Entscheidungen von
Behörden keinerlei Rechtsfolgen hätten. Ferner stellte
er den Angeschriebenen bestimmte Forderungen und
teilte gleichzeitig mit, dass im Falle der Nichterfül-
lung der Forderungen dies als Zustimmung zu einem
„privaten Pfandrecht in Höhe von 1.000.000 EUR“
gegenüber dem Angeschriebenen angesehen werde.
Nach Ablauf der für die Erfüllung der Forderung ge-
setzten Frist übersandte der Petent den Angeschriebe-
nen sodann eine Rechnung in Höhe von 950.000 Euro
und beantragte anschließend bei einem Mahngericht
den Erlass eines Mahnbescheids.
Zwischen dem 11. Dezember 2013 und dem 24. Juli
2014 beantragte der Petent in dieser Weise bundes-
weit zahlreiche entsprechende Mahnbescheide gegen
Bedienstete von Behörden, obwohl er wusste, dass
eine entsprechende Forderung nicht existierte. In
38 Fällen wurde gegen die Betroffenen tatsächlich ein
Mahnbescheid erlassen und zugestellt.
Im Rahmen des gegen den Petenten geführten Ermitt-
lungsverfahrens wegen des vorgenannten Sachver-
halts wurde am 7. Februar 2014 eine Durchsuchung
der Wohnräume des Petenten vorgenommen. Unmit-
telbar danach veröffentlichte der Petent den vollständi-
gen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsge-
richts auf seiner öffentlichen Webseite, obwohl er
wusste, dass dies in einem laufenden Verfahren ver-
boten ist. Der Beschluss war bis zum 17. Februar
2014 auf der Webseite des Petenten eingestellt.
Die Verurteilung ist seit dem 8. Juli 2017 rechtskräf-
tig. Einen Antrag des Petenten auf Wiederaufnahme
des Verfahrens verwarf das Landgericht als unzuläs-
sig, die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde
wurde vom Oberlandesgericht am 30. August 2018
als unbegründet verworfen.
Der Petent, der bereits zuvor schon viermal in Straf-
haft gewesen war, befand sich vorliegend seit dem
23. November 2017 in Strafhaft. Zwei Drittel der ver-
hängten Strafe waren am 2. Juli 2019 verbüßt, eine be-
dingte Entlassung des Petenten lehnte das Landgericht
am 6. Juni 2019 allerdings ab. Das Oberlandesgericht
verwarf die sofortige Beschwerde des Petenten gegen
diese Entscheidung am 3. Juli 2019 als unbegründet.
Am 29. Januar 2020 lehnte das Landgericht die Aus-
setzung des Strafrestes zur Bewährung erneut ab. Das
Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 18. Februar
2020 die sofortige Beschwerde des Petenten gegen die
Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der Haft
als unbegründet verworfen. Der Petent ist nach Voll-
verbüßung der gegen ihn verhängten Strafe am 9. April
2020 aus der Haft entlassen worden.
III. Bewertung
Soweit der Petent vorbringt, fehlerhaft verurteilt und
zu Unrecht nicht vorzeitig aus der Strafhaft entlassen
worden zu sein, ist im Hinblick auf die verfassungs-
rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Rechtspre-
chung eine Stellungnahme verwehrt. Gerichtliche
Entscheidungen können nur durch die im Instanzen-
zug übergeordneten Gerichte abgeändert oder aufge-
hoben werden, sofern von einem statthaften Rechtsbe-
helf in zulässiger Weise Gebrauch gemacht wird. Der
Petent hat vorliegend hinsichtlich seiner Verurteilung
die möglichen Rechtsmittel voll ausgeschöpft. Das
Oberlandesgericht hat am 7. Juli 2017 letztinstanzlich
das Urteil gegen den Petenten bestätigt, ein Wieder-
aufnahmeantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Das
Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 18. Februar
2020 die sofortige Beschwerde des Petenten gegen
die Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der
Haft als unbegründet verworfen.
Eine Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Be-
währung im Wege der Gnade war ebenfalls nicht möglich. Gnadenerweise haben Ausnahmecharakter.
Die Aussetzung der Vollstreckung einer Restfreiheits-
strafe zur Bewährung kommt nur dann in Betracht,
wenn besondere Umstände vorliegen, die erst nach -
träglich bekannt geworden oder eingetreten sind und
nicht mehr bei der gerichtlichen Entscheidung über
die Aussetzung der Vollstreckung berücksichtigt wer-
den konnten oder die so außergewöhnlich sind, dass
sie eine über die gesetzlichen Aussetzungsvorschrif-
ten hinausgehende Vergünstigung angezeigt erschei-
nen lassen. Die Aussetzung darf zudem nur bewilligt
werden, wenn erwartet werden kann, dass der oder die
Verurteilte sich künftig straffrei führen wird.
Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall in
Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft nicht
gegeben.
Das Petitionsvorbringen lässt keine neuen Umstände
erkennen, die das Landgericht in seinen Beschlüssen
vom 6. Juni 2019 und 29. Januar 2020 nicht bereits
berücksichtigt hat. Insbesondere war dem Gericht be-
kannt, dass der Petent ein im Wesentlichen beanstan-
dungsfreies Vollzugsverhalten gezeigt hat. Dennoch
hat das Landgericht eine Strafaussetzung abgelehnt,
da sich der Petent nicht hinreichend von der Ideologie
und der Gedankenwelt der sog. „Reichsbürger“ dis -
tanziert hat. Er bezeichnet sich – im Übrigen auch in
seiner Petitionsschrift vom 10. Januar 2020 – nach wie
vor als „freier Bürger gem. § 1 BGB in Selbstverwal-
tung gem. ICC Den Haag seit 23. November 2010“,
was weiterhin auf eine Nähe zu den der Verurteilung
zugrundeliegenden Taten schließen lässt. Auch hat ei-
ne Aufarbeitung der Taten im Strafvollzug nicht statt-
gefunden, da der Petent dies abgelehnt hat.
Beschlussempfehlung:
Der Petition kann, soweit sie sich durch die
Haftentlassung nach Vollverbüßung der
Strafhaft nicht erledigt hat, nicht abgeholfen
werden.
Berichterstatter: Beck
[close]
Und ich dachte letztens noch, der müsste bald wieder raus kommen. Mal sehen, ob wir bald wieder eine Homepage von ihm sehen werden, in dem wieder seine kruden Weltansichten zum besten gibt und jedem noch so offensichtlichen Pyramiedenspiel hinterher rent. Seine alte Homepage ist ja bekanntlich down.
Einsicht kann man bei ihm ja nicht erwarten, wie man auch schön in der Petition lesen kann:
Zitat
Er bezeichnet sich – im Übrigen auch in
seiner Petitionsschrift vom 10. Januar 2020 – nach wie
vor als „freier Bürger gem. § 1 BGB in Selbstverwal-
tung gem. ICC Den Haag seit 23. November 2010“,
was weiterhin auf eine Nähe zu den der Verurteilung
zugrundeliegenden Taten schließen lässt. Auch hat ei-
ne Aufarbeitung der Taten im Strafvollzug nicht statt-
gefunden, da der Petent dies abgelehnt hat.
Die Bundesrepublik ablehnen, aber an dessen Landesregierung einen Gnadenersuch stellen.  :facepalm:
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #224 am: 10. Mai 2020, 18:10:22 »
Mit "Der Petent fordert...." hat sich doch ein Gnadengesuch erledigt. Jedes Kleinkind lernt, das mit dem Zauberwort "bitte" die Wünsche viel öfter in Erfüllung gehen als mit "ich will jetzt..." Den Rest des Textes hätte er sich besser gespart, wenn nach der Einleitung nicht schon die Ablehnung fesststeht, sorgt er dann mit fast jedem Satz für neue Gründe.
Und falls es in einem neuen Fall nochmals zu einer Anklage kommt, hat er gleich noch die Steilvorlage geliefert, dass er sich uneinsichtig und unbelehrbar in der Haft gezeigt hatte, also eher eine ordentliche Portion "Nachschlag" bei der Strafzumessung angezeigt ist.
 
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